Chiforce
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AW: Leatherman Empfehlung
Leathermans mit Einhandmesser haben aber eine Klingenarretierung, und fallen unter:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Franky, was du da angegeben hast:
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.4
Kombinationswerkzeuge (z. B. sogenannte Multitools), an de-
nen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zu-
sätzlich aufgeklappt werden mu
ss, fallen nicht unter diese Be-
griffsbestimmung.
trifft nur auf die "klassische Bauform" mit Fingernagelrille zu, die Einhandbedienbaren sind nicht erlaubt.
Leude... Immer ein wenig ruhig Blut...
Exkurs... Ja - Umgang mit Einhandmessern (Spring/Klapp) ist generell verboten. Ausnahme: Klinge <= 8,5 cm und nicht zweiseitig geschliffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html
Für die Dinger besteht ein Führungsverbot mit den bekannten Ausnahmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Multitools fallen lt. Verwaltungsvorschrift NICHT darunter:
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf
(S. 55 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.4)
Da das direkte "Führen" zweckgebunden ist und sonst ein "Transport" vorliegt, ist u. a. der Rucksack für meinen Bogen mit einem TSA- Gepäckschlösschen versehen. Somit ist er verschlossen und der Transport meines Einhandmessers (geht nicht um den Bogen!) gesetzeskonform. Noch...
"Man" will es ja so.....
PS: wie Richter das Ganze "interpretieren" steht allerdings auf einem anderen Blatt - könnt ihr euch ja mal von Tante Google zeigen lassen...
Leathermans mit Einhandmesser haben aber eine Klingenarretierung, und fallen unter:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Franky, was du da angegeben hast:
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.4
Kombinationswerkzeuge (z. B. sogenannte Multitools), an de-
nen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zu-
sätzlich aufgeklappt werden mu
ss, fallen nicht unter diese Be-
griffsbestimmung.
trifft nur auf die "klassische Bauform" mit Fingernagelrille zu, die Einhandbedienbaren sind nicht erlaubt.
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