Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Kessl

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Hi

Meine Frage dreht sich um mein Patenkind. Es wohnt in Niedersachsen. Jetzt habe ich mal schnell google bemüht und festgestellt: In Niedersachse gibt es keinen Jugendfischereischein. Nun gehe ich gerne in Rheinland Pfalz angeln, wie ist denn nun die rechtliche Lage? Benötigt mein Patenkind einen Jugendfischereischein aus Rheinland-Pfalz?

Und wie verhält sich das üblicherweise mit den Erlaubniskarten? Ist es ausreichend das ich über eine Jahreskarte verfüge, oder muss in diesem Fall zusätzlich eine Tageskarte erworben werden?

Den letzten Punkt werde ich noch einmal mit dem Pächter abklären, wäre aber für Erfahrungen schon einmal dankbar.

Gruss
 

welsstipper

Member
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

hi ich selber komme ursprünglich aus niedersachsen (Kreis Nienburg)

ind nds gibt es 2 jugendscheine,

1: Jugendfischereischein

2: Jugendfischereischein (mit Prüfung)

ich weiß nicht ob das alle vereine so machen, aber der nienburger verein macht das wie folgt:

kinder ich glaube ab 12 oder 14 jahren können sich einen (kinderschein) kaufen, kostet ca 15 - 20 € damit darf ein jugendlicher ab ??? jahren mit einem erwachsenen der mindestens 18 jahre alt sein muß, und im besitz eines jahresscheines und die prüfung absolviert haben muß.

der andere schein setzt halt die prüfung voraus und man muß mindestens 14 jahre alt sein.

wie andere vereine das handhaben kann ich dir nicht sagen,

wen dein neffe schon die prüfung gemacht hat, muß er auf jedenfall bei der behörde einen jahresfischereischein kaufen (in NDS kostet der ca 35 € und gilt auf lebenszeit) ind NRW gibt es den als jahresschein oder 5 jahresschein)

zusätlich braucht er dan natürlich noch die tages/wochen/monatskarte vom jeweiligen verein wo ihr angeln gehen wollt.


auf jedenfall braucht er den bundesfischereischein vom amt und er sollte auf jedenfall seine prüfbescheinigung mit nehmen manche vereine stellen sonst keine tageskarten aus.

hoffe ich konnte dir weiterhelfen
 

Kessl

New Member
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Hi

Bist du dir da sicher? Laut dieser Quelle gibt es in Niedersachsen keinen Jugendfischereischein. Auch muss ich gestehen noch nie etwas von zwei verschiedenen Jugendfischereischeinen gehört zu haben. Entweder jemand hat die Prüfung und damit den "echten" Fischereischein, oder "nur" den Jugendfischereischein.

Und was bitte ist ein Bundesfischereischein? Ich dachte immer Angeln sei Ländersache. Auf meinem steht jedenfalls ziemlich groß "Baden Württemberg" oben drüber.

Und wie ist das mit der Tageskarte wenn mein Patenkind nur den Jugendfischereischein hat? In diesem Fall hält es ja quasi nur eine meiner Ruten.

Gruss
 

steppes

Member
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Also deine Frage ist nicht so leicht zu beantworten.

Fakt ist, das dein Patenkind keinen Jugendfischereischein in Rheinland-Pfalz bekommt, da es dort keinen Wohnsitz hat.

Fakt ist auch, das es nur den "Jugendfischereischein" und den vollwertigen "Fischereischein" (bei abgelegter Prüfung) gibt.

Wie alt ist dein Patenkind?

Nun, mit dem Mitangeln lassen, ist es so eine Sache, er darf zwar angeln aber sobald ein Fisch an der Rute ist muß er laut Gesetz die Rute an Dich übergeben (er darf keinen Fisch drillen, landen, vom Haken lösen oder abschlagen).

Ruf doch einfach mal bei einem Bürgerhaus in Rheinland-Pfalz an und frag dort mal nach, evtl. kann dein Patenkind sowas wie einen Touristenschein bekommen.
 

Kessl

New Member
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Hi

Mein Patenkind ist 12.

Ich habe jetzt einfach mal das zuständige Bürgerbüro in RP angeschrieben und um deren Meinung gebeten. Auf die Antwort bin ich wirklich gespannt, denn ich könnte wetten ein "kleiner" Angestellter wird sich nicht die Finger an so etwas verbrennen wird. Ich lass mich mal überraschen, aber es hätte ja sein können das hier einige schon mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen hatten.

Gruss
 

steppes

Member
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Im Land Niedersachsen gilt der Fischereischein auf unbeschränkte Zeit. Er wird aber nur auf Antrag ausgestellt, weil er im eigenen Land nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Diese Info ist vom VDSF

Also müßte dein Patenkind auf Antrag einen Fischereiausweis bekommen, einfach im Wohnort des Kindes mal zur Gemeinde gehen und nachfragen.
 

FangeNichts5

Raubfischteam-Oste
AW: Jugendfischereischein und verschiedene Bundesländer

Mal schauen, ob ich helfen kann;) Habe diese Bürokartie ja gerade hinter mir.

In NDS gibt es keinen "Jugendfischereischein", das als erstes;)

Wenn man in NDS die Prüfung abgelegt und bestanden hat, bekommt man als erstes den "Beweis über die abgelegte Sportfischerprüfung" (im folgenden grüner Schein genannt). Damit kann man in NDS schon angeln und damit auch Gewässerkarten erwerben, allerdings in keinem anderen Bundesland! Wenn man allerdings die Prüfung bestanden hat, bevor man 14 ist, wird der grüne Schein erstmal nicht ausgehändigt, wenn man 14 ist bekommt man ihn zugeschickt oder holt ihm beim Verein ab (ist manchmal so, da manche Vereine die Lehrgänge und Prüfungen organisieren).
Mit diesem grünen Schein kann man dann zur Samtgemeinde/Rathaus/Ordnungsamt gehen und
den Fischereischein beantragen. Der kostet dann 35€ und ist auf Lebenszeit. Mitbringen sollte man dazu dann ein Passbild, welches auf den Schein kommt.

Ich hoffe, ich konnte helfen#6
 
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