In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 22.06.2018 eine neue Kormoranverordnung 2018 in Kraft getreten. Diese wurde zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden gefordert. Das NRW-Umweltministerium kam der Forderung der Fischer mit der Verordnung nach.
Kormoran ab heute freigegeben
Ab heute, Donnerstag, dem 16. August sind neben Jungtieren auch Altvögel zur Bejagung freigegeben. Die Verordnung erlaubt den Abschuss der Vögel bis zu einem Abstand von 250 Metern zu stehenden und fließenden Gewässern. Das bis dato nötige und aufwändige Antragsverfahren entfällt. Nur in Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten sind weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig.
Fischereiverband befürwortet die Entwicklung
Der Kormoran darf ganztägig 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bejagt werden. Der Fischereiverband NRW veröffentlichte eine Pressemitteilung zu der neuen Verordnung und begrüßt diese Entwicklung.
Den vollständigen Text der Kormoranverordnung findet Ihr hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=17072&ver=8&val=17072&sg=0&menu=1&vd_back=N
Informationen vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. gibt es hier:
https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/aktuelles/neue-kormoranverordnung-/6_26099.html
Kormoran ab heute freigegeben
Ab heute, Donnerstag, dem 16. August sind neben Jungtieren auch Altvögel zur Bejagung freigegeben. Die Verordnung erlaubt den Abschuss der Vögel bis zu einem Abstand von 250 Metern zu stehenden und fließenden Gewässern. Das bis dato nötige und aufwändige Antragsverfahren entfällt. Nur in Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten sind weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig.
Fischereiverband befürwortet die Entwicklung
Der Kormoran darf ganztägig 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bejagt werden. Der Fischereiverband NRW veröffentlichte eine Pressemitteilung zu der neuen Verordnung und begrüßt diese Entwicklung.
Den vollständigen Text der Kormoranverordnung findet Ihr hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl...d=17072&ver=8&val=17072&sg=0&menu=1&vd_back=N
Informationen vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. gibt es hier:
https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/aktuelles/neue-kormoranverordnung-/6_26099.html