AW: Kommentare zu: Angeln ohne Schein in Brandenburg
Gerade frisch reingekommen eine weitere Antwortserie von Brandenburg:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
- Pressestelle -
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Jens-Uwe Schade
Pressesprecher
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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14473 Potsdam
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Frage Anglerboard:
Ist der angesprochene Landesverband, der bei dem Gesetz mitgeholfen hat, der VDSF oder (wahrscheinlich) der DAV - Landesverband??
Antwort Land Brandenburg:
Der Landesanglerverband Brandenburg e.V., Mitglied im DAV, hat die Initiative konstruktiv begleitet. Der VDSF hat sich ablehnend geäußert.
Frage Anglerboard:
Kann die zu zahlende Fischereiabgabe nur jährlich bezahlt werden oder auch für andere, kürzere Zeiträume (Touristen)???
Antwort Land Brandenburg:
Nein kürzere Zeiträume konnten nicht berücksichtigt werden. Das Markensystem würde zu kompliziert und damit auch wieder bürokratisch werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Zusätzlich ist für Erwachsene eine Fünfjahresregelung vorgesehen.
Frage Anglerboard:
Wo kann man diese Abgabe entrichten, wo bekommen z. B. Touristen dann den entsprechenden Schein/Quittung, der sie berechtigt auch ohne Schein auf Friedfische zu angeln?
Antwort Land Brandenburg:
Die Erhebung erfolgt bei den unteren Fischereibehörden. Es wird weiterhin möglich sein, die Abgabemarken bei den Fischern und Ausgabestellen für Angelkarten (Torismusvereine, Zeltplätze ....) zu entrichten. Das Land BB schafft hier sehr weitgehende Möglichkeiten. Jetzt müssen die Akteure vor Ort diese auch nutzen. Der Landesanglerverband mit seinen Geschäftsstellen wird sich auch am Vertrieb beteiligen. Die Fischereiabgabe wird im Land BB zweckgebunden zur Förderung des Fischereiwesens verwendet. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung verteilt die Mittel. In diesem Jahr werden z.B. Besatzmaßnahmen mit Aalen, Lachsen, Meer-, Bachforellen und Großmaränen gefördert. Hinzu kommt die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen, Angelschulen sowie fischereiwissenschaftlichen Untersuchungen. Der Landesfischereiverband wird ebenfalls unterstützt.
Frage Anglerboard:
Können auch ausländische Touristen, welche Brandenburg besuchen, diese Möglichkeit des Firedfischangelns ohne Schein wahrnehmen, wie wäre das dann geregelt??
Antwort Land Brandenburg:
Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben, - Zu Gast bei Freunden - ....
Die Angelkarte und Fischereiabgabe müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen.
Frage Anglerboard:
Wird es entsprechende Broschüren, Flyer oder ähnliches geben, auf denen den "scheinlosen" Anglern bzw. Touristen entsprechende Fischbilder zur Erkennung sowie Schonzeiten und Mindestmaße vermerkt sind, oder ist dies jeweils Sache der Gewässerbewirtschafter?
Antwort Land Brandenburg:
Ja, aber bis dahin fließt noch einiges an Wasser die Havel, Oder und Spree runter.
Frage Anglerboard:
Steht es weiterhin jedem Verein/Gewässerbewirtschafter frei, Gast- oder Jahreskarten nur an Angler mit Schein/Prüfung auszugeben, oder müssen diese auch an "Friedfischangler ohne Schein" ausgegeben werden?
Antwort Land Brandenburg:
Letztlich ist das ein privates Geschäft, hier mischen wir uns nicht ein.
Frage Anglerboard:
Da auch beim Friedfischangeln mit Ködern wie Wurm oder Made Raubfische wie Barsche, Zander oder Welse beissen können, muss der "scheinlose Friedfischangler" diese dann auch wieder zurücksetzen??
Antwort Land Brandenburg:
Nein, das muss er nicht. Barsche sind oftmals in Überbeständen vorhanden. Zander und Wels wären sowieso nur Zufallsfänge.
Frage Anglerboard:
Gibt es eine genaue Definition was Friedfische im Sinne des Gesetzes sind, also welche Arten dazu zählen (Döbel oder Barben z. B. sind ja eigentlich als Friedfische klassifiziert, auch wenn sie teilweise räuberisch leben)?? Wird es dazu eine veröffentlichte Liste des Landes Brandenburg geben??
Antwort Land Brandenburg:
Nein, wir wollen keine Liste. Wir wollen auch nicht alles bis ins kleinste Detail regeln. Die Frage ist auch anders zu stellen. Nicht die Klassifizierung in Fried- bzw. Raubfisch ist das Kriterium, sondern die Angelmethode. So sind Maden und Regenwürmer Friedfischköder. Die Benutzung eines Köderfisches oder Blinkers erfüllen dagegen den Merkmal einer Raubfischangel.