Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

kingpimpz

Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Die Ruten dürfen auch nur im Waffenschrank aufbewahrt werden, es könnte nämlich sein, dass ein Unbefugter eine Rute nimmt um damit Fisch zu fangen.
Transport nur ausschließlich mit abgeschraubter Rolle.
Beim Kauf nur mit einem gültigen Fiachereipass und Erlaubniskarte
*♂️


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Taxidermist

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Für mich hört sich das alles sehr schräg an!
Er hat einen Angelschein, will aber wohl (angeblich!) gar nicht an dem Kanal angeln, sondern seinem anderen Hobby nachgehen, Strukturkarten von Gewässern erstellen?
Muss ich nicht verstehen, aber irgendwas ist doch faul an der Sache?

Ansonsten finde ich es merkwürdig, von Einigen der hier schreibenden, dass FA ihre Kontrollen vorgeworfen werden, wenn sie am Wasser einen Typen zu Gesicht bekommen, der dort mit einer Angel rumfuchtelt und beständig irgend was raushaut?
An anderer Stelle wird sich dann beklagt, dass zu wenig kontrolliert wird?
Verstehe ich genau so wenig, schizo?
Bin raus hier und einigermaßen verwirrt!

Jürgen
 
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G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Ausgerechnet einen Kanal mit dem Echo abzusuchen finde ich eigentlich besonders, die strotzen ja vor Struktur.

Ich glaube die meisten Kanäle schon vom Ufer her einschätzen zu können.

Anders ist das natürlich dann an den prädestinierten Stellen zur Deponierung von Zweirädern und sonstigem Diebesgut.

Wir sind den RHK mal mit dem Sportboot von Meiderich bis Recklinghausen.

Das war sowohl vom Echo als auch hinsichtlich des Panoramas wenig aufregend.
 

Dooser75

Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Für mich hört sich das alles sehr schräg an!
Er hat einen Angelschein, will aber wohl (angeblich!) gar nicht an dem Kanal angeln, sondern seinem anderen Hobby nachgehen, Strukturkarten von Gewässern erstellen?
Muss ich nicht verstehen, aber irgendwas ist doch faul an der Sache?

Ansonsten finde ich es merkwürdig, von Einigen der hier schreibenden, dass FA ihre Kontrollen vorgeworfen werden, wenn sie am Wasser einen Typen zu Gesicht bekommen, der dort mit einer Angel rumfuchtelt und beständig irgend was raushaut?
An anderer Stelle wird sich dann beklagt, dass zu wenig kontrolliert wird?
Verstehe ich genau so wenig, schizo?
Bin raus hier und einigermaßen verwirrt!

Jürgen

Und wenn du mal richtig lesen würdest, bevor du mir was unterstellst, hättest du in meinen Fragen/Antworten, nicht einmal gelesen, das es um mich geht, es war eine allgemeine Frage. Ich glaube kaum das hier irgendeiner den FA einen Vorwurf macht, wenn er jemanden kontrolliert, weil er mit einer Rute "rumfuchtelt", ich denke eher das die meisten FA sogar nett sind und evtl. interessiert sind was der Jenige da macht.
Des weiteren, wenn man nichts sinnvolles zum Thema bei zu tragen hat, kann man es auch lassen.
 

Wegberger

aus dem Westen
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Hallo Dooser,

du kommst hier mit einer Frage an, die mit gesunden Menschenverstand .... rechtstechnisch nicht auflösbar ist.

Deine Fragestellung basiert doch schon alleine auf eine Konfliktsituation, weil der Fall nicht exemplarisch beschrieben ist.

Also Stress vorprogrammiert.... und warum |kopfkrat#c
 

romelade

New Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Das ist natürlich Auslegungssache, manche FA sehen in deiner Angelrute mit der dieses Gerät ja wohl ausgeworfen wird ein Fischereigerät, zwar nicht direkt fangfähig, aber in Sekunden fangfähig gemacht, manch andere vielleicht nicht?
Jürgen

In NRW spricht das Gesetz eine klare Sprache. Da kann es mir herzlich egal sein, wie blühend die Phantasie des Aufsehers ist. Und zwischen "fangfertig" und "in Sekunden fangfertig" besteht ein riesen Unterschied.

Eine Rute mit Rolle, Schnur und Deeper dran ist KEIN fangfertiges Angelgerät!
Und wenn du keine Angelhaken, Wobbler o.ä. dabei hast, wird dir auch niemand etwas unterstellen können.
Somit spricht auch nichts gegen das Erkunden des Kanals.
 
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fischbär

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Ich würde auch völlig auf die Meinung von irgendwelchen "Aufsehern" pfeifen. Es gibt nicht den geringsten Grund für eine Angelerlaubnis, es sei denn, es handelt sich um ein wirklich privates Gewässer, wo der Besitzer auch verlangen kann, dass jeder einen Regentanz aufführt.
Brauche ich einen Schein um mit dem Belly auf dem See rumzufahren? Nein. Brauche ich eine Erlaubnis um im See zu baden? Nein. Wieso zum Geier sollte ich eine brauchen um mir mit einem Echolot den See anzuschauen? Hat mit Angeln absolut gar nichts zu tun!
Vorsichtig sollte man nur sein bei Gewässerordnungen, die Angler auch für die Zeit zwischen dem Angeln zu anderem Verhalten verpflichten (Bootsnutzung, Echolotnutzung).

>Und zwischen "fangfertig" und "in Sekunden fangfertig" besteht ein riesen Unterschied.

Oh, da wäre ich vorsichtig! Ein Deeper an der Rute ist sicherlich nicht fangfertig, aber sobald alle Teile zum Fischfang an der Rute sind, wird's kriminell. Köder einhängen und so Späßchen zählen da nicht! Bei uns (undefiniert aber entsprechend WaPo und Konsorten): Angel nicht zusammengesteckt, kein Haken, Rolle in Hülle sind ok, alles noch fangfertigere nicht.
 

hecht99

3x99cm, noch keinen Meter
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Warum sucht man denn überhaupt bei dem Thema die Konfrontation? Wenn ich an einem Tag meine Messungen machen kann würde ich immer die 10Euro oder so für den Erlaubnisschein berappen bevor ich deswegen mir die Mütze mit einem FA einschlage.

Außerdem bin ich selbst FA und würde ihn bitten, sich einen Erlaubnisschein zu holen, da er mit der Handangel am Gewässer unterwegs ist. Selbiges gilt für Wurfübungen...

Aber gerade die Themen wie: Ausloten ohne Erlaubnisschein, Dropshot oder Carolina mit Wurm auf Barsch in der Zanderschonzeit, Hechtangeln mit 3er Spinner im Forellenbach in der Schonzeit... usw. also das Suchen von Schlupflöchern, sorgt meiner Meinung nach für rigorosere Verbote, z. B. einer kompletten Schonzeit o. Ä.
Die ganzen Vereinsvorstände üben Ihre Ämter in Ihrer Freizeit aus und ich kann es ehrlich gesagt verstehen, dass dann ein eindeutiges Verbot ohne tägliche Diskussionen ausgesprochen wird!
 
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Deep Down

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Die Frage könnte ganz anders gemeint sein!

Nehmen wir mal an, es ist tatsächlich kein Angeln und man Bedarf keiner fischerreilichen Erlaubnis. Ausgehend hiervon, stellt sich die Frage, ob ich dann trotzdem ein in fremden Eigentum stehendes Gewässer "ausloten" oder sogar Karten erstellen darf?

Das könnte tatsächlich einen Eingriff in die Eigentumsrechte oder Besitzrechte des jeweils Berechtigten darstellen. Wäre also ohne dessen Zustimmung widerrechtlich.
Daher sicherheitshalber vorherige schriftliche Zustimmung einholen.
 

oberfranke

Active Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Wer ein gebrauchsfertiges (Bayern) Fanggerät in der Nähe eines Gewässers mit sich führt braucht eine Angelerlaubnis.
Eine Rute mit Deeper ist meiner Meinung nach kein gebrauchsfertiges Fanggerät. Ob der FA der gleichen Meinung ist, ist nicht sicher.
Da kommt es auf den Einzelnen an und der Erklärung die du ihn gibst, was du den da machst und warum.
"Ich will nächste Woche da angeln" ist eher schlecht und gibt wahrscheinlich Diskussionsstoff.
"Ich schreibe eine Facharbeit über Gewässerstrukturen und seine Lebewesen im Rahmen des Biologieunterrichts" klingt da besser.

Vorher nen Erlaubnisschein holen ist manchmal die schlechteste Lösung, da auf unseren Erlaubniskarten steht, dass die Verwendung von Sonar usw. verboten ist.

Ach ja gebrauchsfertig.
FA kontrolliert eine Frau am Angelwasser. " 'Gibt ne Anzeige wegen Fischwilderei, sie haben eine gebrauchsfertig Angelausrüstung am Wasser dabei aber keine Angelerlaubnis.
Sie kontert: Ok, gibt ne Anzeige wegen Vergewaltigung. Sie haben eine gebrauchsfertige Ausrüstung dabei und auch keine Erlaubnis. :)
 
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Dooser75

Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Hallo Dooser,

du kommst hier mit einer Frage an, die mit gesunden Menschenverstand .... rechtstechnisch nicht auflösbar ist.

Deine Fragestellung basiert doch schon alleine auf eine Konfliktsituation, weil der Fall nicht exemplarisch beschrieben ist.

Also Stress vorprogrammiert.... und warum |kopfkrat#c

Falsch, einfache Frage: Darf man, oder darf man nicht. Ja, oder nein. Wo ist da eine Konfliktsituation?

Ich will das ganze auch nicht ausweiten, etc. weil im Grunde die Frage mE. bereits beantwortet wurde.

Schönen Tag noch.

MfG
 

Dooser75

Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Guten Morgen, sry hatte ich vergessen.

Ich habe jetzt mal bei der Bezirksregierung in Arnsberg angerufen und mit dem zuständigen Fischereidezernent gesprochen. Folgendes hat er mir gesagt

Ein fangfähiges Gerät ist erst MIT einem Haken ein fangfähiges Gerät. Das Gewässer darf ich mit dem Deeper abtasten etc. soviel ich will auch OHNE Angelschein/Erlaubnisschein zB. am Kanal, ausser an verpachtete/private Gewässer zB. Vereinsseen. Ob zum auslooten/abtasten eine Rute, Besenstiel, oä. benutzt wird spielt keine Rolle.
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Also darf ich auch an einem Gewässer an dem Echos zum Angeln verboten sind mit meinem Plotter OHNE Angelschein und Angelsachen drüber fahren, mir eine Karte machen und dann beim Fischen einfach nur den Plotter ohne Geber mitnehmen?! |rolleyes
Was denkt ihr?

PS: Ich hab keinerlei Interessen daran das zu machen. Ich befürchte aber wir werden bald Formulierungen wie "Alle Handlungen die direkt oder indirekt mit dem Angeln zu tun haben, auf das Angeln abzielen oder das Angeln vorbereiten ..." in unseren Gesetzestexten wiederfinden...
 

smithie

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Also darf ich auch an einem Gewässer an dem Echos zum Angeln verboten sind mit meinem Plotter OHNE Angelschein und Angelsachen drüber fahren, mir eine Karte machen und dann beim Fischen einfach nur den Plotter ohne Geber mitnehmen?! |rolleyes
Was denkt ihr?
m.E. ja - warum sollte der Bootskapitän ohne Echolot/Plotter navigieren müssen, "nur" weil sich der Fischereiberechtigte einbildet Echolote zu verbieten?

Wenn sich jetzt wirklich jemand die Mühe macht und sich eine Karte von dem Gewässer erstellt indem er mit seinem Boot den See abfährt, habe ich kein Problem damit.
(könnte ja jemand mit einer Lot-Rute auch machen :) )


Ich kenne das aus Vorstandszeiten ja auch noch: man kommt leicht in die Verbotsspirale. Das liegt aber wesentlich auch an der Interpretationsfreudigkeit von ein paar wenigen (!) Anglern.

Und wenn dann Leute schreiben "wenn der Verein nicht in der Lage ist, seine Verbote ordentlich zu formulieren" kann ich mir nicht vorstellen, dass diejenigen da intensiver damit zu tun hatten...
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

mUnd wenn dann Leute schreiben "wenn der Verein nicht in der Lage ist, seine Verbote ordentlich zu formulieren" kann ich mir nicht vorstellen, dass diejenigen da intensiver damit zu tun hatten...

Denke dieser Kommentar bezieht sich auf mein Posting aus einem anderen Thread.

1. Loten ohne Erlaubnisschein (Ist das richtiges Angeln oder nicht?)
2. Hechtangeln im Forellengewässer (Hecht hat in Bayern im Forellengewässer weder Schonmaß noch -zeit) in der Forellenschonzeit mit 3er oder 4er Spinner
3. Finessemontagen mit Tauwurm auf Barsch in der Zanderschonzeit, auch wenn so gut wie keine Barsche in dem Gewässer vorkommen
4. Bei einer erlaubten Raubfischrute und einer zum Friedfisch-/Aalangeln sind beide Ruten mit 10cm langen Köfis bestückt, den einen soll der Zander fressen, den anderen der Aal
5. Wurfübungen ohne Erlaubnisschein am Gewässer mit Blinker ohne Haken

....
zu 1. Ist es so schwer, sich für den einen Tag zu loten einen Erlaubnisschein zu kaufen? Man spart beiden Seiten Ärger. Komplettes Echoverbot?
zu 2. Mit einem geeigneten Köder z. B. einem Gummi mit 15 cm oder ähnlichen hätte man ja kein Problem, es muss also nicht der Forellenspinner zum Hechtangeln sein! Komplettes Angelverbot in der Bachforellenschonzeit, auch die Ruttenangler werden sich bedanken...
zu 3. Kann man sich die Barschangelei mit Finessemontagen denn nicht ein paar Monate verkneifen und die Zander (die zweifelsfrei auch darauf beißen) in Ruhe vögeln lassen? Komplettes Angelverbot in der Schonzeit, Schleien und Karpfenangler sind dann meistens auch betroffen
zu 4. Nachtangeln nur mit einer Rute
zu 5. Durch weitere Verbote bekommt man wenn man die Jugendgruppe gleich stellt schon Probleme bei der Jugend...

Da muss ich sagen, Doch war auch in einem Verein mit einer Vorstandstätigkeit vertraut.

Tatsächlich sieht es so aus, Angeln ohne Angelhaken ist kein Angeln!!! Egal aus welchem Grund da jemand was auch immer am Gewässer treibt. Fängt er mit einer mit z.Z. unbekannten Methode Fische, verstößt er gegen Fischereigesetze und ist je nach Gewässer des Fischdiebstahlt oder Fischwilderei schuldig.

Wenn ein Verein ein Forellen Gewässer bewirtschaftet und die Forellen in deren Laichzeit schonen möchte, muss sich dann halt überlegen ob er das Beangeln des Hechts in der Forellenschonzeit zulassen möchte oder nicht. Wenn ja, dann mit entsprechenden Köder (Größer z.B. 15cm). Ansonsten muss man halt mit der Natur leben und akzeptieren das Hechte nicht in der Forellenschonzeit beangelt werden dürfen.

Gerade (Angel)Vereine sollten doch in der Lage sein, ihre Vorschriften so zu definieren, dass das für alle Angler verständlich ist.
Wenn man aber die eigenen Verordnungen so liberal wie möglich gestalten möchte, muss man wohl damit leben, dass es immer Zeitgenossen geben wird, die Grenzen ausloten.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Außerdem bin ich selbst FA und würde ihn bitten, sich einen Erlaubnisschein zu holen, da er mit der Handangel am Gewässer unterwegs ist. Selbiges gilt für Wurfübungen...

Auf welchem Gesetz/Paragraphen basierend würdest du das festlegen? Das bayerische Fischereigesetz definiert das Vorhandensein eines gebrauchsfertigen Fanggeräts als Grundlage, einen Erlaubnisschein zu fordern.

Ist das in deinem Bundesland anders?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Hallo,

ich würde es sein lassen, wozu auch, ein Kanal hat, wie schon weiter vorne erwähnt, eine einfach Struktur, da braucht man eigentlich gar nichts ausloten. Beim RMD-Kanal bei uns, weiß ich, wie tief der ist, das ändert sich auf den gesamten 63 Kilometern, welche ich befischen darf, nicht.
Noch eines könnte aber bei der Sache passieren (zugegeben sehr unwahrscheinlich, aber eben möglich); Du lotest und aus irgendeinem Grund löst sich der Deeper Du ziehst raus und hast auf einmal eine Situation, welche einem Verlust nach einem Hänger gleicht und ein Fischereiaufseher o.Ä. kommt hinzu. Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus, im Gegenteil, jeder Aufseher oder eventuell auch Richter wird glauben, dass Du ihn verarschen willst und entsprechend wird das Ergebnis sein.

Gruß

Lajos
 

Heidechopper

Active Member
AW: Kanal mit dem Deeper abtasten ohne Erlaubnisschein?

Meines Erachtens ist das Abschallen eines Gewässers mittels eines
mobilen, schnurgeführten Echolots KEIN Angeln. Es geht dem TE ja darum, ein Bodenprofil zu erstellen. Dabei sollte es jedem anderen egal sein, ob der Boden "langweilig" ist oder nicht. Es soll eine Tiefenkarte damit erstellt werden zu welchem Zweck auch immer. Um möglichst genaue Daten zu erhalten, ist die Verwendung einer Angelrute zu diesem Zweck ideal, da sich damit auch gleichmäßige Scangeschwindigkeiten erhalten lassen.
Gruß
Rolf
 
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