Hallo zusammen,
wir hatten vor langer Zeit mal die Diskussion, ob Angeln im weitesten Sinne zum land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr gehört, mit dem Ergebnis, dass
"Mitglieder von Vereinen, denen die Obhut und Pflege von öffentlich zugänglichen Gewässern oder in Privateigentum befindlichen Wasserflächen behördlicherseits oder vom Eigentümer übertragen wurde, und deren Beauftragte berechtigt sind, unter Einhaltung ihrer Obhuts- und Sorgfaltspflichten öffentliche und private Zugangswege zu diesen zu nutzen, auch wenn diese (Anm.: z.B. durch Verkehrszeichen) für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind." (Zitat war jetzt nicht wörtlich sondern aus der Erinnerung)
Mit anderen Worten:
Bist Du Mitglied im Angelverein, der nicht nur ein Gewässer gepachtet hat sondern vom Verpächter oder der jeweiligen Fischereibehörde auch den Auftrag hat, für die Hege und Pflege des Gewässers (Besatz, Reinigung, Uferinstandhaltung, etc.) zu sorgen, dann darfst Du zum Wasser fahren, auch wenn es ansonsten nicht erlaubt ist. Das gleiche gilt, wenn Du von einem solchen Verein z.B. einen Tageserlaubnisschein erworben hast und dieser dies nicht ausdrücklich verbietet, da Du dann im weitesten Sinne unter die Klausel "und deren Beauftragte" fällst.
Das gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, auf diesen Wegen dann z.B. die Rallye-Tauglichkeit Deines Autos oder von Dir selbst zu testen oder den Wagen einfach mitten in der Landschaft abzustellen (Obhuts- und Sorgfaltspflichten)
Soweit gilt das wohl für Gewässer im Allgemeinen, jedoch nicht für Naturschutzgebiete (und darauf bezog sich ja die Frage ursprünglich). Hier könnte selbst ein kleiner Tropfen Öl für eine untragbare Belastung sorgen und dementsprechend gelten hier sinnvollerweise auch andere und viel strengere Gesetze und Regelungen.
Ich persönlich habe es daraufhin immer (egal, wo ich zum Angeln war) so gehalten, dass ich solche Wege genutzt habe, um die Ausrüstung so nah wie möglich zum Angelplatz zu bringen, und habe danach mein Auto dahin gestellt, wo es zweifelsfrei gestattet war.
Als ich auf diese Weise mal morgens um 5:00 Uhr beim Rückbringen des Autos einer Polizeistreife begegnete, die den Parkplatz nach Übernachtern in Wohnmobilen kontrollieren wollte, haben die mich angesprochen, weil der von mir benutzte Weg als Fuß- und Radweg gekennzeichnet war.
(Wer die Ecke kennt: Herdecke/Ruhr zwischen Viadukt und Kraftwerk)
Ich hab denen dann kurz den Sachverhalt geschildert und die meinten nur, solange ich keinen Jogger oder Radfahrer gefährde, sei das um diese Zeit völlig OK. Als ich am Nachmittag nach Hause wollte, war der Weg dermaßen überlaufen, dass ich da nie heile mit dem Auto rein und raus gekommen wäre.
Ich würde aber niemals auch nur in Erwägung ziehen, auf einem nicht öffentlich freigegebenen Weg mit dem Auto in ein NSG zu fahren.
cu,
Honeyball