Hamburg - Neues Fischereigesetz

kati48268

Well-Known Member
Die Hansestadt gibt sich ein neues Fischereigesetz.
Man findet sogar solche Dinge wie "Entnahmefenster".
[Edit Mod: Komplette PM und Infos siehe 2. Post]

Das geht nun in die Ausschüsse und soll Mitte März beschlossen werden.
 
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Anglerboard Redaktion

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Hier die komplette Pressemitteilung dazu:


Hamburgisches Fischereigesetz Neues Fischereigesetz für Hamburg

12. März 2019
Hamburg ist traditionell ein Fischereistandort. Die Fischerei in der Freien und Hansestadt Hamburg ist zurzeit geregelt durch das Hamburgische Fischereigesetz vom 22. Mai 1986, das zuletzt 2012 angepasst wurde, sowie die Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes vom 3. Juni 1986, zuletzt geändert im Jahr 2007. Die aktuell gültige Rechtslage entspricht nicht mehr den Anforderungen, die die heutige fischereiliche Situation an Hamburgs Gewässern mit sich bringt. Der Senat hat heute ein neues Fischereigesetz beschlossen. Aktuelle Gesetzes- und der Verordnungsentwurf erkennen das Freizeitangeln als sozioökonomisch bedeutendste Art der Fischerei an. Zudem fließen zahlreiche neuere Forschungsergebnisse aus dem Bereich Fischerei und Freizeitangeln in das neue Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz ein.

Neues Fischereigesetz für Hamburg
Staatsrat Andreas Rieckhof: „Mit den Neuregelungen wollen wir in Hamburg ein modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt. Es geht nicht um pauschale Angelverbote, sondern um differenzierte Lösungen, die die Interessen ausgleichen.“

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Stützung und Erhalt von Fischbeständen unter Berücksichtigung von Artenvielfalt und Gewässerschutz durch moderne Hegeinstrumente, insbesondere das Entnahmefenster und die Anpassung der Schonzeiten an aktuelle klimatische Gegebenheiten bei zusätzlicher Flexibilität für Angelvereine durch Ausnahmemöglichkeiten.
  • Erhalt der Institution der freien Gewässer allerdings unter Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern der Gewässer aus anderen Bundesländern durch Entrichtung einer Fischereiabgabe.
  • Einzelregelungen zum Schutz der Fische und Fischbestände, z.B. Hälterungsverbot, Unterfangkescherpflicht, Tagesfanghöchstbegrenzungen, Fluchtfenster in Reusen, Stellnetzverbot in Schonzeiten.
  • Erhalt der in Hamburg verbliebenen traditionellen Berufsfischerei durch eine klare Abgrenzung zwischen Berufsfischerei, Nebenerwerbsfischerei und Bedarfs-fischerei.
  • Regulierung von professionellen Angel-Guides.
Wer heute an Elbe, Alster und Bille entlangkommt, wird schnell bemerken, dass der Fischereistandort Hamburg einem Strukturwandel unterliegt. Es sind noch wenige Elbfischer, die das Bild der Berufsfischerei in Hamburg zeichnen. Sie sind gleichwohl ein wichtiger Bestandteil von Hamburgs Identität. Es sind heute besonders Freizeitangler, die sich entlang der Ufer und auf Booten an und auf Hamburgs Flüssen aufhalten.

Angeln ist vielfältig geworden und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mehrere Tausend Angeltouristen aus dem In- und Ausland besuchen die Gewässer und Hotels unserer Stadt. Zudem ist Hamburg Verlagssitz der größten deutschen Angelmagazine. Hamburg beherbergt u.a. die größte „Street-Fishing“ Szene Europas, Angelguides mit modernster Bootstechnik fahren Angeltouristen im Hamburger Hafen zum Fischen. In Hamburg selbst gibt es etwa 120.000 Anglerinnen und Angler.

Das Freizeitangeln ist heute die ökonomisch bedeutsamste Art der Fischerei in Hamburg. In Hamburg gibt es etwa 40 Angelfachgeschäfte. Pro Anglerin oder Angler werden laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie in Berlin pro Jahr etwa 1.600 Euro direkte und indirekte Ausgaben generiert. Es gibt in Hamburg aktuell etwa 75 Haupt- und Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer, von denen etwa 25 aktiv fischen. Nur drei davon geben an, die Fische gewerblich zu verkaufen. Alle 25 Fischerinnen und Fischer fischen mit Reusen. Elf Fischerinnen und Fischer fischen zusätzlich mit Stellnetzen. Grundlage dafür sind die großen Gewässer in Hamburg. Einzigartig ist dabei, dass es sich bei weiten Teilen um freie Gewässer handelt, in denen das Fischereireicht nicht verpachtet ist. Dies ist im Bundesgebiet in dieser Ausprägung einmalig.

Weiterführende Infos dazu findet Ihr unter: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12291100/2019-03-12-bwvi-fischerei/

Den kompletten Gesetzesentwurf findet Ihr als Download im Anhang
 

Anhänge

  • Hamburgisches Fischereigesetz_Entwurf.pdf
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Georg Baumann

Well-Known Member
Das Freizeitangeln ist heute die ökonomisch bedeutsamste Art der Fischerei in Hamburg.

Das ist doch mal eine beachtliche Aussage. Schön, dass diese Erkenntnis offensichtlich in HH Fuß gefasst hat.

Erhalt der Institution der freien Gewässer allerdings unter Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern der Gewässer aus anderen Bundesländern durch Entrichtung einer Fischereiabgabe.

Tja, in anderen BLändern wird sie eventuell fallen, da sie rechtlich nicht haltbar ist, HH will sie einführen. Da hat sich wohl der Kämmerer mal die Anglerzahlen angeschaut und mit triefendem Mund hochgerechnet, welche Einnahmen das bringen könnte ... Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Fischereiabgabe, aber da muss man schon sehr genau hinschauen, wie das umgesetzt werden soll, damit das wirklich den Anglern zugute kommt.
 

Christian.Siegler

Administrator
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Hey Georg,
ich war mal so frei und habe es unter die PM nochmal mit angehängt! So ist alles komplett!
Danke Kati für den Tipp!
 
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Hänger06

Well-Known Member
Neues Fischreigesetz in Hamburg für oder gegen die Freien/verbands Angler?!

Korektureleser?! das ist eh das kleinste Problem was da auf uns zukommen wird! wenn der Gestzes Text so 1/1 übernommen wird.
D.h. Die Wirtschafstbehöre(Häuptling Liebetanz, Angestellter als Bereichsleiter der Wirtschaftbehöre in HH) inkl. der HPA, sind dann alle unter einem Dach vereinigt, Jeh was haben wir für ein Glück!.
Fackt. D.H. das laut dem neuen Gesetz die Behörde, freies Walten u. Schalten hat, was das Angeln in den freien Gewässern in HH hat. Uferbegehungsrechte, wie in den bekannten HafenBecken wie Santorkai oder Backenhafen, Afrikastr.u.s.w. unterliegen der Genehmigung und Verbotsrecht der Wirtschafstbehöre die das ANGELRECHT zu einer GENEMINGUNGSPFLICHTIGEN FREIZEITBESCHÄFTIGUBG GEGEN EINE GEBÜRENABGABE HERANBSTUF:

Wir in HH; als Bürger; haben ein verbrieftes Recht; auf Fischfang zum Eigenbedarf, was so mit ad aktda gelegt werden wird.

Willkommen beim Lügen in der Politik.

Oder denkt ihr, das Wassergrundstücke im Hafenbereich, mit Millionen teuren Arpartments und Booten im Wasser bzw. im Intresse der Wirtschaft Hafen und Tourismuss, gerne mit euch in der Zukunft geteielt werden?.

Wenn man es genau durchließt, ist das nicht alles Weltklasse das neue Gesetz...die Wirtschaftsbehörde/HPA bekommt dadurch auch einen ungenauen nicht deferenzierten Rechtlichen-Spielraum ,ohne mit belgender Beründung bzw Nachweißen , das RECHT Verbote aussprechen zu können,insbesondere Begehungsrechte, Sperung zeitweise oder GANZ von Strecken/Becken /Hafenanlgen-Elbe und an HH Alster und Bille. Bezüglicher der Alster wegen der ständigeen Konfratation mit Seglern, Ruderen und Gewerblichen Bootstourenanbietern, wird sich da schon in Kurzer Zeit was bewegen. Die Schwannen und Wasservögelschützer und Wassersportvereine sind ganz weit vorne mit ihren Forderungen, die haben auch eine gut vernetzte Pfeffersack-Lobby.

Zu dem hat sich HH mal wieder der Hegepflicht entzogen...d.h. auch keine Massnahmen bei Sauerstoffmangel oder Besatz bei Innerstädtischen Gewässern die als "Frei gelten"Alster, Bille oder Bereiche im Hafenbereich Strombereich Elbe. u.s.w.Da kein Mointoring zum Fischbestand durchgeführt wird und somit kein Nachweiß erbracht wird, das bestimmte Fischarten nach besetzt werden müssten .

Kommt noch die Frage auf wie HH die Gesamtangler ca. 125.000T ,ca 65T im Verein, 60.000 + den in Zukunft Abgabepflichen Angeltouristen mit ihrem Gruppenintresse am Fischfang vertretten will? Zwekgebundene Mittel, Das sind unsere Abgaben in Zukunft 10€, blos nicht Nachrechnen...erst recht nicht Überlegen was mit den Abgabengebühren passiert wenn man die letzten Jahre mal nachverfolgt hat.

https://kleineanfragen.de/hamburg/21/10112-fischereiabgabe


In diesen Sinnen schauen wir mal was passiert in HH.

Das Augenmerk von uns sollte nicht bei Menge oder Größe der Fische liegen die wir mit nehmen dürfen oder wann, sondern ob und wo uns noch in Zukunft, das Angeln erlaubt sein wird.

Brückenangel im gesamten Hamburgerbereich ist jetzt schon verboten laut dem neuen Gesetz, angeln an den Landungsbrücken so wie an deren Spundwänden, Bellys auf Alster und Dove auch schon....

Euch den Frieden der Schonzeit.

Gruß
 

Hering 58

Hamburger Jung
Das ist doch mal eine beachtliche Aussage. Schön, dass diese Erkenntnis offensichtlich in HH Fuß gefasst hat.



Tja, in anderen BLändern wird sie eventuell fallen, da sie rechtlich nicht haltbar ist, HH will sie einführen. Da hat sich wohl der Kämmerer mal die Anglerzahlen angeschaut und mit triefendem Mund hochgerechnet, welche Einnahmen das bringen könnte ... Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Fischereiabgabe, aber da muss man schon sehr genau hinschauen, wie das umgesetzt werden soll, damit das wirklich den Anglern zugute kommt.
In welchen Denn?In SH müssen wir Hamburger auch zahlen.
 

Stulle

Well-Known Member
Interessanter finde ich das barsch ein Mindestmaß von 10cm bekommt und damit als köfi fast komplett ausfällt.

Oder das endlich Höchstmaße eingeführt werden.
 

kati48268

Well-Known Member
In welchen Denn?In SH müssen wir Hamburger auch zahlen.
Die Fischereiabgabe kommt in mehreren Ländern unter Beschuss,
siehe:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html
In SH & NRW wird bereits dagegen geklagt.
Findest du auch hier:

https://www.anglerboard.de/threads/die-fischereiabgabe-in-schleswig-holstein.344495/
und da:
https://www.anglerboard.de/threads/fischereiabgabe-nrw.343834/
Ich wette, sie wird in beiden Bundesländern fallen.
Spätestens dann werden sich einige überlegen, ob es in ihrem Bundesland nicht auch Gründe für den Wegfall gibt.
 

Hering 58

Hamburger Jung
Die Fischereiabgabe kommt in mehreren Ländern unter Beschuss,
siehe:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html
In SH & NRW wird bereits dagegen geklagt.
Findest du auch hier:
https://www.anglerboard.de/threads/die-fischereiabgabe-in-schleswig-holstein.344495/
und da:
https://www.anglerboard.de/threads/fischereiabgabe-nrw.343834/
Ich wette, sie wird in beiden Bundesländern fallen.
Spätestens dann werden sich einige überlegen, ob es in ihrem Bundesland nicht auch Gründe für den Wegfall gibt.
Ich hoffe du hast Recht?Wir zahle die SH Abgabe ja schon ein paar Jahre.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
In der aktuellen Rute&Rolle habe ich einen Artikel zu dem Thema geschrieben. Stelle ich vielleicht auch hier im AB ein. Ich teile Katis Einschätzung. Die Jagdabgabe würde in NRW schon beerdigt ...
 

hans albers

rollin rollin rollin
moin,

für mich liest sich das nach nicht mehr frei angelbaren gewässern in hamburg für nicht hamburger,
( bzw. elbe bis süderelbe) und noch mehr einschränkungen beim uferangeln..
würde mich wundern, wenn das anders kommen sollte.

(das ist mal wieder missverstädlich ausgedrückt im pdf,
da steht dann:
angler, die einen fischereischein besitzen und die fischereiabgabe entrichten.
also die fischereiabgabe in hamburg, oder gílt das auch für eine in dem jeweiligen bundesland /hauptwohnsitz entrichtete)????

ausserdem :ist das nun ein entwurf , oder schon geltenes recht?

ach so, und nix zur elbvertiefung, bzw. stint problem, bzw.
allgemein :
einsetzung für schutz bedrohter fischarten oder rückzugsgebiete.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolja Kreder

Mitglied
Interessanter finde ich das barsch ein Mindestmaß von 10cm bekommt und damit als köfi fast komplett ausfällt.

Oder das endlich Höchstmaße eingeführt werden.
Die sind aber beim Aal (Fenster 45-75cm) völliger Humbug. So werden alle Milchner aber Rogner nur bis 75cm entnommen. Ich dachte es wären Biologen dabei gewesen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Die Fischereiabgabe kommt in mehreren Ländern unter Beschuss,
siehe:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html
In SH & NRW wird bereits dagegen geklagt.
Findest du auch hier:

https://www.anglerboard.de/threads/die-fischereiabgabe-in-schleswig-holstein.344495/
und da:
https://www.anglerboard.de/threads/fischereiabgabe-nrw.343834/
Ich wette, sie wird in beiden Bundesländern fallen.
Spätestens dann werden sich einige überlegen, ob es in ihrem Bundesland nicht auch Gründe für den Wegfall gibt.
Knarre ist schon durch geladen. ;)
 

Georg Baumann

Well-Known Member
Und gerade hat mich wegen des Artikels in RUTE&ROLLE der erste äußerst erboste Anruf eines Fischers aus Schleswig-Holstein erreicht ...
 

Taxidermist

Well-Known Member
Die sind aber beim Aal (Fenster 45-75cm) völliger Humbug. So werden alle Milchner aber Rogner nur bis 75cm entnommen. Ich dachte es wären Biologen dabei gewesen.

Das ist nicht nur beim Aal ausgemachter Blödsinn.
Mir hat immer noch niemand erklären können, warum die Gene eines im Fangfenster entnommenen Fisches andere sind, als wenn er dieses Fangfenster zufällig überlebt und unantastbar wird?

Jürgen
 

GÖ-J-575

Member
Mal abwarten wie weit man übers Ziel hinaus schießt :thumbsdown
Immer wenn man vernünftige Änderungen einbringen will wird es dann meistens Übertrieben .
 
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