Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Die Schonzeit für Zander ließ man wegfallen, das Kuköverbot behielt man bei. #c
Die gesetzliche Schonzeit kann man nicht "wegfallen" lassen. Die kann in Absprache mit der zust. Behörde verlängert, aber nicht verkürzt oder komplett gecanceled werden.


Das abstrus lange Kunstköderverbot z.B. am fränkischen Main, das Pinocio wohl meint, kommt von der, dort immer noch ansässigen Berufsfischerei.
Die haben ihre "Kontakte" zu den Ämtern besser gepflegt als die Angler. Deshalb wurde der katastrophal schlechte Raubfischbestand im Main den Anglern zugeschoben.
Nur sind weder Angler noch Berufsfischer der Grund für die schlechten Bestände, sondern die Kanalisierung und der extreme Schiffsverkehr.
 

Hechtler11

Active Member
AW: Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Die gesetzliche Schonzeit kann man nicht "wegfallen" lassen. Die kann in Absprache mit der zust. Behörde verlängert, aber nicht verkürzt oder komplett gecanceled werden.

Weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der Zander vor Jahren bei uns auf der Karte von 1.4. bis 31.5. geschont war und dies vor Jahren auf einen Monat verkürzt wurde, da es bei uns keinen Bestand mehr gibt. Irgendwann fand man auf der Karte keine Schonzeit bezüglich des Zanders mehr.
 

wobbler68

Active Member
AW: Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Hechtler hab ihr nur das eine Gewässer oder noch andere für die ja dann die Gewässerordnung auch zählt?
 

Hechtler11

Active Member
AW: Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Dann gilt aber doch immer noch die gesetzliche Schonzeit, die muss ja nicht extra auf der Karte stehen.

Das kann natürlich sein, nur wie erklärst du die Kürzung?

An dem See ist eine Schonzeit für Zander aber wirklich überflüssig. In den letzen Jahren wurde keiner mehr gefangen.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Kunstköderverbot außerhalb der Schonzeit?

Das kann natürlich sein, nur wie erklärst du die Kürzung?

An dem See ist eine Schonzeit für Zander aber wirklich überflüssig. In den letzen Jahren wurde keiner mehr gefangen.

Wenn meine Internetquelle stimmt, hat der Zander in RLP eine gesetzliche Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai.

Wenn also in eurem Gewässer die Schonzeit verkürzt oder ganz gestrichen wurde, gibt es dafür entweder eine behördliche Genehmigung oder das Gewässer liegt nicht im Geltungsbereich der Landesfischereiordnung oder es gibt sonstige rechtswirksame Ausnahmegründe oder die ganze Geschichte ist illegal.

Das kann dir aber wohl nur der Bewirtschafter erklären.
 
Oben