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Uns erreichte folgende Pressemeldung des DAFV:

Berlin, 23.10.2019. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in der Fraktionssitzung am 04.06.2019 den Antrag "Freie Fahrt für Angler" beschlossen, welcher heute am 23.10.2019 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurde. Anglern soll Durchfahrt auf Wegen und Straßen gewährt werden, die durchfahrtsbeschränkt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei sind. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen abgelehnt.

Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP zeigt sich im Hinblick auf die ehrenamtlichen Leistungen der Angler für die Hege und Pflege der Gewässer in Deutschland enttäuscht und fordert die ablehnenden Parteien auf, ihre Entscheidung zu überdenken: "Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD abgelehnt. Der Antrag hat das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

Denn Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben. Insofern geht die Argumentation der SPD, dies sei nicht der Fall, in eine falsche Richtung.

Ich fordere die Fraktionen von Union, SPD und Grünen auf, ihr Votum in der anstehenden zweiten Beratung des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages zu überdenken. Die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte auch ihnen ein Anliegen sein.".

Der DAFV bedauert die Entscheidung ausdrücklich. Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.: „Wir Angler haben in Deutschland eine gesetzliche Hegeverpflichtung und erfüllen an den Gewässern eine im Sinne des Naturschutzes wichtige Aufsichtsfunktion. Viele Umweltbehörden sehen in den Anglern laut eigener Aussage wertvolle Partner, durch die sie erst von unerwünschten Vorfällen oder Fehlentwicklungen an den Gewässern erfahren. Für viele Pflegearbeiten sind Gerätschaften erforderlich. Eine Rechtssicherheit für das Befahren von landwirtschaftlichen Verkehrswegen (selbst unter gewissen Auflagen), würde den Anglern helfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ehrenamtlichen Einsatz zur Hege- und Pflege der Aquatischen Lebensräume erleichtern. Wir danken der FDP ausdrücklich für Ihre Unterstützung. Es ist enttäuschend, dass Union, SPD und die Grünen anscheinend nicht bereit sind, dieses wichtige ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler in Deutschland wertzuschätzen.“
 
Volle Zustimmung!
Und nicht nur, weil du gehandicapt bist.
Wie manche Angler für Einschränkungen beim Angeln (und sei es die Anfahrt) sprechen können, wird mir immer ein Rätsel bleiben ...außer der üblichen Neid-Einstellung, "da kommen dann ja evtl. welche an MEINEN Platz".
Kati, bin nicht immer deiner Meinung aber hier hast du zu 100% ins schwarze getroffen.
 
Eine Anmerkung zu dem Vorgang. In SH wurde eine Anfrage an eine Verkehrsbehörde (Landrat) zu diesem Thema damit beantwortet, dass zur Durchführung von Besatzmaßnahmen, Arbeitsdiensten und Fischereiaufsicht diese Wege befahren werden dürfen. Die Anfrage bezog sich speziell auf die Fischereiaufsicht und die anderen Punkte wurden in dem Zusammenhang mit genannt.

Vereine sind also gut beraten dieses im Vorfeld mit der zuständigen Behörde zu klären. In der Regel wird es da vermutlich keine Probleme geben.
 
G
Lieber nicht, sonst kommen auch die Männer mit den weißen Jacken und nehmen mich mit..

Quatsch, da mach dir mal keine Sorgen, die sind für Monate mit denen beschäftigt, die immer noch den Kopf in den Sand stecken, aber über die Klima-Gretel quatschen.
 
Fakt ist doch eines: In den meisten Fällen müssen wir Feldwege benutzen um unsere Gewässer zu erreichen und unser Fischereirecht somit auszuüben. Klar kannste viele Wege, wenn kurz mit dem Fahrrad erledigen aber mal nen Stücke mehr wech als 3km zum Gewässer dann wirds schon schwierig und dann beginnen die Probleme meist erst. Das mit dem Neid von wegen der angelt nun an meiner Stelle kenne ich zur Genüge und dieser Futterneid muss weg denn der spaltet uns und lähmt uns als Angler manchmal sogar unsere Interessen auch wirksam einzufordern.
 
Fakt ist doch eines: In den meisten Fällen müssen wir Feldwege benutzen um unsere Gewässer zu erreichen und unser Fischereirecht somit auszuüben. Klar kannste viele Wege, wenn kurz mit dem Fahrrad erledigen aber mal nen Stücke mehr wech als 3km zum Gewässer dann wirds schon schwierig und dann beginnen die Probleme meist erst. Das mit dem Neid von wegen der angelt nun an meiner Stelle kenne ich zur Genüge und dieser Futterneid muss weg denn der spaltet uns und lähmt uns als Angler manchmal sogar unsere Interessen auch wirksam einzufordern.

Hallo,

bei uns durfte man noch nie auf Feldwegen fahren und wir haben etwa 50 Kilometer an Flüssen und altem Kanal. Da die meisten Verpächter Landwirte sind, wäre es kontraproduktiv, denen ihre Wege zu benutzen bzw. zuzuparken oder sich gar mit dem Auto in die Wiese stellen. Ich kenne einige Fälle, da haben Vereine Gewässer nicht mehr verpachtet bekommen, deren Mitglieder hier unangenehm aufgefallen sind.
Wie gesagt, ich kenne es nicht anders, auch aus meiner früheren Zeit, wo ich noch mehr Ansitzfischen ausübte (seit Jahrzehnten bin ich hauptsächlich Fliegen- und Spinnfischer), dass man eben mal auch etwas laufen muss. Soviel ist das auch wieder nicht, da es immer wieder offizielle Strassen/Wege in der Nähe von Gewässern gibt, von denen man auf relativ kurzem Weg, so 100 Meter bis 1 Kilometer ans Wasser kommt. Gut in Ausnahmefällen kann es auch mal mehr sein, ich habe eine Top-Stelle, die ich ab und an zum Ansitzfischen aufsuche, da sind es schon hin und zurück so knappe 4 Kilometer, aber die Stelle ist es auch wert, da hinzulaufen:).

Petri Heil

Lajos
 
So das ganz normale Leben als Angler. Und wenn ich statt mit der Angel mit der Kamera unterwegs bin, sieht es auch nicht sehr viel anders aus...
Der FDP Antrag war schlicht ne Nullnummer, deren Erfolglosigkeit von Anfang an jenseits aller parteipolitischen Präferenzen für oder gegen das Angeln feststand. M.a.W.: Die Ablehnung hat wirklich rein gar nichts damit zu tun, ob man Pro, Contra oder aber Neutral gegenüber dem Angeln eingestellt ist. Nicht umsonst Verkehrsausschuss!!!
 
Ja man sollte die Wege auch für Jäger, Imker, Landwirte sperren. Zudem trete ich dafür ein, dass nicht-angelnde Personen (NAPs) sich künftig nur noch auf 400 m an ein Gewässer nähern dürfen, außer es ist gesondert als Erholungsgewässergebiet 2.Art gekennzeichnet. Das hat Vorteile für alle, so können keine gestohlenen Fahrräder mehr in Flüssen versenkt werden und es werden keine Hunde mehr in Stadtteichen von Alligatoren gefressen.
 
Wenn eine Ablehnung, von vornherein klar war und das will ich gar nicht anzweifeln!
Dieses Geschehen ist unabhängig der Sache , der Gesetze und der Gerechtigkeit, sondern nur wegen denen die den Antrag gestellt haben?
Dann sollte man vielleicht das ganze System mal gründlich überdenken?
 
Die StVO definiert nicht "landwirtschaftlichen Verkehr". Entscheident ist die Rechtssprechung, die das Durch- bzw. Befahren zu dem Zweck der Bewirtschaftung "im Sinne landwirtschaftlicher Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Art" erlaubt. Ein Angler, der rein angeln will, fällt somit genausowenig darunter wie ein Naturphotograf oder ein Kanufahrer oder Badegast, der eine entlegene Stelle sucht.
Es kann nicht angehen, dass nun jede Interessengruppe einen Anspruch zur Nutzung geltend machen will.
 
Hallo,

ich habe eine Top-Stelle, die ich ab und an zum Ansitzfischen aufsuche, da sind es schon hin und zurück so knappe 4 Kilometer, aber die Stelle ist es auch wert, da hinzulaufen

Ich hab früher am unterfränkischen Main gefischt und da waren auch so einige Kilometer Strecke nur über landwirtschaftliche Wege , teils sogar asphaltiert, erreichbar. War aber überall "Durchfahrt verboten" .

Ich hatte dazu ein Klapprad mit Anhänger im Kombi. Vorteil war, dass ich an manchen Plätzen dann der einzige Angler war.

Was mich aber gestört hat war, dass die Angler ggf. sanktioniert wurden, andere widerrechtliche Nutzer scheinbar nicht.

Ich wurde z.B. mal von der WAPO wegen meines Fahrrades gerügt, weil das ja gegen Zeichen 250 verstößt. Allerdings haben die mich zum Glück nicht beim Fahren erwischt.

Wenn am Wochenende aber ganze Familenclans mit mehreren Autos, Zelten, Pavillions, Grills, Lagerfeuer etc. direkt am Wasser standen, ist denen entweder nichts passiert oder es war ihnen egal. Die standen jedenfalls regelmäßig dort, wie die Spuren unter der Woche dann zeigten.

Und so viel Müll konnte und wollte ich mit meine Klapprad auch nicht abtransportieren. Also bin ich dran vorbeigefahren.

sollte man doch mal eine Gleichstellung beantragen und es Jägern und Imkern auch verbieten,

Bei Jägern und Imkern sieht die Rechtsprechung wohl den Bewirtschaftungsaspekt im Vordergrund, bei Anglern eher das Hobby.
 
Wir sind in der Hinsicht wohl eher wie Pilzsammler anzusehen. Und, wäre der Antrag angenommen worden, hätten sie den nächsten gestellt, solange bis die Verkehrsregelung durch 1000 Ausnahmen komplett unnötig geworden wäre.
 
Jungs, befahrt doch einfach die Wege. Befahre selber seit ca. 50 Jahren Wald u. Feldwege (ganz ganz früher zum Vög…, heute nur noch zum Angeln) und bin noch nie erwischt worden.
 
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