Köderfische Mindestmaß Brandenburg

Hallo,
In den Brandenburger Mindestmaßen taucht nirgends Barsch, Plötze und Co. auf. Da ich die jedoch als Köfi benutzen will wollte ich mal wissen ob die jetzt einfach kein Mindestmaß haben oder ob ich das bloß nicht finde?

Danke
 

JottU

Fastallesverwerter
Wo kein Mindestmaß dabei steht gibt es auch keines.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Hallo,
In den Brandenburger Mindestmaßen taucht nirgends Barsch, Plötze und Co. auf. Da ich die jedoch als Köfi benutzen will wollte ich mal wissen ob die jetzt einfach kein Mindestmaß haben oder ob ich das bloß nicht finde?

Danke

Lieber BlnBrandenburger,

Du darfst Fische ohne Mindestmass und ausserhalb ihrer Schonzeit als Köderfische verwenden, dies wird in den einschlägigen Listen nicht gesondert aufgeführt.
Bitte achte genau darauf, das Dir die aktuelle offizielle Liste vorliegt, und das diese für Dein Gewässer gilt (Nicht-Verbandsgewässer, von Fischerein etwa, können abweichende Regeln haben).
viel Erfolg,
Minimax
 

Vanner

Well-Known Member
Und Köderfische, bei denen es ein Mindestmaß gibt, dürfen dann natürlich erst ab Diesem benutzt werden.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Und Köderfische, bei denen es ein Mindestmaß gibt, dürfen dann natürlich erst ab Diesem benutzt werden.

Das ist (zumindest hier in Bayern) so nicht korrekt. Ich kann z.B. zum Forellenzüchter fahren, dort kleine Forellen kaufen und diese zum Welsangeln verwenden. Nur sollte der Angler, der das tut, auch immer den Nachweis erbringen können, wo er die Fische her hat, um sich nicht angreifbar zu machen, er hätte untermassige Fische entnommen.

Ein Bekannter von mir zieht selbst Schleien und nimmt die in der Größe von ca. 20cm dann zum Welsangeln. Rechtlich völlig ok.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
Und Köderfische, bei denen es ein Mindestmaß gibt, dürfen dann natürlich erst ab Diesem benutzt werden.

Das ist (zumindest hier in Bayern) so nicht korrekt. Ich kann z.B. zum Forellenzüchter fahren, dort kleine Forellen kaufen und diese zum Welsangeln verwenden. Nur sollte der Angler, der das tut, auch immer den Nachweis erbringen können, wo er die Fische her hat, um sich nicht angreifbar zu machen, er hätte untermassige Fische entnommen.

Ich selbst würde -unabhängig von den Regionen- mich auf so riskantes Paragraphensurfen garnicht einlassen, mit Nachweispflicht, Mindestmass, Bedingungen.
Natürlich kann man das alles Wasserdicht und sicher gestalten, und die Hinweise sind richtig, für mich persönlich wär das zu aufregend.
Andererseits bin ich nun wahrlich kein Experte was Köderfischsorten und ihre jeweiligen Vor und Nachteile betrifft. Ich glaub, am wenigsten Probleme
und mögliche Scherereien kann es geben, wenn man sich die Köfis am selben Tag, am selben Gewässer aus den lokalen "Allerweltsspezies" ohne Mass und
Schonzeit frisch zusammenstippt, für Brandenburg wären das z.B. Plötzen, Ukeleien, Bärschlein, auch Güstern und Rotfedern und natürlich Grundeln. All die
kriegt man in dieser Jahreszeit immer in ausreichender Anzahl und gewünschter Größe an jedem Gewässer in der Gegend.
Aber wie gesagt, das sind nur persönliche Ansichten- jedenfalls glaube ich, das jeder Angler in Deutschland in seinem Revier sich entsprechend versorgen
kann- Sicherlich weiss jeder um die Speziellen Vorlieben seiner Zielfische bescheid. Der erste Rechercheweg führt halt immer auf die Gewässerordnung
des Landes, und unbedingt auch auf die Gewässerkarte,
hg
Minimax
 

nostradamus

Well-Known Member
Das ist (zumindest hier in Bayern) so nicht korrekt. Ich kann z.B. zum Forellenzüchter fahren, dort kleine Forellen kaufen und diese zum Welsangeln verwenden. Nur sollte der Angler, der das tut, auch immer den Nachweis erbringen können, wo er die Fische her hat, um sich nicht angreifbar zu machen, er hätte untermassige Fische entnommen.

Ein Bekannter von mir zieht selbst Schleien und nimmt die in der Größe von ca. 20cm dann zum Welsangeln. Rechtlich völlig ok.

Hi,
so einfach würde ich es nicht formulieren.
mal was zum denken:
- Einführen von Fischen aus fremden Gewässern ist nicht immer erlaubt!
- Seuchenschutzgesetz

Dein Bekannter hat das Problem, dass er keinen Nachweis erbringen kann, dass die Schleie nicht aus dem Gewässer stammt!

Selbes Problem besteht z.B. auch, wenn man Karpfen aus dem eigenen Gewässer nach Italien bringt! Bei einer Kontrolle muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Karpfen gekauft wurde erbracht werden ... .
 
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