Küstengewässer in Niedersachsen - freies angeln ?

HeiBu

New Member
Hallo, ich möchte gern an der Elbe angeln. Nun habe ich mir das NDS-Fischeigesetz angesehen. Dort wird die Elbe unterhalb von HH zum Küstengewässer erklärt. Laut § 16(1) „In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei“

Im Zusammenhang mit:

§ 57 (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Ich verstehe das nun so, dass man in NDS in Küstengewässern laut Fischereigesetz ohne Erlaubnisschein angeln kann, und auch keinen Fischhereinschein benötigt, weil man ja auch „oder den Personalausweis“ vorlegen kann.



Sehe ich das richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden ?
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Küstengewässer in Niedersachsen - freies angeln ?

Also einen Erlaubnisschein braucht man nicht. Wie das mit dem Fischereischein ist kann ich nicht 100%ig sagen. Irgendwo auf meiner Jahreskarte (nicht Küste) steht auch sowas "Fischereischein oder Perso vorlegen" Den Fischereischein muss ich aber trotzdem gemacht haben.
 

antonio

Active Member
AW: Küstengewässer in Niedersachsen - freies angeln ?

Hallo, ich möchte gern an der Elbe angeln. Nun habe ich mir das NDS-Fischeigesetz angesehen. Dort wird die Elbe unterhalb von HH zum Küstengewässer erklärt. Laut § 16(1) „In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei“

Im Zusammenhang mit:

§ 57 (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Ich verstehe das nun so, dass man in NDS in Küstengewässern laut Fischereigesetz ohne Erlaubnisschein angeln kann, und auch keinen Fischhereinschein benötigt, weil man ja auch „oder den Personalausweis“ vorlegen kann.



Sehe ich das richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden ?


siehst du richtig.

antonio
 

javiko

Member
Also bei der Elbe in Niedersachsen weiß ich nur das die Strecken von Hoopte bis circa Stove zum FSV Hoopte-Winsen gehören.

Erlaubnisscheine bekommst du bei Fischer Grube gegenüber vom Fähranleger.

Gruß Sven
 

HeiBu

New Member
AW: Küstengewässer in Niedersachsen - freies angeln ?

Hallo, danke für die Antworten und die Erläuterungen.
Frohes Fest !
HeiBu
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Küstengewässer in Niedersachsen - freies angeln ?

Sehe ich das richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden ?

Ja, Personalausweis reicht. Aber schön die Naturschutzgebietsverordnungen beachten, was Angeln aber auch z.B. Wattwurmstechen betrifft, davon bist du nicht befreit. |wavey:
 
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