geomujo
Well-Known Member
AW: Jahreskarte von 20 Euro auf 240 Euro - Was ist in Potsdam los?
Und genau das steht im Widerspruch zu Dem was auf der Tagesangelkarte steht.
Fakt ist: ab eine Stunde nach Sonnenuntergang ändern sich die Bedingungen zu denen ich dort angeln darf. Und das nicht unbedingt zu meinen Gunsten. Wenn es aber soweit geht, dass ich aufgrund der Einhaltung des niedergeschriebenen Regelwerks Gefahr laufe, eine Vertragsstrafe zu kassieren, dann herrscht hier dringend Nachbesserungsbedarf seitens des Vertragspartners (dem FSV).
Es kann und darf nicht sein, dass z.B. zwei unter legalen Bedingungen gefangene Fische mit überschreiten der Tages/Nachtangelgrenze plötrzlich illegal werden. Ich denke mal die Beweislast, dass der Fisch zu einer Zeit entnommen wurde in der er nicht hätte entnommen werden dürfen liegt klar bei dem, der den rechtlichen Titel erwirken will. Noch gilt in diesem Staat nämlich die Unschuldsvermutung. Und bei Vorhandensein einer Tagesangelkarte (was ja Pflicht ist) dürfte es rechtlich schwer werden nachzuweisen, dass der Fisch in der Nachtzeit gefangen wurde. Das geht eigentlich nur über einen Zeugen oder über eine klinische Untersuchung zum Todeszeitpunkt des Tieres. Ob der FSV die Mittel dazu hat wage ich mal zu bezweifeln.
Somit besteht die latente Gefaht, dass in der Nachtangelzeit Fische und Fischmengen entnommen werden, die zwar den LAV-Bedingungen entsprechen aber nicht den auf der Karte aufgedruckten Bedingungen. Es sollte im ureigensten Interesse des FSV liegen diese Rechtsunsicherheit dauerhaft und nicht zu unserem Nachteil zu beseitigen.
Dazu wäre auch mal ein öffentliches Wort des LAV ganz sinnvoll, ein simples Telefonat hilft hier nicht weiter. Es muss was zitierfähiges sein.
Und genau das steht im Widerspruch zu Dem was auf der Tagesangelkarte steht.
Fakt ist: ab eine Stunde nach Sonnenuntergang ändern sich die Bedingungen zu denen ich dort angeln darf. Und das nicht unbedingt zu meinen Gunsten. Wenn es aber soweit geht, dass ich aufgrund der Einhaltung des niedergeschriebenen Regelwerks Gefahr laufe, eine Vertragsstrafe zu kassieren, dann herrscht hier dringend Nachbesserungsbedarf seitens des Vertragspartners (dem FSV).
Es kann und darf nicht sein, dass z.B. zwei unter legalen Bedingungen gefangene Fische mit überschreiten der Tages/Nachtangelgrenze plötrzlich illegal werden. Ich denke mal die Beweislast, dass der Fisch zu einer Zeit entnommen wurde in der er nicht hätte entnommen werden dürfen liegt klar bei dem, der den rechtlichen Titel erwirken will. Noch gilt in diesem Staat nämlich die Unschuldsvermutung. Und bei Vorhandensein einer Tagesangelkarte (was ja Pflicht ist) dürfte es rechtlich schwer werden nachzuweisen, dass der Fisch in der Nachtzeit gefangen wurde. Das geht eigentlich nur über einen Zeugen oder über eine klinische Untersuchung zum Todeszeitpunkt des Tieres. Ob der FSV die Mittel dazu hat wage ich mal zu bezweifeln.
Somit besteht die latente Gefaht, dass in der Nachtangelzeit Fische und Fischmengen entnommen werden, die zwar den LAV-Bedingungen entsprechen aber nicht den auf der Karte aufgedruckten Bedingungen. Es sollte im ureigensten Interesse des FSV liegen diese Rechtsunsicherheit dauerhaft und nicht zu unserem Nachteil zu beseitigen.
Dazu wäre auch mal ein öffentliches Wort des LAV ganz sinnvoll, ein simples Telefonat hilft hier nicht weiter. Es muss was zitierfähiges sein.