AW: Jugendfischereierlaubnisschein
Wenn du die Prüfung abgelegt hast und dem zu folge einen Fischereischein besitzt, dann musst du noch zusätzlich einen Erlaubnisschein für das Gewässer erwerben, alsoTages/Monats/Jahresschein.
Erst dann kannst du alleine zum Angeln los ziehen.
Bei 30Std. Kurspflicht in BW müsstest du dies aber eigentlich gelernt haben?
Dein Prüfungszeugnis brauchst du übrigens nicht mitzuführen. Dieses solltest du irgendwo sicher aufbewahren, denn es könnte sein das du es irgendwann mal wieder brauchst, z.b. bei einem Umzug in ein anderes Bundesland!
Jürgen