Sten Hagelvoll
Konserviererin
AW: Köder: Lebender Krebs auf Wels?
Wir sind beim Thema!
Die Entnahme von Muscheln und Krebsen(Schon-maß ; -zeit,..) ist im Fischereigesetzt geregelt.
Nichts anderes schrieb ich...
Wenn du aber einen Krebs hast, der sämtliche Bedingungen erfüllt, kannst ihn hinhängen, da er kein Wirbeltier ist!
Punkt!
Mit Punkt ist hier gar nichts, vielleicht mal verstehend lesen, zumindest nach sächsischem Fischereigesetz KÖNNTE!!! es da Probleme geben, da der Krebs als Fisch definiert wird!
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