dafv_landwirtschaftlicher_Verkehr_frei_1920px.jpg

Uns erreichte folgende Pressemeldung des DAFV:

Berlin, 23.10.2019. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in der Fraktionssitzung am 04.06.2019 den Antrag "Freie Fahrt für Angler" beschlossen, welcher heute am 23.10.2019 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurde. Anglern soll Durchfahrt auf Wegen und Straßen gewährt werden, die durchfahrtsbeschränkt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei sind. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen abgelehnt.

Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP zeigt sich im Hinblick auf die ehrenamtlichen Leistungen der Angler für die Hege und Pflege der Gewässer in Deutschland enttäuscht und fordert die ablehnenden Parteien auf, ihre Entscheidung zu überdenken: "Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD abgelehnt. Der Antrag hat das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

Denn Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben. Insofern geht die Argumentation der SPD, dies sei nicht der Fall, in eine falsche Richtung.

Ich fordere die Fraktionen von Union, SPD und Grünen auf, ihr Votum in der anstehenden zweiten Beratung des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages zu überdenken. Die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte auch ihnen ein Anliegen sein.".

Der DAFV bedauert die Entscheidung ausdrücklich. Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.: „Wir Angler haben in Deutschland eine gesetzliche Hegeverpflichtung und erfüllen an den Gewässern eine im Sinne des Naturschutzes wichtige Aufsichtsfunktion. Viele Umweltbehörden sehen in den Anglern laut eigener Aussage wertvolle Partner, durch die sie erst von unerwünschten Vorfällen oder Fehlentwicklungen an den Gewässern erfahren. Für viele Pflegearbeiten sind Gerätschaften erforderlich. Eine Rechtssicherheit für das Befahren von landwirtschaftlichen Verkehrswegen (selbst unter gewissen Auflagen), würde den Anglern helfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ehrenamtlichen Einsatz zur Hege- und Pflege der Aquatischen Lebensräume erleichtern. Wir danken der FDP ausdrücklich für Ihre Unterstützung. Es ist enttäuschend, dass Union, SPD und die Grünen anscheinend nicht bereit sind, dieses wichtige ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler in Deutschland wertzuschätzen.“
 

Ein Beispiel das Schule machen sollte thumbsup
 
Von solchen barrierefreien Angelstellen für insbesondere Rollstuhlfahrer gibt es weitaus mehr wie benannte 53 Stück, wie im verlinkten Artikel.
Allein hier in S-A sind minimum 40 geschaffen wurden in den letzten 20 Jahren.

So schön sie auf dem Papier klingen, so bescheiden sind sie nutzbar für jene Angelfreunde, die diese eben bräuchten.
An solchen Stellen ist sehr häufig keine Landung der gehakten Fische möglich, schon gar nicht ohne Hilfe eines weiteren Kollegen.
Ein Rollstuhlfahrer kann nun mal nicht einfach aufstehen um den Fisch zu keschern, auch das Drillen eines besseren Fisches gestaltet sich extrem schwer aus einer erhöhten Position ohne sehen zu können, was da unten passiert.
Genau deshalb werden solche geschaffenen Plätze nach kurzer Zeit auch nicht mehr benutzt, sehe ich hier im Umkreis schon seit Jahren.

Für mich einfach nur ne sinnlose Geldverbrennung um den Schein nach außen zu wahren.
 
Oben