Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ich "maule" nicht umsonst seit Jahr(zehnt)en...........

Was mich entsetzt ist das Ausmaß der Inkompetenz. Der Mann behauptet ja nachwievor, die Entnahme wäre vom Tierschutzgesetz vorgeschrieben. Das ist nachweislich kompletter Humbug und man muss nicht gerade Jura studiert haben, um zu erkennen, dass das Gegenteil der Fall ist, falls es keine Verwertungsabsicht gibt und für die jeweilige Tierart keine Entnahmepflicht besteht (Vorliegen eines vernünftigen Grunds als Grundlage für das Töten).

Ich stelle mir mit Grausen vor, was dieser Mann z.B. Junganglern für Geschichten erzählt.
 

NedRise

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AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

"Jeder nicht geschonte Fisch muss getötet werden"... das hört sich so an als ob die Fische ausrotten wollten, echt dumm diese Wortwahl.

Diese selbstgerechten Ar.... vom Verband, unglaubliche Betonköpfe. Die FuF bringt ja mittlerweile zwischendurch mal etwas ProAngeln, was ich als positive Entwicklung sehe. Der Blinker ist da behäbiger und mehr auf Verbandslinie gewesen, wie das momentan ist weiß ich nicht, da länger nicht mehr gelesen.
 

exil-dithschi

ansitzspinner
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ich stelle mir mit Grausen vor, was dieser Mann z.B. Junganglern für Geschichten erzählt.
nicht nur dieser mann.
was meinst du wie mein kumpel mich angschaut hat, als ich vor seinen augen zum ersten mal einen maßigen zander außerhalb der schonzeit zurückgesetzt habe.
da hatte der gerade die fischerprüfung gemacht und gedacht, daß ich fast mit einem bein im knast wäre.
 

NedRise

Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ja, dieser Blödsinn wird fleißig immer weiter gelehrt. Dann werde ich immer von frischen Fischereiinhabern immer darauf hingewiesen das ich die Fische nicht zurücksetzen darf. Und ich darf dann wieder erklären, das ich das unter umständen doch darf.

Warum lehren die nicht die tatsächliche Rechtslage...

Einmal wurde ich am Rhein sogar nach dem zurücksetzen mit einem verächtlichen "Aha Sportangler" bedacht...#d:)
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Wie kann jemand mit solchen intellektuellen Defiziten Präsident eines Landesverbands sein?

Im dt.Verbandstheater geht das durchaus.

Das Talent zum Niveautechnischen Limbo..unterbieten ging bisher ja immer.

Das merkwürdige daran,solche Leute fallen ja nicht urplötzlich samt ihrer schrägen,beinahe Zwangsjackenpflichtigen Ansichten vom Himmel ins Amt,da zieht auch kein Papagei Zettel mit Kandidaten aus 'nem Hut,würde dieses Amt vererbt ,wären fortlaufende Peinlichkeiten ja auch als Gendefekt erklärbar..dem ist aber auch nicht so.

Tja..wer und was macht solche Experten also zu Präsidenten?
 
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Auch wenn das hier schon paar Tage alt ist.

Bin aus RLP und möchte zu dem Verbandstypen und seinem bla bla nicht weiter eingehen. Kenne den noch nicht mal. Ein wjnfacher Verweis auf die LFO hätte doch gereicht.

Vor ca. 2 Jahren gab es noch ein Mindestmaß für Wels von 60 cm für ALLE Gewässer. Das wurde dann gestrichen und somit ist der Wels automatisch unter die Arten gerutscht, für die eine Anlandeverpflichtung besteht.

Das wurde in dem FuF Artikel auch nicht korrekt dargestellt.
 
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Anlandungspflicht ?
In Baden-Württemberg nein. Da kann es 1000 gute Gründe geben einen gefangen Fisch ausserhalb der Schonzeit zurückzusetzen.
Da es um Tierschutz geht kann man auf Bayern verweisen. Da wurde ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, der Fischereirechtsinhaber kann bestimmen, welche Fische auch abweichend von Schonzeiten und Schonmaßen zurückgesetzt werden dürfen.
Damit wird impliziert dass es solche Gründe grundsätzlich geben kann, auch wenn in Bayern die Fischereirechtsinhaber davon keinen Gebrauch machen. Wenn es aber solche Gründe in Bayern gibt wird es diese Gründe auch in BW geben. Und da in BW nirgends geschrieben steht dass der Angler die Entscheidung nicht treffen darf und er ja einen Sachkundenachweis hat kann man davon ausgehen dass er das beurteilen kann. So würde ein RA argumentieren. Da ich keiner bin ist das keine Rechtsberatung. Und wenn unsere Verbände zu etwas nütze wären würde dies als Rechtsgutachten eingeholt und so publiziert werden. Kostet zwischen 1000,00€ -2500,00€. Also 100 -200 Mitgliedsbeiträge oder 20 - 40 Schulungssteuer (65,00€ pro Schulungsteilnehmer an den Verband) in BW.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Richtig, nur weil Schonzeit/maß ausgesetzt sind, gibt es noch lange keine Anlandungspflicht (ausser Bayern, wo die explizit festgeschrieben wird in AFVIG 11/8).

Daher haben das die Kollegen von FuF also richtig dargestellt....

Nur die Vebandler in RLP sind da geistig noch nicht in der Lage, Realitäten zu akzeptieren...
 
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

In RLP gibt es in einigen Gewässern bzw. Pachtabschnitten des
Rhein eine Entnahmepflicht für Waller (Teilweise auch für Rapfen, für Grundeln sowieso) und das steht auch so auf den Scheinen.

Die ist eindeutig definiert - was ich davon halte steht auf einem anderen Blatt Papier.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

eben - wenns klar drauf steht isses so, und nicht nur weil Schonmaß aufgehoben wurde..
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Im blauen Fischereischein von Rheinland-Pfalz steht (letzter Satz): "Fangfähige Fische unterliegen einer Anlandeverpflichtung". Da es für Waller in RLP weder Mindestmaß noch Schonzeit gibt, muss jeder gefangene Waller angelandet werden. Und das gilt somit für ganz RLP. Es steht allerdings nirgendwo etwas von Verwertungspflicht.
 

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Guest
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Unter Anladeverpflichtung verstehe ich, das ich den Fisch vom Wasser ans Land bringen muss...mit Kescher, Gaff, Hand oder sonst was ;) Das ich den Fisch töten muss lese ich aus "Anlandeverpflichtung" nicht heraus :D Aber einige Leute haben eh immer eine komische / unklare Audrucksweise...
 
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ja auf meiner Rheinkarte steht es auch drauf dass Fische ohne oder über dem Mindestmaß entnommen werden müssen! An einem anderen Gewässer an dem ich angele steht es zwar nicht auf der Karte, man verliert diese aber wenn man dabei beobachtet wird.

Für mich gibt es da rechtlich gesehen erstmal keinen Interpretationsspielraum in Rheinland-Pfalz. Wenn man von den Falschen beim zurücksetzten beobachtet wird, und dies einen nachgewiesen wird bzw man es auch noch zu gibt muss man da auf jeden Fall erstmal mit Konsequenzen rechnen. Ob man dann im Nachhinein mit der Argumentation durch kommt wo denn bitte die Sinnvolle Verwertung eines 10cm Barsches oder eines 2 Meter Welses ist, wäre interessant zu erfahren, mir persönlich aber viel zu viel Ärger.



Das ist natürlich leider echt beschissen wenn man Zuschauer beim Angeln hat und den gefangenen Fisch nicht unbedingt abknüppeln will.

SO wie ich gehört habe rutschen vielen Anglern die Fische in Rheinland Pfalz noch im Wasser vom Haken beim Versuch der Handlandung. Daraus kann einem normal kein Strick gedreht werden! Vermute ich zu mindest.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Ja auf meiner Rheinkarte steht es auch drauf dass Fische ohne oder über dem Mindestmaß entnommen werden müssen! An einem anderen Gewässer an dem ich angele steht es zwar nicht auf der Karte, man verliert diese aber wenn man dabei beobachtet wird.

Für mich gibt es da rechtlich gesehen erstmal keinen Interpretationsspielraum in Rheinland-Pfalz. Wenn man von den Falschen beim zurücksetzten beobachtet wird, und dies einen nachgewiesen wird bzw man es auch noch zu gibt muss man da auf jeden Fall erstmal mit Konsequenzen rechnen. Ob man dann im Nachhinein mit der Argumentation durch kommt wo denn bitte die Sinnvolle Verwertung eines 10cm Barsches oder eines 2 Meter Welses ist, wäre interessant zu erfahren, mir persönlich aber viel zu viel Ärger.



Das ist natürlich leider echt beschissen wenn man Zuschauer beim Angeln hat und den gefangenen Fisch nicht unbedingt abknüppeln will.

SO wie ich gehört habe rutschen vielen Anglern die Fische in Rheinland Pfalz noch im Wasser vom Haken beim Versuch der Handlandung. Daraus kann einem normal kein Strick gedreht werden! Vermute ich zu mindest.

Hier existiert halt die gleiche Problematik wie in Bayern. Es wurde bisher nie gerichtlich geklärt, ob eine generelle Entnahmepflicht als vernünftiger Grund zum Töten eines Fisches im Sinne des Tierschutzgesetzes hinreichend ist, auch wenn keine Verwertung erfolgt. Das muss irgendwann durch die Instanzen getragen werden, oder zumindest auf den Tisch der ersten Instanz.
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Hallo Naturliebhaber
Hallo miteinander


Hier existiert halt die gleiche Problematik wie in Bayern. Es wurde bisher nie gerichtlich geklärt, ob eine generelle Entnahmepflicht als vernünftiger Grund zum Töten eines Fisches im Sinne des Tierschutzgesetzes hinreichend ist, auch wenn keine Verwertung erfolgt. Das muss irgendwann durch die Instanzen getragen werden, oder zumindest auf den Tisch der ersten Instanz.

Hier liegt der Irrtum. Die Entnahmepflicht ist nicht Folge des Tierschutzgesetzes sondern hängt mit dem Hegerecht zusammen.

Servus
Fischer am Inn
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Im blauen Fischereischein von Rheinland-Pfalz steht (letzter Satz): "Fangfähige Fische unterliegen einer Anlandeverpflichtung".

In Bayern ists anders, weils da als geltendes Recht in der Verordnung steht mit dem Abknüppeln (AFVIG 11/8) !

In RLP stehts da nicht (in Verordnung, http://landesrecht.rlp.de/jportal/p....hl=1#jlr-FischGDVRPV2P17-jlr-FischGDVRPV1P17), im Gesetz eh nicht (>regelt Verordnung), nur aufm Schein (mit dann wohl fehlender Rechtsgrundlage)...

Das wusst ich bisher nicht (wie auch), weil ich ja immer Gesetz und Verordnung heranziehen muss (hab ja keinen RLP-Schein)....

Und weil das auch so sein muss, dass es in Gesetz und/oder Verordnung stehen MUSS, da sonst jeder Gastangler aus einem anderen Bundesland in RLP das ja nicht wissen kann (steht ja nicht auf seinem Schein) - oder das gilt halt nur für RLP-Einwohner...
;-))))))

Ist also rechtlich so schon mal kompletter Schrott in meinen Augen ....

Das kommt wahrscheinlich daher, weil das da steht in der RLP-Verordnung:
§ 21
Besondere Fangverbote:

Für Fische, die nicht zu den in § 17, § 20 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 genannten Arten zählen, besteht eine Anlandeverpflichtung.
Das bedeutet aber eben NICHT, dass JEDER Fisch über Maß und ohne Schonzeit entnommen werden MUSS, sondern nur eben nur die in den genannten § NICHT aufgezählten Arten.

Wie die zu dem Schrott auf dem Schein kommen, wäre mal interessant, das nach zu verfolgen...

Nachdem da aber auch die Grünen, der parlamentarische Arm der Ökotaliban, mit am Ruder sind, wundert mich solche Anglerfeindlichkeit eh nicht..

Da schon eher bei der CSU in Bayern - da die CSUler in Amigobayern aber auch alles alleine machen müssen, wohl inkl. Opposition, kommt das vielleicht von daher, dass die auch die anglerfeindliche Seite noch mitmachen müssen ;-)))

In B-W haben wir dazu neben den Grünen ja auch noch die SPD und die CDU ;-)))
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
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Hallo Naturliebhaber
Hallo miteinander




Hier liegt der Irrtum. Die Entnahmepflicht ist nicht Folge des Tierschutzgesetzes sondern hängt mit dem Hegerecht zusammen.

Servus
Fischer am Inn

Ich habe nicht geschrieben, dass die Entnahmepflicht Folge des Tierschutzgesetzes ist. Es geht darum, ob der Inhaber der Fischereirechte (oder ein Gesetzgeber) festlegen kann, dass ein fangfähiger Fisch immer zu entnehmen ist, auch wenn keine Verwertungsabsicht besteht. Welches Hegeziel wird denn bei der Entnahme einer Barbe oder eines Aals erreicht?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden

Diskutiert das in einem passenden Thread ums AFVIG aus - hier gehts um anderes, anderes Bundesland, anderer Sachverhalt..
Danke
 
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