Jäger verjagt Bootsangler

Hallo,
heute wurde an unserem Donauwasser ein Angler angesprochen, der gerade sein Boot ins Wasser bringen wollte.

"Da ist jetzt Vogelbrutzeit und deshalb Bootsfahren verboten".

Ich kenne keine derartige allgemeine Vorschrift und wollte fragen ob jemand so eine Vorschrift kennt. Es ist kein Schutzgebiet, da könnte es ja sonst in der Schutzgebietsordnung stehen.
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Jäger verjagt Bootsangler

Das gibt es aber dann müste es auch bekannt gemacht werden , durch Schilder oder auch in den Angelpapieren
 

Salziges Silber

Salzwassersüchtig
AW: Jäger verjagt Bootsangler

wurde der angler tatsächlich verjagt oder nur auf das verbot hin angesprochen?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Jäger verjagt Bootsangler

Hallo,
heute wurde an unserem Donauwasser ein Angler angesprochen, der gerade sein Boot ins Wasser bringen wollte.

"Da ist jetzt Vogelbrutzeit und deshalb Bootsfahren verboten".

Ich kenne keine derartige allgemeine Vorschrift und wollte fragen ob jemand so eine Vorschrift kennt. Es ist kein Schutzgebiet, da könnte es ja sonst in der Schutzgebietsordnung stehen.

Es kommt hier darauf an, wer diese Aussage getätigt hat. Falls es der zuständige Förster war, ist er weisungsberechtigt und ihm ist Folge zu leisten. Ob es hier eine Vorschrift gibt oder nicht, ist dabei erst mal egal. War es "nur" der Jagdpächter, hat er kein Weisungsrecht.

Das ist z.B. in diesem Dokument hier ganz gut dargelegt: https://www.xn--jagd-natur-wildtier...ervice_Formulare/Befugnisse_Jäger_Förster.pdf

Und die Rechtslage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das verlinkte Dokument bezieht sich auf BW, ich denke aber, dass die Situation in Bayern ähnlich ist.
 
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