Kennzeichnungspflicht von "Ostsee-Wildlachs"

magnus12

Member
Moin!

Bald ist Meerforellenschonzeit in S-H und dann geht das Gejammer über "Braunlachse" in der Fischbude wieder los.#d Ich möchte deshalb darauf hinweisen dass seit dem 13.12.2014 lt. EU-Richtlinie eine Kennzeichnungspflicht für alle Meeresfrüchte gilt. Also auch für den Ostsee-Wildlachs. Hier gehts zum Text: >Klick :m Kurz: Jeder verkaufte Fisch im Laden und jeder Einkauf über 50 Euro direkt vom Kutter muss mit wissenschaftlichen Namen deklariert sein. Also Salmo Salar (Lachs). Oder eben Salmo Trutta. #6

Man muss ja nicht gleich mit Warenproben zum Ordnungsamt rennen, aber bei Gastwirten und Einzelhändlern mal höflich und gezielt Fragen stellen und ein wenig "mit dem Sargdeckel klappern" bzw. "Kopfkino" erzeugen wie wir das früher bei der Versicherung genannt haben kann sicherlich nicht schaden und ist hilfreicher als internes Gejammer über zuviele Netze am Strand.

Meine Meinung: Wenn die Stellnetzfänge der Meerforelle irgendwann mal sauber erfasst und regulär vermarktet werden sollen müssen wir jede Transparenz schaffende Regelung ins Bewußtsein der Agierenden bringen.

Gruß
#h
Frank
 
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