AW: LAV MeckPomm: Drehen jetzt alle durch?
Hallo Ralle 24,
abgesehen davon, dass ich mit der Erwiederung von Gunnar weitestgehend übereinstimme, nochmal die Frage an Dich.
Wie stellst Du Dir eine gewässerbezogene Fangbegrenzung in einem Flächenland mit Gewässerverbung wie in Brbg oder MV vor? Und wie willst Du das kontrollieren?
Soll jeder Vereinsfürst bestimmen, was in seinem "Privatsee" entnommen werden darf und was nicht? Das kann wohl kaum im Sinne einer freizügigen Angelregelung sein, wie von Euch teils zu Recht propagiert.
Wie Gunnar schreibt gibt es die Fangbegrenzung in MV für zwei Hechte am Tag, in Brbg für drei Hechte am Tag. Das alles kann aber nicht einen "Hechtkönig" davon abhalten "scheinbar legal" mit seinem Hobby gewerblichen Handel zu treiben und somit das "Hobbyangeln" ad absurdum zu führen. Selbst wenn das Gewässer eine Entnahme von 100 Hechten im halben Jahr und damit in Übereinstimmung mit der Fangbegrenzung zulässt, so soll sich meinetwegen der freuen, der eine große Familie hat und sich gesund ernähren will. Aber Geschäftemacherei hat dabei nichts verloren. Der soll ein Gewerbe mit all seinen bereits genannten Kobsequenzen anmelden. Aber bitte nicht anderen das Hobby durch den schlechten Ruf kapput machen.
Gruß
Tomasz
Nun, der Reihe nach.
Es ist amüsant zu lesen, wie Du sanft in eine Art der Diktion hinübergleitest, die Du manchmal an uns (nicht immer ganz zu unrecht) kritisierst.
Das macht Dich menschlich und symphatisch.
Natürlich propagiere ich/wir eine freizügigere Handhabung der Angelfischerei. Dass bedeutet aber gewiss nicht regellos.
Wir haben wohl oft genug betont, dass Gewässerspezifische Regelungen vom Hegepflichtigen ( Fischereirechtinhaber, Verein, Hegegemeinschaft o.ä.) durchaus legitim sind. Wir wehren uns jedoch gegen pauschale Gesetze, verordnet von Funktionären oder Verbänden, unter denen auch nicht organisierte Angler zu Leiden haben.
Als (austauschbares) Beispiel: Wenn in einem Verein per Mehrheitsbeschluß der Mitglieder entschieden wird, dass in deren Gewässern der Setzkescher nicht erlaubt ist, dann ist das halt so. Und wenn in einem anderen Verein beschlossen wird, dass der Setzkescher verwendet werden darf, dann ist das dort eben auch so. Diese Entscheidungsfreiheit sollte nicht per Gesetzesdiktion genommen werden.
Was die Fangbeschränkungen angeht, so ist das in meiner Gegend halt so, dass es wesentlich mehr Angler gibt, als Gewässer. Da kommt man um eine detaillierte Gewässerordnung halt nicht herum. Das hat nix mit Einschränkung der Freiheit zu tun, sondern dient dazu allen Anglern langfristig eine erfolgreiche Fischwaid zu sichern.
In MV mit seinem enormen Gewässerreichtum mag das anders sein. Dort mögen sich die Angler auf so viele Gewässer verteilen, dass der Fangerfolg des einzelnen keinerlei spürbare Auswirkung auf die Bestände hat. Kann ich nur aus Deinen Worten ableiten, also nicht aus eigener Erfahrung behaupten.
Wenn dem so ist, dann spielt die Entnahme von 100 Hechten für den Bestand keine Rolle. Beeinflusst es den Bestand nicht negativ, haben die übrigen Angler auch keinerlei Nachteile dadurch.
Was bleibt, ist dann die emotionale/moralische Seite. " Man" tut sowas nicht. Emotionen sind höchst subjektiv, Moral ist wechselhaft und unterliegt dem sog. Zeitgeist. Beides sind keine guten Voraussetzungen für Gesetze die nicht zum Ziel haben, einen direkten Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden.
Eine Fangbegrenzung muss darüber hinaus nicht zwingend auf ein Gewässer bezogen sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das in MV ja auch nicht (überall?) so.
Wie Gunnar schreibt, darf man in MV 2 Hechte pro Tag fangen. Rein rechnerisch sind das 730 Hechte pro Jahr und Angler. Das wird auch der beste Angler kaum schaffen.
Einigkeit besteht unzweifelhaft darin, dass die Angelfischerei ein Hobby ist und nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu dienen hat. Ich denke aber, dass auch der begeistertse Fischesser kaum mehr als einen Hecht pro Woche mit Genuss verspeisen will. Eine Eingrenzung von z.B. 2 Hechten pro Tag, aber nicht mehr als 4 pro Monat, dürfte daher kaum jemandem einen nicht zu verkraftenden Nachteil bereiten. Dabei dürfte es auch wurscht sein, aus welchem Gewässer die Fische stammen. Solche Regelungen sind bei uns übrigens keine Seltenheit und werden auch angenommen. Das hat auch nix mit Regulierungswut zu tun, sondern dient dem Schutz der Bestände und sorgt für eine gerechte Verteilung der Gewässerproduktivität. So ist sichergestellt, dass derjenige der - aus welchen Gründen auch immer - nur zweimal im Monat fischen gehen kann die annähernd gleiche Menge Fisch entnehmen kann, wie derjenige, der jeden Tag am Wasser sein kann.
Natürlich geht sowas nicht ohne Kontrolle. Da eine flächendeckende Kontrolle rund um die Uhr nicht mal bei uns - geschweige denn in MV - möglich ist, haben wir vielfach ( nicht überall) ein indirektes Kontrollsystem. Jeder Angler hat ein Fangbuch mit sich zu führen. Fische die entnommen werden, sind sofort an Ort und Stelle einzutragen. Erst dann darf man weiterfischen.
Bedeutet, wer am Wasser mit einem Fisch angetroffen wird der nicht im Fangbuch eingetragen ist, hat ein Problem.
Auch das ist nicht gesetzlich verankert, sondern Sache des Hegepflichtigen. Dies muss nicht zwingend pro Gewässer erfolgen, sondern kann auch für einen Gewässerfonds gelten.
Ich bin mir ziemlich sicher dass Du mit mir übereinstimmst, dass 48 Hechte pro Jahr nicht zu wenig sind und dass dabei auch der eine oder andere Fisch für den Nachbarn oder den Freund ohne großen Eigenverzicht abzweigbar sind.
Also eigentlich doch genau das, was hier die Mehrheit als vernünftig ansehen. Man mag noch 40 oder 60 pro Jahr draus machen, das ist ja wurscht.
Kommt dann ein Hechtkönig und proklamiert, in einem halben Jahr 100 Hechte entnommen und getauscht zu haben, stellt sich die Frage nach der rechtmäßigkeit des Tausches gar nicht mehr. Er hat schlicht und einfach die zulässige Fangmenge überschritten und würde bei uns mit Sicherheit die Fischereierlaubnis entzogen bekommen.
Was die Sache mit Handel und Gewerbe angeht, wurde hier mehrfach geschrieben, dass dies unabhängig vom Fischereigesetz sowieso zu beanstanden ist. Also auch auf dieser Schiene ist für eine Eingrenzung gesorgt. Es muss nur im Falle des Bekanntwerdens auch entsprechend verfolgt werden. Das wurde im hier vorliegenden Fall wohl versäumt, oder nicht erwähnt.
Ich möchte noch ein andere Beispiel anführen, weil wir uns hier auf Hechte konzentrieren.
Es gibt ja durchaus Gewässer, die einen gravierenden Überbestand an einer Fischart ( meist Rotauge, Brassen oder Barsch) haben und in denen das zurücksetzen aus hegerischen Gründen sogar untersagt ist. Auch beim Wels wird so des öfteren gegen Besatzsünden der Vergangenheit vorgegangen. Das Resultat dieser Hegemaßnahme ist entweder ein Verzicht auf das beangeln dieser Arten, weil man keine eigene Verwertungsmöglichkeit hat, oder unbeobachtetes zurücksetzen der Fänge oder entsorgen in die Mülltonne aus dem gleichen Grund. In solchen Fällen ist es aus fischereilicher Sicht weder ehrenrührig noch unmoralisch, noch Bestandsschädigend, solche Fäge zu entnehmen und zu tauschen oder gar zu verkaufen. Mit Fiskus und Gewerbeaufsicht muss man sich halt selbst auseinandersetzen.
Schwarz/Weiß gibt es nicht. Also sollte man sich auf eine Farbzone einigen, in der die allermeisten Angler eine helle Weste haben, ein paar sich mehr in der Grauzone tummeln und wenigen schwarzen Schafen das Leben schwer gemacht wird.
Halte ich für besser als eine blütenweiße Zwangsjacke.