Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Toni85

New Member
Hallo Community,

Mir ist etwas unendlich dummes passiert! Ich habe meinen Fischereischein ganz frisch und kaufe mir dieses Jahr noch Tageskarten bis ich nächstes jahr in einen Verein eintrete. Am Montag hatte ich Lust zu angeln und habe mir im Angelladen eine Tageskarte gekauft. Ich bin auch an das Gewässer gefahren und habe mein Gerät an einem Wehr abgelegt und den ersten Jig montiert. Nach dem ersten Wurf bin ich wieder an mein Lager und hubbs da kam der Kontrolleur. Ich habe ihm meine Unterlagen gezeigt als er mir sagte das ich am falschen Gwässer sei dass mein Fluss oberhalb des Wehres aufhört und unterhalb des Wehres ein anderer Fluss sei und das ich als ich meine Angel auswarf innerhalb 30m an einer Fischtreppe gewesen sei. Ich habe im meine Unterlagen gegeben und ihm erklärt, dass ich nicht wusste das unterhalb des Wehres ein anderer Fluss ist und dass ich nicht an der Fischtreppe gefischt habe. Alles ganz nett und gut. Er sagte mir noch wo ich angeln könne und ging seines Weges.
Nun kam heute die Klatsche als ich einen Brief von der Fischereibehörde bekam wo mir genau die beiden Sachen zur Last gelegt werden.

Meine Frage ist jetzt was ich zu befürchten habe und ob ich die Sache so in dem Anhörungsbogen schildern soll? Ich hab keine Lust meinen Fischereischein wieder zu verlieren:c

Ich hab das doch nicht absichtlich gemacht, mir ist das so peinlich!

Danke für Hilfe

Toni
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Hallo Community,

Mir ist etwas unendlich dummes passiert! Ich habe meinen Fischereischein ganz frisch und kaufe mir dieses Jahr noch Tageskarten bis ich nächstes jahr in einen Verein eintrete. Am Montag hatte ich Lust zu angeln und habe mir im Angelladen eine Tageskarte gekauft. Ich bin auch an das Gewässer gefahren und habe mein Gerät an einem Wehr abgelegt und den ersten Jig montiert. Nach dem ersten Wurf bin ich wieder an mein Lager und hubbs da kam der Kontrolleur. Ich habe ihm meine Unterlagen gezeigt als er mir sagte das ich am falschen Gwässer sei dass mein Fluss oberhalb des Wehres aufhört und unterhalb des Wehres ein anderer Fluss sei und das ich als ich meine Angel auswarf innerhalb 30m an einer Fischtreppe gewesen sei. Ich habe im meine Unterlagen gegeben und ihm erklärt, dass ich nicht wusste das unterhalb des Wehres ein anderer Fluss ist und dass ich nicht an der Fischtreppe gefischt habe. Alles ganz nett und gut. Er sagte mir noch wo ich angeln könne und ging seines Weges.
Nun kam heute die Klatsche als ich einen Brief von der Fischereibehörde bekam wo mir genau die beiden Sachen zur Last gelegt werden.

Meine Frage ist jetzt was ich zu befürchten habe und ob ich die Sache so in dem Anhörungsbogen schildern soll? Ich hab keine Lust meinen Fischereischein wieder zu verlieren:c

Ich hab das doch nicht absichtlich gemacht, mir ist das so peinlich!

Danke für Hilfe

Toni

Ohne dir Angst machen zu wollen: Im Prinzip hast Du Fischwilderei begangen und man kann dir einen Gerichtsprozess anhängen sowie den Fischereischein einziehen.

ABER:
Wenn auf der anderen Seite einigermaßen humane Leute sitzen, stehen deine Chancen nicht schlecht, glimpflicher aus der Sache rauszukommen.

Schreibe einen sehr höflichen (und nicht schmalzigen) Brief, in dem du schilderst, dass du Jungangler bist und dies dein erster Angelausflug war, dass du dich im Gewässer geirrt hast und für den anderen Abschnitt eine Karte hattest. Dass dir das sehr Leid tut und du selbstverständlich eine Geldstrafe akzeptierst, man aber mit Rücksicht auf deine mangelnde Erfahrung auf weitere Schritte, die für deine Zukunft als Angler negativ sein können, bitte verzichten soll.

Biete auch an, persönlich vorbeizukommen, um den Sachverhalt zu erläutern.

Falls du eine Telefonnummer hast, würde ich dort auch anrufen. Die Gegenseite muss überzeugt sein, dass du nicht mit Vorsatz gehandelt hast.

Und der Kontrolleur, der dich angeschwärzt hat, obwohl er sah, dass du frisch den Schein hast, ist ein ........
 

Toni85

New Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Danke

Ja ich wollte morgen dort einmal anrufen und die Sache schildern, den Erlaubnisschein des anderen Gewässerabschnitts (der das Wehr rauf lag) habe ich auchnoch!
In dem Schreiben der Fischereibehörde steht, dass ich 2 Ordnungswidrigkeiten begangen habe. Ist es dann trotzdem gleichzeitig ein Straftatbestand?

Bin 28 also eher Späteinsteiger und Neuangler als Jungangler aber trotzdem find ich es mies von dem Kontrolleur wie nett er noch zu mir war um mich dann anzuzeigen.

Danke erst einmal für deine Hilfe #h
 
Zuletzt bearbeitet:

Shortay

Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Genau wie naturliebhaber es geschrieben hat!
Und der kontro is ja mal sau der assoziale...traurig was alles da draussen rumrennt und mit so unnötiger sch...noch jungangler und anfänger vergrault.. :/

Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
 

Allrounder27

Active Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Jupp, bei Gruppen welche an manchen Fischtreppen Fische reissen lässt sich keiner blicken, aber einen Jungangler, welcher einen Fehler macht und alleine am Wasser ist gleich "fertig" machen.

Absolut typisches Verhalten von deutschen Ausführenden Organen.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Nun kam heute die Klatsche als ich einen Brief von der Fischereibehörde bekam wo mir genau die beiden Sachen zur Last gelegt werden.

Was steht denn im sächsischen Fischereigesetz, welche Strafen da vorgesehen sind?
 
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Hallo Community,

Mir ist etwas unendlich dummes passiert! Ich habe meinen Fischereischein ganz frisch und kaufe mir dieses Jahr noch Tageskarten bis ich nächstes jahr in einen Verein eintrete. Am Montag hatte ich Lust zu angeln und habe mir im Angelladen eine Tageskarte gekauft. Ich bin auch an das Gewässer gefahren und habe mein Gerät an einem Wehr abgelegt und den ersten Jig montiert. Nach dem ersten Wurf bin ich wieder an mein Lager und hubbs da kam der Kontrolleur. Ich habe ihm meine Unterlagen gezeigt als er mir sagte das ich am falschen Gwässer sei dass mein Fluss oberhalb des Wehres aufhört und unterhalb des Wehres ein anderer Fluss sei und das ich als ich meine Angel auswarf innerhalb 30m an einer Fischtreppe gewesen sei. Ich habe im meine Unterlagen gegeben und ihm erklärt, dass ich nicht wusste das unterhalb des Wehres ein anderer Fluss ist und dass ich nicht an der Fischtreppe gefischt habe. Alles ganz nett und gut. Er sagte mir noch wo ich angeln könne und ging seines Weges.
Nun kam heute die Klatsche als ich einen Brief von der Fischereibehörde bekam wo mir genau die beiden Sachen zur Last gelegt werden.

Meine Frage ist jetzt was ich zu befürchten habe und ob ich die Sache so in dem Anhörungsbogen schildern soll? Ich hab keine Lust meinen Fischereischein wieder zu verlieren:c

Ich hab das doch nicht absichtlich gemacht, mir ist das so peinlich!

Danke für Hilfe

Toni

Darf ich fragen an welchem Fluss?
 

Toni85

New Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Darf ich fragen an welchem Fluss?

Leipzig, Weiße Elster und die wird dann an sonem Wehr auf einmal zur Neuen Luppe, wie ich jetzt weiss #t

Was für Strafen da vorgesehen sind habe ich nirgends gefunden! Nur das es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, wie es auch in dem Brief der Behörde steht.
 

Gardenfly

Active Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Vorher Schlaumachen wo man Angeln darf wird, scheinbar komplett überbewertet.

OK Doof, das er die Erklärung nicht interessierte,aber wer weis was an den Wehr sonnst abgeht.
Das heist bei der Anhörung/Stellungsnahme klar zu machen das du Neuling bist.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Im Sächsischen Fischereigesetz:
§ 35 Bußgeldvorschriften

In der Sächsischen Fischereiverordnung:
§ 37 Ordnungswidrigkeiten

Ich fürchte leider, die Sache kann blöd ausgehen - vor allem das Angeln ohne Erlaubnisschein ist nicht so ganz ohne.

Ich würde dir raten, dir rechtlichen Beistand zu holen.
 

Toni85

New Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Vorher Schlaumachen wo man Angeln darf wird, scheinbar komplett überbewertet.

Ich hatte es mir nur auf dem Gewässeratlas im Angelladen angeschaut, vorOrt war es dann echt schwierig, aber du hast recht! Das wird mir definitiv nicht wieder passieren, ab neuem Jahr bin ich dann auch Mitglied im Verein mit Jahreskarte.


Die Bußgelder können übel hoch ausfallen :(
Aber ich finde nirgends etwas zu Fischereischeinentzug...Ohmann es ist mir soo peinlich, so ein dummer Fehler....
 
Zuletzt bearbeitet:

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Was steht denn im sächsischen Fischereigesetz, welche Strafen da vorgesehen sind?

Im Sächsischen Fischereigesetz:
§ 35 Bußgeldvorschriften

In der Sächsischen Fischereiverordnung:
§ 37 Ordnungswidrigkeiten


Dieser Fall, Angeln ohne gültigen Erlaubnisschein, der es ja streng genommen ist, ist weder unter den Bußgeldvorschriften des Sächsischen Fischereigesetz noch unter den Ordnungswidrigkeiten der Fischereiverordnung geregelt, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, ergo:

StGB § 293

Der Fall sollte demzufolge an die Staatsanwaltschaft gehen und die stellen dann ein oder brummen dir paar Tagessätze als Geldstrafe auf, ggf. geben die das auch wieder an die Fischereibehörde zurück, den Fischereischein ziehen die nicht ein.


Punkt 4 ist der Ablauf des Verfahrens:

http://www.landwirtschaft.sachsen.d...d/Mitteilungen_der_Fischereibehoerde_2013.pdf


Ich würde da an deiner Stelle mal Rücksprache mit Königswartha halten.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Hallo,

das sehe ich ähnlich wie Sten H.

Das fischen in der falschen Angelstrecke kann keine Ornungswidrigkeit sein.
Das ist eindeutig Fischwilderei und somit eine Straftat (§293 StGB). Fischwilderei begeht man, wenn man angelt "unter Verletzung fremden Fischrechtes". Du hast das Fischrecht des anderen Streckenpächters verletzt. Unkenntnis schützt in diesem Fall auch nicht vor Strafe.

Falls das sächsische Fischereirecht einen Mindestabstand zu Fischtreppen vorschreibt und du den unterschreitest, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit.

Mit der Erteilung des Fischereischeines bescheinigt dir die Behörde, dass sie dich für geeignet hält den Fischfang auszuüben und dazu Erlaubnisscheine zu erwerben.

Dazu gehört zum Beispiel die bestandene Fischereiprüfung aber auch eine charakterliche Eignung. Wer also wegen Fischwilderei oder Tierquälerei verurteilt wird, muss damit rechnen, dass die Behörde ihn für nicht geeignet hält den Fischfang auszuüben und den Fischereischein einzieht.

Ein einmaliger Verstoß führt aber in aller Regel nicht zur Einziehung des FS.

Falls die Behörde das Fischen in der falschen Strecke als Ordnungswidrigkeit ansieht, würde ich an deiner Stelle den Ball flach halten, die Geldstrafe brav zahlen und die Behörde in dem Glauben lassen.

Dann hättest du wirklich Glück gehabt.

SnEeP
 

Allrounder27

Active Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Im Grunde genommen ist der Fall doch auch ein tolles Beispiel für den Sinn der Prüfung.

Angelschein gemacht --> ran ans Wasser --> im Glauben richtig zu Handeln eine Strafttat begangen --> evtl. vor Gericht.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Dieser Fall, Angeln ohne gültigen Erlaubnisschein, der es ja streng genommen ist, ist weder unter den Bußgeldvorschriften des Sächsischen Fischereigesetz noch unter den Ordnungswidrigkeiten der Fischereiverordnung geregelt, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt, ergo:

StGB § 293

Der Fall sollte demzufolge an die Staatsanwaltschaft gehen und die stellen dann ein oder brummen dir paar Tagessätze als Geldstrafe auf, ggf. geben die das auch wieder an die Fischereibehörde zurück, den Fischereischein ziehen die nicht ein.


Ja, das dachte bzw. denke ich auch.

Was mich etwas verwirrt ist:
In dem Schreiben der Fischereibehörde steht, dass ich 2 Ordnungswidrigkeiten begangen habe
 

Allrounder27

Active Member
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Falsches Gewässer + Schutzbezirk?

Wenn du zu schnell fährst und dabei telefonierst, gibts ja auch 2x Probleme.
 

Sten Hagelvoll

Konserviererin
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Ja, das dachte bzw. denke ich auch.

Was mich etwas verwirrt ist:

Zitat:
In dem Schreiben der Fischereibehörde steht, dass ich 2 Ordnungswidrigkeiten begangen habe


Das erklärt sich aus dem Link "Mitteilungen der Fischereibehörde" Punkt 4,

Zitat:

Wird seitens der Fischereiaufseher eine Ordnungswidrigkeit mitgeteilt, führt die Fischereibehörde ein Anhörungsverfahren gemäß § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz durch. Der Betroffene erhält Gelegenheit, sich zu den erhobenen Tatvorwürfen zu äußern. Die Behörde prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit oder der Verdacht einer Straftat vorliegt. Liegt ein Verdacht vor, ist das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Im Grunde genommen ist der Fall doch auch ein tolles Beispiel für den Sinn der Prüfung.

Angelschein gemacht --> ran ans Wasser --> im Glauben richtig zu Handeln eine Strafttat begangen --> evtl. vor Gericht.

Und?
Ich verstehe die Aufregung nicht. Bei einem üblichen Lehrgang wird deutlich klar gestellt, auf was man bei Fischereirechten zu achten hat. Insbesondere was Erlaubnisscheine angeht.
Wer sich dann dort hinstellt wo es a) verboten oder/und b) mit dem Erlaubnisschein nicht erlaubt ist, der handelt auf eigene Rechnung. Ob mit oder ohne Prüfung ist dabei sogar völlig egal. Den Erlaubnisschein nicht genau lesen, sich keine Karten geben lassen, wo eingezeichnet ist, wo die Angelei mit dem Schein erlaubt ist, bleibt fahrlässig.

Ein Führerschein ist auch kein Grund einen Fahranfänger bei Verkehrsdelikten zu "verschonen", der kann mit einem PKW schließlich anstellen was er will.

So gesehen: Dumm gelaufen, gerade für einen Anfänger. Toni wird daraus lernen.
Ich sehe da auch keinen bösen "Kontrolleur". Der hat seine Aufgabe nur ordentlich durchgeführt, wie es sich gehört.
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

Hallo Community,

Mir ist etwas unendlich dummes passiert! Ich habe meinen Fischereischein ganz frisch und kaufe mir dieses Jahr noch Tageskarten bis ich nächstes jahr in einen Verein eintrete. Am Montag hatte ich Lust zu angeln und habe mir im Angelladen eine Tageskarte gekauft. Ich bin auch an das Gewässer gefahren und habe mein Gerät an einem Wehr abgelegt und den ersten Jig montiert. Nach dem ersten Wurf bin ich wieder an mein Lager und hubbs da kam der Kontrolleur. Ich habe ihm meine Unterlagen gezeigt als er mir sagte das ich am falschen Gwässer sei dass mein Fluss oberhalb des Wehres aufhört und unterhalb des Wehres ein anderer Fluss sei und das ich als ich meine Angel auswarf innerhalb 30m an einer Fischtreppe gewesen sei. Ich habe im meine Unterlagen gegeben und ihm erklärt, dass ich nicht wusste das unterhalb des Wehres ein anderer Fluss ist und dass ich nicht an der Fischtreppe gefischt habe. Alles ganz nett und gut. Er sagte mir noch wo ich angeln könne und ging seines Weges.
Nun kam heute die Klatsche als ich einen Brief von der Fischereibehörde bekam wo mir genau die beiden Sachen zur Last gelegt werden.

Meine Frage ist jetzt was ich zu befürchten habe und ob ich die Sache so in dem Anhörungsbogen schildern soll? Ich hab keine Lust meinen Fischereischein wieder zu verlieren:c

Ich hab das doch nicht absichtlich gemacht, mir ist das so peinlich!

Danke für Hilfe

Toni


War da ein Zeuge zugegen beim dem Kontrollvorgang?
Im Anhörungsbogen wahrheitsgemäss alles schildern falls kein Zeuge dabei war das auch erwähnen dann wird wahrscheinlich eingestellt
(Aussage gegen Aussage)

Relevante Vorschriften könnten sein

SächsFischG §19,2,2
SächsFischG §24,1,5 ist aber m.M.n kein Bußgeldbestand sondern Straftat
siehe dazu § 35,1,11 +14
wurde der Mitteilungsbogen in deinen Beisein ausgefüllt?hat sich erledigt hast ja Unterschrieben

die Erlaubnis für L10-221 Berechtigung von der Domäne nur mal Interesse halber, sonst nicht von Belang?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dorschfutzi

Dorschfutzi
AW: Kontrolle und bamm kommt die Klatsche

War bestimmt ein sehr hilfsbereiter Angelkolege.:c
Daher nie in einem Verein eintreten!​
 
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