Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag März

Landesfischereiverband Rheinland Pfalz:
Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden..

Der Thread um den 2 Meter-Waller aus dem Rhein schlägt ja durchaus hohe Wellen.

In Facebook wie auch bei uns wird das natürlich breit diskutiert.

Siehe
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312749

Der Verband aus Rheinland Pfalz legte nun auf Nachfrage des SWR nochmals explizit nach:
http://www.swr.de/landesschau-aktue...lease/-/id=1682/did=16967774/nid=1682/tzh51j/
Beim fangen und zurücksetzen stünde ausschliesslich der Spaß am Angeln im Vordergrund, die Fische litten Stress und Schmerzen...

Der Verband habe zu lange darum gekämpft, dass jeder Fisch verwertet werden muss, daher müsse aus ethischen Gründen unbedingt an dieser Rechtslage festgehalten werden.


Kein Wort dazu, dass Gesetze das zurücksetzen sogar verlangen (Mindestmaße, Schonzeiten), dass die Frage Schmerz/Leid bei Fischen ungeklärt ist, dass nach dem TSG der Fisch eigentlich zurück gesetzt hätte werden müssen, dass die Schweiz (Beispiel im Artikel) dieses da behauptete Entnahmegebot aus Naturschutzgründen wieder praktisch aufgehoben hat,
[youtube1]vDbuUw7CQ4E[/youtube1]

und, und, und........

Wer solche (Ver)Treter als organisierter Angelfischer hat, der braucht doch echt keine PETA mehr.....

Hier nochmal zu den falsch verstandenen rechtlichen Grundlagen seitens des Landesverbandes:
Grundsätzlich mal dazu (Strafbarkeit nach TSG):
Nach § 17/1 darf ZUERST mal KEIN Wirbeltier ohne sinnvollen Grund getötet werden.

Hat der Bewirtschafter keine explizite Entnahmepflicht (nicht nur Aufhebung Mindestmaß, Hege) für Welse, MUSS ein Angler eigentlich einen so großen Fisch auf Grund der Schadstoffbelastung so alter Fische (nicht zum in Verkehr bringen, essen oder verfüttern zu gebrauchen) oder weil er (individuell) zu groß zum Verzehr ist (Menge, kleine Familie etc.), zurücksetzen, da ein sinnvoller Grund zum Töten dann klar fehlt!

Weder zurücksetzen noch lebende Fische fotografieren ist grundsätzlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz (zurücksetzen KANN nach Landesfischereigesetz verboten sein (Bayern (jeder maßige nicht geschonte MUSS entnommen werden), Schleswig Holstein: C+R - Verbot (anders als die europäische Definition ist es da aber: Angeln ohne Entnahmeabsicht (also nicht nachweisbar, ausser der Angler gibts zu), in anderen BL nicht spezifisch geregelt).

Es kommt hierbei bei der Strafbarkeit nach TSG beim Foto machen eines lebenden Fisches wie beim zurücksetzen nur der §17/2 (b) TSG in Betracht (§17 regelt die Strafbarkeit):
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Hier MUSS also zur Strafbarkeit NEBEN dem allgemeinen Punkt "ERHEBLICH" beim fotografieren auch der Punkt "länger anhaltend" (sofern man Fischen überhaupt Leid/Schmerz/Stressempfinden zugestehen will) erfüllt sein, beim zurücksetzen (nicht beim fangen) "wiederholt" (juristisch: Es muss sich dann um den gleichen Angler und den gleichen Fisch handeln)..

Für Fische als niederste Wirbeltiere mit eher rudimentärem Hirn und keiner Selbstwahrnehmung MUSS (eigentlich) also das Gericht den zur Strafbarkeit notwendigen Zeitraum "länger anhaltend" anders definieren als z. B. für Vögel, Säugetiere oder gar Primaten - und zwar deutlich länger.

Ein einzelnes Foto, innerhalb ein paar Sekunden geschossen vor dem zurücksetzen, dürfte daher bei normalen Richtern und Staatsanwälten weder zu einer Verurteilung (bzw. im Falle des SA) zu einer weitergehenden Ermittlung führen.

Da es zum einen aber auch solche und solche Richter und Staatsanwälte gibt und zum anderen man vor Gericht und auf hoher See eh in Gottes Hand ist, ist das zuerst mal theoretisch zu betrachten.

Ein guter Anwalt, der sich im Thema auskennt, wäre daher bei einer Anzeige empfehlenswert.

Der soll dann auch mal einen Blick werden in:
C&R - Glaubens oder Rechtsfrage?
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html
oder weitere entsprechende rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen von Jendrusch und Jendrusch/Niehaus zum Thema.


Thomas Finkbeiner
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

hab jetzt wieder Blutdrcuk.....................
 
K

Kxffxxbxrsch

Guest
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Es ist unfassbar... #q

Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn genügt und man bekommt den Eindruck, Deutschland ist mit seinen Gesetzen und deren Auslegung seitens der Verbände noch im tiefsten Mittelalter.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Und es gibt besc................ Angler und Vereine, die einen solchen Verband noch bezahlen und dem angehören!!
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Es ist unfassbar... #q

Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn genügt und man bekommt den Eindruck, Deutschland ist mit seinen Gesetzen und deren Auslegung seitens der Verbände noch im tiefsten Mittelalter.

Oder noch schlimmer:
Ein Blick in die Zukunft...
 

sbE

Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Da habe ich nicht mal das kleinste Problem damit diese Regelung zu ignorieren (wie bisher auch). So ein Schwachsinn, ich werde ganz bestimmt nicht alles töten, was ins Raster dieser Regelung passt. Aus moralischen Gründen und Gründen des Naturschutzes.
 

Michael_05er

Zu selten am Wasser
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ich auch... Da kann man sich kaum noch freuen, dass man ein Gewässer mit so gutem Bestand vor der Tür hat. Dass ein "zurücksetzen, um den Fisch nochmal fangen zu können" abgelehnt wird, kann ich ja irgendwie noch verstehen. Dass es für ein Zurücksetzen noch andere Gründe geben könnte, scheint aber niemand auch nur in Erwägung zu ziehen. Das macht mich einfach nur wütend!

Ironie am Rande: Bei der ganzen PCB-Belastung eines solchen Wallers ist die in der faz genannte Alternative der Verfütterung an Wildschweine oder ähnliches im Grunde ein Aufruf zur Tierquälerei, oder?

Grüße,
Michael
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Würd ich jetzt schreiben, was ich wirklich denke und gegenüber solchen Verbänden und Verbandsvertretern will, würd ich mit Sicherheit im Knast landen.....

Also lass ichs lieber, die nackte Wahrheit zu schreiben.

Und behalte meine wirkliche Meinung für mich - die Gedanken sind frei............
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

"Aus ethischen Gründen müsse an dieser Rechtslage unbedingt festgehalten werden. Zu lange habe man darum gekämpft, so der Verband."

Was stimmt nur nicht mit denen #d?

Angler- (& Mitglieder-)Feindlichkeit pur.
Dazu vollkommen rücksichtslos gegenüber den Fischbeständen.
Und die Rechtslage wird auch noch falsch interpretiert.


Am meisten beeindruckt mich aber die Logik der Argumentation;
Weil der Verband lange für eine Regelung gekämft hat,
ist dieser Standpunkt ethisch richtig.
Ja nee, is klar...
 

ronram

...
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Da kann man nur noch staunen.
Wie man als Interessenvertretung der im Verband organisierten Angler den eigenen Mitgliedern nur derart in den Rücken fallen kann...mit einer anglerfeindlichen und vor allem falschen und nicht haltbaren Rechtsauslegung.

Entweder hegt man einen Groll gegen die eigenen Angler oder man glaubt tatsächlich felsenfest an den Schwachsinn, den man da selbst in die Welt streut.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

In welchem Jahrhundert die geistig leben, sieht man auch, wenn die letzte Meldung unter "Aktuelles" auf der Seite dieses anglerfeindlichen Verbandes vom 14.06.2015 ist.......................
http://www.lfvrlp.de/index.php/aktuelles

(wollt mal gucken, ob sie den Dreck auch auf ihrer Seite Schreiben, dabei aufgefallen)...
 
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Werden die Spendengelder von Petra und co. eigentlich an gewisse Verbandler weitergeleitet???


Aber wenn man 35J. das Gehirn gewaschen bekommt glaubt man irgendwann das es so sein muss wie von Drosse damals erzählt.

Allein der Name Drosse muss in manchen Köpfen so angesehen sein das man sogar nen Altar im Schlafzimmer aufbaut.
Der letzte mit solch ein Ansehen wie Drosse es in der Verbandswelt hat,ist schon seit mitte der 40er Jahre tot.

Ein hoch auf Drosses Gehirnwäsche und Tatsachenverdrehung er lebe hoch hoch hoch........


Ps: Ihr müsst ihnen noch mehr Gerld geben euch vollkommen unterwerfen und gehorchen,euch bücken wenn man es euch befehlt, nur dann seit ihr die einzigsten besseren Angler dieser Welt.




|wavey:
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Was ist der Unterschied zwischen Verbänden der organisierten Angelfischerei (wie hier RLP) und PETA??

PETA wird nicht von organisierten Angelfischern finanziert.............................

Die sind doch selber schuld, wenn sie mit ihren Vereinen weiter in solchen Verbänden bleiben - dabei wärs bei gleichem Ergebnis viel weniger Aufwand, das Geld gleich an PETA zu überweisen..
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Jetzt ist der gute Herr Günster schon so lange Vorsitzender des LV RLP, und kennt sich immer noch nicht mit den gesetzlichen Grundlagen aus.
§ 23 Zurücksetzen und Verwertung von Fischen
(1) Fische, die einem Fangverbot unterliegen, sind, wenn sie nach dem Fang noch überlebensfähig sind, unverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorsicht ins Gewässer zurückzusetzen.
(2) Werden Fische, die einem Fangverbot unterliegen, mit Aalhamen, Ankerkuilen oder Zugnetzen gefangen und können sie, weil sie tot oder nicht überlebensfähig sind, nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden, so sind sie nach Anordnung der Fischereibehörde zu gemeinnützigen oder fischereiwirtschaftlichen Zwecken zu verwenden, wenn die Menge den eigenen Bedarf des Fischers übersteigt.
Da steht nirgendwo, dass maßige und nicht geschützte oder in der Schonzeit gefangene Fische entnommen und verwertet werden müssen.
Ordnungswidrigkeiten:
5. entgegen § 17 den Fang auf untermaßige Fische ausübt,
6. entgegen den §§ 18, 19, 20 oder 21 unter Nichtbeachtung der Schonzeiten und der Fangverbote den Fischfang ausübt,
7. entgegen § 23 Abs. 1 einem Fangverbot unterliegende Fische, wenn sie nach dem Fang noch überlebensfähig sind, nicht unverzüglich oder nicht mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorsicht ins Gewässer zurücksetzt,
8. entgegen § 24 Satz 1 Fische, die einem Fangverbot unterliegen, in den Verkehr bringt,
9. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 Stell- oder Staknetze, Stoßhamen, Treib-, Senk-, Wurf- oder Zugnetze mit kleineren Maschenweiten als 2,5 cm verwendet,
10. entgegen § 26 Satz 1 zum Hältern von Fischen Setzkescher verwendet, die nicht aus Textilien hergestellt sind, oder entgegen Satz 2 Fische in Gewässern mit Schiffsverkehr in Setzkeschern unsachgemäß hältert,
Auch hier steht nichts von Verwertungspflicht oder Entnahmepflicht.
Bei Gemeinschaftsfischen ist es etwas komplizierter:
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
(LFischG-DVO)
Vom 11. November 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2013 bis 13.07.2018

§ 10
Gemeinschaftsfischen
(1) Angelveranstaltungen, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom Veranstalter festgelegt wird, gelten nicht als verbotene Wettfischen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 1 LFischG, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.
Die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische ist sichergestellt,
2.
die oder der Hegepflichtige hat der Veranstaltung zugestimmt.
(2) Eine sinnvolle Verwertung im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt vor, wenn die gefangenen Fische als Lebensmittel verwendet werden. Bei Veranstaltungen, die aus Hegegründen durchgeführt werden, ist eine sinnvolle Verwertung auch gegeben, wenn die gefangenen Fische als Futtermittel oder zum Besatz anderer Gewässer verwendet werden.
(3) Die Fangergebnisse sind zu protokollieren. In Küstengewässern ist die Niederschrift nach einem von der oberen Fischereibehörde bestimmten Muster anzufertigen. Die Protokolle sind den Hegepflichtigen zu übergeben, für den Bereich der Küstengewässer der oberen Fischereibehörde.
Demnach dürften also die gefangenen Fische bei einem Hegefischen nur in andere Gewässer eingesetzt werden. Das betrifft aber nicht den Angler, der nicht an einem Gemeinschaftsfischen teilnimmt.

Fazit: Die Äußerung von Herrn Günster, dass eine Verwertungspflicht für gefangene Fische besteht, entbehrt der rechtlichen Grundlage in RLP.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Jetzt ist der gute Herr Günster schon so lange Vorsitzender des LV RLP, und kennt sich immer noch nicht mit den gesetzlichen Grundlagen aus.

Dann wäre es besser,wenn er Dieter Nuhr's Weisheit beherzigen würde:

Wenn man keine Ahnung hat,einfach mal die Frexxe halten.

Den verbalen Rohrkrepierer zu machen,scheint bei einigen Verbandlern in den Genen zu liegen?
 

el.Lucio

Kreuzkümmel
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ich hab mal gerade nachgeschaut. Im Merkblatt zum Fischereierlaubnisschein RLP Mosel steht:

Wels: kein Mindestmaß
kein Fangverbot
sondern ANLANDEVERPFLICHTUNG ;+

was mach ich denn dann mit so nem Tier? Dem Pächter aufn Hof bringen?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Da sind ja wirkliche Experten am Ruder.

Von der Rechtslage keine Ahnung, von verantwortungsvoller Hege keine Ahnung und dann auch noch seine Verpflichtungen als Vorsitzender eines Landes-Fischereiverbands gegenüber den zahlenden Mitgliedern komplett ignorierend.

Ich freue mich über jede Offenlegung zu Details aus diesem Sumpf. Vielleicht fängt dann eine relevante Anzahl zahlender Mitglieder endlich mal an darüber nachzudenken, ob gewisse Neubesetzungen von Schlüsselstellen anzustreben wären.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ich hab mal gerade nachgeschaut. Im Merkblatt zum Fischereierlaubnisschein RLP Mosel steht:
Hier gehts aber um den Rhein (wos das meines Wissens so nicht gibt (bei uns am Neckar auch Abknüppelpflicht für jeden Waller))..

was mach ich denn dann mit so nem Tier? Dem Pächter aufn Hof bringen?
oder Mülltonne, oder im Wald vergraben (wobei alte Waller wohl eher in de nSondermüll gehören dürften) - eine individuelle Verwertungspflicht besteht NICHT, wenn ein Entnahmegebot vorliegt.

Aus Gründen der übergeordneten Hege (über die nicht der Angler, sondern der Bewirtschafter (und evtl. Naturschutzstellen, je nach Bundesland) entscheiden), soll der Fisch einfach raus aus dem Gewässer, unabhängig was danach damit passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben