Haben auch Angler Sonderrechte beim befahren von NSG ?

Poseidon

Member
Hallo
ich habe in einer Zeitung gelesen, das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art außerhalb vorhandener Wege, die von der Öffentlichkeit genutzt werden können, verboten ist. Wo aber sind im Schutzgebiet Wege, die von der Öffentlichkeit genutzt werden können? Wie sind diese Wege gekennzeichnet, beziehungsweise wie sind die Wege gekennzeichnet, die dem Verbot unterliegen?

Laut Rechtsverordnung dürfen Landwirte, Mitarbeiter der Flussmeisterei und andere, die die Flächen im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Pflege befahren.
Wie schaut es mit uns Anglern aus, fallen wir auch unter dieses Gesetz, wir haben ja das Betretungsrecht für das Gewässerufer.
 
G

Gelöschtes Mitglied 828

Guest
In Deutschland hat man als Angler keine Sonderrechte sondern Sonderpflichten.

Aber nun mal Spass bei Seite.
Bei uns darf man als Angelberechtigter sollche Wege befahren. Es kann aber sein das das in anderen Gegenden ganz anders ist.
 

atze1

Member
Im NSG darf kein Angler rumfahren die machen dir ganz schnell Licht ans Fahrrad,Angler dürfen mit gültigen Fischerreischein versteht sich Wald,Forstwege benutzen sagt auch keiner was wenn man durch ne Aue ect. Fährt(aufen Weg)allerdings NSG ne ne und Parken net auf der Wiese
 

wolle

Active Member
Da kann ich atze1 nur recht geben,in S-A ist es verboten #h
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
Als Fischer darf man nur im NSG rumfahren, wenn dadurch die Fischerei Bewirtschaftet wird.
Also zum Besatz i.O., zum Hegen i.O., zum Angeln nicht i.O.

Just Monsters
Holger
 

angeltreff

hat keinen Titel
Ganz einfach, es gibt keine Sonderrechte oder Regelungen, wie, wo wer auf was auch immer für wegen fahren darf !!!

Es ist wirklich ganz einfach und hängt nur von dem VZ (Zeichen 250, 251 oder 260 der StVO “Verbot für Fahrzeuge ...”) ab, was am Anfang des Weges steht.

Vollscheibe allein - Angler verboten

Vollscheibe und Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei" - Angler verboten

Vollscheibe und Zusatz "Forstverkehr frei" - Angler verboten

Vollscheibe und "Anlieger frei" - Angler erlaubt.

Im Magazin ab 01.02. habe ich dazu auch ein Artikel geschrieben. Vormerken. :)
 

atze1

Member
hmmm es wird vieleicht bei uns geduldet,Strafe gibts nur bei Parken auf Grünfläche oder wenn man zu nah ans Wasser fährt dann kostests 20 Euro ansonsten wenn man am Wegesrand parkt und diesen auch nutzt gibts oder gabs noch nie Ärger ausser im NSG oder Betriebsgeländen(dann vom Betreiber)
 

wodibo

Großlenghoffer
Vollscheibe und Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei" - Angler verboten

Vollscheibe und Zusatz "Forstverkehr frei" - Angler verboten

Nicht unbedingt. In B-W in der Nähe von Hockenheim/ Rheinhausen z.B. kannst Du mit der Gewässerkarte solche Wege befahren, mußt allerdings die Gewässerkarte auch während der Fahrt sichtbar hinter der Frontscheibe ablegen.
 

Honeyball

endlich EX-Mod
Hallo zusammen,

wir hatten vor langer Zeit mal die Diskussion, ob Angeln im weitesten Sinne zum land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr gehört, mit dem Ergebnis, dass
"Mitglieder von Vereinen, denen die Obhut und Pflege von öffentlich zugänglichen Gewässern oder in Privateigentum befindlichen Wasserflächen behördlicherseits oder vom Eigentümer übertragen wurde, und deren Beauftragte berechtigt sind, unter Einhaltung ihrer Obhuts- und Sorgfaltspflichten öffentliche und private Zugangswege zu diesen zu nutzen, auch wenn diese (Anm.: z.B. durch Verkehrszeichen) für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind." (Zitat war jetzt nicht wörtlich sondern aus der Erinnerung)
Mit anderen Worten:
Bist Du Mitglied im Angelverein, der nicht nur ein Gewässer gepachtet hat sondern vom Verpächter oder der jeweiligen Fischereibehörde auch den Auftrag hat, für die Hege und Pflege des Gewässers (Besatz, Reinigung, Uferinstandhaltung, etc.) zu sorgen, dann darfst Du zum Wasser fahren, auch wenn es ansonsten nicht erlaubt ist. Das gleiche gilt, wenn Du von einem solchen Verein z.B. einen Tageserlaubnisschein erworben hast und dieser dies nicht ausdrücklich verbietet, da Du dann im weitesten Sinne unter die Klausel "und deren Beauftragte" fällst.
Das gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, auf diesen Wegen dann z.B. die Rallye-Tauglichkeit Deines Autos oder von Dir selbst zu testen oder den Wagen einfach mitten in der Landschaft abzustellen (Obhuts- und Sorgfaltspflichten)
Soweit gilt das wohl für Gewässer im Allgemeinen, jedoch nicht für Naturschutzgebiete (und darauf bezog sich ja die Frage ursprünglich). Hier könnte selbst ein kleiner Tropfen Öl für eine untragbare Belastung sorgen und dementsprechend gelten hier sinnvollerweise auch andere und viel strengere Gesetze und Regelungen.
Ich persönlich habe es daraufhin immer (egal, wo ich zum Angeln war) so gehalten, dass ich solche Wege genutzt habe, um die Ausrüstung so nah wie möglich zum Angelplatz zu bringen, und habe danach mein Auto dahin gestellt, wo es zweifelsfrei gestattet war.
Als ich auf diese Weise mal morgens um 5:00 Uhr beim Rückbringen des Autos einer Polizeistreife begegnete, die den Parkplatz nach Übernachtern in Wohnmobilen kontrollieren wollte, haben die mich angesprochen, weil der von mir benutzte Weg als Fuß- und Radweg gekennzeichnet war.
(Wer die Ecke kennt: Herdecke/Ruhr zwischen Viadukt und Kraftwerk)
Ich hab denen dann kurz den Sachverhalt geschildert und die meinten nur, solange ich keinen Jogger oder Radfahrer gefährde, sei das um diese Zeit völlig OK. Als ich am Nachmittag nach Hause wollte, war der Weg dermaßen überlaufen, dass ich da nie heile mit dem Auto rein und raus gekommen wäre.
Ich würde aber niemals auch nur in Erwägung ziehen, auf einem nicht öffentlich freigegebenen Weg mit dem Auto in ein NSG zu fahren.

cu,
Honeyball
 

Seadevil110

Mitgliednr. 3333
Hallo, Leute,
in einem NSG haben wir wie alle anderen auch mit unseren Kfz nicht zu suchen.
Beim Befahren von Wald -oder Wirtschaftswegen ist folgendes zu beachten:
Gilt für den entsprechenden Weg die Vollscheibe VZ 250 StVO (mit /ohne Zusatzzeichen), kostet der Spaß im Fall der Fälle 15 €, für Faule oder Fahrgemeinschaften also ein kalkulierbarer Betrag :)
Hier wird im übrigen das sinnige Befahren und Parken durch
Angler seitens Grün/Weiß in der Regel geduldet (auch hier gibt's natürlich Ausnahmen - der Ton macht halt die Musik).
Teuer wird es in den echten NSG; hier erfolgt die Beschilderung
lediglich durch den schwarzen Adler in grün mit Schrift NSG / LSG.
Bereits das Befahren liegt im oberen Verwarngeldbereich; parkt man sein Fzg abseits des Weges und knickt hierbei den ein oder anderen Halm, was ja unweigerlich so ist, so darf man mit einem saftigen Bußgeldbescheid (so ab 100 € steil aufwärts) rechnen.
Das heißt dann so: Parken im NSG / LSG abseits befestigter Wege mit Beschädigung wildwachsender Gräser oder Pflanzen.
Hier ist die Toleranzgrenze der einschreitenden Beamten relativ gering - zu Recht, finde ich.
Meine persönliche Meinung hierzu ist, daß wir gerade als Angler, die wir uns den Naturfreund und -schützer oftmals so gerne auf unsere Fahne schreiben, im besonderen Blickfeld von Spaziergängern, Radfahrern, Joggern, etc. stehen; wir haben, ob wir wollen oder nicht, auch in diesem Bereich eine gewisse Vorreiterrolle (nicht nur bei den oftmals "vergessenen" Madendosen, Hakenbriefchen, usw.), die wir im Hinblick auf unsere Lobby nicht unterschätzen sollten.
Außerdem tut uns doch ein kleiner Spaziergang auch mal gut, oder :)

m.f.G. Sead
 

angeltreff

hat keinen Titel
@ wodibo

Das mag sein, dass der Verein/Verband das erlaubt, nur dem steht die STVO entgegen. :) Und die kann kein Verein/Verband aufheben. Es gibt auch ein Gerichtsurteil dazu. Das fast vollständige Gerichtsurteil habe ich für den Artikel abgetippt, schaut bitte, wie gesagt in das Februarmagazin.

@ Honeyball

Vollscheibe "kostet" 20 € (Bußgeldkatalog Nr. 141). Ansonsten, für Gewässerpflege ist das Befahren erlaubt, für das Angeln nicht !! Egal, was da vom Verein erlaubt wird, dieser darf das nicht festlegen.
 

Steffen23769

Active Member
Moin Moin,
Ausnahmen gibt es NUR wenn unter der Vollscheibe der Zusatz "Angler Frei" steht, auf einer solchen Straße ist ALLES verboten außer Laufen (auch Fahrrad fahren, wenn nicht ausdrücklich erlaubt!!) und Ausnahmen müssen ausdrücklich angegeben sein, NIEMAND außer der Ortspolizeibehörde kann da eine Ausnahme gestatten, fertig, aus, basta!!
Wobei der Vereinspächter oder dessen Beauftragten (Vereinsmitglieder) bei BESATZ und HEEGE-Maßnahmen (NICHT HEEGEFISCHEN, dies ist eine Getarnte Vereinsveranstaltung!!!!!) Also, Heegemaßnahmen mit Elektrofischerei und Schleppnetzen ist erlaubt unter der Vorraussetzung der Zusatz "Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei" ist angebracht...

Petri Heil und "Heil der deutschen Bürokratie"...

Steffen
 
F

Franky

Guest
Hmm... Das verstehe ich nicht...
Bei uns wurden, um Angler auszugrenzen, extra die SCheiben ausgewechselt. Hieß es zu "erlaubten" Zeiten noch "landwirschaftlicher Verkehr frei" heisst es nun "landwirtschaftliche Fahrzeuge frei". Also koof ick ma n Drakdor und düse los...:q
Alles ein wenig "ominös", wenn die STVO eindeutig ist - warum weiss man in Bremen/Niedersachsen nichts davon und macht so'n Firelefanz?!?
 

Steffen23769

Active Member
Ich kann nur für Hessen sprechen...
Ich glaube auch nicht, daß einen Haufen Schilder auswechselt nur um Angler auszugrenzen, vermutlich hat sich im Zuge der Europäisierung allein die Bezeichnung aber nicht die Bedeutung geändert
 
F

Franky

Guest
@ Steffen:
Doch - in unserem Fall schon! Ein Anwohner einer Zufahrtstraße zu unserem Vereinsheim hat mehrfach Angler im PKW auf dem Weg dorthin behindert, angehalten und beschimpft. Jungangler wurden von ihm bedroht, sie sollten verschwinden etc.
Dieser jemand hat dann eine Ortsbegehung initiiert, woraufhin sämtliche Schilder, die auf dem Weg dorthin stehen, ausgewechselt wurden. Freundliche Hinweise, man möge bitte die Zufahrt über den "Schlut" (Umweg ca. 5 km) nehmen, wurden zusätzlich angebracht.
Fazit: ein gut 3 km langes Flußstück (Luftlinie) ist nur noch zu Fuß erreichbar, wo man vorher bequem mit dem PKW "anreisen" konnte und diesen auch noch nicht-störend am Wegesrand parken konnte...
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
Franky, so etwas ist eben nur in Bremen möglich. Die Wege an der Wümme allerdings sind umgeändert worden. Früher hieß es : Durfahrt mit pol. Genehmigung frei ( Deichschein ) heute einfach Anlieger frei.....Da du als Angler Anlieger bist, knnste da jetzt fahren, denn den Deichschein hatte nur der Fischerei und Gewässerschutz.....Normalsterblcihe Angler konnten da bis zum St. Nimmerleinstag zum Stadtamt rennen, den hätten sie nie bekommen.
 
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