dafv_landwirtschaftlicher_Verkehr_frei_1920px.jpg

Uns erreichte folgende Pressemeldung des DAFV:

Berlin, 23.10.2019. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in der Fraktionssitzung am 04.06.2019 den Antrag "Freie Fahrt für Angler" beschlossen, welcher heute am 23.10.2019 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurde. Anglern soll Durchfahrt auf Wegen und Straßen gewährt werden, die durchfahrtsbeschränkt, aber für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei sind. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen abgelehnt.

Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP zeigt sich im Hinblick auf die ehrenamtlichen Leistungen der Angler für die Hege und Pflege der Gewässer in Deutschland enttäuscht und fordert die ablehnenden Parteien auf, ihre Entscheidung zu überdenken: "Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler" mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD abgelehnt. Der Antrag hat das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.

Denn Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben. Insofern geht die Argumentation der SPD, dies sei nicht der Fall, in eine falsche Richtung.

Ich fordere die Fraktionen von Union, SPD und Grünen auf, ihr Votum in der anstehenden zweiten Beratung des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages zu überdenken. Die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte auch ihnen ein Anliegen sein.".

Der DAFV bedauert die Entscheidung ausdrücklich. Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.: „Wir Angler haben in Deutschland eine gesetzliche Hegeverpflichtung und erfüllen an den Gewässern eine im Sinne des Naturschutzes wichtige Aufsichtsfunktion. Viele Umweltbehörden sehen in den Anglern laut eigener Aussage wertvolle Partner, durch die sie erst von unerwünschten Vorfällen oder Fehlentwicklungen an den Gewässern erfahren. Für viele Pflegearbeiten sind Gerätschaften erforderlich. Eine Rechtssicherheit für das Befahren von landwirtschaftlichen Verkehrswegen (selbst unter gewissen Auflagen), würde den Anglern helfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ehrenamtlichen Einsatz zur Hege- und Pflege der Aquatischen Lebensräume erleichtern. Wir danken der FDP ausdrücklich für Ihre Unterstützung. Es ist enttäuschend, dass Union, SPD und die Grünen anscheinend nicht bereit sind, dieses wichtige ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler in Deutschland wertzuschätzen.“
 
Ich schon, denn der Angler hängt IMMER auch finanziell mit drin (Vereinsbeitrag, Karte) und hat bereits eine besondere/zusätzliche Berechtigung sein Ziel in der Natur aufzusuchen, während dies die Pilzsammler, Naturfotografen, Vogelbeobachter & Quicki im PKW-Pärchen eben nicht betrifft.

Was aber das Gesetz nicht aushebelt.
Das gezeigte Verkehrsschild erlaubt nach STVO alleinig landwirtschftliche Nutzung.
Wer wem Geld zahlt und wieviel ist unerheblich.

Der Weg, die StVO zu ändern, erweitern, kann nur über die Gesetzgebung gehen, so gesehen war der FDP Antrag an der einzig richtigen Stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, die STVO ist in allen BL gleich;
das gebrachte Beispiel betrifft Das Waldgesetz erlaubt in einigen BL z.B. den Waldeigentümern (!) Ausnahmen in der Waldwegzung zu machen, sofern eben nicht das genannte Verkehrsschild dort steht.

Das eine hat mit dem anderen aber auch nix zu tun. Denn an nicht öffentlichen Straßen und Wegen darf dieses Schild sowieso nicht aufgestellt werden. Dort stehen bestenfalls nichtamtliche Hinweisschilder, wofür man sich dann an den Eigentümer wenden sollte, um sie befahren zu dürfen.

Hier mal zum Nachlesen wie es bei uns in S-A gehändelt wird.
https://www.lav-sachsen-anhalt.de/PDF/Gewaesserwirtschaft/Befahren_freier_Landschaften_20161125.pdf

https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/st/7/1116.pdf

Die Fischereiwirtschaft in Gewässern mit nicht herrenlosen Fischen unterliegt der Landwirtschaft, und damit sind mit Schild 250 gekennzeichnete Wege für jeden Angler befahrbar. Ausnahmen sind zb. Hochwasserschutzanlagen wie Deiche etc.
 
Das ist die rechtliche Grundlage; der LAVB hat entsprechende Waldwege für die betroffenden Gewässer ausgehandelt.
Es geht hier auch nicht darum, jeden Waldweg befahren zu dürfen, sondern Wege zu nutzen, die einen zumutbaren Zugang zum Gewässer ermöglichen.

"Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" ist noch ein anderer Fall; hier macht es noch weniger Sinn Angler zu beschränken - das Beispiel aus SA zeigt, mit politischen Willen ist eine Verbesserung im Sinne von Anglern absolut machbar.

@torstenhtr
Das ist aber nicht allgemein zutreffend, denn dieses von dir zitierte Gesetz erlaubt nicht generell das Befahren von Waldwegen für Angler, sondern erlaubt Waldbesitzern Wegenutzung an Angler unter bstimmten Bedingunegen zu vergeben. Oder sehe ich das falsch?!
Denn dann klingt das schon etwas anders, als man es aus deinem Posting lesen kann ...
 
Hallo,

Die Fischereiwirtschaft in Gewässern mit nicht herrenlosen Fischen unterliegt der Landwirtschaft, und damit sind mit Schild 250 gekennzeichnete Wege für jeden Angler befahrbar.

Also ich hab da nur was von künstlichen Anlage oder privaten Teichen, die gewerblich betrieben werden, gelesen.

Was macht nun ein Angler, der nicht zum Forellenpuff fahren will, sondern zur Elbe, zum Natursee etc. ?

mit politischen Willen ist eine Verbesserung im Sinne von Anglern absolut machbar.

Sehe ich auch so.

Ich frage mich nur, wo dieser politische Wille herkommen soll.
 
Das eine hat mit dem anderen aber auch nix zu tun. Denn an nicht öffentlichen Straßen und Wegen darf dieses Schild sowieso nicht aufgestellt werden. Dort stehen bestenfalls nichtamtliche Hinweisschilder, wofür man sich dann an den Eigentümer wenden sollte, um sie befahren zu dürfen.

Hier mal zum Nachlesen wie es bei uns in S-A gehändelt wird.
https://www.lav-sachsen-anhalt.de/PDF/Gewaesserwirtschaft/Befahren_freier_Landschaften_20161125.pdf

https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/st/7/1116.pdf

Die Fischereiwirtschaft in Gewässern mit nicht herrenlosen Fischen unterliegt der Landwirtschaft, und damit sind mit Schild 250 gekennzeichnete Wege für jeden Angler befahrbar. Ausnahmen sind zb. Hochwasserschutzanlagen wie Deiche etc.

Sorry, Du legst dies absolut falsch aus. Hier geht es um gewerbliche Fischereiewirtschaft, das darft du nicht mit Wegenutzung zum Angeln verwechseln!
 
Sorry, Du legst dies absolut falsch aus. Hier geht es um gewerbliche Fischereiewirtschaft, das darft du nicht mit Wegenutzung zum Angeln verwechseln!

Falsch...gewerbliche Fischerei hat rein gar nix damit zu tun. Denn die gibt es an besagten Gewässern überhaupt nicht.
Natürlich fallen jene gewerbl. genutzten Gewässer unter die Landwirtschaft.
Dies gilt aber ebenso für Fischereibefugte, die im Besitz des Fischereischeins sind...und das sind Angler.
Dieses Recht des Befahrens jener Land/Forstwege für Angler hierzulande ist nichts neues, sondern eine Reaktivierung aus Zeiten vor der Wende.
Dieses Recht besteht in fast allen der 5 neuen Bundesländer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Also ich hab da nur was von künstlichen Anlage oder privaten Teichen, die gewerblich betrieben werden, gelesen.

Was macht nun ein Angler, der nicht zum Forellenpuff fahren will, sondern zur Elbe, zum Natursee etc. ?

Einfach mal etwas weiter lesen und nicht nur die ersten paar Zeilen. Der Angler fährt zum Gewässer und geht angeln.:)
Es gibt hier nur sehr wenige Gewässer, die du aktuell nur mit einigem bürokratischen Hürden anfahren kannst. Bei deutlich mehr wie 90% aller Gewässer in S-A kannst du quasi mit dem Fahrzeug am Ufer parken. Und die allermeisten liegen mitten in der Pampa, wo du ohne Fahrzeug eh nicht hinkommst.

Andersrum gibt es aber auch ein paar Gewässer, die motorisiert überhaupt nicht anfahrbar sind, eben weil zb nen Elbdamm davor verläuft.
Da kannste machen was de willst, dafür gibt es auch niemals ne Befahrgenehmigung...da heißt es halt 3km querfeldein latschen. Macht natürlich niemand, folglich sind diese Gewässer sich selbst überlassen obwohl es Pachtgewässer sind.
Es gab jahrelang quasi ne Grauzone für Befahrgenehmigungen hier, wo du bei Bauer Heinz danach gefragt hast, er dir fürn Heiermann das Ding ausstellte, und Behörden diese später wieder für nichtig erklärte.
Da sind reihenweise Angler richtig viel Geld losgeworden und bekamen auch noch diverse Anzeigen.
Kann da selbst nen Lied von singen.
 
Hallo,

Einfach mal etwas weiter lesen und nicht nur die ersten paar Zeilen. Der Angler fährt zum Gewässer und geht angeln.

Hab schon gelesen, dass auch Fischereibefugte nach § 3 FischG darunter fallen. Für mich liest sich das halt so, als ob es sich ebenfalls auf die vorgenannten Gewässer mit nicht herrenlosen Fischen bezieht.

Und das dürfte in einer Vielzahl der Gewässer eben nicht der Fall sein.

Aber da kennt ihr Locals euch sicher besser aus.

Da sind reihenweise Angler richtig viel Geld losgeworden und bekamen auch noch diverse Anzeigen.

So wie hier?

https://www.mz-web.de/wittenberg/an...cht-mehr-fuer-hobby-fischer-zur-elbe-28019542
 

Ja sowas in der Art.
Es gibt halt einige Pachtgewässer, die zb nur über private Gelände erreichbar sind. Die Eigentümer dürfen aber keine Genehmigungen ausstellen, sondern nur Behörden.
Das ist das eine, das andere ist, wie man oder wer diese Genehmigungen erhält.
Auch da gibt es recht skurile Limitierungen. Zb ein kleiner See mit Elbverbindung, erreichbar nur über eine privat genutzte Agrarfläche.
Genehmigungen gibt es dafür nicht mehr, obwohl es ein reguläres Pachtgewässer des LAV ist. Die einzigen Angler die dafür eine Genehmigung haben sind jene, welche diese Genehmigung bereits vor 5 Jahren hatten, denn diese wurde weiterhin verlängert. Jene Angler wohnen aber in einem völlig andren Landkreis, minimum 30km entfernt vom Gewässer. Alle andren schauen mittlerweile doof in die Röhre, selbst Ortsansässige.
Bei LSG/NSG isses auch übel, auch da haben wir einige Gewässer die mittendrin liegen und man kommt eigentlich nicht mehr hin.
Und das wird die nächsten Jahre sicherlich auch nicht besser durch Natura2000, eher im Gegenteil.

So schön auf dem Papier unser Gewässerpool manchem Außenstehenden erscheint, es gibt weiß Gott nicht wenige von uns Hiesigen die mit Recht einen nicht geringen Teil dieses Pools hinterfragen, warum für sich selbst überlassene oder gar überhaupt nicht begehbare Gewässer überhaupt noch Pachtverträge existieren/verlängert werden. Besatz findet sowieso nicht statt, und wenn dann sind es ausgewählte wenige Gewässer.
Kenne in meinem näheren Umfeld ohne weiteres etliche Gewässer, die seit minimum 10 Jahren keine Angler mehr gesehen haben...und genauso schauen sie dann auch aus..
 
Man braucht ja fast ein Jurastudium um hier zu wissen was man wo darf ,was nicht oder vielleicht mit Genehmigung von wem auch immer ?????
Um so mehr fühle ich mich bestätigt in meiner Meinung das solche Regelungen , Verordnungen, Gesetze und Verbote dringend vereinfacht und liberalisiert gehören!
Desweiteren bin ich mir auch absolut sicher, das dieses Wegerecht nur für Angler gelten sollten die an dem angefahrenem Gewässer auch ein Angelrecht haben und nicht das jeder Angler x beliebig Landwirtschafts und Forstwege befahren darf ! Das wäre in der Tat totaler Unfug .
Was wir aber nicht vergessen sollten, sind ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Angler ,die nicht die Möglichkeit haben, große Strecken ans Wasser zu laufen.
Außerdem sehe ich das nicht als Privileg speziell für Angler ,sondern als Gleichstellung mit Jägern und Imkern .
Beide Parteien sind hobbymäßig mit der Beschaffung von Lebensmitteln beschäftigt, genau wie Angler

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Was aber das Gesetz nicht aushebelt.
Das gezeigte Verkehrsschild erlaubt nach STVO alleinig landwirtschftliche Nutzung.
Wer wem Geld zahlt und wieviel ist unerheblich.
Da hast du ja recht, das hab ich aber auch nicht in Frage gestellt.
Ging mir um den 'Gerechtigkeits-Aspekt' (wenn ich das so nennen darf),
den mein lieber Kollege Grünknochen eingebracht hat.
 
In der bööösen DDR (Ostzone) war das Befahren von Wald-und Feldwegen, außer in militärischen Sperrbereichen, eigentlich kein Thema.

die hatten damals auch keine FDP , die für die allgemeine gleichmäßige verteilung für rennpappen für alle sorgten.
ich schätze mal die mangelwirtschaft des pleite staats mit mauer drum, sorgte schon dafür , das nicht alle angler durch die wälder und felder geheizt sind .
die anderen haben das warscheinlich gelassen weil stoßdämpfer und achsen auch mangelware waren
nur und das ist ja der springende punkt.
seit dem die angelindustrie jedem vorgibt mindestens ein halbes wohnzimmer ans wasser schleppen zu müssen, steigt das bedürfnis mit der wohlstandskarre bis ans ufer zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man braucht ja fast ein Jurastudium um hier zu wissen was man wo darf ,was nicht oder vielleicht mit Genehmigung von wem auch immer ?????

Hallo,

kommt auf das Bundesland an, bei uns in Bayern ist es einfach, weil klar geregelt (wenn auch vielleicht nicht zu aller Zufriedenheit): Bei "Anlieger frei" darf jeder Angler reinfahren, bei "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" eben nur Funktionsträger wie Gewässerwarte, Fischereiaufseher etc.. Bei Feld- und Waldwegen, auch sognannte Bauerfuhren, ist das Befahren grundsätzlich verboten. Nach dem Fischereigesetz hat der Angler ja auch kein Uferbefahrungsrecht sondern ein Uferbetretungssrecht. Ich sah darin die letzten 60 Jahre eigentlich kein Problem.
Ausnahmen, in meinem Verein, bilden nur unsere zwei Baggerseen, da uns da auch die Ufergrundstücke gehören und man dadurch zumindest teilweise bis ans Wasser fahren kann.

Petri Heil

Lajos
 
Habe mich aus Beruflichen Gründen ( Nebenberuflich ) auch mit diesen Gesetzen beschäftigt speziell das Fischereirecht und bin auch einigermaßen im Bilde .
Das kann und sollte man aber Bundesland übergreifend nicht bei jedem vorraussetzen / vorraussetzen müssen!
Wenigstens sollte in diesem Punkt eine einfache und verständliche Reglung bundesweit gefunden werden.
Deshalb setze ich mich wenigstens jetzt und hier für eine Liberalisierung und vereinfachung der Rechte und Regeln ein.
Nicht zuletzt da wie ich auch, viele Angler und auch Gäste aus dem Ausland, Bundesland übergreifend angeln .
Es sollte kein Angler durch komplizierte Reglungen in Bedrängnis kommen, der eigentlich alles richtig machen möchte und gesetzestreu ist.

LG Michael
 
Hallo,

kommt auf das Bundesland an, bei uns in Bayern ist es einfach, weil klar geregelt (wenn auch vielleicht nicht zu aller Zufriedenheit): Bei "Anlieger frei" darf jeder Angler reinfahren, bei "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" eben nur Funktionsträger wie Gewässerwarte, Fischereiaufseher etc..

Das ist so nicht korrekt. Wenn Pachtgewässer ausschließlich über "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei"-Wege erreichbar sind und es entsprechende Regelungen zwischen den zuständigen Kommunen und dem Besitzer gibt, ist die Befahrung durch Angler teils zulässig. In meinem Verein gab es einen Vorfall, wo Angler von der Polizei mit einem Ordnungsgeld belegt wurden und der Verein nach einigen fruchtlosen Diskussionen mit der betreffenden Kommune wegen dieser Sache vor Gericht zog (Zugang zum Pachtgewässer nur über entsprechenden Weg möglich) und es wurde zu unseren Gunsten entschieden. Wir haben diese Umstände auch an einem weiteren großen Pachtgewässer. Ohne diese Regelung wären die Gewässer nämlich gar nicht an Angelvereine zu verpachten.
 
Hallo,

Das ist so nicht korrekt.

Was Lajos schreibt, deckt sich m.W. aber erstmal grundsätzlich mit einer Entscheidung des BayOLG.

Danach gelten Angler eben nicht als landwirtschaftlicher Verkehr, sofern sie keine Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen.

Dass es in Einzelfällen vor Ort Sonderregelungen für die Zufahrt zu bestimmten Gewässern geben kann, wird ja dadurch nicht bestritten.

Wobei ich es klüger finde, die Zufahrtsrechte im Vorfeld abzuklären, als es im Nachhinein auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.

Da entscheidet das Gericht dann nach seinem persönlichen Ermessen, was es für zumutbar hält oder nicht.

Wir haben diese Umstände auch an einem weiteren großen Pachtgewässer.

Fahrt ihr dann einfach rein oder haben eure Mitglieder ne Sondergenehmigung, die sie auf Verlangen vorzeigen bzw. sichtbar in parkenden Fahrzeugen ablegen.

Sowas kenne ich nämlich auch.
 
Habe gerade beim Kreisverwaltungsreferat nachgefragt:
Verkehrszeichen bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf Landwirtschaft, also ausnahmslos;
Im Falle eines Pachtgewässers, das anders nicht erreichbar, muss Zusatzschild "Für Anlieger frei" zusätzlich angebracht werden, das beantragt werden muss.
 
Das ist so nicht korrekt. Wenn Pachtgewässer ausschließlich über "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei"-Wege erreichbar sind und es entsprechende Regelungen zwischen den zuständigen Kommunen und dem Besitzer gibt, ist die Befahrung durch Angler teils zulässig. In meinem Verein gab es einen Vorfall, wo Angler von der Polizei mit einem Ordnungsgeld belegt wurden und der Verein nach einigen fruchtlosen Diskussionen mit der betreffenden Kommune wegen dieser Sache vor Gericht zog (Zugang zum Pachtgewässer nur über entsprechenden Weg möglich) und es wurde zu unseren Gunsten entschieden. Wir haben diese Umstände auch an einem weiteren großen Pachtgewässer. Ohne diese Regelung wären die Gewässer nämlich gar nicht an Angelvereine zu verpachten.

Hallo,

kann sein, dass ihr da ein zufriedenstellendes Arrangment getroffen habt und wenn es so ist, ist es auch gut so. Allerdings war vor so 2/3 Jahren in der Zeitschrift des Landesfischereiverbands (Bayerns Fischerei + Gewässer) ein Artikel darüber, welcher sich speziell mit dem Thema befasste und da ist es so erläutert, wie ich auch geschrieben habe.

Petri Heil

Lajos
 
Oben