Hamburg - Neues Fischereigesetz

foje1

New Member
Ich hab mir das alles mal durchgelesen. Sowohl den Gesetzesentwurf als auch die Verordnung zur Durchführung. Einiges wird für Diskussionen sorgen...
Grundsätzlich sollten die Hamburger Angler froh sein, dass es nun eine Tageshöchstmengenbegrenzung gibt. Mal im Ernst , wenn ich früher manchmal gelesen habe, dass 20-30 Zander an einem Nachmittag gefangen und mitgenommen wurden, brauchen wir alle uns nicht zu wundern, wenn man heute nur noch kleine Fische mit Mindestmass fängt. Auch bei Aalen gibt es Kollegen , die mir prallvolle Eimer zeigten, ohne dass sie Nebenerwerbsfischer waren. Wie diese Fänge möglich waren, verstehe ich als „Normalangler“ bis heute nicht. Sicherlich nicht zwei Grundangeln.
Das Ziel muss sein, die Zielfischarten trotz regelmäßigem Ausüben unseres Hobbys zu erhalten. Für Angeltouristen sicherlich ärgerlich, aber der Angeldruck ist eh schon sehr hoch in Hamburg.
Problematisch erscheint mir aber wieder die Einschränkung des Gewässerzuganges. Das von Brücken und in Schleusen nicht geangelt werden darf, ist klar. Aber die Möglichkeit, das Angeln von Kaimauern zu beschränken, ermöglicht ein weitgehendes Verbot des Angelns im Hafen. Der Begriff Kaimauer ist nicht definiert und eine Gefährdung der Ordnung oder der Leichtigkeit des Verkehrs lässt sich leicht konstruieren. Dem Angler wird hier die Rechtssicherheit genommen. Hinzukommt , dass am Hafen eigentlich alle Bereiche, die Personen die Nähe zum Wasser ermöglichen mit Kaimauern versehen sind. Das erfordert schon der Gezeitenschutz. Das befischen von Steinpackungen und überflutungsbefährdeten Bereichen empfinde ich am Elbstrom als äußerst gefährlich.
Also Licht und Schatten. Mal sehen, wie es gelebt wird....
 

Memy

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Was ich ein bisschen falsch finde ist, dass Angelguides wohl zukünftig Leute ohne Angelschein mitnehmen dürfen. Die Guides gehen m.M.n. jetzt schon scheisse mit den Fischen um.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
Was ich ein bisschen falsch finde ist, dass Angelguides wohl zukünftig Leute ohne Angelschein mitnehmen dürfen. Die Guides gehen m.M.n. jetzt schon scheisse mit den Fischen um.

Aha...dann gehst du wohl immer mit geschlossenen Augen zum Angeln und drehst dich weg bei anderen Anglern, dass du nicht weißt was ein schlechter Umgang mit Fischen ist...denn den sehe ich nur bei anderen Anglern welche keine Guides sind....

Neid kann so schlimm sein nicht wahr?
 

Shura

Ich harmoniere
Bei Zander und Aal notwendig und vollkommen OK die Gesetzesänderung.

Stint findet keine Erwähnung? Schade das.

Ich hoffe, es werden dementsprechend dann auch mehr und strengere Kontrollen durchgeführt, sollte das Gesetz so in Kraft treten. Sonst nutzt das ja alles nicht so viel.
 

hansolo1

Member
Interessant ist auch der Passus, dass Guides eine Verzichtserklärung auf gezieltes Catch and Release abgeben sollen.
 

Hänger06

Well-Known Member
Neues Fischreigesetz in Hamburg für oder gegen die Freien Angler?!

Korektureleser?! das ist eh das kleinste Problem wwas da auf uns zukommen wird! wenn der Gestzes Text so 1/1 übernommen wird.
D.h. Die Wirtschafstbehöre(Häuptling Liebetanz, Angestellter als Bereichsleiter der Wirtschaftbehöre in HH) inkl.sv.. der HPA, sind dann alle unter einem Dach vereinigt, Jeh was haben wir für ein Glück!.. Fackt. D.H. das laut dem neuen Gesetz die Behörde, freies Walten u. Schalten hat, was das Angeln in den freien Gewässern in HH hat. Uferbegehungsrechte, wie in den bekannten HafenBecken wie Santorkai oder Backenhafen, Afrikastr. unterliegen der Genehmigung und Verbotsrecht der Wirtschafstbehöre die das ANGELRECHT zu einer GENEMINGUNGSPFLICHTIGEN FREIZEITBESCHÄFTIGUBG GEGEN Abgabe abstuft.

Wir in HH als Bürger haben ein verbrieftes Recht auf Fischfang zum Eigenbedarf, was so mit ad aktda gelegt werden wird. Willkommen beim Lügen in der Politik.

Oder denkt ihr, das Wassergrundstücke im Hafenbereich, mit Millionen teuren Arpartments und Booten im Wasser bzw. im Intresse der Wirtschaft, gerne mit euch geteielt werden??? .

Wenn man es genau durchließt, ist das nicht alles Weltklasse das neue Gesetz...die Wirtschaftsbehörde/HPA bekommt dadurch auch einen ungenauen nicht deferenzierten Rechtlichen-Spielraum ,ohne mit belgender Beründung bzw Nachweißen , das RECHT Verbote aussprechen zu können,insbesondere Begehungsrechte, Sperung zeitweise oder GANZ von Strecken/Becken /Hafenanlgen-Elbe und an HH Alster und Bille. Bezüglicher der Alster wegen der ständigeen Konfratation mit Seglern, Ruderen und Gewerblichen Bootstourenanbietern, wird sich da schon in Kurzer Zeit was bewegen. Die Schwannen und Wasservögelschützer sind ganz weit vorne mit ihren Forderungen.

Zu dem hat sich HH mal wieder der Hegepflicht entzogen...d.h. auch keine Massnahmen bei Sauerstoffmangel oder Besatz bei Innerstädtischen Gewässern die als "Frei gelten"Alster, Bille oder Bereiche im Hafenbereich Strombereich Elbe. u.sw.Da kein Mointoring zum Fischbestand durchgeführt wird und somit kein Nachweiß erbracht wird das bestimmte Fischarten nach besetzt werden müssen .

Kommt noch die Frage auf wie HH die Gesamtangler ca. 125.000T ,ca 65T im Verein, 60.000 + den in Zukunft Abgabepflichen Angeltouristen vertretten will? also Zwekgebundene Mittel Das sind unsere Abgaben-10€, blos nicht Nachrechnen...

In diesen Sinnen schauen wir mal was passiert in HH. Das Augenmerk von uns sollte nicht bei Menge oder Größe der Fische liegen die wir mit nehmen dürfen oder WAnn, sondern ob und wo uns noch in Zukunft das Angeln erlaubt sein wird. Brückenangel ist jetzt schon verboten laut dem neuenGesetz Bellys auf Alster und Dove auch schon....

Euch den Frieden der Schonzeit.

Gruß
 

Dustin Bratbarsch

Active Member
Antworte dem nicht. Der trollt eh nur rum. Habe ihn auch mal geschützt und ihm geglaubt, dass er nur unerfahren ist.
Der geht sogar in der Schonzeit angeln :)
was schreibst Du bitte für ein Mist mit trollst und so ? Ja ich geh mit meinem Schwager Angeln :) Na und ... Ich gebe hier nicht mit den Fischen an :07_Cool Ich fange Sie lieber :roflmao Gruß DB
 
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Abu-Theist

Jaktkanot
...die mir prallvolle Eimer zeigten, ohne dass sie Nebenerwerbsfischer waren. Wie diese Fänge möglich waren, verstehe ich als „Normalangler“ bis heute nicht. Sicherlich nicht zwei Grundangeln..

Kann mir bitte mal jemand eine rechlich verlässige Quelle nennen auf der aufgezeigt wird was "Nebenerwerbsfischer" an Abgaben zu entrichten haben, wie viel Steuern sie zu entrichten haben, ob es eine Entnahme Ober Menge gibt und wo das ganze steht? Danke!!
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
Kann mir bitte mal jemand eine rechlich verlässige Quelle nennen auf der aufgezeigt wird was "Nebenerwerbsfischer" an Abgaben zu entrichten haben, wie viel Steuern sie zu entrichten haben, ob es eine Entnahme Ober Menge gibt und wo das ganze steht? Danke!!

im alten noch geltenden Gesetz weiß ich es nicht...

in der aktuellen geplanten Änderung (Entwurf) steht folgendes in der DVO:

§ 1 Fischereiabgabe


(1) Die Fischereiabgabe für Anglerinnen und Angler beträgt 10 Euro je Kalenderjahr. Für Angel-Guides beträgt die Fischereiabgabe 1000 Euro je Kalenderjahr.

(2) Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen oder Haupterwerbsfischer beträgt 500 Euro, für Nebenerwerbsfischerinnen oder Nebenerwerbsfischer 300 Euro und für Bedarfsfischerinnen oder Bedarfsfischer 50 Euro je Kalenderjahr.

(3) Die in der Fischereiabgabe enthaltenen Verwaltungskosten betragen 20 vom Hundert.
!!


In §4 Abs. 4 und 5 DVO steht dann dazu noch:


(4) Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischern ist folgendes Fischereigerät erlaubt:


1. zehn Reusen,

2. zwei Stellnetze,

3. zehn Wollhandkrabbenkörbe mit Schutz vor Beifang von Fischen.

(5) Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischern ist es erlaubt, die Fischerei mit bis zu drei Reusen auszuüben.
!!
 

Abu-Theist

Jaktkanot
Vielen Dank @Dorschgreifer

Beantwortet nicht so ganz meine Suche nach der Höhe der Abgabe für Nebenerwerbsfischer. Oder sollte diese tatsächlich ebenfalls nur 10.- Euronen/Jahr, wie für uns Angler betragen? Das stünde in keinem Verhältnis zu den Entnahme-Mengen von öffentlichen Ressourcen...
 
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Dorschgreifer

Well-Known Member
Nebenerwerbsfischer steht ja zumindest (wenn das so verabschiedet wird) in meinem Zitat drin, sind 300,-€/Jahr.;)
 
Kann mir bitte mal jemand eine rechlich verlässige Quelle nennen auf der aufgezeigt wird was "Nebenerwerbsfischer" an Abgaben zu entrichten haben, wie viel Steuern sie zu entrichten haben, ob es eine Entnahme Ober Menge gibt und wo das ganze steht? Danke!!

Da wir unter Landwirtschaft fallen zahlen wir hier in NDS 7% Märchensteuer

Abgaben je nach Land und Gewässer/Pacht etc. unterschiedlich.

Entnahmemenge.....je nach Gewässer/Fisch etc.verschieden. Es kann auch vom Verpächter/Land etc. vorgeschrieben werden zb. 300 tonnen Weissfisch oder andere Jährlich zu entnehmen oder oder oder.....

lg
 
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