Klage gegen Dorschfangverbot zurückgewiesen

Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von Gewerbetreibenden zurück, die im Schutzgebiet Fehrmarnbelt Angelfahrten anbieten wollten.

DorschKescher2AEJPG.JPG

Dorsch (Beispielbild)

Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, dass der Schutz des Dorsches in einem Teil des Naturschutzgebiets Fehmarnbelt in der Ostsee schwerer wiege, als die Möglichkeit von Gewerbetreibenden, dort Angelfahrten anzubieten. In einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht, der Dorsch befinde sich in einem schlechten Erhaltungszustand und wies die Klage der Anbieter ab.
Die Kläger veranstalten in der Ostsee Kutterausfahrten für Freizeitfischer. In ihrer Klage wandten sie sich gegen das Verbot der Freizeitfischerei im Naturschutzgebiets zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und der dänischen Ostseeinsel Lolland. Das Verbot gefährde die wirtschaftliche Existenz der Kläger.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, da das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt schutzwürdig und schutzbedürftig sei. Der Schutz des Dorsches dient dem Umweltschutz, welcher Verfassungsrang besitzt. Die Kläger konnten außerdem nicht ausreichend beweisen, dass ihr Gewinn existenzgefährdend zurückgehe, wenn sie auf andere Fanggründe ausweichen würden.
Gegen das Urteil können die Kläger noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Was ist Eure Meinung dazu? Ist das Verbot der Freizeitfischerei vor Fehmarn sinnvoll? Schreibt es uns in die Kommentare!




Quelle: https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6529077
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,
ja das war die Klage von Anglerdemo. Mittlerweile sind die meisten Angelkutter pleite oder kurz davor. Die Liste an Dingen, die in dem Verbotsbereich erlaubt ist, ist sehr lang und neben Bohrungen, Schleppnetzfischerei usw., ist dort allerhand erlaubt, was das Urteil ad absurdum führt. Auch wenn es gerne vorgeschoben wird, rettet dieses Urteil den Dorsch nicht und wird sich um genau 0,0 Prozent positiv auf den Dorschbestand auswirken.
 
Noch... Bis deren Zahl auch so stark sinken wird das kaum einer noch was fängt. Da auch da manch einer nichts dazugelernt hat und den Hals nicht voll bekommt. Wozu muss 1 Angler 10 oder mehr Plattfische am Tag rausholen?

Aber Sorry das ist leicht OT
Ich muss zugeben, dass ich vor meiner Teilnahme an den soz. Medien die Entnahmen der Angler viel geringer eingeschätzt habe als sie tatsächlich sind...
 
. Die Liste an Dingen, die in dem Verbotsbereich erlaubt ist, ist sehr lang und neben Bohrungen, Schleppnetzfischerei usw., ist dort allerhand erlaubt, was das Urteil ad absurdum führt. Auch wenn es gerne vorgeschoben wird, rettet dieses Urteil den Dorsch nicht und wird sich um genau 0,0 Prozent positiv auf den Dorschbestand auswirken.
Das Verbot geschah meiner Meinung nach rein willkürlich quasi (am letzten Tag) als letzte Amtshandlung einer Frau Hendricks vor ihrer Abwahl. Das unterstreicht in meinen Augen die Anglerfeindlichkeit dieser Frau. Wie verbohrt muss man sein kurz vor dem Wahlentergebnis noch schnell ein Angelverbot zu erlassen. Diese Frau war bis zum 14.03. 2018 Bundesministerin für Umwelt und Naturschutz.
 
Hauptsache erst mal klagen, blinden Beifall findet man im AB jedenfalls sicher.
Gerne mal die Karte der Natura2000 Gebiete in DE prüfen - vielleicht findet sich eines der (vielen & mehr werdenden) Gebiete auch vor der eigenen Türe.

Mal sehen, ob der blinde Beifall zu irrationalen Argumenten für Verbote dann immer noch so sicher ist.

Bereiche kasteien oder hier einen lokalen Wirtschaftsbereich in einer strukturarmen Region zerstören, der in der Wertschöpfungskette wesentlich nachhaltiger ist, weil man sich der eigentlichen Probleme nicht annehmen kann oder will ... aber auch das ist ja gerade Zeitgeist...
 
Es wäre sicher begrüßenswert, dort eine einheitliche Lösung zu finden. Rein faktisch weiß ich aber auch nicht, inwieweit die Zone überhaupt kommerziell befischbar ist und ob sie befischt wird. Rechtlich scheint ein Verbot für die Seefischerei schlicht nicht durch die BRD erlassbar zu sein, da die EU eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz innehat, die aber nicht die Freizeitangelei betrifft.
Selbstverständlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit per Verordnung die Berufsfischer aus der Zone auszuschließen, jedoch wird dieses immer wieder von den Verantwortlichen abgestritten. Übrigens hat das BfN in der Verhandlung eingeräumt, dass der Ausschluss der Fischerei aus diesem Gebiet auch für die Zukunft nicht geplant und gewollt sei, lediglich die Schleppnetzfischerei möchte man beschränken.

Der Fehmarnbelt ist in der westlichen Ostsee übrigens das Gebiet mit der größten fischereilichen Nutzung.

Ich freue mich ja immer wieder, dass es viele "Angler" gibt, die dieses Urteil begrüßen. Ich gehöre (logischerweise) nicht dazu, da ich weiß, was das für die Zukunft für unser Hobby bedeutet.

Ich habe mit der Klage versucht, unser Hobby gegen Ideologen vor willkürlichen Verboten zu schützen. Insgesamt wurde vom VG Köln die Gegenseite bestätigt- es bedarf keiner Begründung für ein Verbot, Der Staat kann im Naturschutzrecht willkürlich entscheiden und gemäß dem Vorsorgeprinzip Verbote erlassen (gedeckt durch Artikel 20a GG), dabei spielt es keine Rolle, ob diese Maßnahme wirksam ist- ein Nachweis ist nicht erforderlich. Somit kann ein Verbot schlechthin oder objektiv untauglich sein, den gewünschten Erfolg zu fördern. Es besteht ein weiter politischer Gestaltungsspielraum. Was das für unser Hobby bedeutet? Das darf jeder für sich entscheiden.

Auch an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Spender und Unterstützer! Leider haben wir unser Ziel nicht erreicht, jedoch unser Versprechen gehalten, diese schwachsinnige und mit normalen Menschenverstand nicht zu verstehende Verordnung durch ein anständiges Gericht überprüfen zu lassen.

Jetzt dürfen es alle Besserwisser in Zukunft besser machen als wir, Gelegenheiten wird es bundesweit in den kommenden Jahren ausreichend geben, wenn wir in die Schubladen der Landesregierungen blicken.

Was nehme ich aus den letzten Jahren mit? Ich habe viele geile Menschen kennenlernen dürfen, Politiker mit Herz und Verstand als Unterstützer an unserer Seite gehabt (und Politiker ohne Herz und Verstand kennenlernen müssen) und auch festgestellt, dass ich manche Angler nicht verstehen kann. Es gab viele emotionale Momente, ich habe neue Freundschaften geschlossen und Angler aus allen Teilen unserer Republik schätzen gelernt- Angler, die die Gefahr durch Ideologen erkannt und uns immer wieder motiviert haben.

Ich ziehe mich jetzt komplett zurück, Aufgabe erledigt- und gucke jeden Morgen zufrieden in den Spiegel, da ich zumindest etwas versucht habe und nicht nur schlaue Sprüche in den sozialen Netzwerken vom Sofa raushaue...

PS: Die Facebookseite "Anglerdemo" und die Domain www.anglerdemo.de habe ich bereits vom Netz genommen.
 
Selbstverständlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit per Verordnung die Berufsfischer aus der Zone auszuschließen, jedoch wird dieses immer wieder von den Verantwortlichen abgestritten. Übrigens hat das BfN in der Verhandlung eingeräumt, dass der Ausschluss der Fischerei aus diesem Gebiet auch für die Zukunft nicht geplant und gewollt sei, lediglich die Schleppnetzfischerei möchte man beschränken.

Der Fehmarnbelt ist in der westlichen Ostsee übrigens das Gebiet mit der größten fischereilichen Nutzung.

Ich freue mich ja immer wieder, dass es viele "Angler" gibt, die dieses Urteil begrüßen. Ich gehöre (logischerweise) nicht dazu, da ich weiß, was das für die Zukunft für unser Hobby bedeutet.

Ich habe mit der Klage versucht, unser Hobby gegen Ideologen vor willkürlichen Verboten zu schützen. Insgesamt wurde vom VG Köln die Gegenseite bestätigt- es bedarf keiner Begründung für ein Verbot, Der Staat kann im Naturschutzrecht willkürlich entscheiden und gemäß dem Vorsorgeprinzip Verbote erlassen (gedeckt durch Artikel 20a GG), dabei spielt es keine Rolle, ob diese Maßnahme wirksam ist- ein Nachweis ist nicht erforderlich. Somit kann ein Verbot schlechthin oder objektiv untauglich sein, den gewünschten Erfolg zu fördern. Es besteht ein weiter politischer Gestaltungsspielraum. Was das für unser Hobby bedeutet? Das darf jeder für sich entscheiden.

Auch an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Spender und Unterstützer! Leider haben wir unser Ziel nicht erreicht, jedoch unser Versprechen gehalten, diese schwachsinnige und mit normalen Menschenverstand nicht zu verstehende Verordnung durch ein anständiges Gericht überprüfen zu lassen.

Jetzt dürfen es alle Besserwisser in Zukunft besser machen als wir, Gelegenheiten wird es bundesweit in den kommenden Jahren ausreichend geben, wenn wir in die Schubladen der Landesregierungen blicken.

Was nehme ich aus den letzten Jahren mit? Ich habe viele geile Menschen kennenlernen dürfen, Politiker mit Herz und Verstand als Unterstützer an unserer Seite gehabt (und Politiker ohne Herz und Verstand kennenlernen müssen) und auch festgestellt, dass ich manche Angler nicht verstehen kann. Es gab viele emotionale Momente, ich habe neue Freundschaften geschlossen und Angler aus allen Teilen unserer Republik schätzen gelernt- Angler, die die Gefahr durch Ideologen erkannt und uns immer wieder motiviert haben.

Ich ziehe mich jetzt komplett zurück, Aufgabe erledigt- und gucke jeden Morgen zufrieden in den Spiegel, da ich zumindest etwas versucht habe und nicht nur schlaue Sprüche in den sozialen Netzwerken vom Sofa raushaue...

PS: Die Facebookseite "Anglerdemo" und die Domain www.anglerdemo.de habe ich bereits vom Netz genommen.

Danke für dein Engagement. Du hast es zumindest geschafft, die aktuelle Situation in Deutschland auf den Punkt zu bringen. Ich war vorige Woche seit 3 Jahren (endlich) wieder beruflich in den USA. Und ich könnte mir immer noch in den Hintern beißen, nicht übergesiedelt zu sein, als ich das noch konnte. Nicht weil dort alles Sonnenschein ist, sondern weil dort der Durchgriff der Politik auf die Gesellschaft bei weitem nicht das Ausmaß annimmt, wie das hier der Fall ist. Ich bin mit Deutschland komplett durch, und das, obwohl ich hier top situiert bin.
 
Selbstverständlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit per Verordnung die Berufsfischer aus der Zone auszuschließen, jedoch wird dieses immer wieder von den Verantwortlichen abgestritten. Übrigens hat das BfN in der Verhandlung eingeräumt, dass der Ausschluss der Fischerei aus diesem Gebiet auch für die Zukunft nicht geplant und gewollt sei, lediglich die Schleppnetzfischerei möchte man beschränken.

Der Fehmarnbelt ist in der westlichen Ostsee übrigens das Gebiet mit der größten fischereilichen Nutzung.

Ich freue mich ja immer wieder, dass es viele "Angler" gibt, die dieses Urteil begrüßen. Ich gehöre (logischerweise) nicht dazu, da ich weiß, was das für die Zukunft für unser Hobby bedeutet.

Ich habe mit der Klage versucht, unser Hobby gegen Ideologen vor willkürlichen Verboten zu schützen. Insgesamt wurde vom VG Köln die Gegenseite bestätigt- es bedarf keiner Begründung für ein Verbot, Der Staat kann im Naturschutzrecht willkürlich entscheiden und gemäß dem Vorsorgeprinzip Verbote erlassen (gedeckt durch Artikel 20a GG), dabei spielt es keine Rolle, ob diese Maßnahme wirksam ist- ein Nachweis ist nicht erforderlich. Somit kann ein Verbot schlechthin oder objektiv untauglich sein, den gewünschten Erfolg zu fördern. Es besteht ein weiter politischer Gestaltungsspielraum. Was das für unser Hobby bedeutet? Das darf jeder für sich entscheiden.

Auch an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Spender und Unterstützer! Leider haben wir unser Ziel nicht erreicht, jedoch unser Versprechen gehalten, diese schwachsinnige und mit normalen Menschenverstand nicht zu verstehende Verordnung durch ein anständiges Gericht überprüfen zu lassen.

Jetzt dürfen es alle Besserwisser in Zukunft besser machen als wir, Gelegenheiten wird es bundesweit in den kommenden Jahren ausreichend geben, wenn wir in die Schubladen der Landesregierungen blicken.

Was nehme ich aus den letzten Jahren mit? Ich habe viele geile Menschen kennenlernen dürfen, Politiker mit Herz und Verstand als Unterstützer an unserer Seite gehabt (und Politiker ohne Herz und Verstand kennenlernen müssen) und auch festgestellt, dass ich manche Angler nicht verstehen kann. Es gab viele emotionale Momente, ich habe neue Freundschaften geschlossen und Angler aus allen Teilen unserer Republik schätzen gelernt- Angler, die die Gefahr durch Ideologen erkannt und uns immer wieder motiviert haben.

Ich ziehe mich jetzt komplett zurück, Aufgabe erledigt- und gucke jeden Morgen zufrieden in den Spiegel, da ich zumindest etwas versucht habe und nicht nur schlaue Sprüche in den sozialen Netzwerken vom Sofa raushaue...

PS: Die Facebookseite "Anglerdemo" und die Domain www.anglerdemo.de habe ich bereits vom Netz genommen.
Dann wollt Ihr wohl nicht in Berufung gehen.
 
Selbstverständlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit per Verordnung die Berufsfischer aus der Zone auszuschließen, jedoch wird dieses immer wieder von den Verantwortlichen abgestritten. Übrigens hat das BfN in der Verhandlung eingeräumt, dass der Ausschluss der Fischerei aus diesem Gebiet auch für die Zukunft nicht geplant und gewollt sei, lediglich die Schleppnetzfischerei möchte man beschränken.

Der Fehmarnbelt ist in der westlichen Ostsee übrigens das Gebiet mit der größten fischereilichen Nutzung.

Ich freue mich ja immer wieder, dass es viele "Angler" gibt, die dieses Urteil begrüßen. Ich gehöre (logischerweise) nicht dazu, da ich weiß, was das für die Zukunft für unser Hobby bedeutet.

Ich habe mit der Klage versucht, unser Hobby gegen Ideologen vor willkürlichen Verboten zu schützen. Insgesamt wurde vom VG Köln die Gegenseite bestätigt- es bedarf keiner Begründung für ein Verbot, Der Staat kann im Naturschutzrecht willkürlich entscheiden und gemäß dem Vorsorgeprinzip Verbote erlassen (gedeckt durch Artikel 20a GG), dabei spielt es keine Rolle, ob diese Maßnahme wirksam ist- ein Nachweis ist nicht erforderlich. Somit kann ein Verbot schlechthin oder objektiv untauglich sein, den gewünschten Erfolg zu fördern. Es besteht ein weiter politischer Gestaltungsspielraum. Was das für unser Hobby bedeutet? Das darf jeder für sich entscheiden.

Auch an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Spender und Unterstützer! Leider haben wir unser Ziel nicht erreicht, jedoch unser Versprechen gehalten, diese schwachsinnige und mit normalen Menschenverstand nicht zu verstehende Verordnung durch ein anständiges Gericht überprüfen zu lassen.

Jetzt dürfen es alle Besserwisser in Zukunft besser machen als wir, Gelegenheiten wird es bundesweit in den kommenden Jahren ausreichend geben, wenn wir in die Schubladen der Landesregierungen blicken.

Was nehme ich aus den letzten Jahren mit? Ich habe viele geile Menschen kennenlernen dürfen, Politiker mit Herz und Verstand als Unterstützer an unserer Seite gehabt (und Politiker ohne Herz und Verstand kennenlernen müssen) und auch festgestellt, dass ich manche Angler nicht verstehen kann. Es gab viele emotionale Momente, ich habe neue Freundschaften geschlossen und Angler aus allen Teilen unserer Republik schätzen gelernt- Angler, die die Gefahr durch Ideologen erkannt und uns immer wieder motiviert haben.

Ich ziehe mich jetzt komplett zurück, Aufgabe erledigt- und gucke jeden Morgen zufrieden in den Spiegel, da ich zumindest etwas versucht habe und nicht nur schlaue Sprüche in den sozialen Netzwerken vom Sofa raushaue...

PS: Die Facebookseite "Anglerdemo" und die Domain www.anglerdemo.de habe ich bereits vom Netz genommen.
Respekt und danke für deinen Einsatz.
Unser Hobby und unsere Freiheit wird immer mehr eingeschränkt.
 
Dann wollt Ihr wohl nicht in Berufung gehen.
Das Gericht hat keine Berufung zugelassen und wäre somit nur in Ausnahmefällen möglich. Die Ausnahmefälle möchte ich hier im Detail nicht darstellen, da in meinen Augen nicht zutreffend.

Ich hatte aber von Beginn an eh gesagt, dass ich nicht in Berufung gehen würde. Das wäre neben der Kostenfrage auch zeitlich für mich nicht zu wuppen gewesen. Ich habe neben einem Vollzeitjob auch Familie, die haben 5 Jahre zurückgesteckt und jetzt 100% meiner Freizeit verdient, das für mindestens 10 Jahre. Zudem habe ich persönlich neben der Zeit auch einige Euros in die Geschichte investiert.

Aber - und das ist ein Erfolg, der leider nirgends Erwähnung findet - wir haben den Fall zu einer Verhandlung vor ein ordentliches Gericht gebracht! Auch wenn das Urteil nicht in unserem Sinne ist, so haben wir entgegen aller Kritiker eine Verhandlung hinbekommen und die Klage wurde zugelassen. Das haben ja eigentlich alle anderen (u.a. Angelverbände) immer für unmöglich gehalten. Ist für mich ein Teilerfolg, denn unsere leiben Behörden müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass sich der Angeltourismus zur Wehr setzt. Das BfN hat rund 100 Leute für diese Klage beschäftigt (wenn ich sehe wer alles an den Stellungnahmen mitgearbeitet hat), die haben die Klage und somit uns schon sehr ernst genommen....
 
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