Hi
Meine Frage dreht sich um mein Patenkind. Es wohnt in Niedersachsen. Jetzt habe ich mal schnell google bemüht und festgestellt: In Niedersachse gibt es keinen Jugendfischereischein. Nun gehe ich gerne in Rheinland Pfalz angeln, wie ist denn nun die rechtliche Lage? Benötigt mein Patenkind einen Jugendfischereischein aus Rheinland-Pfalz?
Und wie verhält sich das üblicherweise mit den Erlaubniskarten? Ist es ausreichend das ich über eine Jahreskarte verfüge, oder muss in diesem Fall zusätzlich eine Tageskarte erworben werden?
Den letzten Punkt werde ich noch einmal mit dem Pächter abklären, wäre aber für Erfahrungen schon einmal dankbar.
Gruss
Meine Frage dreht sich um mein Patenkind. Es wohnt in Niedersachsen. Jetzt habe ich mal schnell google bemüht und festgestellt: In Niedersachse gibt es keinen Jugendfischereischein. Nun gehe ich gerne in Rheinland Pfalz angeln, wie ist denn nun die rechtliche Lage? Benötigt mein Patenkind einen Jugendfischereischein aus Rheinland-Pfalz?
Und wie verhält sich das üblicherweise mit den Erlaubniskarten? Ist es ausreichend das ich über eine Jahreskarte verfüge, oder muss in diesem Fall zusätzlich eine Tageskarte erworben werden?
Den letzten Punkt werde ich noch einmal mit dem Pächter abklären, wäre aber für Erfahrungen schon einmal dankbar.
Gruss