Klage gegen Dorschfangverbot zurückgewiesen

Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von Gewerbetreibenden zurück, die im Schutzgebiet Fehrmarnbelt Angelfahrten anbieten wollten.

DorschKescher2AEJPG.JPG

Dorsch (Beispielbild)

Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, dass der Schutz des Dorsches in einem Teil des Naturschutzgebiets Fehmarnbelt in der Ostsee schwerer wiege, als die Möglichkeit von Gewerbetreibenden, dort Angelfahrten anzubieten. In einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht, der Dorsch befinde sich in einem schlechten Erhaltungszustand und wies die Klage der Anbieter ab.
Die Kläger veranstalten in der Ostsee Kutterausfahrten für Freizeitfischer. In ihrer Klage wandten sie sich gegen das Verbot der Freizeitfischerei im Naturschutzgebiets zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und der dänischen Ostseeinsel Lolland. Das Verbot gefährde die wirtschaftliche Existenz der Kläger.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, da das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt schutzwürdig und schutzbedürftig sei. Der Schutz des Dorsches dient dem Umweltschutz, welcher Verfassungsrang besitzt. Die Kläger konnten außerdem nicht ausreichend beweisen, dass ihr Gewinn existenzgefährdend zurückgehe, wenn sie auf andere Fanggründe ausweichen würden.
Gegen das Urteil können die Kläger noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Was ist Eure Meinung dazu? Ist das Verbot der Freizeitfischerei vor Fehmarn sinnvoll? Schreibt es uns in die Kommentare!




Quelle: https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6529077
 
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G
Das ist doch nur gefühlt der Selbe.
DIE meinen sicherlich einen Anderen . Bei noch ne Wortschlange käme nach Volksvertreter -realitätsfremd !!!
Habe das P. Wort vermieden.ab91
 
Meine Meinung dazu:

Wenn innerhalb des "Schutzgebietes" alles erlaubt ist außer angeln -also auch Schleppnetzfischerei, Tunnelbau, Verkehr von Großschiffen aller Art, Wassersport und und und ...

Ja dann halte ich dies für nicht sinnvoll.

Leider ist das aus dem Artikel nicht so wirklich raus zu lesen und wer die Thematik nicht kennt, mag denken das dieses Urteil gerechtfertigt sei.
 
Für die Interessierten hier eine deutlich ausführlichere Darstellung zu den Urteilsgründen:


Für Interessierte mit wenig Zeit ein paar Zitate aus der verlinkten Quelle, die sich auch mit der Pressemitteilung des VG Köln decken (vielleicht sollte auch mal die Redaktion die Verwendung von Primärquellen in Betracht ziehen).

Es [das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt] ist Teil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", das Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume zusammenfasst, und ist als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung registriert. Auf einer Fläche von etwas 23 Prozent des Naturschutzgebiets befindet sich eine "Zone", in der Freizeitfischerei verboten ist.

. Außerdem könnten sie eine Ausnahme oder Befreiung von dem Fischereiverbot beim Bundesamt für Naturschutz beantragen, was sie aber gar nicht getan hätten

Hauptsache erst mal klagen, blinden Beifall findet man im AB jedenfalls sicher.
 
Man schließt aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Dorsches Angelboote aus und lässt im gleichen Gebiet weiterhin Schleppnetzfischerei zu. Finde den Fehler.

Es wäre sicher begrüßenswert, dort eine einheitliche Lösung zu finden. Rein faktisch weiß ich aber auch nicht, inwieweit die Zone überhaupt kommerziell befischbar ist und ob sie befischt wird. Rechtlich scheint ein Verbot für die Seefischerei schlicht nicht durch die BRD erlassbar zu sein, da die EU eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz innehat, die aber nicht die Freizeitangelei betrifft.

Dazu aus der Begründung der Verordnung:

Nummer 3 untersagt die Freizeitfischerei in der Zone nach § 2 Absatz 4 ganzjährig.
Anders als bei der kommerziellen Fischerei beansprucht die Europäische Union für die
Freizeitfischerei keine ausschließliche Regelungskompetenz.
Die durch die Auswirkungen der Freizeitfischerei in diesem Gebiet betroffenen
Schutzgüter sind Schweinswale und vor allem Riffe. Unionsrechtlich ist es notwendig
Dorsche als eine wesentliche charakteristische Art des nach der FFH-Richtlinie zu
schützenden Lebensraumtyps Riffe in seiner typischen ökologischen Ausprägung zu
schützen. Das Natura 2000-Gebiet „Fehmarnbelt“ wird derzeit im hohen Maße (in
Spitzenmonaten von bis zu 15 Angelkuttern täglich) durch die Freizeitfischerei ge-
nutzt. Auswertungen des Bundesamtes für Naturschutz zeigen, dass derzeit die Frei-
zeitfischerei insbesondere im Bereich der geschützten Riffe ausgeübt wird. Dort fin-
det eine gezielte Entnahme von großen Mengen von Dorschen durch die Freizeitfi-
scherei statt, die geeignet ist den Zustand der Riffe bzw. der charakteristischen Riff-
biozönose zu verschlechtern. Dies führt zu einem Konflikt mit den Schutzzwecken.
Durch das ganzjährige Verbot der Freizeitfischerei an mehreren Riffen des Gebietes
soll verhindert werden, dass sich der Zustand des lokalen Bestandes dieser für den
Lebensraumtyp Riffe charakteristischen Fischart verschlechtert.
Dorsche stellen zudem eine wichtige Nahrungsgrundlage für die geschützten und
ganzjährig im Gebiet auftretenden Schweinswale dar. Die Gefahr der Verschlechte-
rung der Nahrungsgrundlage für Schweinswale ist konkret gegeben, da sich der Be-
stand der Dorsche in der westlichen Ostsee seit mehreren Jahren außerhalb sicherer
biologischer Grenzen befindet (Biomasse unterhalb des Limit-Referenzpunktes für
den Laicherbestand). Die Festlegung einer Zone im Schutzgebiet, in der die Freizeitfi-
scherei nicht erlaubt ist, führt diesen Konflikt einer ausgewogenen und damit ver-
hältnismäßigen Lösung zu. Demnach wird den Freizeitfischern das Angeln in Teilbe-
reichen der Riffstrukturen weiterhin gestattet und es zugleich bisher stark bean-
spruchten Bereichen des Schutzgebietes ermöglicht, sich zu regenerieren.

Es ist besser, etwas zum Schutz zu tun ( und 23% der Fläche lässt ja auch das Angeln in den anderen 77% des Gebiets zu), als im Blick auf etwaige kommerzielle Nutzung gar nichts zu tun. Das ständige zeigen auf die anderen hat auch etwas von Whataboutism.

Viele Grüße
Colo

P.S.: Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts die Konsistenz der Gesetzgebung im Hinblick auf den kommerziellen Fischfang zu prüfen.
 
besonders die Passage "wenn sie auf andere Fanggründe ausweichen können"
WELCHE ???
Ja die Fanggebiete sind rar geworden. Vor 2 Jahren gab es allerdings noch viele davon. Ob es aktuell im Fehmarnbelt besser ist sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall ist es eines der Laichgebiete des Dorsches, und ich finde da hat zumindest in den Wintermonaten absolut keine Fischerei mehr stattzufinden.
 
Es ist also Schutz wenn statt der Angler, die Fischer die Dorsche fangen? ab52
Schutz hätte ich mir anders vorgestellt wenn er tatsächlich etwas schützen soll.

Ich lade dich gerne ein, meine Beiträge insoweit vollständig zu lesen, daraus ergibt sich die Antwort.

Ich gebe dir recht, dass ein weiergehender rechtlicher Schutz sehr wünschenswert ist. Dieser ist aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Inwieweit dort kommerzielle Fischerei zwischen den Riffen überhaupt stattfindet, weiß ich indes nicht (ich wäre aber über Quellen sehr dankbar, das ist ein spannendes Thema). Da nicht alle Fische, die nicht mit der Angel gefangen werden, automatisch in Netze gehen, schützt auch ein Angelverbot selbst wenn es dort Berufsfischerei gibt. Es ist nur leider nicht ideal.
 
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Ich lade dich gerne ein, meine Beiträge insoweit vollständig zu lesen, daraus ergibt sich die Antwort.

Ich gebe dir recht, dass ein weiergehender rechtlicher Schutz sehr wünschenswert ist. Dieser ist aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Inwieweit dort kommerzielle Fischerei zwischen den Riffen überhaupt stattfindet, weiß ich indes nicht (ich wäre aber über Quellen sehr dankbar, das ist ein spannendes Thema). Da nicht alle Fische, die nicht mit der Angel gefangen werden, automatisch in Netze gehen, schützt auch ein Angelverbot selbst wenn es dort Berufsfischerei gibt. Es ist nur leider nicht ideal.

Der Druck auf die Bestände kommt von den Berufsfischern und nicht von den Anglern. Das Angelverbot wird darum den Niedergang der Dorschbestände nicht verhindern. Man schließt die aus, die 20% der Entnahme verursachen und lässt die 80%-Verursacher weitermachen. So etwas nenne ich wahlweise Aktionismus oder Bullshit.
 
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