AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden
Im blauen Fischereischein von Rheinland-Pfalz steht (letzter Satz): "Fangfähige Fische unterliegen einer Anlandeverpflichtung".
In Bayern ists anders, weils da als geltendes Recht in der Verordnung steht mit dem Abknüppeln (AFVIG 11/8) !
In RLP stehts da nicht (in Verordnung,
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p....hl=1#jlr-FischGDVRPV2P17-jlr-FischGDVRPV1P17), im Gesetz eh nicht (>regelt Verordnung), nur aufm Schein (mit dann wohl fehlender Rechtsgrundlage)...
Das wusst ich bisher nicht (wie auch), weil ich ja immer Gesetz und Verordnung heranziehen muss (hab ja keinen RLP-Schein)....
Und weil das auch so sein muss, dass es in Gesetz und/oder Verordnung stehen MUSS, da sonst jeder Gastangler aus einem anderen Bundesland in RLP das ja nicht wissen kann (steht ja nicht auf seinem Schein) - oder das gilt halt nur für RLP-Einwohner...
;-))))))
Ist also rechtlich so schon mal kompletter Schrott in meinen Augen ....
Das kommt wahrscheinlich daher, weil das da steht in der RLP-Verordnung:
§ 21
Besondere Fangverbote:
Für Fische, die nicht zu den in § 17, § 20 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 genannten Arten zählen, besteht eine Anlandeverpflichtung.
Das bedeutet aber eben NICHT, dass JEDER Fisch über Maß und ohne Schonzeit entnommen werden MUSS, sondern nur eben nur die in den genannten § NICHT aufgezählten Arten.
Wie die zu dem Schrott auf dem Schein kommen, wäre mal interessant, das nach zu verfolgen...
Nachdem da aber auch die Grünen, der parlamentarische Arm der Ökotaliban, mit am Ruder sind, wundert mich solche Anglerfeindlichkeit eh nicht..
Da schon eher bei der CSU in Bayern - da die CSUler in Amigobayern aber auch alles alleine machen müssen, wohl inkl. Opposition, kommt das vielleicht von daher, dass die auch die anglerfeindliche Seite noch mitmachen müssen ;-)))
In B-W haben wir dazu neben den Grünen ja auch noch die SPD und die CDU ;-)))