Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

leopard_afrika

Active Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Ich denke auch, daß es keine schlechte Sache ist. Ich denke da vor allem an diejenigen, die vlt. ausnahmsweise mal an einen See oder Fluß zum urlaub fahren und dort auch ausnahmsweise mal ne Angel in die Hand nehmen wollen. Ich hatte das Problem im letzten Jahr, als ich mit einem Freund einen derartigen Urlaub in MeckPom ( 1 Monat vor einführung des Tourischeines )machte und der, noch nie geangelt und auch kein Gewässer in der Nähe ( weitere Fahrten erlaubt sein Arbeitsalltag nicht ), nicht nur zusehen mochte, wie ich angele. Und das Unterstützen beim angeln ist auch nicht das Wahre. Außerdem hat nicht jeder einen scheininhaber dabei. Ich finde es gut, wenn solche Leute auch mal nur ein wenig stippen o.ä. können. Und der Umgang kann ja von den Leuten kontrolliert werden, die ansonsten mehrfach täglich ( manchmal ) die selben Leute wie immer kontrollieren. Und ich bin der Meinung, mind. 50 % von euch, die ihren schein haben, haben irgend wann mal ohne angefangen. Sind nur nicht erwischt worden.
 

DonCamile

Fan vom Deutschen Meister 2016
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Also ich wäre auch für die
Jagdscheinbefreiung
für Federwild und Hasen in Brandenburg.

Nicht auf Rotwild und Wildschweine dafür sollte man sich schon auskennen mit dem Gewehr.
#q
 

Schleuse

Hirte
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@ j4ni

klasse Posting #r
 

Rosi

ostseetauglich
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Thomas9904 schrieb:
Dass unsere "Freunde" von PETA Sturm laufen gegen ein unkomplizierteres Angeln war ja zu erwarten - ob und in wie weit seriösere "Schützerorganisationen sich dem anschliessen bleibt noch abzuwarten.

Alks erstes haben bis jetzt mal die Meckelnburg - Vorpommeraner ihr "Fett weggekriegt":
Klick>>>>

Da dürfte es nach dieser Änderung in Brandenburg auch nicht lange dauern, bis die sich darauf einschiessen.

Interessant wird es dann sein, ob die Politik wieder einmal vor der Lobbyarbeit der "Schützer" einknickt oder standhaft bleiben kann.

Wir werden sehen..................
thomas, also manchmal hab ich das gefühl, du schenkst der peta viel zu viel beachtung. kein mensch kennt die hier, niemand redet drüber. ich werde an peta immer nur im board erinnert. warum machst du das? weil sich hier der petavorstand angemeldet hat??#c

die brandenburger regelung ist ein guter anfang;) im vergleich mit sh und meck pom. kritik wird es immer geben, schließlich leben wir in einer demokratie. da dürfen auch die jäger ihre meinung sagen;)
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Die PETA -Würste einfach nicht beachten!
Die haben sich schon oft genug selbst ins Abseits geschossen und werden es auch weiterhin tun!
Lasst die Berichte einfach unbeachtet -das Problem PETA wird sich irgendwann von selbst lösen!
 
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

DonCamile schrieb:
Also ich wäre auch für die
Jagdscheinbefreiung
für Federwild und Hasen in Brandenburg.

Nicht auf Rotwild und Wildschweine dafür sollte man sich schon auskennen mit dem Gewehr.
#q


...sind schon wirklich wertvolle ergüsse die du hier so unter die leute bringst|kopfkrat....wollte nicht den smily mit dem weit geöffneten verwenden!|wavey:
 

BT-Holger

Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

@ DonCamille,

meine Großmutter hat jahrzehntelang ihre Hühner und Karnickel hinter dem Stall geschlachtet. Ohne grünes Abitur.
Eine Flinte brauchte sie dazu nicht. Wie sie genau gemacht hat schreibe ich aus verschieden verständlichen Gründen nicht.
Quasi haben wir Deine Forderungen im Osten schon lange erfüllt!
Mit welcher Polemik Du hier an diese Diskussion rangehst, zeigt mir nur das Du entweder über ein sehr gepflegtes Halbwissen verfügst oder das Du durch provokante Äusserungen diesem Thread Deinen Stempel aufdrücken willst.
Mach also weiter so, das gibt dieser Diskussion über die blöden Eastside Rednecks den nötigen Pepp.
Ich nehm mir jetzt erstmal meine Steinschleuder und schieß mir mal wieder einen leckeren Adler vom Himmel!


c ya

Holger
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Man kans ja auch andersrum sehen mit Scheinen und Prüfngen:)))

Da um die 100 % aller Jagdunfälle mit Schusswaffen von geprüften Jagdscheininhabern verursacht werden, ist es statistisch gesehen wohl sicherer, wenn zukünftig nur noch Leute ohne Jagdschein Waffen zum Jagen bekommen :))

Und eine Schusswaffe mit einer Angelrute zu vergleichen, sorry, daneben.

Da liegt doch ein ganz anderes Gefahrenpotential zu Grunde.

Und das Prüfungen und Scheine einen nicht zum besseren Menschen machen, sieht man täglich auf den Strassen.

Ebenso dass die Praxis entscheidet, warum sonst verursachen gerade Führerscheinneulinge so viele Unfälle???

@ Holger:
Ja, früher ging das noch mit den Hausschlachtungen, aber auch da steht der Bundesbürger inzwischen mit einem Bein im Gefängnis, weil die bürokratischen Hürden (in diesme Falle wird meist Hygiene vorgeschoben) immer höher werden.

Seien wir also doch froh,wenn ein Bundesland zumindest beim Angeln mal bürokratische Hürden abbaut.

Zudem muss ja kein Verein/Gewässerbewirtschafter Karten an "Nichtscheininhaber" ausgeben, was solls also??
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Die Gegner der brandenburgischen Regelung können beruhigt nach Thüringen ziehen.

Dort wird weiterhin an den bestehenden Regelungen festgehalten. Hier die Antwort vom thüringischen Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf meine Anfrage:

Ihre Anfrage zur Änderung der Verfahren bei Fischereischeinen


Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

ihre Frage vom 8. Juli 06 hinsichtlich der Änderung der Verfahren zur Ausreichung von Fischereischeinen beantworte ich für den Freistaat Thüringen wir folgt:

Das Thüringer Fischereigesetz schreibt vor, dass jeder, der die Fischerei ausübt einen Fischereischein besitzen muss. Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben müssen zuvor eine Fischerprüfung absolvieren, bevor sie einen Fischereischein beantragen. Die Fischerprüfung erfordert, dass zuvor ein entsprechender Vorbereitungslehrgang, der mindestens 30 Stunden dauert und der die Ihnen sicherlich bekannten sechs Sachgebiete umfasst, absolviert wird. Jugendliche vom zehnten bis vierzehnten Lebensjahr erhalten einen Jugendfischereischein. Diese jugendlichen Fischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ausüben.

Es ist nicht beabsichtigt diese Vorschrift zu ändern, weil wir den Grundsatz des Fischereigesetzes, die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, mit der gegenwärtigen Regelung gesichert sehen.


Mit freundlichen Grüßen


Rainer Hohlstein
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Gerade frisch reingekommen eine weitere Antwortserie von Brandenburg:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

- Pressestelle -
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Jens-Uwe Schade
Pressesprecher
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Telefon: 0331/ 866 7016 oder 7228 oder 7017 oder 7237
Fax: 0331/ 866 7018
Mobil: 0172/ 392 7202
E-Mail: Jens-Uwe.Schade@mluv.brandenburg.de
Internet: www.mluv.brandenburg.de


Frage Anglerboard:
Ist der angesprochene Landesverband, der bei dem Gesetz mitgeholfen hat, der VDSF oder (wahrscheinlich) der DAV - Landesverband??


Antwort Land Brandenburg:
Der Landesanglerverband Brandenburg e.V., Mitglied im DAV, hat die Initiative konstruktiv begleitet. Der VDSF hat sich ablehnend geäußert.


Frage Anglerboard:
Kann die zu zahlende Fischereiabgabe nur jährlich bezahlt werden oder auch für andere, kürzere Zeiträume (Touristen)???

Antwort Land Brandenburg:
Nein kürzere Zeiträume konnten nicht berücksichtigt werden. Das Markensystem würde zu kompliziert und damit auch wieder bürokratisch werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Zusätzlich ist für Erwachsene eine Fünfjahresregelung vorgesehen.


Frage Anglerboard:
Wo kann man diese Abgabe entrichten, wo bekommen z. B. Touristen dann den entsprechenden Schein/Quittung, der sie berechtigt auch ohne Schein auf Friedfische zu angeln?

Antwort Land Brandenburg:
Die Erhebung erfolgt bei den unteren Fischereibehörden. Es wird weiterhin möglich sein, die Abgabemarken bei den Fischern und Ausgabestellen für Angelkarten (Torismusvereine, Zeltplätze ....) zu entrichten. Das Land BB schafft hier sehr weitgehende Möglichkeiten. Jetzt müssen die Akteure vor Ort diese auch nutzen. Der Landesanglerverband mit seinen Geschäftsstellen wird sich auch am Vertrieb beteiligen. Die Fischereiabgabe wird im Land BB zweckgebunden zur Förderung des Fischereiwesens verwendet. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung verteilt die Mittel. In diesem Jahr werden z.B. Besatzmaßnahmen mit Aalen, Lachsen, Meer-, Bachforellen und Großmaränen gefördert. Hinzu kommt die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen, Angelschulen sowie fischereiwissenschaftlichen Untersuchungen. Der Landesfischereiverband wird ebenfalls unterstützt.


Frage Anglerboard:
Können auch ausländische Touristen, welche Brandenburg besuchen, diese Möglichkeit des Firedfischangelns ohne Schein wahrnehmen, wie wäre das dann geregelt??

Antwort Land Brandenburg:
Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben, - Zu Gast bei Freunden - ....

Die Angelkarte und Fischereiabgabe müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen.


Frage Anglerboard:
Wird es entsprechende Broschüren, Flyer oder ähnliches geben, auf denen den "scheinlosen" Anglern bzw. Touristen entsprechende Fischbilder zur Erkennung sowie Schonzeiten und Mindestmaße vermerkt sind, oder ist dies jeweils Sache der Gewässerbewirtschafter?

Antwort Land Brandenburg:
Ja, aber bis dahin fließt noch einiges an Wasser die Havel, Oder und Spree runter.


Frage Anglerboard:
Steht es weiterhin jedem Verein/Gewässerbewirtschafter frei, Gast- oder Jahreskarten nur an Angler mit Schein/Prüfung auszugeben, oder müssen diese auch an "Friedfischangler ohne Schein" ausgegeben werden?

Antwort Land Brandenburg:
Letztlich ist das ein privates Geschäft, hier mischen wir uns nicht ein.


Frage Anglerboard:
Da auch beim Friedfischangeln mit Ködern wie Wurm oder Made Raubfische wie Barsche, Zander oder Welse beissen können, muss der "scheinlose Friedfischangler" diese dann auch wieder zurücksetzen??

Antwort Land Brandenburg:
Nein, das muss er nicht. Barsche sind oftmals in Überbeständen vorhanden. Zander und Wels wären sowieso nur Zufallsfänge.


Frage Anglerboard:
Gibt es eine genaue Definition was Friedfische im Sinne des Gesetzes sind, also welche Arten dazu zählen (Döbel oder Barben z. B. sind ja eigentlich als Friedfische klassifiziert, auch wenn sie teilweise räuberisch leben)?? Wird es dazu eine veröffentlichte Liste des Landes Brandenburg geben??

Antwort Land Brandenburg:
Nein, wir wollen keine Liste. Wir wollen auch nicht alles bis ins kleinste Detail regeln. Die Frage ist auch anders zu stellen. Nicht die Klassifizierung in Fried- bzw. Raubfisch ist das Kriterium, sondern die Angelmethode. So sind Maden und Regenwürmer Friedfischköder. Die Benutzung eines Köderfisches oder Blinkers erfüllen dagegen den Merkmal einer Raubfischangel.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Nun haben sich auch die restlichen Bundesländer gemeldet, und zwar unter der Federführung Bayerns.

Herr Dr. Franz Geldhauser vom Bay. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Referat für Fischerei und Fischwirtschaft

hat auch stellvertretend für die anderen Bundesländer geantwortet:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

Sie haben Ihre Anfrage zum Touristenfischereischein an alle
Fischereireferenten der Länder verschickt. Nach kurzer Abstimmung zwischen
den Kolleginnen und Kollegen darf ich Ihnen auch in deren Namen mitteilen,
dass wir diese Angelegenheit im Rahmen der nächsten Referentenbesprechung im Oktober dieses Jahres behandeln werden. Wir werden Ihnen dann eine
abgestimmte Stellungnahme zusenden.

Diese Besprechungen der Fischereireferenten des Bundes und der Länder finden periodisch statt, um eben einen möglichst guten Gleichklang der gesetzlichen Regelwerke zu erreichen. Trotzdem verbleiben immer wieder länderspezifische Eigenheiten.

Man wird dabei also gespannt sein dürfen, ob die Bundesländer - Föderalsimusreform hin oder - hier einmal beim Abbau bürokratischer Hemmnisse wirklich gemeinsame Sache machen.......
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Meines Erachtens, sollten die EIN Fischereigesetz für ganz Deutschland schaffen, damit dieses Durcheinander entlich ein Ende hat. Man kann sich doch einigen. Zumindest die Stadtstaaten mit dem Umland....
 

j4ni

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AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

macfisch schrieb:
Der Hauptgrund, warum der Schein gemacht werden sollte, ist doch der sachgerechte Umgang mit den Fisch. Nun darf einer los,
nen Karpfen fangen und ihn erlegen. Bestenfalls ist er schon mal mit angeln gewesen, und weiss wie es geht.

In schlechtesten Fall, wird der Fisch Qualvoll hingerichtet.

Der von dir angesprochene schlechteste Fall tritt wohl bei 90% der Scheininhaber ein, wenn sie nicht vorher schonmal angeln waren oder aber es ihnen jemand nach dem Lehrgang in der Praxis gezeigt hat, wenn sie das erste Mal bzw die ersten Male losgehen zum angeln. Ich sehe da keinen Unterschied ob ein Fisch nun nicht waidgerecht getötet wird mit Schein oder ohne Schein. Falls es doch einen gibt dann klär mich doch bitte auf.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Hier mal ein paar Ausschnitte aus dem neuen Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG):

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Gesetzeszweck

(1) Die Gewässer als Lebensraum und die in ihnen beheimateten Tiere und Pflanzen sind Bestandteile des Naturhaushaltes und damit Lebensgrundlagen der menschlichen Gesellschaft. Qualität und Vielfalt der Gewässer sind unentbehrliche Voraussetzungen für die Entwicklung, Erhaltung und Nutzung der Fischbestände, die in ihrer Artenvielfalt und natürlichen Artenzusammensetzung zu schützen sind.

(2) Ordnungsgemäße Fischerei dient der Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushaltes der Gewässer in der Kulturlandschaft. Sie ist als Teil der Kulturgeschichte und aus Gründen der Freizeit- und Erholungsgestaltung notwendig. Schutz, Erhaltung, Fortentwicklung und Nutzung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind zentrale Anliegen dieses Gesetzes.

(3) Dieses Gesetz dient der Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Fischereibetriebe; es fördert die Ausübung der Angelfischerei.

Schon diesen Abschnitt finde ich äußrest bemerkenswert.
Hier wird klar gemacht dass unsere Gewässer Kulturlandschaften sind - denn egal was viele Schützer fördern:
Weder den Urwald noch komplett naturgelassene Gewässer wird es in Deutschland bei der Bevölkerungsdichte geben.

Daraus resultiert dann natürlich, dass Gewässer als "Kulturlandschaft" auch bewirtschaftet werden müssen, wobei im dritten Abschnitt klar darauf hingewiesenwird, dass dieses Gesetz auch explizit zur Förderung des Angelns dient!!

Abschnitt 3
Genehmigung der Fischereiausübung

§ 17
Fischereischeine

(1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt:

1. für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten;
2. für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten.

aus dem gleichen §:
(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die

1. einen Fischereiausübungsberechtigten oder
2. einen von diesem beauftragten Inhaber eines Fischereischeins im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen. Dies gilt nicht für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen,
3. im Berufsbild des Fischwirtes ausgebildet werden, über einen im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsvertrag verfügen, die Zwischenprüfung bestanden haben und im Rahmen ihrer Ausbildung fischen,
4. den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben,
5. den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten,
6. den Fischfang mit Angelgeräten ausüben und Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen sind und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Bundeslandes ausgewiesen sind.
Der Punkt 4 ist dabei derjenige, an dem sich hier die Gemüter scheiden:)))

Daher folgt im Gesetz auch gleich dieser §, der regelt dass sich jeder an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten hat und so auch dafür sorgen muss, dass er darüber Bescheid weiss:

§ 18
Ausübung der Fischerei

(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.

(2) Wer die Fischerei ausübt, muss folgende Unterlagen bei sich führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 39 aushändigen:

1. den Fischereischein, soweit nach § 17 eine Fischereischeinpflicht besteht,
2. den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe gemäß § 22,
3. die Angelkarte oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung, soweit es sich nicht um eine genehmigte Angelveranstaltung handelt.

(3) Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.

Ich bedanke mich bei Stefan Jurrmann vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 46, der mir den Gesetzestext zur Verfügung gestellt hat.
 

Angel-Ralle

In-Ruhe-Angler
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

@thomas9904: ... bei den Thüringern wirst Du da wohl bis st.Nimmerlein warten dürfen - in solchen Fragen sind sie noch konservativer als die Bayern (nichts gegen die Landsleute als solches - aber es heißt ja immer so!).
Warum machen manche Leute nur immer so ein Pfrob draus? - weil man mit Prüfungen und Scheinen wunderbar den klammen (Geld)Beutel füllen kann und die Menschen von der sinnvollen Naturnutzung fernhält!

@knispel: ... das kann nicht Dein Ernst sein - wo bliebe da die vielgepriesene und geliebte Kleinstaaterei (ach´ne, das heißt ja Förderalismus)?

Petri & all times tight lines
 

angel-daddy

Active Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Nabend,
ich bin ebenfalls für ein bundesweit einheitliches Fischereigesetz.....#6 das wäre wünschenswert!!!!
Deshalb finde ich das "Vorpreschen" der MP und den Br. nicht gut. Zudem werden demnächst auch noch die EU Gesetze aus Brüssel kommen!!!
Wenn ich mir das zweite Interview aufmerksam durchlese, bleibt für mich wieder ein fader Beigeschmack:

Frage Anglerboard:
Kann die zu zahlende Fischereiabgabe nur jährlich bezahlt werden oder auch für andere, kürzere Zeiträume (Touristen)???

Antwort Land Brandenburg:
Nein kürzere Zeiträume konnten nicht berücksichtigt werden. Das Markensystem würde zu kompliziert und damit auch wieder bürokratisch werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Zusätzlich ist für Erwachsene eine Fünfjahresregelung vorgesehen.


Also Deutsche/ Brandenburgern traut man lediglich das Angeln auf Friedfische zu, währen Ausländer(zu Gast bei Freunden) auf Fried- und Raubfisch angeln dürfen.

Das ist auch gleich der nächste Kritikpunkt!

Frage Anglerboard:
Können auch ausländische Touristen, welche Brandenburg besuchen, diese Möglichkeit des Firedfischangelns ohne Schein wahrnehmen, wie wäre das dann geregelt??

Antwort Land Brandenburg:
Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben, - Zu Gast bei Freunden - ....

Die Angelkarte und Fischereiabgabe müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen.


Als Deutscher bin ich EU- Bürger(ob ich will oder nicht), mittlerweile sind der EU 25!!! Länder angeschlossen. Wollen wir hoffen, das aus den anderen Ländern viele viele Urlauber kommen. Ich persönlich habe jedenfalls gar keinen Reisepass mehr.

Naja, das sind nur ein paar meiner Gedanken....sollte ich irgendwo falsch liegen, korrigiert mich bitte!

Bis dann Martin
 
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macfisch

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AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Ich sehe, ein anderes Problem dadrin.

Also darf man nur mit Brot angeln. Denn auf Maden beissen auch Räuber, auf Wurm Aal und noch mehr, auf Mais habe ich schon Barsche gefangen und auf Frolic kann auch mal nen Zander beissen(wie man Carassius's Post entnehm kann).

Also ist das nic halbes und nix ganzes.Und ich bin ja Nieadersachse, und wir haben den Fischereischein auf Lebenszeit, womit wir wohl die einzigstens sind. Von daher ...
 

Klaus S.

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AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

macfisch schrieb:
Ich sehe, ein anderes Problem dadrin.

Also darf man nur mit Brot angeln. Denn auf Maden beissen auch Räuber, auf Wurm Aal und noch mehr, auf Mais habe ich schon Barsche gefangen und auf Frolic kann auch mal nen Zander beissen(wie man Carassius's Post entnehm kann).

Also ist das nic halbes und nix ganzes.Und ich bin ja Nieadersachse, und wir haben den Fischereischein auf Lebenszeit, womit wir wohl die einzigstens sind. Von daher ...
Wurm und Made sind erlaubt nur Spinnfischen und Angeln mit Köderfisch ist verboten. Warum auch immer... #c

Sollen sie die Prüfung doch ganz sausen lassen, so bekommt man sicherlich den einen oder anderen von der Straße weg #6#6#6
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Zum Thema warum nur Friedfische:
Nach meinen Infos kommt das daher, weil das die Verbände so wollten.
Der VDSF war komplett gegen die Neuerungen, der DAV - LAndesverband hat wohl konstruktiv mit gearbeitet, wollte aber nur das scheinfereie Angeln auf Friedfische.

Die Landesregierung wollte eigentlich das Angeln auf alle Arten ohne Schein.

Daher kann man wohl die angesprochenen "Probleme" (scheinfreies Angeln für Touristen auch auf Raubfisch, als zufälliger Beifang gefangene Räuber beim Angeln z. B. mit Made oder Wurm) als Schritt in die richtige Richtung sehen. Friedfischangeln heisst hier eben die Angelmethode (kein Kunstköderangeln, keine Fiscköder etc.) und nicht dass keine Räuber beissen könnten.

Und wenn alles gut klappen sollte, kann man mittelfristig sicher davon ausgehen, dasss das Angeln dann komplett scheinfrei wird.

Zum Thema bundeseinheitliches "Angelgesetz":
Hier muss man leider sagen dass da wohl nix zu erwarten sein wird.

Das ist eine reine Länderkompetenz, bei welcher dr Bund gar nix zu sagen hat.

Es haben sich wohl aber schon weitere "Nordstaaten" gemeldet, um mit der Brandenburger Regierung das weitere Vorgehen bzw. eine möglichst einheitliche Regelung zu finden.

Schon aus diesem Grunde habe ich ja alle Landesregierungen angeschrieben:
Ein bisschen Druck schadet nie!
 

angel-daddy

Active Member
AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg

Morgen,
dann warten wir die Antworten weiter ab, Klasse Engagement!
Wollen wir hoffen, das möglichst viele die gleichen Gesetze "durchboxen".........
 
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