Hechte auch ohne lebendköder fangen

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RuhrfischerPG

Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Den Lebenden Köfi zum Angeln für Raubfische zu verwenden ist kein vernümftiger Grund diesem Schmerzen, Schäden oder Leiden zu zufügen da es eine eindeutige Alternative dazu gibt, nämlich den fachgerecht betäubten und anschließend waidgerecht getötetem Köfi.

Ziemlich eindeutig tödliche Alternative.

Merke..ein Lebendköfi kann bei einer Esox Attacke hops gehen,ein toter Köfi bleibt auch nach einem Schneidertag tot.

Gestorben fürs TSG
Krank ist sowas!
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Immer wenn jemand hier im AB schreibt, dass Fische Schmerzen empfinden, frage ich mich, ob derjenige überhaupt ein Angler ist...

Mal ganz davon abgesehen sind solche User oftmals auch diejenigen, die Gesetze und Verordnungen bevorzugt nach ihrer moralischen Vorstellung auslegen und sie dann genauso so ausgelegt als verbindlich für alle präsentieren.
Ist meistens aber recht schnell als heiße Luft zu erkennen. [emoji14]
 
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Lazarus

Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

In NRW darf mit Genehmigung der unteren Fischereibehörde (Kreis) der lebende Köderfisch verwendet werden.
Wie oft wurde denn diese Genehmigung in den letzten 10 Jahren erteilt?

Außerdem nutzt dir auch die Genhmigung auch nichts, wenn dich jemand wegen Tierquälerei anzeigt. Dann entscheidet nämlich ein Richter, den muss die Genehmigung der Kreisverwaltung nicht interessieren.

Sowas würde ich nur tun, wenn um den See ein stabiler Zaun rum wäre, mit einem Tor zu dem nur ich selbst einen Schlüssel habe.
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Die Häufigkeit hat damit nichts zu tun.

Wie oft wird jemand wegen Landesverrat verurteilt?
Selten bis nie. Den Straftatbestand gibt's dennoch.
Dein Argument ist unlogisch.

Natürlich nutzt die Genehmigung, da sie das Handeln rechtssicher rechtfertigt.
Dadurch wird der Straftatbestand nach TierSchG ausgeschlossen.

Wer nach LFischVO ERLAUBT handelt, kann nicht gegen eine andere Rechtsnorm verstoßen.

Das schließt sich aus.

Logisch, oder?

Wenn die UFB dir schriftlich bestätigt, dass du einen Grund zum Lebendköfiangeln hast, kann dir niemand vorwerfen ohne Grund ein Wirbeltier zu quälen.
Und selbst wenn man in der UFB zu der Zeit der Erteilung der Genehmigung besoffen gewesen ist, handelst du immer noch im Irrtum (Erlaubnisirrtum) und kannst nicht bestraft werden.
 
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Revilo62

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Die Aussage hat keine Logik, weil
Die Landesfischereiordnung ist ein Landesgesetz und das TschG
ist ein Bundesgesetz, die Wertigkeit in einem Strafverfahren fällt zu Gunsten TschG aus und dafür wirst Du dann auch zur Rechenschaft gezogen.
Abgeurteilt wird in der Regel das angezeigte Delikt und das ist in der Regel Verstoß gegen TschG
Ganz so einfach ist es in der Rechtsprechung eben nicht, selbst eine Verfahrenseinstellung ist nur ein Teilerfolg, es dürfte garnicht erst dazu kommen, wenn die Rechtslage eindeutig wäre.

Tight Lines aus Berlin :vik:
 
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ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Nein, ist eine Verordnung und kein Gesetz.
Das ist ein Unterschied, den du offensichtlich nicht kennst.
Verordnungen werden von Behörden auf der Grundlage von Gesetzen erlassen.

Manche hier haben verdammt wenig Ahnung, aber sehr viel Meinung.


Die LFischVO ist falsch, weil du mal was über Bundes- und Landesrecht gehört hast.
Ich lache mich weg.

Die LFischVO gibt explizit einen Grund für die Verwendung des lebenden Köderfischs an und wird somit der Anforderung des TierSchG, dass es zum Töten, Leidzufügen, etc. einen GRUND geben muss zu 100% gerecht.
Den Widerspruch kann man nur sehen, wenn man keine Ahnung hat und auch keine Ahnung haben will, weils der eigenen Ansicht zuwider läuft. [emoji14]

Dahergebrabbeltes Bundesrecht bricht Landesrecht hilft da auch nichts, da überhaupt nichts zu brechen vorhanden ist.

Bis zu einem Richter kann da überhaupt nichts gelangen, da kein Straftatbestand erfüllt ist.
So einfach ist das.
Würde man selbst einmal die entsprechenden Rechtsnormen nachlesen, wäre alles etwas einfacher.
 
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Revilo62

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Hast Du schon mal so ein Verfahren am Hals gehabt?
Da würde Dir das Lachen vergehen, ich habs selbst erlebt und
kam grad so mit einem blauen Auge davon und das für weit weniger als Angeln mit lebendem Köderfisch.
Mag sein, dass es in manchen BL nur Verordnungen sind, in Berlin und Brandenburg sind es Gesetze.
Tight Lines aus Berlin:vik:
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Es bringt nichts mit Betonköpfen zu diskutieren.

Du vergleichst deine nicht konkret benannte Situation ohne Angabe von entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen mit einer in einem anderen Bundesland rechtlich ganz klar geregelten Herangehensweise.

Das kann ja nicht funktionieren.
[emoji14]

Weil dir mal was auch immer widerfahren ist, ist das Fischereirecht von NRW also Quatsch.

Ich glaube sachliche Argumente bringen hier überhaupt gar nichts :-D:-D.


LFischVO NRW:
"§ 6
Verwendung von Köderfischen

(1) (...)

(2) Lebende Köderfische dürfen zur Hege der Fischbestände nur im Einzelfall und befristet verwendet werden, wenn die*Hegepflicht*nicht auf andere Weise erfüllt werden kann. Die Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung der unteren Fischereibehörde."

Staatsanwaltschaft: "Ja ne, so ein Quatsch, sehe ich anders. LFischVO gilt nicht. Anklage!"
Richter: "LFisch-was? Ach was solls, ich mache mein eigenes Recht. Mal gucken, welches Gesetz ich heute anwende..."
Anwalt: "Ja ne, also heute keine LFischVO. Die gilt nur an Wochenenden und drei Tage vor Vollmond. Pech gehabt."

:-D

Und wenn du ernsthaft der Meinung bist, das Bundesrecht unumstößlich ist und nicht eingeschränkt werden kann...
...dann empfehle ich dir unbedingt mal die Polizeigesetze der Länder zu lesen.
Die schränken sogar Grundrechte ein ;).
Selbst der von dem Kreis erstellte Landschaftsplan schränkt verbindlich Bundesrecht ein.
Skandalös... :-D
 
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Revilo62

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Ich hatte ein Verfahren wegen Verstoß gegen die üblichen §§ TschG am Hals, weil ich einen Großkarpfen zurückgesetzt habe, da ich angeblich keine Verwertungsabsicht sondern Spassangeln im Sinn hatte.
Wohlgemerkt, keine Fotosession, kein Hältern, lediglich mit der Methode wurde mir unterstellt, dass ich ein Trophäenangler wäre. Gegen eine für mich nicht unerhebliche Geldzahlung an ein Tierheim wurde dann das Verfahren eingestellt, also blaues Auge ;)
Ich habe auch nicht die VO des Landes NRW in Frage gestellt oder ad absurdum führen wollen, es liegt mir fern, dies zu bewerten, ich gebe lediglich zu bedenken, dass, wenn auch die Rechtslage eindeutig erscheint, nicht immer alles eindeutig ist.
Im Übrigen gab es zur damaligen Zeit noch keine Aussagen zum C&R in den LFschG des Landes Berlin und Brandenburg.
Tight Lines aus Berlin :vik:
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Jahaaaa...aber deine Rechtslage ist ja nicht unbedingt als eindeutig zu bezeichnen.

Das Zurücksetzen des Großkarpfen wird ja nicht durch eine Rechtsnorm EXPLIZIT erlaubt.
Hast du einen Juristen der das eben nicht so wie du sieht, versucht er es eben, ganz einfach weil er es kann.
Da eine explizite Rechtsnorm, die es dir erlaubt, eben fehlt, besteht Interpretationsspielraum.
Deshalb kanns da ein grün angehauchter Staatsanwalt ja mal probieren.

Das erlaubte Zurücksetzen begründet sich der vernünftig denkende Mensch eben mit der fehlenden Verwertungsabsicht und dem Vorsatz ja was anderes fangen zu wollen.
Dass das wackelig ist, liegt daran, dass es genügend nicht vernünftig denkende Menschen gibt.


Aber der genehmigte Lebendköfieinsatz in NRW ist eben, wenn genehmigt, keine Auslegungssache mehr.
Abwägen wird die zuständige Behörde, ob die Maßnahme vor dem Hintergrund des TierSchG gerechtfertigt ist.
Genau diese Kompetenz spricht der Gesetzgeber der Behörde über die Möglichkeit des Erlassens einer Verordnung ja zu.

Passt das einem Petaner nicht, dann ist es sicherlich erfolgversprechender gegen die Genehmigung der Behörde vorzugehen (falls das geht), als gegen den Angler, der handelt definitiv rechtmäßig. Erst wenn ein Verwaltungsgericht die Genehmigung der Behörde für nichtig erklärt, sollte der Angler die Lebendköfis lieber sein lassen.


Aber wenn wir was vergleichen, dann sollten es nicht Äpfel und Birnen sein :).
 
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Lazarus

Guest
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Die Häufigkeit hat damit nichts zu tun.
Laut der hessischen Verfassung gibt es dort noch immer die Todesstrafe. Sie ist also, wie du vorhin so schön geschrieben hast, in Hessen explizit erlaubt. Selbstverständlich wurde diese seit Bestehen dieser Verfassung noch nie verhängt. Hoffentlich nicht nur deshalb, weil das GG die Todesstrafe ausschließt.

Manche hier haben verdammt wenig Ahnung, aber sehr viel Meinung.

Es bringt nichts mit Betonköpfen zu diskutieren.
Stimmt, da hast du uneingeschränkt recht! #h
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Die Äpfel und die Birnen ;).
Das GG hat die Todesstrafe explizit abgeschafft.
Das TierSchG hat die Lebendköfiverwendung auch explizit abgeschaft?
Und lässt auch keine Gründe fürs Töten und Leidzufügen zu?

Du machst es dir da sehr einfach.
Ich weiß nicht ob du es nicht verstehen kannst oder nicht verstehen willst.
Aber gut, dass du derart viel Sachkenntnis inne hast um einfach mal Teile einer Verordnung auf landesrechtlicher Ebene die Rechtsverbindlichkeit pauschal absprechen zu können.

Da kann ich leider nicht mithalten.
Ich würde dich ja, wenn ich könnte, für ein oberstes Bundesgericht vorschlagen. [emoji14]
Die haben entsprechende Kompetenzen...
 
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Revilo62

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Ich finde es eigentlich schade, dass auch dieser Trööööt langsam aber sicher verrissen wird. Unabhängig von meiner Einlassung zur rechtlichen Seite hatte ich dennoch Grund zu lesen, weil ich das Thema sehr interessant finde.
Die einfache Fragestellung eines jungen Anglers nach Methoden des Hechtfischens ohne Lebendköder mit seiner Intention, dass er aus seiner Sicht nicht quälen möchte führt letztendlich zu einer Auseinandersetzung der rechtlichen Zulässigkeit, ob oder ob nicht, nein es geht sogar soweit, dass die Frage aufkommt, warum er denn dann Angler geworden ist, Leute, gehts noch ?
Ich finde seine Einstellung i.O., er hat es offenbar nicht anders
gelernt, er hat Respekt vor anderen Kreaturen und ist letztendlich in seiner Einstellung das Ergebnis der zunehmenden Vermenschlichung der Tier- und Pflanzenwelt, des Gutmenschentums, der Dekadenz in unserer Gesellschaft.
Er muss sich auch nicht rechtfertigen, warum er Angler geworden ist, wir können froh sein, dass bei allen Widrigkeiten er so ein tolles Hobby gewählt hat.
An den schmachtenden Blicken der Mädels kann es wohl kaum liegen !?|supergri
Allen Argumenten pro lebenden Köderfisch zum Trotz, die Nachweisführung der Überlegenheit des lebenden Köderfisches wird wohl kaum gelingen, ist für mich auch sehr fraglich, ob es so ist.
Letztendlich ist meine Erfahrung so, dass ,wenn ein fresswilliger Hecht da ist, wird er zuschlagen.
Ob dies am Tage, am Morgen oder in der Nacht ist, dass weiss nur er. Nun möchte ich dem Hecht nicht unbedingt Denkvermögen bescheinigen, dass kann er nicht, da fehlt was im Kopf, aber er hat Instinkte. Ich kenne Gewäser, da wirst Du so gut wie keinen Hecht mit einem aktiv geführten Köder oder mit einem Fischchen am Proppen fangen, weil die in der Regel fast nur noch vom Grund fressen oder sich auf die Jagd im Freiwasser machen ( Jäger und Sammler). Bei dem beschriebenen Gewässer wird vielleicht der Bestand stark dezimiert sein oder der Dressureffekt hat funktioniert und die Fische sind sehr schwer zu überlisten.
Gilt das das ganze jahr oder funktioniert es kurz nach der Schonzeit anders ? Wir wissen es nicht, offensichtlich der TE auch nicht, ist sicher seiner Jugend geschuldet.:g
Tight Lines aus Berlin:vik:
 

NedRise

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Hi,

da der Thread jetzt eh schon zerpflückt ist, werfe ich eine Frage an @Revilo ein.

Mit welcher Methode hast Du den geangelt, das Dir Spassangeln unterstellt wird und nur gegen eine Zahlung, das Verfahren eingestellt wird?

Reine Neugier meinerseits.

Gruß.

Michael
 

Revilo62

Active Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Klassisch mit Festblei und Boilie, Kurzansitz ohne Camp
Tight Lines aus Berlin
 

Revilo62

Active Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

@ronram
falls es Dich interessieren sollte:
auch das Land NRW hat offensichtlich bereits im November 2014 den §6 der Landesfischereiverordnung , explizit zum Thema Köderfisch geändert und mit der neuesten Fassung mit Wirkung zum 01. August diesen jahres in den Gesetzestext übernommen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000523
Klar geregelt: kein lebender Köderfisch mehr erlaubt!

Tight Lines aus Berlin:vik:
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Tatsächlich :0.
Ich hab die alte Fassung der LFischVO verwendet, da habe ich wohl geschlafen. Denn eigentlich war mir bekannt, dass die LFischVO letztes Jahr geändert wurde. Hätte mir auffallen müssen. Zumal ich ich die (neue) auch ausgedruckt bei meinen Angelsachen habe...
Ich nehme alles zurück! Schande über mich.
Hätte ich mir meine ganze Argumentation sparen können.
Mein Fehler. Ich sollte keine Diskussionen mehr an Tagen führen, an denen ich Klausuren schreibe, da scheint es mit der Konzentration nur für eine Sache zu reichen :-D.



Wurde ja auch hier im AB bekannt gegeben:
https://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=295384
 
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Georg79

Member
AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

In der deutschen Rechtsprechung gibt es Gesetze die ein Behörde niemals mindern aber jedoch verschärfen darf.

Die in Deutschland herrschenden Gesetze werden weiter untergeordnet in deren Ausführungen und Bestimmungen und diese sind dann die einzelnen Verordnungen hierzu.

Die Verordnungen dazu sind dann sowas wie z.b. die Landesvischreiverordnungen die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Diese Verordnungen werden aber nicht von den Einzelnen Bundesländern bestimmt. Diese müssen erst einmal von der Bundesregierung abgesegnet werden und erst dann sind sie gültig.

Und ich glaube es erst, wenn mir jemand eine gültige Fischreiverordnung vorlegt wo schwarz auf weis drinne steht, dass der lebende Köfi einfach so für jedermann erlaubt ist.

Und wer so unwissend und selbstverliebt behaubtet dass ein Fisch welcher biologisch gesehen ein Wirbeltier ist keine Schmerzen empfindet, dem sollte man auf Lebenszeit seinen Fischereischein entziehen.


Ist es durch die Biologie bewiesen dass jedes Wirbeltier Schmerzen empfindet.

Jeder der schon mal einen Fisch betäubt hat merkt sofort dessen Muskelzittern was schon mehr als eindeutig ist dass sie Schmerzen empfinden.

Absolut beschämend dass Angler soche Aussagen treffen dass ein Fisch keine schmerzen empfindet.....:r:r:r
 

ronram

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AW: Hechte auch ohne lebendköder fangen

Edit:
Habs gelöscht, bringt ja nichts...
 
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