LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

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Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Wenn ich einen Fisch waidgerecht behandele, behandele ich ihn in dem Sinne tierschutzgerecht. Mehr Tierschutz begehe ich als Angler meist nicht.
Reicht doch dicke!
Wir sind schliesslich zuerst Angler....

Bei den aufgeführten Punkten gebe ich dir Recht, jedoch könnten in allen Punkten auch andere Personen-/Interessengruppen eingesetzt werden.
Unbd?
Reicht doch dicke!
Gerade weil Angler das aus reinem Eigennutz machen, gtibt es keine moralische oder ethische Überhöhung sondern es geht immer um konkreten Schutz.
Daher ist das auch keine "Falle"...

Um Natur- oder Tierschutzgerecht handeln zu können, bedarf es (angeblich) "Wissen" ob dessen.
Nein, es bedarf da kein großes Wissen, sondern es bedarf zuerst einer gesunden, respektvollen Eonstellung gegenüber Kreatur und Natur. Die wird aber nunmal durch Erlebnisdse in der Praxis "gelernt" und gefestigt, nicht durch büffeln sinnloser Theoriefragen. Deswegen ist es umso besser je früher jemand eigenvernatwortlich mit Angeln anfangen kann..

Ob der VDSF sich jetzt gegen oder für (Touri-)Scheinfreies Angeln ausspricht, spielt an Vereinsgewässern absolut keine Rolle!
Aber das sagen ja teilweise Minister (B-W) selber, dass es (in Absprache mit den VDSF-Verbänden) genau deswegen keinerlei Erleichterungen bei den Prüfungen geben soll - wegen der Begrenzung der Anglerzahl - ich halte mich da wie immer nur an Fakten..

Und wenn der VDSF so hyper - mega anglerfeindlich und tierschutzgeil ist... warum hat er dann den toten Köderfisch nicht gleich mitverboten? Hätte man dem Angler schaden können und sich beim Tierschutz beliebt gemacht.
Ja, das wundert mich auch - aber bring die mal lieber nicht auf dumme Ideen..

Sch(m)erz beiseite:
Der VDSF versuchte damals (in druchaus gutem Willen) das Angeln zu erhalten - und die meinten, dass das mit de nSchützern besser gehe als gegen sie.

Soweit, so richtig.

Was dabei über Jahrezehnte rauskam, war aber halt leider in der Praxis was anderes. Da gabs den VDSF-Funktionär, Oberstaatsanwalt Drosse, der Angler zieklgerichtet wegen zurücksetzen, Setzkescher, Wettfischen etc, anzeigte.

Da versuchte der VDSF die Angler statt zu bessere nAnglern zu besseren Schützern zu machen und verpasste da (was man heut noch an vielen Postngs sieht) den Anglern eine moralinsaure, schützereische Gehinrwäsche von oben nach unten, bis viele Vereinsvorstände und Angler diesen Unfug dann tatsächlich selber vertraten.

Genützt hats schlicht nix - ausser immer neuen Restriktionen kam nämlich nichts für die Angler dabei raus.

Ich fände es wesentlich interessanter den tatsächlichen Hintergrund zu erfahren, WARUM der VDSF so ein "Muschi"-Verhalten gegenüber den Tierschützern an den Tag legt.
Angst und Dummheit ist halt ne gefährliche Kombination...........

Und ob der DAV dagegen anstinken kann. Da wären mal Sitzungsprotokolle ganz interessant, falls jemand davon welche zu Hause liegen hat...
Mit Sicherheit jetzt (leider) noch nicht, da die VDSF-Angler zu bewuem sind, ihren Verband auf Vordermann zu bringen oder zum DAV überzutreten.

Aber in vielen Ländern, in denen der DAV der stärkere Verband ist, gibt es deutlich anglerfreundlichere Gesetzgebungen ( zurücksetzen, Setzkkescher, Prüfungszwang, Nachtangeln etc.,) als in den VDSF-Ländern (ganz schlimm Bayrtn, Baden-Württemberg und Saarland)

Und wir sind in Kommunikation mit dem DAV-Bund, der da genaue Vorstellungen und Richtlinien hat - sollte er anfangen gegen diese zu verstossen und/oder diese anglerunfreundlich auszulegen, werden wir gegen den DAV genauso "wettern" wie jetzt gegen den VDSF..
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Zoddl, es war der VDSF der gefordert hat die Verwendung von lebenden Köderfischen zu verbieten.
und im Übrigen nennt der DAV weit mehr Gründe als die Verzehrsabsicht. in der Satzung steht klar und deutlich, dass man sich das Zurücksetzen vorbehält, wenn für diesen Fisch keine Verzehrsabsicht vorliegt.
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Nochmal was zum Thema Tierschutz.

Wir Angler sind keine Tierschützer, niemals nicht und auch nicht, wenn wir den gefangenen Fisch so vorsichtig wie irgendmöglich behandeln und ihm noch einen Karamelbonbon hinten reinschieben (so er das mag).

Wir können und müssen uns lediglich dem Tierschutzgesetz unterwerfen.

Betrachtet man nun das Lager der Tierschützer, dann kann man die grob in zwei Lager spalten.

Dem größeren Lager sind Angler ziemlich schnuppe. Die haben ganz andere Sorgen.

Das kleinere Lager sind die generellen Angelgegner.
Denen werden wir erst dann gerecht, wenn wir das Angeln vollkommen einstellen. Alles andere, besonders " tierschutzgerechte" Handeln von uns, ändert deren Meinung nicht.

Und somit ist ein Schulterschluß mit den Tierschützern im Besonderen vollkommen wirkungslos und kontraproduktiv.

Für uns zählt das Tierschutzgesetz und Punkt.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@ Ralle,
richtig!!
und wenn die eben nicht nachvollziehen können, dass wir trotzdem Achtung und Respekt für die Kreatur empfinden, ist es ihre Sache und können im stillen Kämmerlein weiterschmollen.
Wir haben uns, wie jeder andere auch, an die Gesetze zu halten.
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Eben. Und deswegen brauchen wir keine besonders definierten tireschutzaspekte in unserem Fischereirecht.
Wird alles durch Bundesrecht gedeckelt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

So isses!!

Und mit solche Argumenten dann für eie Prüfung zu sein, spielt letztlich nur wieder den Angelgegner n in die Hände!

Vor allem wenn man das noch als Verband macht!
 

Zoddl

Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

So isses!!

Und mit solche Argumenten dann für eie Prüfung zu sein, spielt letztlich nur wieder den Angelgegner n in die Hände!

Vor allem wenn man das noch als Verband macht!
Männers, ihr macht mich manchmal echt fertich!

Das ich als Angler kein Tierschützer bin/sein kann, hab ich geschrieben. Und zwar so:
mir schrieb:
Naturschutz ja, Tierschutz nein!

Ich bin aus zwei verschiedenen Gründen für die Prüfung. In diesem Thread ist aber nur der eine von Bedeutung, der zweite (hier nicht erwähnt) ist "Geschmackssache".
Zusammengefasst und vollkommen stumpf ausgedrückt, lautet der:

Wenn ein Angelgegner (aus welchem Lager auch immer), mir das Angeln verbieten oder einschränken möchte, kann ich sagen:
"Ich darf das! Ich bin (staatl.) geprüft und hab dafür nen Zertifikat! Welches Zertifikat hast du?"

Und dieses Ding kann ich jedem unter diese Nase halten. Ob Tierschützer oder einem Minister. Der Tierschützer hat keine Chance, der Minister kann entweder besagtes "Eigentor" nutzen oder muss eben eine Gesetzesänderung vorschlagen.
Gefährliches Halbwissen bzw. Unwissen im Umgang mit der Kreatur Fisch und selbst "im Drumherum" ist mir mit dem Zettel im Vorfeld in keinster Weise nachweisbar!
Genau darauf wollte ich hinaus.

Ob ich nun unbedingt so einen Zettel brauche, weiss ich nicht. Nachweise sind aber immer von Vorteil.
Und soweit ich weiss ist das Töten von Wild(!)tieren durch Privatpersonen generell nur von Leuten mit "Zettel" erlaubt. Das wird schon seine Gründe und Vorteile gegenüber Gegnern haben!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Du magst grundsätzlich nicht Unrecht haben - dass das aber nicht so stimmt, zeigt die jahrelange Praxis - immer nur Knüppel zwischen die Beine der Angler - VDSF vorne mit dabei - und das trotz Prüfung...
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Männers, ihr macht mich manchmal echt fertich!
Ah watt, wir tauschen uns doch nur aus.



Wenn ein Angelgegner (aus welchem Lager auch immer), mir das Angeln verbieten oder einschränken möchte, kann ich sagen:
"Ich darf das! Ich bin (staatl.) geprüft und hab dafür nen Zertifikat! Welches Zertifikat hast du?"

Das ist leider ein Trugschluß. Zettel hin oder her, es gilt das Tierschutzgesetz. Für jeden Bürger, ob Angler oder Tierschützer. Auch mit Zettel darfst Du kein Stück mehr, als es das Tierschutzgesetz erlaubt.
Du kannst zwar mit Zettel behaupten:" He, ich weiß das besser wie Du, denn ich hab nen Zettel".
Das schützt Dich aber nicht davor, vor Gericht erscheinen zu müssen wenn ein zettelloser Tierschützer sich mit Deinem Zettel den Popo abwischt.

Die Prüfung hat hinsichtlich des Tierschutzgesetzes nullkommanull Auswirkungen.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Zoddl,
Ok in einem Land wie unserem, wo man schon einen Schein braucht um in den Wald zu sch.... macht das Sinn
das ist unsere Mentalität.
Aber, die Berechtigungskarte und der Fischereischein sind ja genau so etwas. Diese beiden Scheine geben Dir die Berechtigung zum Angeln, nicht die Prüfung. Das Prüfungszeugniss hat jedenfalls seltenst jemand beim Angeln dabei.
 

Zoddl

Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Ralle
Sag ich ja, der Zettel beweist, dass ich den notwendigen Rahmen des Tierschutzgesetzes kenne. Mehr Rechte hab ich wegen dem Zettel natürlich nicht.
Und ich weiss daher auch, Fische sind (per Gesetz) zu betäuben und Herzstich zu töten etc.

@Brillendorsch
Das Abladen von menschlichen *öhmmm* Nebenprodukten im Wald sollte ist auch ohne Nachweis der korrekten Ausführung möglich sein! Liegt aber daran, weil sich niemand zur Abnahme der praktischen Prüfung finden wird. ;)

Nee ernsthaft! Das Problem der Mentalität in Dtl ist, das verschiedene Interessengruppen ihre Vorstellung durchgesetzt/anerkannt wissen wollen. Oder eben Neider, die Reglementierung fordern. Nur wer oder was schützt uns/die Allgemeinheit vor diesen Horden? Und warum finden die manchmal auch Gehör?

Der "Wert" von Natur- und Tierschützern ist bereits anerkannt, wie man in der (engen) Zusammenarbeit mit Ministern/Regierung sehen kann. Der Remmel hat z.B. nen Tierschutzbeirat; oder:
wird eine Brücke über einen Fluss gebaut, wird der Naturschützer gefragt, ob das i.O. geht.

Unser "Wert" muss erst noch anerkannt werden bzw. müssen wir uns langsam um Gleichberechtigung zu anderen Interessengruppen bekümmern. In der Zwischenzeit isses aber ratsam sich mit allen Mitteln vor Schützern zu schützen.
Auch wenn das erstmal heisst, mit nem Zettel in der Hand rumzulaufen.


Nachtrag:
Durch den PCB - Skandal hätten wir momentan eine Möglichkeit, zumindest in der Öffentlichkeit positiv in Erscheinung zu treten. Das war weder beim Kormoranthema möglich, das ist auch nicht möglich, wenn wir die Gewässer "entmüllen". Wer will sich schon vorwerfen lassen, dass ich SEINEN Dreck wegräume.
Jetzt nach Erleichterung für uns Angler zu fordern, egal ob Prüfung oder C&D/R, gerade nach Dortmund, halte ich nicht für die richtige Strategie. Erstmal aufn Kessel hauen und dann fordern. Das hat bei Tier- und Naturschützern auch geklappt!
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Unser "Wert" muss erst noch anerkannt werden bzw. müssen wir uns langsam um Gleichberechtigung zu anderen Interessengruppen bekümmern. In der Zwischenzeit isses aber ratsam sich mit allen Mitteln vor Schützern zu schützen.
Auch wenn das erstmal heisst, mit nem Zettel in der Hand rumzulaufen.
Dem ersten Teil stimme ich zu:
Unsere Verbände müssen daran arbeiten (wie der DAV) die Vorteile und Chancen von Anglern und Angeln herauszustellen, und nicht wie der VDSF die möglichen Risikien und Gefahren.

Und da gehört dann das Selbstbewusstsein dazu, sich nicht hinter Papieren oder Zetteln zu verstecken, sondern offensiv klar zu machen, dass das sowohl rechtlich wie inhaltlich schlichter Unfug ist.

Denn dieses verstecken oder das der "noch bessere Schützer sein zu wollen", diese Politik hat ja der VDSF über Jahre verfolgt - mit genau den bekannten negativen Ergebnissen für uns Angler.

Und das wieder noch weiter zu führen, hab ich keinen Bock drauf, zumal dann, wenn es praktische Beispiele aus verschiedenen Ländern gibt, dass das zum einen anders, zum anderen auch im Kooperation mit Naturschützern geht (Brandenburg als Beispiel)..

Es muss endlich vorwärtsgehen für Angler, nicht wie bisher mit dem VDSF maximal stehenbleiben oder sogar rückwärts!!
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Thomas,
besser hätte ich es nicht ausdrücken können.
@Zoddl,
was den PCB-Skandal angeht, so loten wir im anderen Tröööt ja bereits die Möglichkeiten aus und ein paar , wenn auch kleine Dinge sind ja auch schon gelaufen.
Ganz besonder wichtig finde ich, dass das Thema am Leben bleibt und auch weiter diskutiert wird, denn wenn einmal eingeschlafen ist, dann ist es zu spät
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Zoddl,
Irtum, der Zettel beweist nicht, sondern er suggeriert !! Das kann ganz gewaltig nach hinten losgehen
 

Zoddl

Member
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Brillendorsch
Irgendwie steh ich heut aufm Schlauch... was soll nach hinten losgehen und wie/wo/warum?

Mein Gedanke:
Die Fleppe beweist nicht, das ich vernünftig fahre. Sie suggeriert nur, dass ich richtig fahren kann/könnte. Eine Schweigepflichtserklärung beweist nicht, dass ich tatsächlich meine Klappe halte. Sie suggeriert das auch nur. Usw.

Verstosse ich persönlich gegen einen dieser Punkte, werde ich persönlich bestraft, nachdem mir Fehlverhalten bewiesen wurde, auf dass ich vorher extra/explizit aufmerksam gemacht wurde. Durch mein Verhalten allein lässt sich aber nicht auf Fehlverhalten anderer schliessen. Ich war da die Ausnahme, die aus der Reihe gefallen ist.
Erst wenn sich Verstösse häufen, kann da was nach hinten losgehen. Solange aber jeder nach "der Pfeiffe" tanzt, ist doch nix gegen einzuwenden? Wenn die Pfeiffe nicht passt, kann man versuchen sie zu ändern. Das ist ja gerade das, was hier versucht wird.
Oder liege ich falsch?
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

@Zoddl,
Mit dem Zettel versuchst Du in Deinem Fall eine besondere Sachkenntniss zu suggerieren.
Die wird im Falle eines Falles dann auch abgefragt. Da sehen die meißten geprüften dann aber alt aus.
 

Ralle 24

User
AW: LSFV-SH: Fragen zum Entwurf der Stellungnahme zur Änderung Landesfischereigesetz

Erst wenn sich Verstösse häufen, kann da was nach hinten losgehen. Solange aber jeder nach "der Pfeiffe" tanzt, ist doch nix gegen einzuwenden? Wenn die Pfeiffe nicht passt, kann man versuchen sie zu ändern. Das ist ja gerade das, was hier versucht wird.
Oder liege ich falsch?

Ja, liegste falsch. Ist ein wenig komplizierter.

Ich versuch das mal.

Also, wie schon gesagt, haben wir ein Tierschutzgesetz, dass für alle Menschen und bundesweit gilt.

Dieses Tierschutzgesetz macht darüber hinaus Einschränkungen oder Lockerungen, wo sog. " vernünftige Gründe " bestehen. Es regelt also in schwierigen Fällen, wie z.B. der gewerblichen Tierhaltung, den Umgang mit den Viechern über den allgemeinen Tierschutz hinaus, bzw. lockert die Einschränkungen ( jetzt nicht über Sinn oder Unsinn nachdenken, ist so ).

Wenn man jetzt unterstellt, zum Angeln braucht man einen Zettel, nennen wir den ruhig mal Sachkundenachweis, dann wird damit bestätigt, dass es beim angeln einen Anspruch über das normale Tierschutzgesetz hinaus braucht. Der Angler muss also wesentlich mehr und enger an das Tierschutzgesetz gebunden werden als der normale Bürger.


Da könnte man ja noch nicken und sagen: " Jawoll, das ist so, schließlich stellen wir ja Tieren nach".

Damit aber öffnet man Tür und Tor für Interpretationen. Und schon geht die Diskussion los, welche Details des Angelns denn nun exakt gegen diese erweiterte Verantwortung verstoßen. Schon hat man Angriffspunkte für Angelgegner, mit denen die pauschal gegen das angeln an sich argumentieren können.
Siehe Wettfischen, siehe Setzkescher, siehe C&R, siehe lebender Köfi, siehe Totschlagverordnung, usw.

In einem Jahr diskutieren wir vielleicht über Mindestschnurstärken, über ein Drillingsverbot, über maximale Drillzeiten ( da gabs sogar schon ne Anzeige in der Schweiz).
Vielleicht sogar über das Anfüttern, wenn man die Jagd zum Vergleich nimmt, wo das anfüttern von Wild zum Zweck des leichteren Abschusses auch verboten ist. Oder über was auch immer sich ein Angelgegner ( oder gar die Angler selbst) so einfallen lassen.


Sind wir Angler generell nur dem normalen Tierschutzgesetz unterworfen, bleiben eventuelle Klagen bzw. Urteile auf den jeweilig Betroffenen beschränkt, so es denn überhaupt zu einem Verfahren kommt.

Je größer aber der Stellenwert des Tierschutzes in der Angelfischerei angesiedelt ist, um so genauer schaut die Rechtsprechung hin, um so kritischer wird sie entscheiden. Und die Urteile werden dann auf die gesamte Anglerschaft umgelegt.

Das ist ein Gürtel, der immer wieder ein Stückchen enger geschnallt wird.
 
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