Chief Brolly
Well-Known Member
Hallo zusammen,
mache mal einen neuen, aktuellen Thread über kommerzielle Angelseen auf, zu denen viele von euch positive, als auch negative Erfahrungen haben oder aus finanziellen Gründen und den Seeordnungen gar nicht erst hinfahren.
Meine ersten Erfahrungen mit einem kommerziellen Forellenangelteich begannen, als ich so 13-15 Jahre alt und schon Mitglied in einem Verein war. Zu unseren Sommer-Grillfesten mit der ganzen Familie in Alfeld/Leine brauchten wir ein Dutzend Forellen, wozu wir zur Forellenzucht- und Angelanlage nach Winzenburg fuhren.
Angeln kostete da wohl nichts, ich fischte mit eigenem Gerät und kleinem Spinner. Die haben ganz einfache Angelruten ohne Ringe und Rollen, nur mit Schnur, Pose, Blei, Haken und Köder gegen Gebühr verliehen, das war Anfang der 80er Jahre. Der Fang wurde nach Gewicht bezahlt und dann ausgenommen. Da es Sommer war, kam in die Transportbox noch reichlich Eis rein.
Heutzutage sind es oft die Angler, die an kommerziellen Anlagen ausgenommen werden!
Vor einigen Jahren war ich mal an der Anlage Schnackensee bei Gunzenhausen, weil dort die "Fishing Masters Tour" Station machte.
Ein Forellensee, ein Badegewässer und der Schnackensee selbst....
Eigentlich ein schönes Angelgewässer, bis man die Preise und die Seenordnung liest!
Es gibt 30 Plätze am See, wovon die besten an den Landzungen schon Monate vorher reserviert und bezahlt wurden. Also nix is mit freier Platzwahl...
2 Ruten sind erlaubt. Angeln auf Friedfische mit gefl. Schnur verboten. Die Verwendung einer Abhakmatte ist Pflicht, sie muß die Maße haben von 120x80cm. Was ist, wenn meine/unsere Abhakmatte kleiner ist? Dürfen wir dann dort gar nicht angeln oder müssen damit rechnen, das wir wegen Verstoßes gegen die Seenordnung eine fristlose Kündigung bekommen und vom Grundstück geworfen werden? Ebenso muß die Bügelllänge des Keschers mindestens 80cm betragen, was ist, wenn er etwas kürzer ist?
Dann heißt es weiter: "Das wiegen und hältern eines gefangenen Fisches ist nur im Schwimmwiegesack mit mindestens 120cm Länge erlaubt...
Drilling, Stahlvorfach, Blinkern und Wobbler sind verboten, aber das Angeln mit Gummifischen nicht?
Eine weitere Pflicht! Ist das mitführen von Desinfektionsmitteln, für evtl. verletzte Fische, nicht wegen Corona!
Pro Tag dürfen 2 Karpfen und ein Raubfisch (Hecht, Zander, Waller, Stör) bis zu je 3kg gefangen und mitgenommen werden. Jedes weitere mitgenommene kg muß mit 25€! bezahlt werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung.
Eine Tageskarte kostet von 6.00-21.00 15€. Die Nachtkarte ist nichtt einzeln erhältlich ist, geht von 21.00 - 6.00 und kostet zusammen mit der Tageskarte 35 €.
Eine Begleitperson muß 5€ je Tag berappen.
Eine 3-Tageskarte (12.00-12.00) kostet 70 €, jeder weitere Tag/Nacht 35€.
Die Wochenkarte schlägt mit 180€ zu Buche.
Jeder Verstoß gegen die Seenordnung, die gesetzlichen Vorschriften oder Nichtbefolgen der Anweisungen der Kontrolleure bedeuten eine fristlose Kündigung ohne Angaben von Gründen.
Sie kann mündlich sein. Der Erlaubnisschein wird sofort eingezogen, eine Schadensersatzforderung wegen einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, egal ob berechtigt oder nicht! sind ausgeschlossen.
Ist schon der Hammer, das man sich zuerst in solche Unkosten stürzen muß, um dort angeln zu dürfen! Ich würde mir jedenfalls keine 3.Abhakmatte kaufen oder oder einen 5.Kescher mit den geforderten Maßen! Und noch mehr... Ich finde, hier wird der Angler voll abgezockt und unterschreibt, das er, jederzeit, ohne Angaben von Gründen bei einem vielleicht nur geringen Verstoß gegen die Seenordnung, Schadensersatzlos des Geländes verwiesen wird...
Bekannte von mir haben gesagt, das man dort sogar mit automatischen Kameras gefilmt werden und die Kontrolleure die Kunden sogar mit Ferngläsern beobachten, so bald eine Rute krumm ist.
So was geht für mich gar nicht und niemals werde ich Kunde am Schnackensee sein, der für seine großen Welse berühmt und bekannt ist, sein...
Wie sieht die Situation an den euch bekannten gewerblichen Anlagen aus, einmal und nie wieder oder gerne oder wie bei mir: Niemals und auf keinen Fall, wegen.....?
mache mal einen neuen, aktuellen Thread über kommerzielle Angelseen auf, zu denen viele von euch positive, als auch negative Erfahrungen haben oder aus finanziellen Gründen und den Seeordnungen gar nicht erst hinfahren.
Meine ersten Erfahrungen mit einem kommerziellen Forellenangelteich begannen, als ich so 13-15 Jahre alt und schon Mitglied in einem Verein war. Zu unseren Sommer-Grillfesten mit der ganzen Familie in Alfeld/Leine brauchten wir ein Dutzend Forellen, wozu wir zur Forellenzucht- und Angelanlage nach Winzenburg fuhren.
Angeln kostete da wohl nichts, ich fischte mit eigenem Gerät und kleinem Spinner. Die haben ganz einfache Angelruten ohne Ringe und Rollen, nur mit Schnur, Pose, Blei, Haken und Köder gegen Gebühr verliehen, das war Anfang der 80er Jahre. Der Fang wurde nach Gewicht bezahlt und dann ausgenommen. Da es Sommer war, kam in die Transportbox noch reichlich Eis rein.
Heutzutage sind es oft die Angler, die an kommerziellen Anlagen ausgenommen werden!
Vor einigen Jahren war ich mal an der Anlage Schnackensee bei Gunzenhausen, weil dort die "Fishing Masters Tour" Station machte.
Ein Forellensee, ein Badegewässer und der Schnackensee selbst....
Eigentlich ein schönes Angelgewässer, bis man die Preise und die Seenordnung liest!
Es gibt 30 Plätze am See, wovon die besten an den Landzungen schon Monate vorher reserviert und bezahlt wurden. Also nix is mit freier Platzwahl...
2 Ruten sind erlaubt. Angeln auf Friedfische mit gefl. Schnur verboten. Die Verwendung einer Abhakmatte ist Pflicht, sie muß die Maße haben von 120x80cm. Was ist, wenn meine/unsere Abhakmatte kleiner ist? Dürfen wir dann dort gar nicht angeln oder müssen damit rechnen, das wir wegen Verstoßes gegen die Seenordnung eine fristlose Kündigung bekommen und vom Grundstück geworfen werden? Ebenso muß die Bügelllänge des Keschers mindestens 80cm betragen, was ist, wenn er etwas kürzer ist?
Dann heißt es weiter: "Das wiegen und hältern eines gefangenen Fisches ist nur im Schwimmwiegesack mit mindestens 120cm Länge erlaubt...
Drilling, Stahlvorfach, Blinkern und Wobbler sind verboten, aber das Angeln mit Gummifischen nicht?
Eine weitere Pflicht! Ist das mitführen von Desinfektionsmitteln, für evtl. verletzte Fische, nicht wegen Corona!
Pro Tag dürfen 2 Karpfen und ein Raubfisch (Hecht, Zander, Waller, Stör) bis zu je 3kg gefangen und mitgenommen werden. Jedes weitere mitgenommene kg muß mit 25€! bezahlt werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung.
Eine Tageskarte kostet von 6.00-21.00 15€. Die Nachtkarte ist nichtt einzeln erhältlich ist, geht von 21.00 - 6.00 und kostet zusammen mit der Tageskarte 35 €.
Eine Begleitperson muß 5€ je Tag berappen.
Eine 3-Tageskarte (12.00-12.00) kostet 70 €, jeder weitere Tag/Nacht 35€.
Die Wochenkarte schlägt mit 180€ zu Buche.
Jeder Verstoß gegen die Seenordnung, die gesetzlichen Vorschriften oder Nichtbefolgen der Anweisungen der Kontrolleure bedeuten eine fristlose Kündigung ohne Angaben von Gründen.
Sie kann mündlich sein. Der Erlaubnisschein wird sofort eingezogen, eine Schadensersatzforderung wegen einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, egal ob berechtigt oder nicht! sind ausgeschlossen.
Ist schon der Hammer, das man sich zuerst in solche Unkosten stürzen muß, um dort angeln zu dürfen! Ich würde mir jedenfalls keine 3.Abhakmatte kaufen oder oder einen 5.Kescher mit den geforderten Maßen! Und noch mehr... Ich finde, hier wird der Angler voll abgezockt und unterschreibt, das er, jederzeit, ohne Angaben von Gründen bei einem vielleicht nur geringen Verstoß gegen die Seenordnung, Schadensersatzlos des Geländes verwiesen wird...
Bekannte von mir haben gesagt, das man dort sogar mit automatischen Kameras gefilmt werden und die Kontrolleure die Kunden sogar mit Ferngläsern beobachten, so bald eine Rute krumm ist.
So was geht für mich gar nicht und niemals werde ich Kunde am Schnackensee sein, der für seine großen Welse berühmt und bekannt ist, sein...
Wie sieht die Situation an den euch bekannten gewerblichen Anlagen aus, einmal und nie wieder oder gerne oder wie bei mir: Niemals und auf keinen Fall, wegen.....?
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