Weil z.b. zum BP41 auch ein Koordinatenverzeichnis gehört, das die Lage der Flächen exakt angibt.
Das eigentliche Anliegen ist ja die Lage und den Status der jeweiligen Flächen in Erfahrung zu bringen. Diese Information benötige ich, um Rechtssicherheit beim Ausüben des Angelsports zu haben. Vielleicht ist die entsprechende Abteilung tatsächlich nicht ganz die richtige Anlaufstelle für diese Fragen. Aber da der BP ja nun mal wie du sagst, den inhaltlichen Teil für die weitere Planung enthält, muss nach meinem Verständnis auch eine Koordinierung der Ortlichkeit geben. Wie gesagt, kann sein, dass das auch eine andere Stelle ist, die mir als Bürger dazu Auskunft geben kann. Der BP drückt inhaltlich das aus, was die Mehrheit der Stadtverordneten für richtig hält, bzw. wie sie es sich mehrheitlich vorstellen. Aber irgendwie muss die Stadt mir als Bürger ja mitteilen können, welche Flächen ich aus Sicht der Stadt betreten kann, besonders wenn es um jeden Zentimeter geht.
Ja, manchmal muss man eben auch nachbohren um an die gewünschen Informationen zu kommen.
Nach dem Schreiben vom 29.11. ergibt sich nun folgende Situation:
https://www.potsdam.de/bebauungsplan-nr-125-uferzone-griebnitzsee Unter dem Punkt 'Begründung' findet sich auf Seite 162 ein Überblick über die Eigentumsverhältnisse am Griebnitzsee. Im Antwortschreiben wurde mir klar gemacht, dass fast alle Ufernahen Grundstücke einen Streifen des WSV/WSA vorgelagert haben bevor sie die Wasserfläche erreichen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass über den Status dieser Flächen ausschließlich das WSV entscheidet. Und die fühlen sich Demjenigen verbunden, der dort offenbar privaten Gewässerzugang haben möchte. Die Stadt hat (angeblich) keinerlei Einfluss auf die Nutzbarmachung dieser Flächen für die Allgemeinheit. Es ist der Bund, der hier das Interesse von zwei Dutzend Eigentümern schwerer gewichtet als dass der Allgemeinheit und diesen exklusive Nutzungsrechte einräumt.
Das ist jetzt erstmal der Status.
Generell finde ich es bedenkenswert, dass einem Eigentümer Nutzungsreche an so exponierter Stelle eingeräumt werden. Das widerspricht den eigentlichen Zielen der Landesregierung, die Gewässer auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wenigstens mit der WSV-Fläche hätte man einen wenn auch nur sehr kleinen Uferweg (mit etwas Aufschüttung) haben können. Aber nein - was soll der Bürger bitteschön am Wasser?!
Derzeit ist für mich aber immernoch nicht klar, ob die seeseitigen Grenzen kordiniert (festgestellt) sind oder nicht. Somit laufe ich Gefahr Privateigentum zu verletzen wenn ich da durch's bzw. am Wasser langwatschel. Es besteht nichtmal eine Vermarkungspflicht. Für mich als Angler ist die Situation einfach mal sehr unbefriedigend. Und da das alles nicht vom Himmel gefallen ist, suche ich die Verantwortlichen dafür, um mal Deren Meinung und Interpretation dazu zu erfahren.