IGM 2021 - Änderungen an Schonzeiten/maßen

Rannebert

coin operated boy
Nachdem ich nun Zeit gefunden habe, die neue Kanalkarte der IGM für 2021 durchzuschauen, sind mir die Änderungen der Schonzeiten/maße ins Auge gefallen.

Aal - 50cm (statt 45cm)
Zander - 45cm (statt 50cm) UND Schonzeit vom 01.03. - 15.05.
Hecht - Schonzeit 01.02. - 15.05.
und dazu die Regelung, dass man jetzt ab dem 01.02. - 15.05. keine Raubfischangeln oder toten Köderfisch/Fischfetzen benutzen darf.

Behaltet dies im Hinterkopf, das grosse Treiben am ersten Mai ist damit dann wohl um zwei Wochen nach hinten gerückt, und endlich dürfen wir auch die ganzen, jetzt noch untermassigen Zander entnehmen! (Achtung: Ironie)

Ich bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll. Schonzeitverlängerung macht sicherlich Sinn, Absenkung des Maßes beim Zander nur bedingt. Ob beim Aal die 5cm irgendwas ändern, sehe ich nun nicht so sehr, da müssten eher Fangmengenbegrenzungen her.
Und noch dazu kommt in mir die Frage auf, wer und wann die Änderungen beschlossen hat. Die IGM ist mir weiterhin zu undurchsichtig.

Edit vom 15.12.
Interessanterweise gibt es noch mehr Änderungen:

Es dürfen je Angler höchsten 3 Angelruten mit je einem Haken benutzt werden, Köder nach Wahl. - Das hat sich nun von Einfachhaken zu Haken gewandelt.

Und das leidige Thema mit den Sportfischerpässen scheint auch angekommen zu sein, nun gilt es eine aktuelle eingeklebte Beitragsmarke mitzuführen, die Rede vom gültigen Sportfischerpass ist nun erstmal auf Eis gelegt, wie es scheint. Können wir also doch noch mit dem guten alten VDSF-Ausweis weiter am Wasser rumtoben.
 
Zuletzt bearbeitet:

SpinnerBS

Active Member
naja, die 5cm bem Aal könnten was bringen, wenn man die Aale nicht immer bis zum Popo schlucken lässt oder einfach mal die Schere nimmt und nicht auf Gedeih und Verderb versucht den Haken anstatt des Fisches zu retten.
Generell finde ich die Anpassung der Schonmaße beim Aal und der Schonzeiten sinnvoll. 45cm Maß für den Zander ist ein Schritt zurück. Ich glaube früher waren es einmal sogar nur 40cm. Unter uns gesagt, bei einem solchen Fisch Kopf und Schwanz ab, da hat ein Hering bald mehr Filet zu bieten.
Falls die Verantwortlichen hier mitlesen oder Zuträger haben, hier noch eine Anmerkung.
Wenn es in der Gewässerordnung oder den Jahrespapieren Änderungen gibt, macht diese doch bitte kenntlich. Ich kenne viele Handbücher und Bedienungsanleitungen bei denen Änderungen durch schwarze Balken I seitlich kenntlich gemacht werden. Alternativ könnte man die aktuellen Änderungen auch in Fettdruck schreiben.
Wer von den Mitgliedern im KBF hat beispielsweise gesehen, dass in der oberen Oker die Äsche geschont werden soll? Daumen hoch thumbsup für diese Regelung. Der schwarze Kormoran hat genug Schaden angerichtet, da muss sich der Bestand erst einmal erholen.
Ich kenne wenige, die sich die Mühe machen, die zusätzlichen Vorschriften komplett zu lesen. Da wäre es sicherlich nicht negativ, wenn man Änderungen deutlicher kennzeichnet.
 

FischermanII

allrounder
@Rannebert
Tut bitte allen einen Gefallen und schreibt das Bundesland dazu.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was IGM2021 sein soll aber ich vermute es handelt sich um irgendwas in Niedersachsen.
Eine Änderung dieser Geschichten für Sachsen Anhalt ist mir noch nicht bekannt.
Es wurde schonmal in der Angelwoche am 01.05. geschrieben die Zandersaison geht los im PZ-Bereich 3
Was aber in Sachsen Anhalt nicht der Fall ist und schon glauben manche sie dürften dann Zander angeln.
Steht ja schließlich in der Zeitung.
 

Rannebert

coin operated boy
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass jeder der weiss, was die IGM ist, Interesse an den Informationen hat. Und für alle, denen das Kürzel nicht geläufig ist diese Informationen sowieso egal sein können.
Aber zur Aufklärung: IGM ist die Interessengemeinschaft Mittellandkanal e.V., welche (inklusive Stichkanal Salzgitter) ~56km Kanalstrecke von Peine bis Wolfsburg in NdS bewirtschaftet. Darin sind die meisten ansässigen Vereine Mitglied und beziehen darüber die Erlaubnis den Kanal zu beangeln.
Genaue Zahlen habe ich dazu nicht, aber das sind schon mehrere tausend Angler, die das betrifft. Alleine die beiden grossen braunschweiger Vereine kommen gemeinsam auf über 4000 Mitglieder.
 

AXTI

New Member
Nachdem ich nun Zeit gefunden habe, die neue Kanalkarte der IGM für 2021 durchzuschauen, sind mir die Änderungen der Schonzeiten/maße ins Auge gefallen.

Aal - 50cm (statt 45cm)
Zander - 45cm (statt 50cm) UND Schonzeit vom 01.03. - 15.05.
Hecht - Schonzeit 01.02. - 15.05.
und dazu die Regelung, dass man jetzt ab dem 01.02. - 15.05. keine Raubfischangeln oder toten Köderfisch/Fischfetzen benutzen darf.

Behaltet dies im Hinterkopf, das grosse Treiben am ersten Mai ist damit dann wohl um zwei Wochen nach hinten gerückt, und endlich dürfen wir auch die ganzen, jetzt noch untermassigen Zander entnehmen! (Achtung: Ironie)

Ich bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll. Schonzeitverlängerung macht sicherlich Sinn, Absenkung des Maßes beim Zander nur bedingt. Ob beim Aal die 5cm irgendwas ändern, sehe ich nun nicht so sehr, da müssten eher Fangmengenbegrenzungen her.
Und noch dazu kommt in mir die Frage auf, wer und wann die Änderungen beschlossen hat. Die IGM ist mir weiterhin zu undurchsichtig.

Edit vom 15.12.
Interessanterweise gibt es noch mehr Änderungen:

Es dürfen je Angler höchsten 3 Angelruten mit je einem Haken benutzt werden, Köder nach Wahl. - Das hat sich nun von Einfachhaken zu Haken gewandelt.

Und das leidige Thema mit den Sportfischerpässen scheint auch angekommen zu sein, nun gilt es eine aktuelle eingeklebte Beitragsmarke mitzuführen, die Rede vom gültigen Sportfischerpass ist nun erstmal auf Eis gelegt, wie es scheint. Können wir also doch noch mit dem guten alten VDSF-Ausweis weiter am Wasser rumtoben.

Wobei nun ein Haken auch ein Zwilling oder Drilling sein kann;)

Das heißt auch, das Spinnfischen jeglicher Art Raubfischangeln bedeutet und ab dem 01.02 --15.05 Verboten ist !

Das Schonmaß des Zander auf 45 cm. runter zu setzen , halte ich persönlich auch nicht für gut, allerdings wollte sich die Igm damit auf ein gemeinsames Schonmaß mit dem ESK ( Elbe-Seiten-Kanal) einigen.

Fangbegrenzung für AAl, halte ich für übertrieben, da die AAlfänge sowiso eher rückläufig sind wenn man die Fangstatistik glaubt. Liegt auch daher, weil die Grundelplage einem das Aalangeln schon vermiesen kann.
Wo die meißten AAle bleiben ist doch sowiso klar ( Schwarzer Vogel ):cry
 

fredolf

Kochtoppangler
Hallo Rannebert
Da der Mittellandkanal sicher nicht bei Euch anfängt und auch aufhört, ist es uns anderen Anglern eben NICHT egal, was so im Mittellandkanal passiert. Die Frage nach dem Bundesland bzw nach IGM ist ja wohl nicht zu viel verlangt !!!
Es könnte ja auch die Metaller Gewerkschaft sein....
Grüße aus der Nähe von Magdeburg.
Fred
 

Rannebert

coin operated boy
Hallo Rannebert
Da der Mittellandkanal sicher nicht bei Euch anfängt und auch aufhört, ist es uns anderen Anglern eben NICHT egal, was so im Mittellandkanal passiert. Die Frage nach dem Bundesland bzw nach IGM ist ja wohl nicht zu viel verlangt !!!
Es könnte ja auch die Metaller Gewerkschaft sein....
Grüße aus der Nähe von Magdeburg.
Fred

Ja, manchmal ist mir Sonntags auch langweilig, und ich suche mir Dinge, die mich stören könnten....
Mein Ausgangspost hatte nichteinmal den Begriff 'Mittellandkanal' beinhaltet, und nur auf den kannst Du dich hier ja beziehen.
 

Tobias85

Well-Known Member
Da der Mittellandkanal sicher nicht bei Euch anfängt und auch aufhört, ist es uns anderen Anglern eben NICHT egal, was so im Mittellandkanal passiert.
Also ich wohne und angele auch am Mittellandkanal zwischen Hannover und Minden. Was sich in Osnabrück, Braunschweig oder Magdeburg tut in Sachen Schonmaße und Schonzeiten ist mir aber ehrlich gesagt vollkommen egal - hat hier auf mich eh keine Auswirkungen bei den Distanzen. ab51
 

SpinnerBS

Active Member
Wobei nun ein Haken auch ein Zwilling oder Drilling sein kann;)
.......
Fangbegrenzung für AAl, halte ich für übertrieben, da die AAlfänge sowiso eher rückläufig sind wenn man die Fangstatistik glaubt. Liegt auch daher, weil die Grundelplage einem das Aalangeln schon vermiesen kann.

Moin Axti,

zu dem ersten Punkt wird es spät. am 15.Mai herzhafte Diskussionen geben. Darf ich mit einem handelsüblichen Wobbler fischen, der ab Werk mit 2 oder 3 Drillingen ausgestattet ist? Darf ich an einem 15cm Gummifisch einen Angsthaken montieren? Beides bedeutet, dass ich mit 2 oder 3 Haken fische. Diese Diskussion hat es schon gegeben, nachdem man Anglern die Papiere deswegen hat wegnehmen wollen. Wenn die Papiere schon überarbeitet werden. hätte man aus der Vergangenheit lernen und das klar definieren können.

Zu dem Punkt 2 Aal:
Da muss ich Dir leider massiv widersprechen. Gerade wenn die Fänge schon zurückgehen, sollte man den Fisch mehr schonen als vorher. Wenn jetzt noch weiter kräftig Raubbau an dem gebeutelten Fisch getrieben wird, ist das für den Bestand nicht hilfreich.
Aber eine Beschränkung bei uns Anglern kann und darf nicht das einzige Mittel sein. Alle müssen für einen gesunden Fischbestand etwas leisten. Und wenn das bedeutet, dass ein Überbestand an Kormoranen reduziert werden sollte, dann muss man das auch machen. Ich habe erst gestern am Ölper See wieder die ganzen schwarzen Vögel im Baum gesehen. Meine Rekordzählung ergab einmal über 100 Vögel auf der Insel im unteren See. Das heißt pro Tag werden mind. 50kg Fisch von Vögeln vernichtet und in 3 Wochen 1 Tonne Fisch, und zwar nicht nur Weißfisch sondern auch Aal, Hecht und Zander. Der Winter dauert länger als nur 3 Wochen. Da siehst Du schnell, was der schwarze Tod für Schaden anrichtet.
Aber nur zu sagen, der Kormoran muss reduziert werden, ist zu kurz gedacht. Auch wir Angler sollten etwas für den Aal tun.

Gruß
ein Spinner
 

AXTI

New Member
Moin,

ja, Du darfst mit Handelsüblichen Wobblern auch wenn Sie mehr als einen Drilling haben an den Gewässer welches die IGM bewirtschaftet Angeln !
Nein, Du darfst keinen zusätzlichen Angstdrilling ( Stinger ) an deinen Gummifisch anhängen, es sei denn, es wäre der einzige Haken am Shad !
Ist ein bissel kompliziert, aber so ist es nun mal.

Zu den Kormoranen äußere ich mich hier jetzt nicht, da gibt es genügend Trööts im Board, aber das daß Schonmaß für Aal erhöht wurde, ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Gruß Axti
 

SpinnerBS

Active Member
Moin,

ja, Du darfst mit Handelsüblichen Wobblern auch wenn Sie mehr als einen Drilling haben an den Gewässer welches die IGM bewirtschaftet Angeln !
Nein, Du darfst keinen zusätzlichen Angstdrilling ( Stinger ) an deinen Gummifisch anhängen, es sei denn, es wäre der einzige Haken am Shad !
Ist ein bissel kompliziert, aber so ist es nun mal.


Axti,
hat sich diese Vorschrift bzw deren Auslegung wieder geändert?
Wie bitte schön, soll man denn jetzt mit großen Gummifischen angeln? 25cm Gufi und nur ein Drilling?
Ist das HIER an einem großen Gummi verboten? Und diese im Handel üblichen Stinger als Angstdrilling sind auch verboten?
Früher hieß es "handelsüblich ist gestattet", was beinhaltet, dass ich mir auch solche Köder bzw System selber bauen und damit angeln darf. Das gilt also jetzt nicht mehr?

Viel schlimmer finde ich, dass es Änderungen gibt, die niemand den Betroffenen mitteilt. Erst im Falle einer Kontrolle würde ich davon erfahren, wenn ich hier nicht mitlesen und fragen würde? Und dann wäre es zu spät.

Sorry, das kann nicht im Sinne der Mitglieder sein :(
 

AXTI

New Member
Ich gebe Dir Recht, es ist etwas verwirrend und für viele auch nicht gleich auf Anhieb klar. In deinem Beispiel handelt es sich um einen so genannten " Stinger" , der mag zwar Handelsüblich sein , ist jedoch Verboten ! Wenn Du mit 25 cm. Gummifischen angeln willst, dann entweder mit Jigkopf und einem Haken, oder halt einen Stinger ohne Jigkopf ! Faustregel : Gummifisch = 1 Haken, egal ob Einzel oder Drilling. Wobbler kann ( Handelsüblich) auch mehrere Haken haben. Über Sinn und Unsinn in dieser Regelung, kann mann sicherlich lange Diskutieren ( ich persönlich halte davon auch nix) Es sind jedoch Auflagen, die von "Oben" kommen und somit Gesetz sind. Damit weißt Du schon mal für die kommende Saison Bescheid, und ich hoffe bei allen anderen Mitlesern etwas mehr Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Falls man sich bei irgend etwas beim Angeln am Kanal nicht sicher ist, kann man auch die Nummer die auf der Karte steht anrufen und Fragen. So bleibt man bei Kontrollen immer auf der sicheren Seite.
 

Chief Brolly

Well-Known Member
Ich hab früher auch im MLK in der IGM-Strecke geangelt, zu den neuen Schonmaßen sei gesagt: Jedem Angler obliegt es selbst, ab welcher Größe er einen Aal oder Zander mitnimmt bzw. unter welcher er einen Fisch released!

Das gibt diesen beiden Arten die Chance, zu kapitalen Exemplaren heranzuwachsen und so auch besser zu schonen!
 

Rannebert

coin operated boy
Ich gebe Dir Recht, es ist etwas verwirrend und für viele auch nicht gleich auf Anhieb klar. In deinem Beispiel handelt es sich um einen so genannten " Stinger" , der mag zwar Handelsüblich sein , ist jedoch Verboten ! Wenn Du mit 25 cm. Gummifischen angeln willst, dann entweder mit Jigkopf und einem Haken, oder halt einen Stinger ohne Jigkopf ! Faustregel : Gummifisch = 1 Haken, egal ob Einzel oder Drilling. Wobbler kann ( Handelsüblich) auch mehrere Haken haben. Über Sinn und Unsinn in dieser Regelung, kann mann sicherlich lange Diskutieren ( ich persönlich halte davon auch nix) Es sind jedoch Auflagen, die von "Oben" kommen und somit Gesetz sind. Damit weißt Du schon mal für die kommende Saison Bescheid, und ich hoffe bei allen anderen Mitlesern etwas mehr Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Falls man sich bei irgend etwas beim Angeln am Kanal nicht sicher ist, kann man auch die Nummer die auf der Karte steht anrufen und Fragen. So bleibt man bei Kontrollen immer auf der sicheren Seite.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass es durchaus auch GuFis komplett mit vormontiertem Stinger zu kaufen gibt.
Daher ist ein Stinger in dem Falle leider handelsüblich, wenn auch selten. Leider problematisch in der Formulierung.
 

SpinnerBS

Active Member
Ich hab früher auch im MLK in der IGM-Strecke geangelt, zu den neuen Schonmaßen sei gesagt: Jedem Angler obliegt es selbst, ab welcher Größe er einen Aal oder Zander mitnimmt bzw. unter welcher er einen Fisch released!

Das gibt diesen beiden Arten die Chance, zu kapitalen Exemplaren heranzuwachsen und so auch besser zu schonen!

Da hast du Recht, ich persönlich brauche das Maß auch nicht, um sinnvoll und maßhaltig zu fischen. Das setzt aber bei jedem den GMV, den gesunden Menschenverstand, voraus. Und es gibt genügend "Kollegen", die nicht einmal bis 2 oder 5 zählen können. o_O


.......
In deinem Beispiel handelt es sich um einen so genannten " Stinger" , der mag zwar Handelsüblich sein , ist jedoch Verboten ! Wenn Du mit 25 cm. Gummifischen angeln willst, dann entweder mit Jigkopf und einem Haken, oder halt einen Stinger ohne Jigkopf ! Faustregel : Gummifisch = 1 Haken, egal ob Einzel oder Drilling. Wobbler kann ( Handelsüblich) auch mehrere Haken haben. Über Sinn und Unsinn in dieser Regelung, kann mann sicherlich lange Diskutieren ( ich persönlich halte davon auch nix) ....
Ich denke jetzt einmal optimistisch, und glaube, dass die von "oben", wie Du sie nennst, einfach nicht an große Köder gedacht haben. Oder sie kennen diese großen Köder nicht, da nicht jeder mit Großködern fischt. Aber ein 25er GuFi macht mit einem Haken einfach keinen Sinn. Dabei fische ich extra die großen Köder, um die Kleinen Hechte abzuhalten und so zu schonen.
Weiterhin weiß ich, dass der Stinger/Angstdrilling früher genehmigt war. Denn zwei Kumpel von mir wurden wegen dieses "Vergehens" zum klärenden Gespräch eingeladen. Bei dem Gespräch hieß es dann aber, der Aufseher hätte übers Ziel hinausgeschossen. Ein Angstdrilling war gestattet. Nun plötzlich nicht mehr? Ich würde mich freuen, wenn Du das noch einmal bei Euch intern ansprichst.


Wie ist das denn sonst mit diesen Ködern? Gummiköder mit 2 Drillingen, auch verboten?

Gruß
ein Spinner
 

AXTI

New Member
Moin, der ist erlaubt, da Handelsüblich! Ansonsten gilt. Nachträglich angebrachte Stinger verboten!
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Moin, der ist erlaubt, da Handelsüblich! Ansonsten gilt. Nachträglich angebrachte Stinger verboten!
Ich hab hier Köder liegen, an denen Stinger mit 2 Drillingen an so Spikes angebracht sind.
So gekauft. Erkennt man aber nicht, ob handelsüblich oder selbst angebracht.
Muss ich dann einen Katalog mitführen, um nachzuweisen, dass ich einen Köder so gekauft habe?
Das ist doch Willkür und grenzt an Nonsens.
Da sind ja mal wieder richtige Experten unterwegs.
 

SpinnerBS

Active Member
Moin, der ist erlaubt, da Handelsüblich! Ansonsten gilt. Nachträglich angebrachte Stinger verboten!
Moin Axti,

ich weiß, DU machst diese Vorschriften nicht, und "don't shoot the messanger". Also nimm das bitte nicht persönlich.

Unter uns gesagt, diese Vorschriften machen so keinen Sinn, zumindest sehe ich keinen. Wo bitte, ist der Unterschied zwischen einem gekauften und einem selbstgemachten (Gummi)-Köder mit 2 Drilling. Und "handelsüblich" heißt nicht, dass er gehandelt werden muss, sondern dass solche Köder üblicherweise gehandelt werden. Und wenn ich einen Jerk selber bastele sieht man nur den Unterschied, dass meine private Kennzeichnung der Köder nirgendwo im Handel zu finden sind. Die werden nämlich nicht gehandelt, die baue ich für mich alleine. Die wären nach der offiziellen Auslegung der GO verboten.

Da wir Angler nur Mitglieder der Angelvereine sind aber nicht direkt Mitglieder der IGM ist das mit der Kommunikation so eine Sache. Es gibt nur eine Telefonnummer der Fischereiaufsicht. Die postalische Adresse in Ilsede gehört, so viel ich weiß, zu dem ehemaligen Vorsitzenden der IGM.
Somit habe ich keine richtige Möglichkeit, dieses Thema zu klären. Daher möchte ich Dich bitten, das mit dem/den Verantwortlichen zu klären. Oder zeige mir eine andere Möglichkeit, meine Fragen an die Verantwortlichen zu stellen.

Danke und Gruß
 

AXTI

New Member
Moin hanzz, Ich bin auch selbst u.a. Raubfischangler und halte es ebenfalls für Nonsens und Willkür . Für mich ist es auch egal, ob man da nun einen weiteren Stinger am Gummi dranmacht, oder ob der da in der Originalverpackung schon dabei war. Bleibt im Endeffekt das Gleiche. Es bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als eben ein Foto, die Verpackung oder sonst einen Beweis für ein Handelsüblichen Köder mit zu führen.:thumbsdown
Ähnlich verhält es sich ja auch mit den Zelten ( Erlaubt ist nur ein Angelschirm ) kann auch mit Überwurf sein ! Ein sogenannter DOM wie viele es zum Karpfenangeln haben ( Gestänge ist Außen drum herum ) ist ja auch verboten, obwohl es mit Überwurf kaum anders aussieht .

Wer genau für diese Teilweise, nicht nachvollziebare Gesetzte ,verantwortlich ist, weiß ich auch nicht ( sind warscheinlich auch keine Angler die sich auch nur annähernd mit der Thematik auseinandersetzen)

Das Problem ist dann, wenn die Kontrolleure die Gesetze umsetzen müssen und den Anglern das auch noch erklären sollen, wobei es für vieles einfach keine Logische Erklärung gibt.
 

AXTI

New Member
Hab gerade nochmal mit einen Verantwortlichen darüber gesprochen: Es ist leider so . Selbstgebauter Stinger bleibt verboten. Handelsüblicher erlaubt.

Selbst gebaute Jerks, z. b. stehen den gekauften ja in nichts nach und werden wie Wobbler betrachtet. Es geht nur um Gummishads mit Angstdrilling ( Stinger)

Gruß AXTI
 
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