Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

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Franky

Guest
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Ich kenne einige hin- und hergezogene, die das nicht anders gemacht haben - ohne Probleme! Wieso auch?!
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Als ich vor fast dreisig Jahren nach BW zog, habe ich erst mal meinen NRW Schein "abgeangelt", mit dem ich schon zuvor auch in Rheinland Pfalz gewohnt und geangelt habe, war schließlich bezahlt für 5 Jahre!
Mir herzlich egal, ob das legal ist oder nicht?.
Hat aber auch niemanden interessiert, da ich damals nur (Jahres)Gastkarten gekauft habe!
Inzwischen habe ich seit drei Jahren den gefakten BW Lebenslänglichen.
Den musste ich trotz Protest nehmen, obwohl im Alten noch Felder frei waren.
Kostet dann natürlich wieder ein neues Passbild plus Gebühren!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Heute, beim Warten im Rathaus zum Bezahlen der Fischereiabgabe folgendes auf meinem 10 Jahre alten Fischereischein entdeckt:

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe oder Geldbuße!

Dieser Satz ist so alt wie im Grundsatz falsch. Es gibt sehr wohl Regelungen die bei Unkenntnis Straffreiheit vorsehen. Und das nicht nur bei wenigen Ausnahmen, sondern eher öfter wie umgekehrt.

Nachdem der Fischereischein in BW ein amtlicher Ausweis ist und das Land zu Unrecht mit diesem Ausweis mit Strafe droht stellt sich die Frage, ob das gesamte Dokument dadurch ungültig wird.

Bin mal gespannt was die angefragten Fischereibehörden dazu sagen.
 

upandhere

New Member
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

[...]
Unkenntnis schützt nicht vor Strafe oder Geldbuße!

Dieser Satz ist so alt wie im Grundsatz falsch. Es gibt sehr wohl Regelungen die bei Unkenntnis Straffreiheit vorsehen. Und das nicht nur bei wenigen Ausnahmen, sondern eher öfter wie umgekehrt.

Nachdem der Fischereischein in BW ein amtlicher Ausweis ist und das Land zu Unrecht mit diesem Ausweis mit Strafe droht stellt sich die Frage, ob das gesamte Dokument dadurch ungültig wird.

Bin mal gespannt was die angefragten Fischereibehörden dazu sagen.

Ich sehe nirgends das der Aufdruck pauschal falsch ist. Die Schlussfolgerung "Ich zweifel die Gültigkeit eines Dokuments an" durch die Prämisse "Es gibt Ausnahmen bei dieser Volksweisheit" ist schlicht Falsch.
Gibt doch auch solche Schwurbler die meinen weil auf dem Personalausweis "Personal" steht ist Deutschland kein Land sondern eine Firma und wir sind alle nur Angestellte ohne Rechte. Ich möchte jetzt auch nicht solche Tendenzen unterstellen, nur aufzeigen wie einfach so eine falsche Logik entstehen kann.

PS
Bei Fragen wie die Bundesländer die Angelscheine aus anderen Bundesländer handhaben, eignet sich dieses Dokument vom Angelverein Hamburgoper besonders gut:
http://avhamburgoper.de/Regelungen%20der%2016%20Bundeslaender.pdf
 
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Das mit der Unwissenheit schützt halt doch.
Es bezieht sich alleine auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. Rechtsvorschrfiten. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Das Strafgesetzbuch kennt aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt.
 

mig23

vergoldet Fische
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Wir in NRW müssen immer zum Amt. Max. Alle 5 jahre
Man muss aber sich zum Amt, um dem Fischereischein zu verlängern, denn der gilt lebenslang !
Man muss zum Amt, um die Fischereiabgabe zu entrichten !!!
Bei uns im Bayern kann man die Fischereiabgabe für 5 Jahre, oder einmalig für den Rest seines Lebens (anteilig an den noch zu erwarteten Lebensjahren) hinblättern !
 

uschoe

New Member
AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei

Hallo,


ich bin 1995 von Bayern nach BW umgezogen. Habe im Rathaus meinen Bayerischen Schein auf den Tisch gelegt und eine aus BW bekommen. Kein Problem.


Jahre später (wann genau kann ich nicht mehr sagen) kam die Sache mit dem Fischereischein auf Lebenszeit. Hier plötzlich ist dem Amt aufgefallen, das meine Angelprüfung in Bayern war. Ich nun aber im BW lebe. Ich musste einen Nachweis bringen das ich zum Zeitpunkt der Angelprüfung auch meinen Hauptwohnsitz in Bayern hatte. War lästig und kostete wieder Geld, war aber kein Problem.


Interessant war die Aussage der Dame vom Amt. Grund des ganzer ist der, das man einen Prüfungstourismus in Bundesländer mit niedrigeren Prüfungsanforderungen verhindern will. Damit haben nun viele Russlanddeutsche ein echtes Problem.


Den diese haben anscheinend ihre Prüfung gerne in Rostock gemacht. Denn dort waren die Prüfungsfragen in Russisch verfügbar (so sagte die Dame vom Amt).


Die müssen nun alle ihre Prüfung in BW nochmal machen.
 

Floma

Well-Known Member
Ich habe jetzt aber mal eine nette, kulanzhafte Erfahrung in BW gemacht. 5 Jahre kosten bei uns im Kreis glaube 45 Euro, mit neuem Schein 60 Euro.

Dachte ich bräuchte fürs nächste Jahr einen neuen Schein (hat noch 3 Felder Platz, gab aber eine Namensänderung bei mir). Die Dame am Schalter meinte jedoch, dass das solange der Geburtsname im Schein steht, kein Problem mehr ist. Kann man so weiter verwenden, den Stempel habe ich trotzdem noch nicht, geht erst im November.
 

PirschHirsch

Well-Known Member
den Stempel habe ich trotzdem noch nicht, geht erst im November.

Das hört sich praktisch an - da würde ich aber trotzdem genau aufpassen, dass nicht ein Jahr "geklaut" wird bzw. dass die Verlängerung wirklich erst ab 2019 greift.

Bei mir isses mit Verlängerung dann auch mal wieder soweit. Drum danke für den Hinweis - dann werde ich mal im November bei mir auf dem Rathaus nachfragen, ob man da schon für die nächsten zehn Jahre ab 2019 verlängern kann.

Wäre praktisch, das sozusagen vorab erledigen zu können und nicht am 2. Januar hinrennen zu müssen.
 
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