Chief Brolly
Well-Known Member
Keine Schonzeitregelung darf die gesetzlich für das Bundesland festgeschriebene Schonzeit einer Art einschränken und da gilt für Bayern bei der Bachforelle als Schonzeitbeginn der 01.10. Die Bachforelle hat also garantiert auch bei euch jetzt Schonzeit. Schau nochmal genau in deinem Erlaubnisschein nach
Ist auch seitens des Bezirksverbands Mittelfranken klar so festgelegt: https://fv-mfr.de/wp-content/download/03.19/Schonzeiten-und-Schonmasse-in-Mittelfranken.pdf
Ich hab dazu gerade einen Fischereiaufseher angerufen. Es gibt dazu keine Ausnahmen in ganz Mittelfranken und die kann es aus gesetzlicher Sicht auch gar nicht geben.
Vielleicht habt ihr ja Regenbogenforellen besetzt. Die hat z.B. in meinem Verein jetzt auch bereits Schonzeit, um die fälschliche Entnahme von Bachforellen zu verhindern und weil wir nur Bachforellen besetzen, das kann aber bei euch im Verein natürlich anders geregelt sein, wenn ihr der gesetzlichen Schonzeit folgt.
Noch Fragen?!