Hallo,
Ich hatte mal einen Gasterlaubnisschein für ein Gewässer, wo es zusätzlich zur Gewässerordnung auf dem Erlaubnisschein sogar noch ein Glossar als Beiblatt gab.
Beispiel Erlaubnisschein: "Die Verwendung von Booten zum Zwecke der Fischerei ist verboten."
Glossar: "Als Boote gelten hier alle Schwimmkörper, die geeignet sind Personen oder Angelgeräte zu transportieren. Das Angeln vom Boot ist ebenso verboten wie das Ausbringen von Angelgeräten/Montagen oder Futter mit Booten. "
Das lässt schon deutlich weniger Schlupflöcher.
Drohnen für Privatleute waren damals noch kein Thema.
Wäre aber juristisch dann eben nicht eindeutig.Steht nur nicht so da.
Ich hatte mal einen Gasterlaubnisschein für ein Gewässer, wo es zusätzlich zur Gewässerordnung auf dem Erlaubnisschein sogar noch ein Glossar als Beiblatt gab.
Beispiel Erlaubnisschein: "Die Verwendung von Booten zum Zwecke der Fischerei ist verboten."
Glossar: "Als Boote gelten hier alle Schwimmkörper, die geeignet sind Personen oder Angelgeräte zu transportieren. Das Angeln vom Boot ist ebenso verboten wie das Ausbringen von Angelgeräten/Montagen oder Futter mit Booten. "
Das lässt schon deutlich weniger Schlupflöcher.
Drohnen für Privatleute waren damals noch kein Thema.