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Mr.B
Guest
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe gerade Post bekommen:
(falls es schon jemand gepostet hat, nehm ich es wieder raus)
Dann können sie das Mindestmaß auch gleich mal auf 50cm hochsetzen #6Ich habe gerade Post bekommen:
(falls es schon jemand gepostet hat, nehm ich es wieder raus)
Eine "maximale Fangzahl/Tag" stelle ich mir bei der Umsetzung schwierig vor. (Beispiel: Urlauber in HH, der seinen Jahres-Zanderbedarf decken möchte... (mal übertrieben dargestellt))
Ich selber wäre ja für eine Ausweisung von großflächigen Laichschonbezirken oder ggf. eine Ausweisung von flächen die beangelt werden dürfen. eine starke Anhebung des Mindestmaßes und Entnahmebegrenzung.
Eine starke Kontrolle der Berufsfischerei und stärkere Einschränkung dieser und dafür eine Aufhebung der Schonzeiten.
Das man keine Schonzeiten braucht (Hecht) beweißt z.B. MV
In meinen Augen ist die Regelung oben nur eine Verschlimmbersserung, da die Schwarzenschafe, sich dann ihren Fisch anders/ trotzdem "besorgen" (Mehrfach erlebt in Winterschutzlagern.) und nur der vernünftige Angler getroffen wird.
Manchmal denke ich mir, die Fischbestände müssen erst Stark zurück gehen, sodass sich das Angeln nicht mehr lohnt, damit die vernünftigen Angler dann in Ruhe angeln gehen können...
@ Mr.B
meinst Du wirklich das die Eutrophierung heute noch eine wesentliche Rolle spielt,war es in den 80er/90er Jahren nicht ein viel größeres Problem,und in den Mitte 90er Jahren haben sich die Zander in der Elbe noch gestapelt.
Moin in die Runde!!
Ganz kurz und knapp!Mein Vorschlag wäre......
1. Schonzeit 1.2. - 31.5.
2. In dieser Zeit absolutes Spinangel-Verbot
3. Mindesmaß 50 cm
@Dorschgreifer,das was den Lachs u. Meerforelle angeht,das hatten wir ja Gestern in einem anderen Tread:q
Aber da hast Du voll Recht,das hatte ich schon mal irgendwo
angeprangert.
Andersrum. Der Rückgang der Eutrophierung über einen gewissen Grad hinaus ist gleichbedeutend mit einem Rückgang der Nährstoffe. Wenn das so gravierende Ausmaße annimmt, wie z.B. im Rhein, verarmt das Gewässer und die Fischbestände gehen drastisch zurück. Kommen dann noch Massen von Neozoen hinzu ( z.B. Körbchenmuschel,Wollhandkrabbe, diverse Grundelarten, Amerikanischer Bachflohkrebs etc.) hat man zwar glasklares Wasser, aber eben ohne einen entsprechenden Fischbestand.
Keine Rose ohne Dornen.
Zumindest das mit dem grundsätzlichen Spinnangelverbot finde ich sehr gut, denn die gleichen Ausreden, die sie anführen habe ich schon sehr oft gehört und eine Kontrolle ist für Fischereiaufseher nicht möglich, außer sie verstecken sich im Gebüsch und warten, bis jemand einen geschonten Fisch fängt und diesen einpackt. Und wenn man mal ehrlich ist, dann ist die Hauptbarschzeit Sommer bis Herbst, im Frühjahr Laichen die im Übrigen ja auch, genauso wie Hechte, somit eigentlich nur konsequent. Und der Rapfen ist grundsätzlich ja eher nur ein Spaßfisch, den kaum jemand (wegen der Gräten) mitnimmt, somit kann der auch kein Gegenargument darstellen.
Ob die Schonzeitverschiebung um so einen großen Zeitraum etwas bringt und sein muss, das lasse ich mal dahingestellt. Die Laichzeit variiert jedes Jahr, je nachdem, wie sich die Temperaturen entwickeln. Vielleicht reicht da ja schon eine generelle Ausweitung auf den 31.05., um die Angler nicht zu sehr zu verschrecken. An der Welsschonzeit würde ich das zumindest nicht festmachen. Und wie gesagt, es ist eine Verschiebung des Zeitfensters und keine Verlängerung, dafür soll man ja auch im Januar Angeln dürfen, was bis Dato nicht möglich ist.
Parallel würde ich sogar auch noch etwas weiter denken und eventuell das Mindestmaß etwas anheben, auf eventuell 45cm, was aus meiner Sicht auch schon ein gute Maßnahme wäre und dem Fisch insgesamt eine generell längere Schonung von ca. einem Jahr verschafft.
Eine kleine Anregung zum Nachdenken habe ich noch in Bezug auf Lachs und Meerforelle:
Zum einen sieht die Durchführungsverordnung unter Artenschutz einen ganzjährigen Schutz vor, mit diesem Hinweis:
Zitat:
2 Dies gilt nicht für Lachse und Meerforellen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind.
Und zum Anderen hat die Meerforelle ein Mindestmaß von 35cm und der Lachs von 60cm und beide haben eine Schonzeit v. 15. Okt – 15. Februar.
Wie soll man denn Besatzfische von natürlich reprodozierten Fischen unterscheiden, bzw. wissen, wo diese Besetzt wurden und wo nicht? Und wenn man es ganz genau liest, dann dürfen sie nur dort gefangen werden, wo sie besetzt werden. Da keine Meerforelle oder Lachs in der Elbe besetzt wird, sondern wenn, dann in den Zuläufen der Elbe, dürfte man somit in der Elbe keine von diesen Fischen fangen, aber gerade der aktuelle Bericht im HafenTV zeigte, wie der Fischer und die Reporterin eine solche tot in Händen halten…..
http://www.youtube.com/watch?v=dkgyd33Vfl0&list=UUUQF8sj_fAtD8PSOp2midzA&index=1&feature=plcp
Entweder schützt man sie in HH ohne Wenn und Aber, oder man belässt es bei der Schonzeit und dem Mindestmaß und streicht die Ganzjahresschonzeit. Alles andere ist widersprüchlich und für die Angler sehr verwirrend.
Das mit den geforderten Höchstfangmengen, Fangbüchern und Fangmeldungen wird nicht klappen. Der Hafen ist kein Vereinsgewässer, sondern freies Gewässer. Somit läge die Ausgabe und Auswertung bei der Behörde, die eh schon personell wie alle Behörden an ihre Spragrenze stößst. Dazu gibt es gerade im Hafenbereich so viele Auswertige Angler, die nur mal schnell für einen Tag oder ein paar Stunden dort Angeln ein bürokratisches Desaster, ähnlich wie die Zusatzmarke in SH und somit kaum überprüfbar.