AW: Angeln Schützen
Sog. ''angelpolitische Forderungen'' ohne rechtliche Substanz/ Relevanz zu erheben, ist schlicht und ergreifend Nonsens.
Übrigens fängt eine halbwegs ernsthafte Diskussion damit an, dass man den Gesprächspartner nicht mit den hier üblichen standardisierten Vorurteilen, Schubladenargumenten bis hin zu persönlichen Verunglimpfungen überhäuft.
By the way: Auch die Taubenzüchter kämpfen um die Anerkennung der Botentaube als Kulturgut. Nicht nur lästige PETA Wahnsinnige machen ihnen Stress. Auch der Greifvogelschutz ( da ist sie wieder, die spendensammelnde Schützerindustrie) ist ihnen ein Dorn im Auge, da Wanderfalke und Co Botentauben gelegentlich ziemlich lecker finden.
Sollte dieses originelle Begehren tatsächlich Erfolg haben, was würde sich ändern? Gar nichts. Bis auf die Tatsache, dass die Greife Kulturgüter verputzen. Vgl.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/049/1704989.pdf am Ende.
Exakt das Gleiche gilt, wenn das Angeln - wie in Bayern - zum Kulturgut erhoben wird. Die rechtliche Relevanz ist (fast gleich)Null. Egal ob Kulturgut oder nicht: Für das Angeln gelten immer die Rahmenbedingungen Naturschutz/ Tierschutz. Wichtig ist also, was das im Einzelnen bedeutet (zB im Kontext Natura 2000). Hier gilt es, seine Interessen kompetent einzubringen. Detailarbeit ist gefragt. Und nicht extremistische Grabenkämpferei gegen alles, was den Begriff Schutz auch nur in den Mund nimmt.
Im Übrigen:
Dass das Angeln selbst nicht verboten werden kann, weiss jeder Depp (bis auf die PETA Ideologen). Wie das Angeln aber im Einzelnen ausgestaltet wird, liegt weitgehend in der Hand des Gesetzgebers, der insbesondere im Abgleich mit Naturschutz lediglich legitime Ziele verfolgen muss. Ob es nun Kulturgut ist oder nicht, spielt insoweit keine Rolle. Entscheidungsprärogative ist das Stichwort.
Bedeutet: Die Anglerschaft muss sich in der Öffentlichkeit so aufstellen, dass sie ernstgenommen wird ( siehe Niedersachsen). Sie wird es dann nicht, wenn sie sich - wie hier - jeder Schnittmenge mit naturschutzrechtlichen Fragen verweigert. Wie sagen doch die Niedersachsen:
Angeln ist gelebter Naturschutz. Recht haben sie! Und nicht nur das. Sie handeln entsprechend!
So leid es mir tut: Art 20a GG ist nicht nur in der Sache zu begrüßen. Er wird garantiert nicht aus dem GG gestrichen!