Kescherpflicht in NRW

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

@Kolja: Also wenn im Erlaubnisschein die Verwendung eines Keschers explizit vorgeschrieben ist kann Dir bei Nichtbeachtung die Erlaubniskarte rechtmässig entzogen werden.... ?

Nur wenn dies ebenfalls "vereinbart" ist, also in der Gewässerordnung steht. Wir bewegen uns bei dem Erlaubnisschein im Bereich des Zivilrechts. Da kann nur gefordert werden, was vorher vereinbart wurde. grundsätzlich wäre eine solche "Vertragsstrafe" aber denkbar. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe á la: "Bei Zuwiderhandlung ist die RFG berechtigt, den Fischereischein einzuziehen." hielte ich hingegen für unzulässig. Ebenso der Einzug des Fanggerätes. Dies ist - wenn ich recht erinnere - aber eine denkbare Sanktion aus dem LFischG, bei Verstößen gegen das selbige.

Also privatrechtlicher Vertragsverstoß => möglicherweise Vertragsstrafe, wenn vereinbart (hier darf nur ein Vertreter der RFG handeln)

Verstoß gegen das LFischG oder TierSchG = öffentlich- rechtlich und der FA kann ahnden. Was alles geht, ergibt sich aus dem Gesetz.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Hallo Welpi,

bei uns im Verein stand früher auch die Keschermitnahmepflicht etc. im Erlaubnisschein. Dies ist seit ca. 8 - 10 Jahren nicht mehr der Fall, eben genau deswegen, dass wenn es nicht im Fischereigesetz oder der AVFiG steht dies auch von keinem Bewirtschafter verfügt werden kann.
Ich kann mich noch gut an die Versammlung mit ansschließender Diskussion darüber erinnern. Daher kontrollieren die Fischereiaufseher bei uns (im Verein) auch nicht, ob jemand einen Kescher dabei hat oder nicht.

Petri Heil

Lajos
 
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Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Hallo Welpi,

bei uns im Verein stand früher auch die Keschermitnahmepflicht etc. im Erlaubnisschein. Dies ist seit ca. 8 - 10 Jahren nicht mehr der Fall, eben genau deswegen, dass wenn es nicht im Fischereigesetz oder der AVFiG steht dies auch von keinem Bewirtschafter verfügt werden kann.
Ich kann mich noch gut an die Versammlung mit ansschließender Diskussion darüber erinnern. Daher kontrollieren die Fischereiaufseher bei uns (im Verein) auch nicht, ob jemand einen Kescher dabei hat oder nicht.

Petri Heil

Lajos

Wieder so ein Fall, von fortgesetzter Ahnungslosigkeit im Vereinsrecht.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich mich so undeutlich ausdrücke. Natürlich könnt ihr in eurem Verein eine Kescherpflicht vereinbaren. Ihr könnt – wenn ihr Spass daran habt – dies sogar in die Satzung aufnehmen: „Alle Mitglieder verpflichten sich bei der Anlandung einen Setzkescher zu verwenden."

Das Antwortschreiben des Staatsministeriums bezog sich doch nur darauf, was FA im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben dürfen. Die FA sind dabei selbstverständlich an das LFisch-Recht von Bayern gebunden, weil sie für zivilrechtliche Ansprüche schlicht und ergreifend nicht zuständig sind.

Daneben gibt es mögliche zivilrechtliche Ansprüche. Diese resultieren aus Verträgen oder auch aus einer Vereinssatzung. Das eine hat mit dem anderen 0,00000 zu tun. Wie ich schon sagte. Ihr könnt in der Satzung auch schreiben, dass alle Mitglieder rot-weiße Ringelsocken anziehen müssen. Wer das dann nicht macht verstößt gegen die Vereinssatzung. Das ist einem FA aber völlig schnuppe. Deinen Vereinskameraden aber vielleicht nicht, weshalb sie ein Vereinsausschluss- Verfahren gegen dich anleiern. – Jetzt klar?
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Hallo Kolja,

warum so aufgebracht. Ich habe nur auf das von Welpi verlinkte Schreiben Bezug genommen und dass diese Betrachtungsweise bei uns schon seit Jahren bekannt ist. Ich glaube Dir ja, dass das bei euch anders gesehen wird. Aber dies ist eine offizielle Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums, und da steht eben unter Punkt 4. dass eben der Bewirtschafter etc. das Mitführen von Keschern etc. nicht anordnen darf.
Und das gilt erst mal, Vereinsrecht hin, Vereinsrecht her.
Oder wie es bei uns so schön heißt: "der Ober sticht den Unter" (bezugnehmend aufs Schafkopfen, ist ein Kartenspiel) und der "Ober" ist halt das Fachministerium.

Petri Heil

Lajos
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Hallo Kolja,

warum so aufgebracht. Ich habe nur auf das von Welpi verlinkte Schreiben Bezug genommen und dass diese Betrachtungsweise bei uns schon seit Jahren bekannt ist. Ich glaube Dir ja, dass das bei euch anders gesehen wird. Aber dies ist eine offizielle Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums, und da steht eben unter Punkt 4. dass eben der Bewirtschafter etc. das Mitführen von Keschern etc. nicht anordnen darf.
Und das gilt erst mal, Vereinsrecht hin, Vereinsrecht her.
Oder wie es bei uns so schön heißt: "der Ober sticht den Unter" (bezugnehmend aufs Schafkopfen, ist ein Kartenspiel) und der "Ober" ist halt das Fachministerium.

Petri Heil

Lajos

Das BGB ist bundesweit gültig. Es geht in dem Schreiben darum, ob der FA das Prüfen darf/muss, wenn der Fischereirechtsinhaber das anordnet. Ergebnis: Nein der Fischereirechtsinhaber darf so etwas nicht mit öffentlich-rechtlicher Wirkung anordnen. Vertraglich darf man alles vereinbaren, solange der Inhalt des Vertrages nicht sittenwidrig ist. Hier fragt eine untere Behörde bei einer höheren Behörde nach den Kompetenzen des FA. Das ist für das Zivilrecht ohne jegliche Bedeutung. Wenn der Ministerialrat hier tatsächlich meint, dass es vertraglich nicht erlaubt ist, so etwas zu vereinbaren, dann würde ich ihm raten das erste Semester in den Rechtswissenschaften noch einmal zu wiederholen. Dort sollte er dann bitte die Vorlesungen "BGB allgemeiner Teil" und "Schuldrecht allgemeiner Teil" belegen.

Das schöne am BGB ist, dass es für alle Bundesländer gleich ist!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Das schöne am BGB ist, dass es für alle Bundesländer gleich ist!

Hallo,

das ist ja klar. Aber Fischereirecht ist eben Ländersache und wenn das zuständige Fachministerium vorgibt, dass der Bewirtschafter z.B. Kescher etc. nicht vorzuschreiben hat, dann ist das so.
Im übrigen haben die auch jede Menge Juristen im Ministerium und so ein Schreiben geht ohne vorherige juristische Prüfung nicht raus. Möglicherweise ist die Ministerialrätin selbst eine Juristin.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum gegen mich ein Vereinsausschlussverfahren angeleiert werden soll, wie Du in Deinem Beitrag NR. 44 aufführst. Mit welcher Begründung?#c

Petri Heil

Lajos
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

Also für mich als TE-ersteller nehme ich mit, dass die Kescherpflicht in den Vereinsstatuten geregelt werden muss, damit ich vom Verein sanktioniert werden kann.
Keine Kescherregelung = keine Sanktionen

Wenn ein Fischereiaufseher mir deswegen die Erlaubniskarte wegnimmt - ich bin ja verpflichtet, ihm diese auszuhändigen- könnte ich diesen deswegen sogar verklagen.

Z.B. die Fahrtkosten zum Gewässer, entgangener Erholungswert, Aufwandspauschalen .....

Ich habe den Eindruck, viele Fischereiaufseher haben einen Nachmittagskurs bezüglich ihrer Rechte und Kompetenzen gemacht und halten sich dann für unfehlbar.
 
A

ayron

Guest
AW: Kescherpflicht in NRW

Also für mich als TE-ersteller nehme ich mit, dass die Kescherpflicht in den Vereinsstatuten geregelt werden muss, damit ich vom Verein sanktioniert werden kann.
Keine Kescherregelung = keine Sanktionen

Wenn ein Fischereiaufseher mir deswegen die Erlaubniskarte wegnimmt - ich bin ja verpflichtet, ihm diese auszuhändigen- könnte ich diesen deswegen sogar verklagen.

Z.B. die Fahrtkosten zum Gewässer, entgangener Erholungswert, Aufwandspauschalen .....

Ich habe den Eindruck, viele Fischereiaufseher haben einen Nachmittagskurs bezüglich ihrer Rechte und Kompetenzen gemacht und halten sich dann für unfehlbar.

Richtig, so wie ich es verstanden habe kann er dich nur dran kriegen, wenn du wegen mangelnder Landehilfe die Fische die Böschung hochschleifst oder sie von der Spundwand runter wirfst ect.

@Lajos1

ich glaube du hast immer noch nicht verstanden....
 

ronram

...
AW: Kescherpflicht in NRW

Naja, am Rhein macht das halt nicht jeder.
Würdest du da als FA kontrollieren gehen?
Ich nicht... jedenfalls nicht alleine, unbewaffnet oder ohne großen und gefährlichen Hund.

Da bleiben nicht mehr viele übrig.
So eine untere Fischereibehörde muss im Grunde den nehmen, den sie bekommen kann.

Das kann jemand sein, der einfach mal macht und es nicht besser weiß (obwohl er eine Unterweisung erhalten soll) oder es kann jemand sein, der noch ein wenig eigene Absichten mit dazu mischt.

Gibt ja genug Angler, die halten FA-Aussagen für in Stein gemeißelt.
Da sagst du als FA 5 Anglern was sie zu tun haben, die machen das und schon findest du das geil...

Mein Tipp:
Druck dir das LFischG und die LFischVO aus und lasse dir von einem Möchtegern-Besserwisser schön zeigen wo was steht, wenn er der Meinung ist, du hättest etwas zu tun oder zu lassen.
Das kommt gut an ;).

Und lass dir am Rhein nichts wegnehmen...wenn es sich so zuspitzt, solltest du die Polizei hinzuziehen.

Solange du nicht penetrant fischwilderst, verbotene Fangmittel verwendest oder sonst eine Gefahr herbeiführst, hat dir der NRW-FA sowieso nichts wegzunehmen.
Edit: Habe gerade mal in der Molitor-Ausgabe den § 54 nachgelesen..."nach § 43 Nr. 1 PolG darf die Polizei und damit über § 24 OBG auch der amtlich verpflichtete Fischereiaufseher eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Ein solcher Fall dürfte bei fischereigesetzlichen Ordnungswidrigkeitn allenfalls im Rahmen des § 39 Abs. 1 LFG (Fischfang mit explodierenden, betäubenden oder giftigen Mitteln) und im Fall einer Straftat der Fischwilderei (§ 239 StGB) bei hartnäckigem Beharren des Fischers auf Fortsetzung seines Tuns in Betracht kommen." (Hans-Ludwig Molitor, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., das Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - erläuternde Darstellung unter Berücksichtigung der Landesfischereiordnung vom 6. Juni 1993)
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

ich glaube du hast immer noch nicht verstanden....


Hallo,

ich weiss nur nicht, was es hier zum Nichtverstehen gibt.
Lassen wir mal das "Bayerische" ausser acht.
Wenn im Erlaubnisschein nichts von Kescherpflicht steht und im Fischereigesetz/Fischereiverordnung auch nicht, dann hat der Fischereiaufseher das auch nicht zu bemängeln.
Das wars.#h

Petri Heil

Lajos
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Also für mich als TE-ersteller nehme ich mit, dass die Kescherpflicht in den Vereinsstatuten geregelt werden muss, damit ich vom Verein sanktioniert werden kann.
Keine Kescherregelung = keine Sanktionen

Wenn ein Fischereiaufseher mir deswegen die Erlaubniskarte wegnimmt - ich bin ja verpflichtet, ihm diese auszuhändigen- könnte ich diesen deswegen sogar verklagen.

Z.B. die Fahrtkosten zum Gewässer, entgangener Erholungswert, Aufwandspauschalen .....

Ich habe den Eindruck, viele Fischereiaufseher haben einen Nachmittagskurs bezüglich ihrer Rechte und Kompetenzen gemacht und halten sich dann für unfehlbar.

Ich würde im Zweifel darauf bestehen, dass die Polizei dazu kommt.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
AW: Kescherpflicht in NRW

Eigendlich überhaupt kein Problem einen Kescher mit zunehmen..
Dann hat man auch keinen Ärger.
Man geht ja auch nicht ohne Rute angeln....
 

ronram

...
AW: Kescherpflicht in NRW

Wenn man ihn eh nicht benutzt, reicht ja ein Watkescher. ;)
Ich meinte eigentlich, dass man auch ohne Rute am Rhein angeln kann. :)
So eine Handrolle.
Phirania meinte ja, dass man nicht ohne Angelrute angeln geht. :D

...um Grundel zu fangen gar nicht mal so abwegig. Weniger Schlepperei ;)
 
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Franz_16

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Wenn man ihn eh nicht benutzt, reicht ja ein Watkescher. ;)

Du wirst lachen: Genau und einzig aus diesem Grund habe ich mir einen Watkescher gekauft. Wenn der Bewirtschafter es haben möchte, dass man einen Kescher mitführen muss, dann nehme ich bei Spinntouren immer diesen Watkescher mit.


Ist eigentlich ein sehr schönes Modell, stabiler Alu-Rahmen - gummiertes Netz, Clip mit elastischem Seil dran.

Mittlerweile hat er sogar eine sinnvolle Zweitverwendung gefunden, das Ding ist ideal um es angehenden Anglern, sprich kleinen Kindern beim Angelausflug, in die Hand zu drücken. Leicht und unzerstörbar. #6
 
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F

Franky

Guest
AW: Kescherpflicht in NRW

;) Is nur blöd, wenn Du dank Steilufer mit dem Ding nicht rankommst ;) :q
 
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