Hechtlimit erreicht - weiterfischen angeblich auf Waller?

Fruehling

Well-Known Member
Mir wird schon wieder chinant bei dem ganzen Marie-Luise Marjan-Geschreibsel... o_O
 

Bogaversenker

Well-Known Member
Alles gut,das war auch nichts gegen dich persönlich…eher gegen die Grundhaltung die man täglich an dem Gewässern antrifft…ob Forellenbesatz am Vereinssee mit Fanglimit…die üblichen Verdächtigen laufen alle Stunde zum Kofferraum oder halt Hechtlimit erreicht,dann fische ich halt auf kaum vorhandene Waller weiter…. das ist halt auch eine besondere Mentalität,die immer mehr auftritt…da braucht man sich über noch mehr Einschränkungen nicht wundern…
 
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fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
das ist halt auch eine besondere Mentalität,die immer mehr auftritt…da braucht man sich über noch mehr Einschränkungen nicht wundern…
Das ist leider so.

Forellenbesatz am Vereinssee mit Fanglimit
Da werden die Fische dann auch mal gerne auf andere Gewässer eingetragen, wenn die Fanglimits nicht pro Person und Tag gelten, sondern pro Gewässer.

eher gegen die Grundhaltung die man täglich an dem Gewässern antrifft…
Ist m.E. aber hauptsächlich an Gewässern so, die von einer großen Anzahl eher anonymer Angler befischt werden.
Also öffentliche Gewässer, Verbandsgewässer , Großvereine.

Ich bin nach langer Wartezeit in einen kleinen Verein aufgenommen worden, wo die Mitgliederzahl gedeckelt ist und man nur mit zwei Bürgen überhaupt auf die Warteliste kommt. Kein Snobverein, ganz zivile Beiträge und gemischtes Klientel, vom Bauarbeiter bis zum Notar.

Dort gibt es neben den gesetzlichen Bestimmungen so gut wie keine vereinsinternen Regeln und auch keine Fanglimits.

Durch die Mitgliederstruktur gibt es bisher auch keine Notwendigkeit daran was zu ändern. Auch kein P&T Besatz, wie sonst hier in der Gegend üblich.

In meinem Stammverein sieht das schon wieder ganz anders aus. Deshalb fische ich dort so gut wie gar nicht mehr.

Ich will beim Angeln möglichst Ruhe und Frieden haben und das geht mir ab, wenn ich eine gewisse Klientel in Action sehe.

Aber wie gesagt, manche Dinge muss man halt tolerieren, wenn sie nicht explizit verboten oder illegal sind.
 
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fischmonger

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Falsch fischmonger, ließ bitte den Eröffnungsfred richtig! DREAMPIKE schrieb,
" angenommen "


Woher willst du das wissen? Er hat doch nichts zum Tackle geschrieben!
Ich selbst fische auf Hecht mit einer straffen Rute und 20er geflochtener Schnur. Ich kann dir sagen, das ich in stehenden Gewässern schon Welse als Beifang bis 140 cm damit problemlos gelandet habe.
Es ist wie so oft hier und auch live, manche Angler wollen alles besser wissen!
Schau kridkram, er hat geschrieben "angenommen". Und ich habe Dreampike ja auch nicht be- oder gar verurteilt. sondern lediglich das von ihm geschilderte (hypothetische) Verhalten - nicht den TE selbst. Und dieses Verhalten wäre m.E. - wenn schon nicht aus rechtlicher Sicht illegal - zumindest moralisch verwerflich, da es mittelfristig zu weiteren Einschränkungen durch die Bewirtschafter für alle, auch die "vernünftigen" Angler, führen wird, und damit bin ich nicht einverstanden.

Was das Tackle angeht, unterstelle ich erstmal, dass damit gemeint ist, dass der in Rede stehende Angler vor seinen Bemühungen, auf Waller zu angeln mit Tackle am Start war, das typischerweise seinem eigentlichen Zielfisch Hecht entspricht. Und dann wäre das Angeln damit auf Waller eben nicht waidgerecht und die Argumentation des Anglers damit hinfällig, auch wenn ihm aus rechtlicher Sicht kein Strick daraus gedreht werden kann.
 

kridkram

Well-Known Member
Also da haben wir es, Schuld hat Dreampike durch seine nicht präzise genug gestellte Frage! Darf er mit selben Gerät weiterfischen? Er hätte uns fragen müssen was er wissen will, die rechtliche oder die moralische Beantwortung und warum er das überhaupt fragt. Weil er ein moralisch verwerflicher Angler ist und nach einem Schlupfloch sucht oder weil er sowas in der Art mal beobachtet hat und nicht sicher wusste, ist das ok, oder ihm war beim Lesen von Angelregeln für ein Gewässer aufgefallen, das es dort eventuell eine rechtlich nicht klar definierte Regelung dazu gibt, oder oder oder.

Also Dreampike, verrate uns bitte genauer worauf deine Fragestellung abzielt!
Ich nehme die rein rechtliche Fragestellung an und sage so wie du es geschildert hast, ja du darfst damit weiterfischen.
Aber du wirst damit zum moralisch Schuldigen und zu einem der mit Schuld ist, das immer mehr reguliert wird.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Kann ich dann einfach mit dem gleichen Gerät an der gleichen Stelle weitermachen und wenn eine Kontrolle kommt, dann behaupte ich einfach "Ich fische jetzt auf Waller".
Ist doch eigentlich schon eine präzise Frage.

Mit dem Hinweis auf die Kontrolle dürfte klar sein, dass es dabei nicht um eine moralische Einordnung geht.

Bei Kontrollen geht es nicht um individuelle Moralvorstellungen, sondern um die Einhaltung konkreter Vorschriften.

Wenn es keine eindeutigen Regelungen dazu gibt, dürfte es schwierig werden ein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen.

Deshalb gibt es m.W. in NL vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai ein landesweites Verbot aller Köder, die üblicherweise zum Fang von Raubfischen geeignet sind. Damit versucht man vermutlich die übereifrigen Raubfischangler im Zaum zu halten.

In den FiG/Verordnungen der deutschen Bundesländer, die ich kenne, gibt es diese Regelung nicht.

Da müsste das der jeweilige Gewässerbewirtschafter per Gewässerordnung regeln, wenn er verhindern will, dass zu bestimmten Zeiten und Situationen auf Raubfisch geangelt wird. Ansonsten muss er eben damit rechnen, dass es jeder Angler nach eigenem Gusto entscheidet.

Und da scheiden sich halt die Geister. Der eine meint Weiterangeln wäre grundsätzlich nicht in Ordnung, der andere meint auf Zander ja, auf andere Raubfische nicht und dem nächsten ist es völlig schnuppe.

Klare Regeln wie in NL würden da eben Rechtssicherheit schaffen.

Sollte man nicht gleich als Neid/Missgunst oder Angriff auf die anglerische Souveränität deuten.
 

thanatos

Well-Known Member
ja nu sind wa uff Seite sechs anjekommen ,
Wenn man richtig überlegt ist die Frage nicht so ganz einfach zu beantworten - denn -
was wir nicht berücksichtigt haben - welchen Aufwand hat der Angler auf sich genommen ,
wie weit ist er gefahren ???? Zielfisch gefangen und Feierabend ?? für mich kein Thema ,
ich habe den See vor der Haustür . Aber - weiter angeln mit gleicher Beköderung auf Wels ??
ist dann doch fragwürdig - mit gleichem Gerät kann man durchaus mit welstypischen Ködern
angeln die zu 90% nicht von Hechten genommen werden .
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
welchen Aufwand hat der Angler auf sich genommen ,
wie weit ist er gefahren ?
Das spielt für die rechtliche Beurteilung allerdings keine Rolle.

weiter angeln mit gleicher Beköderung auf Wels ??
Das Wort "angeblich" legt schon die Vermutung nahe, dass es sich um eine reine Schutzbehauptung handeln soll.

Wenn es aber keine eindeutige Regelung dazu gibt, müsste eben in jedem Einzelfall zweifelsfrei der Vorsatz nachgewiesen werden.
Das könnte aber kein Aufseher entscheiden, nur ein Gericht.

Wenn man sich die Quote der Verfahrenseinstellungen bei echten Schwarzanglern ohne Papiere etc. so anschaut, würde es wohl nur in Einzelfällen so weit kommen.
 

dreampike

Well-Known Member
Hallo an alle Beitragenden,

das waren jetzt eine Menge Beiträge, die viele Facetten des Themas beleuchteten. Vielen Dank dafür, da kam ich bezogen auf mein Anliegen zu folgenden Erkenntnissen:
- wenn etwas in der Erlaubnis oder per Gesetz nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist, dann ist es erlaubt. Mein eigenes fischereiliches/ waidmännisches/ moralisches Verständnis spielt bei der Frage nach erlaubt oder verboten keine Rolle, auch nicht das eines Kontrolleurs
- dennoch sollte und werde ich nicht alles tun, nur weil es nicht verboten ist
- wenn ich also künftig nach der Entnahme eines Fisches und dem Erreichen des spezifischen Limits weiterfischen möchte (und darf), dann werde ich auch die Methode/ den Platz/ den Köder erkennbar verändern, so dass der Wechsel des Zielfisches nicht nur auf verbaler Ebene erfolgt. Das macht die Sache nicht nur bei einer Kontrolle, sondern auch das Miteinander am Gewässer einfacher!

Wolfgang aus Ismaning
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
dann werde ich auch die Methode/ den Platz/ den Köder erkennbar verändern
So empfiehlt das auch der LFV Bayern.
- dennoch sollte und werde ich nicht alles tun, nur weil es nicht verboten ist
Ist zwar eine individuelle Entscheidung, die ich aber sehr gut nachvollziehen kann.
- wenn etwas in der Erlaubnis oder per Gesetz nicht explizit verboten oder eingeschränkt ist, dann ist es erlaubt.
Sehe ich zwar nicht ganz so einfach, aber zumindest müsste sich ein Gericht / Disziplinarausschuss o.ä. immer auf konkrete Vorschriften berufen, wenn es bestimmte Verhaltensweisen sanktionieren wollte. Alles andere wäre Willkür.

Das macht die Sache nicht nur bei einer Kontrolle, sondern auch das Miteinander am Gewässer einfacher!
Sehe ich auch so.

Ich muss aber andere Verhaltensweisen auch tolerieren, wenn sie zwar nicht meiner Einstellung entsprechen, aber keine Rechtsverstöße nachweisbar sind.

Wenn ich mir die Vorschriften in DE, NL, F, UK, DK, SWE, NOR, CZ, Nordamerika usw. anschauen, reicht es anscheinend in kaum einem Land, ausschließlich auf die Vernunft der Angler zu setzen.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
wenn du noch weitere kleine Arten zur Verfügung hast, mach ein Fritto misto.
Also mehliert und frittiert. das ist rund ums Mittelmeer weit verbreitet und sehr köstlich
ohh sorry , sollte eigentlich im Kochtrööt landen
Edit:
Original verschoben Mod
 
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Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

Sorry, hätte ich mir natürlich denken können, dass Du damit den biologischen Begriff meinst.

Gattung: homo Art: sapiens ?
Hallo,

Art Homo sapiens aus der Familie der Menschenaffen, Unterart der Trockennasenaffen (letzteres zumindest wenn man keinen Schnupfen hat :laugh2).
Aber so einhundertprozentig genau weiß ich das mit der Art auch nicht. Aber ganz klar: wir sind Affen:rolleyes:ab51.

Gruß

Lajos
 

DreisterBrassenmeister

Well-Known Member
Das Ding ist nur, dass es nicht von Belang ist, was du denkst oder glaubst, wenn es hier feste Regel und Gesetze gibt. Einen Spielraum, die eigene Moralvorstellungen oder aber den harten Aufseher raushängen lassen... das alles bringt dir nichts, wenn es hart auf hart kommt.

Wenn ich mit einem 10cm Gummifisch auf Wels angel, kannst du zwar glauben was du willst, es aber am Ende auch dezent für dich behalten. Denn es spielt - auch als Aufseher - keine Rolle. Es ist auch nicht das erste Mal, dass Leute mich kontrollieren und mit ihrer Meinung(!) belehren wollten. (Häufig auch in den Niederlanden) Der Schuss ging jedes Mal für die Leute nach hinten los.

Zumal es jetzt nicht einmal ungewöhnlich ist, mit kleineren Ködern auf Wels zu angeln. :rolleyes:
Dir bringt es auch nichts, wenn es (wirklich) hart auf hart kommt ;) Wenn ich so mies drauf und Fischereiaufseher wäre, dann würde ich mit Verwertbarkeit argumentieren "Sie haben hier 6kg Hecht vor sich liegen und wollen noch mehr mitnehmen...und dann vor allem noch Waller? (Im Grunde leider der einzig legitime Grund fürs Angeln in der Situation)" Ja, ist vielleicht etwas dünn, aber anbringen könnte ich es. 2. Argumentation wäre, dass die typische Hechtausrüstung für gezielten Welsfang (was ja die Argumentation vom TE wäre) nicht waidgerecht ist - was ich auch so sehe und was es ja auch ist - und das Argument ist noch klar stärker als Argument 1. Beide Dinge hat auch jeder Verein in seinen Papieren stehen.

Jetzt kann das hin und her gehen, zumindest aber habe ich dir den Angeltag versaut, weil du deine Grenzen ausloten wolltest und uneinsichtig bist. Das kann theoretisch ganz am Ende noch so weit gehen, dass man dich ausschließt aus dem Verein oder einfach keine Gastkarte mehr bekommst. Hier bekommste bei einem Verein bereits keine mehr, wenn du deine banale Fangmeldung vergessen hast! Wenn man noch Ausweichmöglichkeiten hat wäre das egal, was aber wenn nicht? Dann stehste da und das nur wegen der Sache...

Und wie gesagt...bin kein Aufseher ;) War nur ein Gedankenspiel und persönliche Einstellung dazu. Den Zirkus würde ich mir nicht antun wollen, wenn ich an den falschen Aufseher gerate. Dafür geh ich nicht raus. Dann besser umstellen und an einem anderen Tag wieder hin.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Schon schade, dass man sich über Regelungen so viel Gedanken machen muss und es so kompliziert sein muss.
Sollte Angeln nicht einfach sein?
Einfach mal angeln?

Fisch, den ich entnehmen möchte, entnehme ich in Maßen, und weil angeln Spaß macht, einfach mal weiter angeln?

Komisches Deutschland.
 
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