Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Thomas9904

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AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

richtig:
Dazu kommt noch, dass die Kontrollen gerade in Heiligenhafen rechtlich nicht ganz unproblematisch sind, da es ganz drauf ankommt, wo die Kutter unterwegs waren..

In den AWZ sind nicht Landesbehörden zuständig, sondern BMEL, und die haben meines Wissens immer noch keine Sanktionsverordnung, so dass man da als Angler nicht belangt werden könnte.

Gaaanz so einfach ist das alles nicht....
 

rhinefisher

Wellknown Member
AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Und solange Tierrechtler vor Gericht freigesprochen werden nach Einbrüchen bei Landwirten (http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/revision-nach-freispruch-der-tierschuetzer-100.html), weil die Angeklagten "das Tierwohl zum Ziel gehabt hätten", da habe ich damit, dann zivilem Ungehorsam oder Notwehr gegen so bescheuerte Gesetze und Verordnungen gegen angelnde Bürger zu verurteilen, so meine Schwierigkeiten.

Ob da auch so tolle Abgeordnete mit machen wie im Beispiel oben, die nicht mal lesen, was sie abstimmen?

So jemand ist kein "Landwirt", sondern ein Tierquäler der übelsten Sorte! Ein ekeleregender Betrüger. Und Du findest es nicht gut, das diese Leute Freigesprochen wurden???
Da komm ich nicht mehr mit...:c
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Es gibt zur Zeit keine Ahndungsmöglichkeit in S-H außer die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Da dieses grundsätzlich vorab schriftlich angedroht werden muss, ist man also als Ersttäter quasi straffrei. Wird man darüber hinaus erwischt, kostet das 50.- Euro Zwangsgeld plus 35.- Euro für jeden Dorsch über dem Baglimit. Hinzu kommen 25.- Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Zustellungsgeld (Porto). Somit kostet beim zweiten Vergehen der sechste Dorsch schlappe 113,50 Euro.

Da die Verordnung nur für 2017 gilt, muss in 2018 bei einer neuen Verordnung natürlich das Zwangsgeld wieder im Vorfeld angedroht werden. Anders verhält es sich, wenn die Seefischerei- Bußgeldverordnung dahingehend verändert wird (also das Baglimit erfasst wiird) oder die KüFo angepasst wird.
Hat sich da eigentlich schon was getan diesbezüglich oder bestehen in S-H immer real eigentlich keine Sanktionsmöglichkeiten diesbezüglich?
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn

Ich wundere mich warum nicht das halbe Board aus ehrenamtlichen Fischereiaufsehern besteht wenn alle es besser können.

Deshalb bin ich ja auch als Fischereiaufseher für die Behörde in S-H tätig. Weil ich es besser kann ;).

Spaß beiseite, es gibt tatsächlich Kontrolleure, die ein wenig neben der Spur sind. Gerade in Ostholstein gibt es da häufiger Kritik und ich habe diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Melur aufgenommen. Kontrollen sind wichtig und richtig, aber wie über all im Leben kommt es auf das WIE an! Wenn ein Kontrolleur als Touristenabwehrgerät die Kotrollen praktiziert, kann das niemand gutheißen, oder?

Hat sich da eigentlich schon was getan diesbezüglich oder bestehen in S-H immer real eigentlich keine Sanktionsmöglichkeiten diesbezüglich?



Es gibt meiner Meinung nach weiterhin zur Zeit keine Ahndungsmöglichkeit in S-H, außer die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Da dieses grundsätzlich vorab schriftlich angedroht werden muss, ist man also als Ersttäter quasi straffrei. Wird man darüber hinaus erwischt, kostet das 50.- Euro Zwangsgeld plus 35.- Euro für jeden Dorsch über dem Baglimit. Hinzu kommen 25.- Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Zustellungsgeld (Porto). Somit kostet beim zweiten Vergehen der sechste Dorsch schlappe 113,50 Euro.

Da die bisherige Verordnung nur für 2017 gilt, muss in 2018 bei der neuen Verordnung natürlich das Zwangsgeld wieder im Vorfeld angedroht werden. Anders verhält es sich, wenn die Seefischerei- Bußgeldverordnung dahingehend verändert wird (also das Baglimit erfasst wiird) oder die KüFo angepasst wird.
 
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