Küfvo mv

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Aufgrund der Einladung zum Anglerstammtisch in Schwerin, haben wir uns in den letzten Tagen auch einmal intensiver mit den Regelungen, Verordnungen und Einschränkungen in MVP beschäftigt. Wir wollten einfach auch mal die Landesfischereigesetze gegenüberstellen. Haben wir getan und sind über eine Unstimmigkeit in der KüFVO gestolpert.

Im §9 heißt es u.a. "Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."

Im §25 hingegen heißt es, dass "Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 32 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet;"

Für uns ein Widerspruch, denn nach §9 darf ich die Fische filetieren, nach §25 begehe ich damit eine Ordnungswidrigkeit.
Also haben wir einfach mal beim zuständigen Ministerium nachgefragt. Heute haben wir die Antwort von dort erhalten und man teilt unsere Auffassung.

Zitat "Hier handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen des Verordnungsgebers. Aus diesem Grunde habe ich die Fischereiaufsicht des Landes M-V gebeten, von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn sich ein Angler für die neue Alternative des § 9 Nummer 3 - "oder als zwei Filets mit Haut je Fisch" - entscheidet."

Spannend ist jetzt die Frage, wie viele Verfahren seit der Änderung im November 2016 nach §25 eingeleitet wurden.
Das dieser Fehler bisher niemandem aufgefallen ist - und damit meine ich in erster Linie zum Beispiel einen Landesanglerverband MV - finden wir erschreckend! Es werden neue Einschränkungen für uns Angler beschlossen, Ahndungsmöglichkeiten geschaffen und die werden von unseren Vertretern nicht einmal geprüft?

Der LAV MV hält an seiner Forderung zur Agenda 45-0-10 fest. Da haben wir mehrfach den Nutzen für den Dorschbestand angezweifelt und die Nachteile für den Angeltourismus und uns Angler - insbesondere die zusätzlichen Einschränkungen und ein freiwilliger Verzicht von knapp 1450 Tonnen Dorsch p.a. - kritisiert. Ob die sich damit so intensiv wie mit der Änderung des KüFVO auseinandergesetzt haben? Zweifel sollten erlaubt sein und wir konnten unsere Kritik zumindest mit Argumenten unterstreichen.

https://www.facebook.com/Anglerdemo...283145215468/1846872191989893/?type=3&theater
 

rolfmoeller

Well-Known Member
AW: Küfvo mv

sauber recherchiert.
#6
 

buttweisser

Well-Known Member
AW: Küfvo mv

#6 Aber wo nimmst du nur die Zeit für deine Nachforschungen her? Ich würde dabei im Chaos zusammenbrechen.

P.S.
Da gehen bestimmt auch zwei linke oder zwei rechte Filets. Bestimmt auch ein langes und ein kurzes Filet. Oder sehe ich das falsch? :q
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Küfvo mv

"""Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."""

Das heisst aber auch, dass man die Reste beim Filetieren immer über Bord schmeissen muss.
Oder?
|rolleyes
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Küfvo mv

Da steht ein "nur".......
Der Rest vom Fisch muss somit verschwinden.
:)

Da steht aber auch: "Fische, die der Fangmengenbegrenzung unterliegen"...

Damit darf man mit allen anderen nichtbetroffenen Fischen machen, was man will.

Und es geht dabei nur um Fische, nicht um Abfälle oder andere Fischreste.;)

Man kann sich das Leben aber auch echt unnütz kompliziert gestalten..., indem man etwas reininterpretiert, was nirgends steht
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Küfvo mv

"Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 32 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet;

Also wäre eigentlich die Lagerung oder Anlandung von ausgenommenen Fischen mit Kopf auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das wörtlich nähme.

Da hat sich m.E. weder Verfasser noch Lektor mit Ruhm bekleckert.

In Kanada ist das in einigen Provinzen relativ einfach und verständlich geregelt.

Man darf geangelte Fische bis zum Eintreffen am Wohnort nicht so verändern, dass Art, Länge, Anzahl und Zugehörigkeit zum Fänger nicht mehr feststellbar sind.
 

mefohunter84

Meerforellenflüsterer
AW: Küfvo mv

Ne die Anlandung ohne Kopf wäre eine OW. Was natürlich auch völliger Schwachsinn ist, weil zwei Filets mit Haut ja auch keinen Kopf mehr haben.

:):):)

:m

Der ist gut! :m

Stimmt aber- :m
 
Oben