Leatherman Empfehlung

Chiforce

<°))>><
AW: Leatherman Empfehlung

Leude... Immer ein wenig ruhig Blut... ;)
Exkurs... Ja - Umgang mit Einhandmessern (Spring/Klapp) ist generell verboten. Ausnahme: Klinge <= 8,5 cm und nicht zweiseitig geschliffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html
Für die Dinger besteht ein Führungsverbot mit den bekannten Ausnahmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Multitools fallen lt. Verwaltungsvorschrift NICHT darunter:
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf
(S. 55 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.4)
Da das direkte "Führen" zweckgebunden ist und sonst ein "Transport" vorliegt, ist u. a. der Rucksack für meinen Bogen mit einem TSA- Gepäckschlösschen versehen. Somit ist er verschlossen und der Transport meines Einhandmessers (geht nicht um den Bogen!) gesetzeskonform. Noch...
"Man" will es ja so.....

PS: wie Richter das Ganze "interpretieren" steht allerdings auf einem anderen Blatt - könnt ihr euch ja mal von Tante Google zeigen lassen...

Leathermans mit Einhandmesser haben aber eine Klingenarretierung, und fallen unter:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


(1) Es ist verboten
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Franky, was du da angegeben hast:
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.4
Kombinationswerkzeuge (z. B. sogenannte Multitools), an de-
nen die Messerklinge eines der Werkzeuge darstellt und zu-
sätzlich aufgeklappt werden mu
ss, fallen nicht unter diese Be-
griffsbestimmung.

trifft nur auf die "klassische Bauform" mit Fingernagelrille zu, die Einhandbedienbaren sind nicht erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Franky

Guest
AW: Leatherman Empfehlung

Aaaaaaalter Falter...
Also... Führungsverbot mit Ausnahme (wenn Zweck blablausw) für Multitools mit EINHÄNDIG zu öffnender UND gleichzeitig arretierender Klinge.
Wenn feststellbar und "zweihandbetrieb" - dann ok? (würde aber nicht unter Ausnahme lt. Bundesanzeiger fallen).
Wenn nur mit Federspannung gehalten, dann auch ok? (würde aber auch nicht unterdie Ausname des Bundesanzeigers fallen)
Jetzt weiss ich, warum so eine große Verunsicherung auf ALLEN Seiten herrscht. Keiner weiss nichts genaues!! Aber das wissen wir ganz genau!!
 
AW: Leatherman Empfehlung

Gehts jetzt ums angeln oder nicht?

Aber an dem schönen Gesetz werden sich auf alle Fälle ein paar Juristen bereichern :D Logisch, klar und verständlich für jedermann...
 

Chiforce

<°))>><
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Aaaaaaalter Falter...
Also... Führungsverbot mit Ausnahme (wenn Zweck blablausw) für Multitools mit EINHÄNDIG zu öffnender UND gleichzeitig arretierender Klinge.
Wenn feststellbar und "zweihandbetrieb" - dann ok? (würde aber nicht unter Ausnahme lt. Bundesanzeiger fallen).
Wenn nur mit Federspannung gehalten, dann auch ok? (würde aber auch nicht unterdie Ausname des Bundesanzeigers fallen)
Jetzt weiss ich, warum so eine große Verunsicherung auf ALLEN Seiten herrscht. Keiner weiss nichts genaues!! Aber das wissen wir ganz genau!!

Ja, genau,
Einhandbedienung und feststellbar--> verboten
Zweihandbedienung (Fingernagelrille) und feststellbar --> erlaubt

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

da ist auchnochmal eine schöne Erklärung:
2.1 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge



Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss...

Ebenso sind solche Messer keine "Einhandmesser“ im Sinne des Gesetzes, deren Klinge zwar arretiert, die aber mit beiden Händen geöffnet werden muss...

Also zusammengefasst:
Einhändig und arretierbar --> verboten
Einhändig ohne Arretierung --> erlaubt

Zweihändig und arretierbar --> erlaubt

MfG
 
F

Franky

Guest
AW: Leatherman Empfehlung

Aaaaaalter Falter hoch zwei...
Jetzt ist bei mir der Groschen gefallen, wovon Multitools ausgenommen sind... Aufgrund des zweigeteilten Griffs (der in der Regel ja die Zange darstellt), würde fast jedes Multitool als sogenanntes "Butterflymesser" eingestuft werden, die nicht nur dem Führungsverbot nach §42a WaffG unterliegen, sondern nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b WaffG und Anlage 1 Abs. 2.1.4 als Waffe eingestuft sind.
Ick dreh am Rad |uhoh:|uhoh:|uhoh:

Gut, dass wir einen "adäquaten Grund" aufbringen können...
 
AW: Leatherman Empfehlung

Bei meinem Leatherman ist nach erstmaligem gebrauch ein Schenkel der Zange abgebrochen....Gott sei Dank war es eun Werbegeschenk!!!!
 

Chiforce

<°))>><
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Aaaaaalter Falter hoch zwei...
Jetzt ist bei mir der Groschen gefallen, wovon Multitools ausgenommen sind... Aufgrund des zweigeteilten Griffs (der in der Regel ja die Zange darstellt), würde fast jedes Multitool als sogenanntes "Butterflymesser" eingestuft werden, die nicht nur dem Führungsverbot nach §42a WaffG unterliegen, sondern nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b WaffG und Anlage 1 Abs. 2.1.4 als Waffe eingestuft sind.
Ick dreh am Rad |uhoh:|uhoh:|uhoh:

Gut, dass wir einen "adäquaten Grund" aufbringen können...


Alter, krass, ja stimmt, jetzt sehe ich da auch den Zusammenhang...

Also eine Klappzange ist potentiell eine Waffe, und erstrecht eine Waffe, wenn an dieser eine Einhandbedienbare-Feststell-Klinge ist, aber feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12cm sind erlaubt, obwohl man potentiell viel mehr Schaden damit produzieren kann, und Beile, Äxte, die als Gartenwerkzeug eingestuft sind, sind rechtlich vergleichbar mit einem Fußball...

leicht verschobene Rechtsauffassung...
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Leatherman Empfehlung

Die 8,5cm beziehen sich auf die Springmesser, bei Einhandmessern ist die Klingenlänge unerheblich. Die Leathermans mit Einhandbedienung werden auch definitiv bei einer Kontrolle eingezogen. Nachzulesen in diversen Threads im Tacticalforum und Messerforum.
Werden sie meiner Erfahrung nach nicht, höchstens von ein paar übereifrigen Frischlingen oder wenn dein Auftreten entsprechend ist. Es gibt ja auch Fälle in denen ein 3cm Einhandmesser eingezogen und zur Anzeige gebracht wurde.
Das das ganze Gesetz lächerlich ist wissen wir ja alle. So darf ich mein 3,5cm nicht mehr führen da es einhändig & arretierbar ist. Meine großen Tactical Slipjoints darf ich jedoch führen, da nicht arretierbar aber einhändig (das die Klinge durch die Hand arretiert wird interessiert dabei ja nicht weiter) #q
 

StefanG84

Member
AW: Leatherman Empfehlung

Die meisten haben also scheinbar das Leatherman Wave. Woher bekomm ich das denn günstig? Bzw. was kostet es denn überhaupt grob?
 

Ossipeter

Active Member
AW: Leatherman Empfehlung

Mit oder ohne Kassenbeleg?
 

Heilbutt

Endlich : Die Ehe für Aale
AW: Leatherman Empfehlung

Ich habe meinem Sohn vor Jahren mal einen Leatherman geschenkt.
Das war ein Modell mit so Kunststoffeinlagen, keine Ahnung wie das hieß?!#c
Irgendwann kam er dann mit abgebrochener Klinge an.
(Bei dem was er damit gemacht hat wäre aber bei jedem anderen Messer auch die Klinge abgebrochen!!!|rolleyes)
Ich bin damit dann (ca. 4 Jahre nach dem Kauf) zurück zum Händler, und habe gefragt ob man da was machen kann.
Der meinte das es dieses Modell (scheinbar aufgrund einiger Mängel?!) nicht mehr gibt, aber er schickt es mal ein...
Möglicherweise bekämen wir als Ersatz vielleicht sogar ein höherwertigeres Modell.:m
Es kam jedoch nach einigen Wochen völlig korrekt repariert mit neuer Klinge zurück, und funktioniert seither tadellos.

Für grobe Grab- und Abbrucharbeiten oder zum Bäume fällen verwendet Sohnemann nun einfach ein anderes Messer...:q


Ich hab auch noch das originale alte LM-Tool, und habe damit schon so mache Notreparaturen erfolgreich durchgeführt.

Gruß

Holger
 
Das mit der problemlosen Reparatur bei Leatherman kann ich nur bestätigen.

Ich trage seit Jahren das Leatherman Wave Plus und bin echt begeistert davon. Zusammen mit dem Bit Kit und der Bit Verlängerung hat man einen Werkzeugkasten dabei. Ich habe mir vor 8 Jahren sogar zwei DIY Taschen aus Leder dafür genäht, weil es für das Zubehör keine passende Unterbringung gab. Das Tool und das Bit Kit hintereinander zu packen hätte einfach zu dick aufgetragen. Die sind jetzt aber schon etwas in die Jahre gekommen und ich wollte alles in einer Tasche am Gürtel haben. Jetzt habe ich bei Amazon ein alltagstaugliches Doppelholster aus Leder gefunden wo alles schön reinpasst. Die ASIN wäre die folgende falls es wem hilft: B09KJP3GW3

Wenn man das ganze Set neu kauft kommt man schon auf ca. 250 Euro. Die Anschaffung lohnt sich aber allemal, weil das Zeug wirklich eine Ewigkeit hält.
 
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