Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Januar 2016
Natürlich kann ich immer nachvollziehen, wenn Angler sich nicht an bescheuerte Regelungen halten, das ist sozusagen Notwehr (so wie das Abknüppelgebot in Bayern z. B.).
Siehe dazu auch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=300453
Wer jedoch ohne Erlaubnis angelt und/oder unerlaubt Fische mitnimmt, der darf ruhig bestraft werden.
Und Ausreden oder Ausflüchte gibt es da ja auch immer genügend.
Wie hier in diesem Fall, berichtet von der Augsburger Allgemeinen:
Der Angler, der im Trüben fischte
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Der-Angler-der-im-Trueben-fischte-id36400127.html
Als ein Angler (mit Fischerei-, aber ohne Erlaubnisschein) erwischt wurde, wie er schwarz im Lech geangelt hatte und dabei auch 2 Barben und eine Forelle mitgenommen hat, waren die Ausreden/Ausflüchte schon klasse/bemerkenswert.
Er habe kein Geld mehr gehabt und brauchte was zu essen, ob er klauen gehen solle... (was anderes ist ja schwarzangeln auch nicht, sofern man nicht alles zurücksetzen würde)..
Er habe nicht gewusst, dass er zum legalen Angeln auch noch einen Erlaubnisschein brauche..
Ein Anglerkumpel (Franco - im Verein unbekannt, nur Mitglieder dürfen dort angeln) hätte ihm gesagt, er dürfe da mit 2 Ruten angeln. Also eine Rute Franco, eine er (und ich dachte der wusste nix von notwendigem Erlaubnisschein)..
Man muss sich ja vor Gericht weder selber beschuldigen noch die Wahrheit sagen als Angeklagter.
Wenn man aber was sagt, wäre es in meinen Augen schon angemessen, wenn die Geschichte wenigstens einigermaßen stimmen würde oder wenigstens nachvollziehbar wäre und der Logik oder wenigstens dem gesunden Menschenverstand nicht widersprechen würde.
Ansonsten sagt man nix (das Recht hat man ja) oder gesteht gleich besser (was meist Strafmilderung bedeutet)...
Angesichts der offensichtlichen Fakten verknackte das Gericht den Schwarzangler dann zu 45 Tagessätzen.
Für einen nicht vorbestraften Ersttäter ist das ein nicht gerade mild zu nennendes Urteil....
Thomas Finkbeiner
"Interessante" Ausreden von Schwarzangler
Natürlich kann ich immer nachvollziehen, wenn Angler sich nicht an bescheuerte Regelungen halten, das ist sozusagen Notwehr (so wie das Abknüppelgebot in Bayern z. B.).
Siehe dazu auch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=300453
Wer jedoch ohne Erlaubnis angelt und/oder unerlaubt Fische mitnimmt, der darf ruhig bestraft werden.
Und Ausreden oder Ausflüchte gibt es da ja auch immer genügend.
Wie hier in diesem Fall, berichtet von der Augsburger Allgemeinen:
Der Angler, der im Trüben fischte
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Der-Angler-der-im-Trueben-fischte-id36400127.html
Als ein Angler (mit Fischerei-, aber ohne Erlaubnisschein) erwischt wurde, wie er schwarz im Lech geangelt hatte und dabei auch 2 Barben und eine Forelle mitgenommen hat, waren die Ausreden/Ausflüchte schon klasse/bemerkenswert.
Er habe kein Geld mehr gehabt und brauchte was zu essen, ob er klauen gehen solle... (was anderes ist ja schwarzangeln auch nicht, sofern man nicht alles zurücksetzen würde)..
Er habe nicht gewusst, dass er zum legalen Angeln auch noch einen Erlaubnisschein brauche..
Ein Anglerkumpel (Franco - im Verein unbekannt, nur Mitglieder dürfen dort angeln) hätte ihm gesagt, er dürfe da mit 2 Ruten angeln. Also eine Rute Franco, eine er (und ich dachte der wusste nix von notwendigem Erlaubnisschein)..
Man muss sich ja vor Gericht weder selber beschuldigen noch die Wahrheit sagen als Angeklagter.
Wenn man aber was sagt, wäre es in meinen Augen schon angemessen, wenn die Geschichte wenigstens einigermaßen stimmen würde oder wenigstens nachvollziehbar wäre und der Logik oder wenigstens dem gesunden Menschenverstand nicht widersprechen würde.
Ansonsten sagt man nix (das Recht hat man ja) oder gesteht gleich besser (was meist Strafmilderung bedeutet)...
Angesichts der offensichtlichen Fakten verknackte das Gericht den Schwarzangler dann zu 45 Tagessätzen.
Für einen nicht vorbestraften Ersttäter ist das ein nicht gerade mild zu nennendes Urteil....
Thomas Finkbeiner
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