Ich habe das jetzt nur überflogen, aber mal sortiert.
1. Die andere Flussseite kann man wohl kaum als eigenen Wurfsektor beanspruchen! Da hätte sich genauso ein Ansitzer niederlassen können.
2. Driften ist in Brandenburg (wo das vermutlich ist, wenn es an der Havel ist) gesetzlich nicht untersagt. Die Wasserschutzpolizei wird das erfahrungsgemäß nicht interessieren, die interessiert nur "was mit Paragraph im Fischereigesetz, der Fischereiordnung oder in den Naturschutz- und Tierschutzgesetzen usw." steht. Ob du driftest, ob du beim Angeln ein Echolot an hast (laut FSG Karte auch nicht erlaubt), interessiert die Wasserschutzpolizei nicht. Da müsste schon eine Aufsicht der FSG kommen, aber eher kommt ein Einhorn!
3. Wenn du es wirklich belegen kannst, wer es war, dann musst du den Weg einer Anzeige gehen. Meckern im Internet wird nicht helfen.
Ich hätte übrigens der sein können, der auf der anderen Seite angelt, driftet oder ankert...also Rücksicht auf Uferangler ist logisch. Aber ich stelle doch auf der anderen Uferseite das Angeln nicht ein, weil dort ein Uferangler steht...?!