Hechte an großen und Kleinen Gräben

geomujo

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Für Gewöhnlich ist der Eigentümer von Gräben die jeweilige Landeswasserbehörde.

Ich arbeite in der Vermessung und kann zumindest für unsere Region (Brandenburg) sagen, dass fast alle Gräben diesem Eigentümer zugeordnet sind. Grund ist das diese Gräben meist einem Flusssystem angehören und damit zu deren hydrologischen Wassermanagement. Es kann sein, dass nur ein 3-meter breiter Streifen aus den umliegenden Grundstücken herausgelöst wurde.
Nicht selten gehört zu einem Graben auch ein Uferstreifen oberhalb der Böschungskante zur Grabenpflege damit die Fahrzeuge da lang kommen. Leider verbauen viele Privatanlieger den Zugang bzw. die Wegbarkeit entlang solcher Gräben ausserhalb Ihrer Grundstücke.
Hinweise könnten alte Grenzsteine geben, die irgndwo am Graben hinausragen. Oder man besorgt sich die Flurkarte.
Andernfalls kann man immernoch entlang der Böschung gehen um nicht fremde Grundstücke betreten zu müssen.
Flächen, die nicht als Privateigentum gekennzeichnet sind, keine bauliche Barriere haben sind vom Grundsatz her frei zugänglich. Insbesondere wenn es um Flächen in z.B. Landschaftsschutzgebieten geht, wo ja viele dieser Gräben zu finden sind. Aber auch für Waldflächen gilt betreten erlaubt.

Somit stellt sich allenfalls die Frage nach dem Fischereipächter.

Hier bei uns werde ich mich dieses Jahr mal an die Nuthewiesen setzen. Und überhaupt Gräben gibtz hier ohne Ende.

EDIT:
Hab nochmal ins Gesetz geschaut.
1) Man darf die "freie Landschaft" betreten und sogar für eine Nachtein Zelt aufschlagen. Das gilt auch für Ackerflächen ausserhalb der Bewirtschaftung und die Wege in der Landschaft.
1a) für Schäden haftet man selbst
2) Der Eigentümer hat das Recht das Grundstück zu "sperren" um den Zutritt zu verweigern. Diese Sperre bedarf einer behördlichen Genehmigung
3) Ortsübliche Weide- und Wildschutz-zäune bedürfen keiner Genehmigung
4) Ragt die örtliche Bebauung in die Landschft hinein (->Versperrung des Pflegewegs) bleiben die landschaftlichen Betretungsrechte davon unberührt und die Sperren sind damit unzulässig.

"Der Grundstückseigentümer, die Grundstückseigentümerin oder sonstige Berechtigte müssen auf einem Grund-stück, das nach § 22 nicht frei betreten werden kann, für die Allgemeinheit einen Durchgang offen halten, wenn andere Teile der freien Landschaft, insbesondere Erholungsflächen, Wald oder Gewässer, in anderer zumutbarer Weise nicht zu erreichen sind, und wenn sie dadurch in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 23 Absatz 2 nicht übermäßig in ihren Rechten beeinträchtigt werden"

Und das wars im großen und Ganzen auch schon. Betreten darf man fast alles in der Landschaft. Dich des Grundstücks zu verweisen darf der Eigentümer nicht ohne Grund bzw. ohne behördl. Genehmigung.

Weidezäune könnten demnach in der Tat ein Problem für Uns darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

thanatos

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

#6 hast du recherchiert ,so isses die Weidezäune stehen
meist bis an die Grabenböschung und das ist ja auch gut so
aber meist findet man doch ein Fleckchen wo man sein
Peitsche zu Wasser bringen kann.Aber Vorsicht mit den
Rindviehchern das mich schon mal eins die Böschung runter
geschubst hat hab ich ja schon mal geschrieben.:( lach ich heut noch drüber:)
 

warenandi

Angelsüchtig
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Schlupflöcher hast überall.
War ja heute los...
Naja, Schneider geblieben aber immerhin einen Hecht gesehen #q
Super!....:(
War aber auch ziemlich windig und eine Gesichtshälfte war schon taub. Da hast irgendwann auch keine Lust mehr. Aber, ich werde da bestimmt nochmal angreifen...:vik:
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Aber wie gesagt, selten stehen die Zäune korrekt. Da an solchen Orten nur alle 100 Jahre mal vermessen wird. Insofern hat der Zaun u.U. keine rechtliche Gültigkeit. Kaputtmachen oder beschädigen darf man ihn aber trotzdem nicht. Ist die Sperre aber nachweislich nicht auf seinem Grundstück, darf man die Sperre überwinden (ünberührtes Betretungsrecht).

Und auch ein Weidezaun darf nur auf Grundstücken errichtet werden, die dem Eigentümer gehören oder die durch Ihm verwaltet werden.
Will er seine Herde weiter draussen weiden lassen, kann er sie durchaus einzäunen aber es hat für den Wanderer keine Bedeutung.
Bis auf lokal ansässige Bullen :)

Also Wettermäßig ist hier seit Wochen Flaute. Nur Flüsse sind eisfrei. Langsame Bäche und Seen sind zu. Dazu die Unbefahrbarkeit der Waldwege aktuell (Bike). Nene, da wart ich ma noch auf besseres (wärmeres) Wetter und konzentrier mich auf die Uni.

PS: Kühe sind die cooleren Pferde :)
 
Zuletzt bearbeitet:

warenandi

Angelsüchtig
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Danke geomujo... War aufschlußreich.
Mir stellt sich die Frage in welcher Jahreszeit es am besten ist in solchen Gräben zu Angeln....#c
 

wasser-ralf

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Mir stellt sich die Frage in welcher Jahreszeit es am besten ist in solchen Gräben zu Angeln....

Im Frühjahr, gleich nach dem Ende der jeweiligen Schonzeit und dann bis in den Sommer rein. Zum Laichen ziehen viele Hecht in solche Gräben und halten sich dann noch einige Zeit dort auf.
Habe da auch solch einen Wiesengraben auf der Liste, welcher zudem noch den Auslauf von Fischwirtschaft/Fischteichen bildet. Sollte also einige Überraschungen bereit halten.

LG
 

warenandi

Angelsüchtig
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Super. Danke.
Also, dann muss ich Anfang Mai mal hin. Mal schauen... :m
 

crisis

ewiger Lehrling
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Als kleiner Junge war ich mit dem Opa eines Kumpels an einem Graben, der nicht tiefer als 30 cm und breiter als 1,5 m war. Innerhalb von einer halben Stunde hat er über 10 Hechte, geschätzt bis 30 cm lang, mit einem ausgeglühten Kupferdraht 'geschnürt'. War wohl damals auch schon nicht legal, uns Kinder hat es nicht gekümmert. Der nächste etwas größere Bach war über 2 km entfernt. Es wundert mich noch heute, wie so eine große Anzahl Hechte in so einem kleinen Gewässer heranwachsen konnte.
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Hechte sind nunmal Opportunisten. Die können ja fast alles fressen.
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

#6 ja das mit der Schlinge war schon zu meiner Kinderzeit verboten ,hat aber unheimlich spass gemacht ist sinnloserweise immer noch verboten zumal es die Gewässer gar nicht mehr gibt #d
 

warenandi

Angelsüchtig
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Mit der Schlinge kenn ich es nicht...
Aber, ich war heute nach Feierabend nochmal am selben Graben wie letztens und da lag doch glatt ein Netz im Wasser. Das war rübergespannt bis auf die gegenüberliegende Seite...:r
Die müssen damit so den Graben abgefischt haben. Ein kleiner Schniepelhecht von knapp 30cm war noch drin gefangen. Leblos!|gr:
Da kriegt man das Kotzen.
Das Problem ist, die Leute erwischt kaum einer!
 
AW: Hechte an großen und Kleinen Gräben

Kommt auch drauf an ob du große Hechte oder kleine Hechte meinst :D Meine Kumpels und ich angeln wahrscheinlich an dem unbeangeltsten Flüsschen/Graben in der Stadt. Ich bin relativ oft da auch nur mal so um zu schauen und zähle mit uns 1 weiteren Angler ^^
Neben 100000 Döbeln gibt es natürlich auch vlt 30 er und 40er Hechte aber bei uns kann man nun mal keine Meterhechte erwarten :) Aber wir fangen die immer mit nem normalen Spinner, natürlich jetzt nicht in der Schonzeit |rolleyes
Zurzeit geht eher freie Leine ab :l Zu zweit in 4-5h ungefähr 40 Fische zwar auch 8cm Fische aber immerhin ^^
 
Oben