Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

TrevorMcCox

Active Member
Hallo Zusammen,

ich habe mich in den letzten Tagen gefragt, ob es in Deutschland möglich ist, privat einen Angelsee kommerziell zu betreiben. "Möglich" im Sinne von Kosten und Ertrag stehen in gesundem Verhältnis.

Die Rede ist nicht von einem Forellenpuff oder Gewässer, welches bei Erteilung der Fischereierlaubnis vom Betreiber mit Fischen besetzt wird. Vielmehr bezieht sich meine Frage auf die Pacht eines ganz normalen Sees, für welchen man dann als Pächter Erlaubnisscheine an Dritte ausstellen kann. Kann man so ein Vorhaben rentabel als Nebenerwerb betreiben oder gibt es juristische,behördliche oder steuerliche Barrieren? Natürlich steht und fällt so ein Vorhaben mit den laufenden und initial Kosten, wie die Höhe der Pacht, Pflegeaufwand uvm.

Ich weiß, dass sich ein Pachtvertrag auf min. 12 Jahre beläuft, dass ein Fischereipachtvertrag einer Genehmigungspflicht der Fischereibehörde unterliegt, dass die Anzahl der Fischereierlaubnisverträge in "angemessener Zahl" abzuschließen sind (unklar wonach sich das richtet).

Kennt ihr Beispiele für einen ganz normalen Angelsee der mit Gewinnabsichten betrieben wird, ohne unter die Kategorie "Put and Take" See zu fallen? Ist es überhaupt realistisch dies aus Sicht eines Pächters zu betrachten oder kommt dieser Fall nur für Eigentümer von Gewässern in Frage?
 
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jkc

Well-Known Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

...dass die Anzahl der Fischereierlaubnisverträge in "angemessener Zahl" abzuschließen sind (unklar wonach sich das richtet).
...

Hi, hier in NRW gibt es die "[FONT=&quot]Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesfischereigesetzes[/FONT]" worin dazu Ansätze enthalten sind, siehe [FONT=&quot]11.5.1[/FONT]

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...d=1256&val=1256&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1


Grüße JK
 
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Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Hallo,

Das ist eine interne Anweisung des Ministeriums an die Fischereibehörden. Darin wird erläutert, wie die §§ des LFischG auszulegen sind.
Diese Verwaltungsvorschrift macht nur Sinn, wenn man sie mit dem Gesetz zusammen betrachtet. Die Nummern der §§ sind identisch.

SneeP
 

ronram

...
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Hallo Zusammen,

(...)

Kennt ihr Beispiele für einen ganz normalen Angelsee der mit Gewinnabsichten betrieben wird, ohne unter die Kategorie "Put and Take" See zu fallen? Ist es überhaupt realistisch dies aus Sicht eines Pächters zu betrachten oder kommt dieser Fall nur für Eigentümer von Gewässern in Frage?

Theoretisch könnte es solche Gewässer in NRW geben.
Als Eigentümer eines Privatgewässers kann man ertragsorientierte Preise verlangen...
Auf Privatgewässer werden die §§ 16, 17 LFischG nicht angewendet.
Aber damit ein Gewässer als Privatgewässer gilt, muss es entweder kleiner als 0,5ha sein oder zum unmittelbaren Haus-, Hof- oder Wohnbereich gehören oder einem Privatgewässer gleichgestellt sein.
Letzteres kann mit Nebenbestimmungen versehen werden...

Als Eigentümer eines Gewässer, das kein Privatgewässer darstellt, kann man zwar auf die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen verzichten und sein Gewässer alleine beangeln...aber will man dann doch Erlaubnisscheine ausgeben, dürfen die ebenso wie die Erlaubnisscheine, die von einem Pächter ausgegeben werden, eben nicht beliebig teuer sein.

Also...wohl eher unwahrscheinlich in NRW.

In den Garten eine großes Loch buddeln und dann mit Wasser fluten.
Sich mit einem halben Hektar begnügen.
Land + Gewässer erwerben, Mauer drumherum bauen und hoffen, dass die zuständige Fischereibehörde gnädig ist.
...naja...
 
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TrevorMcCox

Active Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Theoretisch könnte es solche Gewässer in NRW geben.
Als Eigentümer eines Privatgewässers kann man ertragsorientierte Preise verlangen...
Auf Privatgewässer werden die §§ 16, 17 LFischG nicht angewendet.
Aber damit ein Gewässer als Privatgewässer gilt, muss es entweder kleiner als 0,5ha sein oder zum unmittelbaren Haus-, Hof- oder Wohnbereich gehören oder einem Privatgewässer gleichgestellt sein.
Letzteres kann mit Nebenbestimmungen versehen werden...

Als Eigentümer eines Gewässer, das kein Privatgewässer darstellt, kann man zwar auf die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen verzichten und sein Gewässer alleine beangeln...aber will man dann doch Erlaubnisscheine ausgeben, dürfen die ebenso wie die Erlaubnisscheine, die von einem Pächter ausgegeben werden, eben nicht beliebig teuer sein.

Also...wohl eher unwahrscheinlich in NRW.

In den Garten eine großes Loch buddeln und dann mit Wasser fluten.
Sich mit einem halben Hektar begnügen.
Land + Gewässer erwerben, Mauer drumherum bauen und hoffen, dass die zuständige Fischereibehörde gnädig ist.
...naja...

Also erstmal vielen Dank für Auskunft Ronram. Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist Links im Forum zu posten daher verweise ich so auf den "CC-Lake" vom Betreiber der Seite Carp-Corner. Der See liegt in RLP und ich habe den Eindruck, es handelt sich dabei um einen ertragsorientierten See in Pachtverhältnissen oder Eigentumsverhältnissen. Es wird also vermutlich in anderen Bundesländern möglich sein.
 
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

in BW werden die Zielfinger Seen von einem privaten Besitzer (Pächter) als Angelsee für jederman betrieben. Die Kartenpreise regelt der Markt und nicht das Gesetz.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Man darf davon ausgehen, dass die laufenden Betriebskosten (Pacht, Besatz, Infrastruktur... etc.) nicht unerheblich sein werden. Folglich müssen bei moderaten Kartenpreisen schon ganz schöne Mengen an Anglern diesen Paylake besuchen, was seiner Qualität nicht besonders dienlich sein sollte. Discounter Prinzip. Oder man bietet einen sehr gehobenen Standard, mit entsprechend geschmalzenen Preisen. Boutiquen Prinzip.

Aber egal was man macht, halte ich es für sehr fraglich, dass man da in absehbarer Zeit wenigstens eine schwarze Null bilanzieren kann. Ganz abgesehen davon, dass es wahrscheinlich noch schwerer sein wird, an eine entsprechende Liegenschaft zu gelangen, die möglichst nicht meilenweit im Niemandsland liegt.

Ganz ehrlich, wäre ich Bänker gäbs von mir keinen Kredit dafür.
 

ronram

...
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Also erstmal vielen Dank für Auskunft Ronram. Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist Links im Forum zu posten daher verweise ich so auf den "CC-Lake" vom Betreiber der Seite Carp-Corner. Der See liegt in RLP und ich habe den Eindruck, es handelt sich dabei um einen ertragsorientierten See in Pachtverhältnissen oder Eigentumsverhältnissen. Es wird also vermutlich in anderen Bundesländern möglich sein.

Mit dem Fischereirecht in RLP kenne ich mich leider nicht aus.

Aber grundlegend sollte ja jemand, der mit einem Gewässer gewinnmaximierende Ziele verfolgt weitestgehend frei sein
- in der Preisgestaltung
- in der Menge der Kartenausgabe
Andernfalls wird der Umsatz zwangsläufig gedeckelt.

Und es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass der Gewässerbetreiber mit Kosten konfrontiert wird.
Fixe, so wie variable Kosten.
Hinzukommen implizite Kosten (z.B. Opportunitätskosten der Zeit) und Unsicherheit (Nachfrageschwankungen, Fischkrankheiten, Recht und Behörden,..).
Das sollte man ja im Idealfall durch seinen Umsatz mindestens kompensieren können...und noch besser, ein wenig Gewinn erwirtschaften.

In NRW jedenfalls mischt der Staat ordentlich mit:
http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/tierschutz/pdf/Betriebshinweise_Angelteiche.pdf
 

TrevorMcCox

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AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

in BW werden die Zielfinger Seen von einem privaten Besitzer (Pächter) als Angelsee für jederman betrieben. Die Kartenpreise regelt der Markt und nicht das Gesetz.

§16 Landesfischereigesetz NRW: Voraussetzung für die Erteilung von Genehmigungen

(3) Durch Auflagen ist ferner sicherzustellen, daß der Pächter Fischereierlaubnisverträge in angemessener Zahl abschließt, wobei keine Gegenleistung gefordert werden darf, die in einem Mißverhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Rechts steht.


Bedeutet das nicht mehr oder weniger, dass ich nicht einfach Mondpreise verlangen kann?
 

ronram

...
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

§16 Landesfischereigesetz NRW: Voraussetzung für die Erteilung von Genehmigungen

(3) Durch Auflagen ist ferner sicherzustellen, daß der Pächter Fischereierlaubnisverträge in angemessener Zahl abschließt, wobei keine Gegenleistung gefordert werden darf, die in einem Mißverhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Rechts steht.


Bedeutet das nicht mehr oder weniger, dass ich nicht einfach Mondpreise verlangen kann?

Ganz genau das bedeutet es in NRW, wenn du Pächter eines Gewässers bist.
Ziel des LFischG NRW ist es einer möglichst breiten Masse das Angeln zu ermöglichen.
Nur als Eigentümer eines (Privat-)Gewässers kannst du dir die eine oder andere (im Falle des Privatgewässers auch etwas mehr) Freiheit gönnen.
 
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TrevorMcCox

Active Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

OK. So oder ähnlich werden sich die Fischereigesetze der restlichen Bundesländer auch gestalten, nehme ich jedenfalls an.

Das erklärt dann auch warum in unseren Nachbarländer, Reiseveranstalter wie Fishermanholidays, ein paar Tage Karpfenangeln an privat geführten Seen für mehrere Hunderte Euros anbieten können und sich so etwas noch nicht in Deutschland etabliert hat. Ich habe nichts gegen diese "Paylakes". Wenn sie vernünftig gepflegt sind und die Preise in Ordnung sind, warum nicht? Wäre doch schön in Deutschland so ein Modell zusätzlich zu haben. Vielen bleiben die Gewässer in Vereinshand verwehrt, weil es keine Gastkarten gibt und sich der Beitritt für wenige Angeltage im Jahr nicht lohnt.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Den Mehrwert deiner Anlage solltes du aber schon darstellen können. Zum Beispiel Parkplatz, ggf. sogar abgeschlossen, Sanitäre Einrichtungen, befestigte Angelplätze, Müllbehälter inklusive regelmäßiger Abfuhr und eben einen über das übliche Maß gehenden Besatz. Dann kannst du auch entsprechende Preise verlangen.
 

Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

OK. So oder ähnlich werden sich die Fischereigesetze der restlichen Bundesländer auch gestalten, nehme ich jedenfalls an.

Das erklärt dann auch warum in unseren Nachbarländer, Reiseveranstalter wie Fishermanholidays, ein paar Tage Karpfenangeln an privat geführten Seen für mehrere Hunderte Euros anbieten können und sich so etwas noch nicht in Deutschland etabliert hat. Ich habe nichts gegen diese "Paylakes". Wenn sie vernünftig gepflegt sind und die Preise in Ordnung sind, warum nicht? Wäre doch schön in Deutschland so ein Modell zusätzlich zu haben. Vielen bleiben die Gewässer in Vereinshand verwehrt, weil es keine Gastkarten gibt und sich der Beitritt für wenige Angeltage im Jahr nicht lohnt.


Ich hatte mich vor Jahren mal mit dem Thema etwas beschäftigt als der Hype mit den Carpodroms usw. los ging. Da hier aber released werden msste - war dieses Konzept nat. nichts für Deutschland.

Mit einem kommerziell geführten Gewässer könnte das in D klappen. Entweder ein Put & Take oder halt sowas wie ein nat. Gewässer wie es Angelvereine bewirtschaften.

Ob das Sinn macht? Ich weiss es nicht....
 

jkc

Well-Known Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

...
Das erklärt dann auch warum in unseren Nachbarländer, Reiseveranstalter wie Fishermanholidays, ein paar Tage Karpfenangeln an privat geführten Seen für mehrere Hunderte Euros anbieten können und sich so etwas noch nicht in Deutschland etabliert hat...

Hi, ansatzweise hat es sowas auch schon (gegeben?) Dachswaldsee bei Lahr, z.B. nur ist man da inzwischen aufmerksamer geworden.
Diese Anlagen, sind ja aber alle nicht darauf ausgerichtet eine nachhaltige Entnahme anzustreben sondern eindeutiger Schwerpunkt liegt (oder lag?) auf C+R.
Die ausländischen Seen sind zumeist "Puffs" mit Bestandsdichten und/oder Fischgrößen bis jenseits von gut und böse, weshalb auch die Preise gezahlt werden.

Es gibt in Deutschland aber auch noch viel mehr Anlagen, bei denen ich nicht weiß wie sie laufen (http://angelpark-tueschenbroich.de/ z.B.) aber rein mit "natürlichem" Ertrag ist eine solche Anlage wohl kaum möglich.

Bin mir aber auch immer noch nicht sicher, was Du für ein Konzept im Kopf hast.

Grüße JK
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Mal unabhängig davon was momentan rechtlich noch möglich wäre in diversen Bundesländern, ist es doch logisch, das der Aufbau eines solchen kommerziellen Gewässers sowohl mit viel Finanzkraft wie auch viel persönlichem Arbeitseinsatz verbunden sein wird.

Angesichts dessen würde ich z. B. NIE in einem Bundesland mit zuständigen grünen Ministern (wie auch NRW) so etwas auch nur andenken.

Auch nicht in Bundesländern, wo ein grüner Minister drohen könnte.

Da ist im Ernstfall Deine Investition futsch..

Für Angler attraktive und als Investition lohnende Gewässer dieser Art laufen entweder "unterm Radar" (sprich ohne große öffentliche (Be)Werbung) in der BRD oder eben im benachbarten Ausland..
 

TrevorMcCox

Active Member
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

aber rein mit "natürlichem" Ertrag ist eine solche Anlage wohl kaum möglich.

Bin mir aber auch immer noch nicht sicher, was Du für ein Konzept im Kopf hast.

Im Prinzip stört mich die Regeldichte der meisten Forellenpuffs. Ich finde es auch nicht schön, wenn man wie ein Kleinkind aus einer anliegenden Hütte kritisch Beobachtet wird und sich nur auf einen nummerierten Angelplatz festlegen kann.

Interessant wäre doch ein See, bei dem die Entnahme über eine Quote geregelt ist, wie in jedem Angelverein. Nehmen wir mal an es würde sich dabei um einen See von ca. 8ha handeln. Da wird es schnell eng am WE oder bei gutem Wetter. Viele Angler schätzen es aber ruhig und abgeschieden angeln zu können, ohne dass zu großartiger Interaktion mit anderen Anglern kommt. Daher wäre ein Belegplan sinnvoll.
Ein Teil der ausgegebenen Karten besitzt eine Art Reservierrecht für eine feste Anzahl an Tagen über das Jahr verteilt. Diese Karten sind logischerweise teurer. Die normalen Angelkarten haben dieses Recht nicht. Hier kann der Angler einen Tag vorher den Belegplan überprüfen und wenn noch nicht die maximale Anzahl an Anglern für den See am nächsten Tag überschritten ist, kann er sich (z.B. mit einer App oder Doodle) eintragen. Am Angelsee kurz eine Unterschrift abgeben, ob man tatsächlich gebrauch von seinem Recht gemacht hat. Ist man dann im Verlauf des Jahres nie zum Angeln gekommen, gibt es ja auch keine Kosten für den Betreiber, die durch den Angler entstanden sind und daher, z.B. einen prozentualen Betrag für die Kosten der Angelkarte rückerstattet.

Der Besatz kann sich so wie in jedem Angelverein auch nach den Entnahmen richten und wenn jemand C&R betreiben muss, weil sein Zielfisch nicht dabei war und seine Quote für den gefangenFisch schon erreicht ist, dann ist das halt so ;)

Der Angler spart sich mit die Arbeitsdienste, hat Gewissheit, dass nichts überlaufen ist, muss zu keinen Vereinssitzungen, kann sein Auto ggf. sicher parken etc. Die Vorteile gibt es sicherlich und je nach Lage würde man auch genügend Angler finden. Ob sich das realistisch gestalten lassen würde hängt aber vermutlich von so vielen Faktoren ab, dass es schlicht zu riskant wäre so ein Vorhaben anzugehen.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
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Hallo Zusammen,

ich habe mich in den letzten Tagen gefragt, ob es in Deutschland möglich ist, privat einen Angelsee kommerziell zu betreiben. "Möglich" im Sinne von Kosten und Ertrag stehen in gesundem Verhältnis.

Die Rede ist nicht von einem Forellenpuff oder Gewässer, welches bei Erteilung der Fischereierlaubnis vom Betreiber mit Fischen besetzt wird. Vielmehr bezieht sich meine Frage auf die Pacht eines ganz normalen Sees, für welchen man dann als Pächter Erlaubnisscheine an Dritte ausstellen kann. Kann man so ein Vorhaben rentabel als Nebenerwerb betreiben oder gibt es juristische,behördliche oder steuerliche Barrieren? Natürlich steht und fällt so ein Vorhaben mit den laufenden und initial Kosten, wie die Höhe der Pacht, Pflegeaufwand uvm.

Ich weiß, dass sich ein Pachtvertrag auf min. 12 Jahre beläuft, dass ein Fischereipachtvertrag einer Genehmigungspflicht der Fischereibehörde unterliegt, dass die Anzahl der Fischereierlaubnisverträge in "angemessener Zahl" abzuschließen sind (unklar wonach sich das richtet).

Kennt ihr Beispiele für einen ganz normalen Angelsee der mit Gewinnabsichten betrieben wird, ohne unter die Kategorie "Put and Take" See zu fallen? Ist es überhaupt realistisch dies aus Sicht eines Pächters zu betrachten oder kommt dieser Fall nur für Eigentümer von Gewässern in Frage?

So in der Art wird es etliche Gewässer geben.
Das sind dann Gewässer wo Eigentümer Gastkarten verkaufen.
Dier schwebt etwas vor was z.B viele Fischer auch nebenbei betreiben, wobei Sie sich ja überlegen können was Ihnen mehr Vorteile bringt, Fischen ist aufwendiger als Gastkarten zu verkaufen.

Aber ich denke einen Baggersee in Ballungszentren zu pachten um so durch Gastkartenverkauf Gewinne zu erzielen ist Träumerei.
Schon die Pacht, Gewässerpflege+ geringer Besatz, werden da schnell bei 5000 - 10 000€ oder auch mehr, im Jahr an Kosten verursachen. Wobei man dann ja auch Verantwortlich für das Gewässer ist. Also großer Zeitaufwand und viele weitere Kosten anfallen.
Diese Kosten müsste man also durch den Verkauf von Scheinen hereinbekommen, dann erst beginnt man Geld zu verdienen.
Wobei der Ertrag eines solchen Gewässers nicht so toll ist wie viele denken.
Die Anzahl der Nutzer die dort zufrieden fangen wird also sehr begrenzt sein.

Man sagt der Markt regelt sich oft selbst...

Nun viele Eigentümer scheinen es zu bevorzugen so ein Gewässer lieber zu verpachten.
Teilweise bekommen sie so tausende Euros, ohne weitere Arbeit.
Das machen die nicht ohne Grund, verschenkt wir wenig...

Auch P&T gibt es nicht ohne Grund, so kann man halt mehr Angler zufriedenstellen, was bei einer reinen Ertragsbewirtschaftung kaum möglich wäre.
P&T ist gar nicht so selten wie viele denken, teurer Besatzfisch ehr der Normalfall.

Wenn man durch Kartenverkauf etwas verdienen will, muss man schon etwas ganz besonders bieten. Dann kann man sicher auch mehr Geld verlangen und trotzdem auf Besatz verzichten.(Wobei ein Verbot von C&R in Deutschland dem entgegenwirkt)
Das mag an einzigartigen Bächen voller Äschen und Forellen gehen.
Das muss man dann aber auch schon wieder gegen heimliche Besucher wie Schwarzangler und Kormoran verteidigen.

Solche Hochpreisgewässer gibt es halt im Ausland.
Dort kann Angeln und der Fang eines Fisches zum Luxus werden. Da zahlen sie dann eben auch mal hunderte € für eine Tageskarte, um unvergessliche Erlebnisse zu genießen, aber eben nicht weil Fisch so lecker ist.


Aber auch da kommt dann wieder die deutsche Geiz ist Geil + soziale Mentalität hinzu, in Deutschland wird wohl kaum Jemand bereit sein 100€- 300€ für eine Tageskarte zu Zahlen.
Im Gegenteil, da hätten dann viele eher Verständnis für einen dort erwischen Schwarzangler, der sich das dort sonst nicht leisten könne dort bei den Bonzen zu Angeln.

Wobei Du wenn du so einen Erwischt, eher nur noch zusätzliche Arbeit hast, vielleicht bekommst du einige € Schadensersatz zu Besatzfischpreisen und er einige hundert € Strafe.
Wobei sehr oft so etwas einfach eingestellt wird.

Fazit:
Ich würde es nicht versuchen.
 

ronram

...
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Für ein Gewässer, das ruhig und abgeschieden ist, wo also die Angler nur unter sich sind, wäre es doch am sinnvollsten, wenn der Gewässerbetreiber gleichzeitig auch der Grundstückseigentümer ist, sodass er entscheiden kann, wer das Grundstück betreten darf und wer nicht.

Als Pächter dürfte das schwierig bis unmöglich werden, da man ja lediglich Inhaber des Fischereirechts ist.


So eine Geschäftsidee würde ich aber, so wie Thomas auch schon angemerkt hat, in Deutschland für zu riskant halten.

Die Idee finde ich aber sehr interessant!
Unter freundlicheren rechtlichen Rahmenbedingungen wäre das sicherlich eine lohnenswerte Sache...
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Kommerzielles Betreiben eines Angelsees

Das grösste Risiko lautet Gutmenschen und Tierschutz D als Standort.

Als P&T Konzept war und ist nahezu alles schon da.

Die andere Variante klappt nur mit Werbe-und Publicityfreien "do it in the dark" Credo.
 
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