AW: Hier ist der ZanderKantThread 2014
...gesetzlich ist es so geregelt, dass man Fische nur aus "vernünftigem Grund" fangen und töten darf. Das schließt nicht aus, einen maßigen Fisch wieder zurücksetzen zu dürfen. Beispiel: Ich fange einen 80er Zetti, dieser ist mir aber zu groß, da er für eine Einzelperson einfach ein Übermaß darstellt. Somit erlischt der vernünftige Grund ihn zu töten und ich darf ihn zurücksetzen. Ebenso verhält es sich mit nem 40er Zetti, der dann wieder einfach zu klein ist, um mich satt zu machen.
Da ich eigentlich einen Fisch für den Verzehr (= vernünftiger Grund) fangen möchte, ist es also mir überlassen, was ich unter "vernünftig" verstehe und zudem ist niemals gewiss, was ans Band geht. Demnach gibt es kein Gesetz, dass uns Angler dazu verpflichtet, jeden maßigen Fisch abzuschlagen.
Zum Thema C&R:
Ich distanziere mich grundsätzlich von C&R, da ich für mich persönlich entschieden habe, dass das Belästigen von Fischen ausschließlich aus minderen Beweggründen für mich nicht in Frage kommt. Andererseits bin ich aber kein Kochtopfangler, der alles abschlägt, was das Mindestmaß überschritten hat. Ich nehme sogar lieber einen 45er statt eines 55ers mit, da mir die Filetmenge einfach reicht.
Ein Problem mit C&R habe ich allerdings auch nicht, so lange die Fische abgeschlagen werden, die offensichtlich so schwer verletzt sind (Kiemen, Kiemenbögen, Schlund etc.), dass ein Überleben so gut wie ausgeschlossen ist. Leider sieht man immer wieder, dass das nicht der Fall ist.