Hamburg - Neues Fischereigesetz

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Ach komm, steh doch wenigstens dazu, dass du hier gegen den Naturschutz arbeitest, genau wie der Finkenbeiner. Das ist sachlich auch völlig ok, aber erzähl mir keine Geschichten.

Naturschutz ist ein wichtiges Thema in diesem Land und unterstelle mir bitte nicht gegen den Naturschutz zu arbeiten! Ich lasse geltendes Recht überprüfen, fertig! Es gibt viele Zuwendungen, die fraglich in der Sache sind, aber auch viele Zuwendungen, die in meinen Augen nicht zu den Aufgaben der Angler gehören, sondern von der Allgemeinheit (Steuermittel) getragen werden müssen.

Und ja, ich denke, dass der Besatz von Verbandsgewässern von den Mitgliedern getragen werden muss, nicht über die Fischereiabgabe. Schließlich haben die Mitglieder hier in SH zum Beispiel deutliche Vorteile, z.B. bei den Gewässerkarten.

Fairness und Gerechtigkeit, dafür setze ich mich ein. Nicht nur beim Angeln, sondern überall im Leben.

Ich stehe andererseits ganz offen dazu, dass ich erwarte (und das auch aktiv einfordere), dass Anglervereine, die sich nicht dem Naturschutz verschreiben, die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen.
Einer meiner Hauptkritikpunkte, wenn es heißt "Angler sind Naturschützer". Es gibt Angelvereine, die ohne eigene Gewässer den Status eines Naturschutzverbandes in Bezug auf die Gemeinnützigkeit haben. Erklären konnte mir das bis heute noch keiner.
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Betrachten wir mal den BAC Bootsanglerclub, ein eingetragener Verein, ohne eigenes Gewässer und dennoch ein e.V.

Die verwenden sogar ein Großteil der Mitgliedsbeiträge um Salmonidenbesatz zu finanzieren und Wanderfische zu stützen.

In ihrer Satzung heißt es: "Der Verein ist ein auf innere Verbundenheit und Liebe zur Natur aufgebauter Zusammenschluss von organisierten Anglerinnen und Anglern. Der Verein fördert den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder."

Kein eigenes Gewässer und dennoch über jeden zweifel erhaben, oder?
 

hans albers

rollin rollin rollin
geht warscheinlich auch ein stück weit darum
das "zu viele" angler die freien gewässer (zb. hafen) nutzen..
(auch von ausserhalb).

das über die fischereiabgabe für nicht "hh-ler" zu regeln halte ich dennoch für grenzwertig.

bin mal gespannt, was da noch kommt an klagen...
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Ach komm, steh doch wenigstens dazu, dass du hier gegen den Naturschutz arbeitest, genau wie der Finkenbeiner. Das ist sachlich auch völlig ok, aber erzähl mir keine Geschichten. Ich stehe andererseits ganz offen dazu, dass ich erwarte (und das auch aktiv einfordere), dass Anglervereine, die sich nicht dem Naturschutz verschreiben, die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Der Skatverein, in dem ich lange Vorstand war, hatte die schließlich auch nicht ;)

Ich denke, Du irrst Dich gewaltig. Es ist völlig legitim, und zwar ohne jede Parteilichkeit, die Rechtmäßigkeit staatlicher Abgaben überprüfen zu lassen. Abgaben sind keine Steuern, sondern werden von einem bestimmten Personenkreis, hier der Angler, erhoben. Und zwar auf der Grundlage des Verursacherprinzips und im Grundsatz zeitlich begrenzt. Ihre Verwendung muss - und das ist der weitere entscheidende Punkt- im Interesse der Abgabepflichtigen liegen. Ich denke, gerade dies kann man von Bundesland zu Bundesland sehr berechtigt in Zweifel ziehen. Die Jäger sind in NRW mit Erfolg genau aus diesen Gründen gegen die Jagdabgabe vorgegangen. Warum also nicht auch die Angler, was die Fischereiabgabe betrifft ?
Dass sich die bekannten Verbände diesbezüglich eher zurückhaltend, um es mal vorsichtig auszudrücken, verhalten haben, liegt - by the way - in der Natur der Sache, da sie als Zuwendungsempfänger wesentliche Profiteure des jetzigen Systems sind.
Dass Verbände sehr vorzüglich auch ohne Fischereiabgabe existieren können, kann man sich zB in Niedersachsen anschauen. Bei diesem Blick wird man hinzukommend feststellen, dass Naturschutzprojekte/ Wiederansiedlungsprojekte ( als Beispiele) durch den Wegfall der FA in keiner Weise gefährdet sind. Sie werden nur aus anderen Haushaltsmitteln bezahlt, und zwar den systematisch richtigen ( Steuern, EU Mittel).

Über die Fischereiabgabe hinaus: Ein in Stein gemeißeltes, auf Ewigkeit angelegtes Konstrukt sehe ich in der realen Verbandslandschaft in keiner Weise. Unter diesem Gesichtspunkt ist es somit völlig ok, dass sich andere Strukturen bilden/ gebildet haben ( wie zB in Nds, oder jetzt auch in SH), die nach Überzeugung der sie unterstützenden Angler das Geschäft besser erledigen. Konkurrenz belebt das Geschäft und weckt Schlafende auf. Wie es in dem gleichen Maße ok ist, wenn bestehende Verbände an ihren Inhalten/ Positionen sowie Strukturen arbeiten, also einen Veränderungsprozess inhaltlicher Natur einleiten...

Am Rande: Ich selbst habe in meinem Grundverständnis des Angelns immer schon eine zwingende Verbindung zwischen Naturschutz und Angeln gesehen. Die richtige Balance ist der Punkt, und nicht dieses nervende Schwarz-Weiß Geblubber. Leute, die grundsätzlich recht haben, gibt es genug...
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Der Gedanke die Abgabe zu überprüfen ist grundsätzlich berechtigt, wenn man bei der Überprüfung zu dem Schluss gelangt das die Gebühr zu entfallen hat, und somit teilweise auch wertvolle Projekte ohne entsprechende Ersatzfinanzierung dastehen, kann man zwar recht bekommen und ist dennoch der Doofe. Wir werden sehen, wie es ausgeht.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Frank,
das ist schlicht nicht der Fall. An den Mitteln scheitert es definitiv nicht. Die Frage ist lediglich, wer diese Mittel (zT) aufbringt. Der Angler im Rahmen einer Sonderabgabe oder aber die Allgemeinheit...
Dh der Hinweis auf möglicherweise gefährdete sinnvolle Projekte ( Wiederansiedlung etc) ist eine Nebelkerze, die immer wieder gerne gezündet wird, wenn man gegen die FA argumentiert.
 

smithie

Well-Known Member
Entfallen wird die insgesamt nicht - höchstens als "pauschal" Einnahmequelle für bestimmte Institutionen, wie es jetzt der Fall ist.
 
Oben