LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

*Kopfkratz* ... was ist denn, wenn die Vereinssatzung die Umlage als Möglichkeit nicht enthält?

Und die HV des Vereins dann trotzdem die Umlage beschließt (so wie der LV)?

Wenn das in der Satzung stehen muss und nicht steht, dann kann jedes Mitglied gegen den Beschluss die Klage führen. Folge: Beschluss vermutlich weg, der Verein muss zahlen und kann keine Umlage nehmen.

Die Frage ist, ob der Beschluss angefochten werden kann. Laut BGH gilt in diesem Falle nur ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder, das von der Zahlung der Umlage befreit. Genau das könnte es noch einmal spannend machen! Denn wenn eine Höchstgrenze für die Umlage beschlossen wurde, kann man die eventuell nicht einhalten- und der Beschluss wäre hinfällig...

Oder haben die eine Blankosumme abgestimmt? Alternativ könnte der Verband durch eigene Mittel diese Differenz ausgleichen, sollten diese Mittel vorhanden sein und für die Einhaltung der Höchstgrenze sorgen. Was dann aber die Frage aufkommen lassen könnte, warum diese Gelder nicht sofort eingesetzt wurden....

Ob sich da ein paar Kläger finden???

So wie man heute hier im Norden munkelt, hat jemand bereits Kontakt zu einem Amtsgericht aufgenommen (ich aber nicht, bin nämlich kein Mitglied in einem Verein im LSFV SH)...

Ein anderer will die Umlage wegen Satzungsverstoß nicht zahlen und seinen Verein zu einer Klage gegen ihn (oder zur Kündigung seiner Mitgliedschaft) zwingen. Dagegen würde er sich per Gericht wehren. Dieses hat er seinem Verein bereits am Sonntagabend schriftlich mitgeteilt. Somit könnte das Thema u. U. die Gerichte noch länger beschäftigen...

Schlupfloch: Man nimmt keine Umlage, sondern versteckt die als Beitragserhöhung (hätte der LV auch machen können). Juristen lieben "Umgehungstatbestände" und finden die gerne mal nichtig.)
Naja, da öffnet dann vermutlich einer Klage Haus und Hof, da der Zusammenhang meiner Meinung nach erkennbar wäre. Das würden die Vereine vermutlich ihren Mitgliedern nicht erklären können. Zudem wäre die Beitragserhöhung vermutlich nicht verhältnismäßig oder über viele Jahre durch Mitgliederschwankungen nicht wirklich planbar.

Ja, ja, es bleibt spannend.
Das auf jeden Fall. Ich persönlich glaube zur Zeit nicht an einen Kauf des Westensee in naher Zukunft- die Risiken sind meiner Meinung nach nicht einzuschätzen. Vor einiger Zeit habe ich bereits geschrieben, dass dieses Projekt die Anglerlandschaft in S-H verändern wird. Schauen wir mal...
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Ich mach mal hier weiter....

Wenn der LSFV-SH nicht in seiner Satzung auch §1, Satz 2 ändert, dass der Landesverband ordentliches Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e.V. ist (der DAFV ist ja Rechtsnachfolger), könnte die Kündigung beim DAFV auch unwirksam sein, davon ab...

Da ja nun der KAV NF bereits zwei unabhängige Juristen zur Prüfung von Vorgängen eingeschaltet hat, ist das Vertrauen anscheinend nicht allzu groß in die Herrscher aus Kiel. Also kann man - wenn nicht schon geschehen - auch die Satzung dahin gehend ja mal prüfen lassen.

Was mich bei all dem wundert, ist die Tatsache, dass der GF ein Jurist ist und trotzdem solche Sachen passieren können.
Erinnert mich an den Spruch meiner Oma, als ich ein kleiner Bub war "Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe"...

Bin mal gespannt ob die das auch ändern (wollen) bei ihrer ausserordentlichen HV....

Oder ob die Führung des LSFV-SH dazu bewusst nichts sagt oder nix ändert, um gegen den Willen Vernünftigerer wie der vom KAV-NF drinbleiben zu können im DAFV, indem man nachher auf die Satzung verweist (so nach dem Motto, oooh, da haben wir nicht dran gedacht), denn da ist ja auch was dran:

Man wird es sehen.

Wenn die denn wissen was sie tun. Auf jeden Fall werden die immer kreativer. Ein Jugendgemeinschaftsfischen ist für die kein Wettangeln, da es offiziell keine Pokale mehr gibt. Dafür gibt es "nur" eine "Bekanntgabe der Auswertung mit anschließender Verteilung der Ehrengaben". Ich lach mich schlapp! Die glauben anscheinend wirklich, dass die Mitarbeiter beim zuständigen FA total bekloppt sind. Das haben die beim DAFV wohl auch mal gedacht ;)

Die gefangenen Fische werden an den Wildpark Eekholt verschenkt- das ist dann eine sinnvolle Verwertung. Da werden die Tierschützer bestimmt den "Tierschutznobelpreis" persönlich überreichen..


Spätestens dann wird aber wohl der LSFV-SH ähnliche Probleme bekommen wie der DAFV jetzt auch:
Immer mehr Unmut und nachfolgend noch mehr Kündigungen auf Grund mangelhafter Information der Mitglieder und undurchsichtiger Geschäftsführungspraktiken..

Man wird sehen....

Die sind doch auf einem guten Weg, den Verband in seiner Einheit zu sprengen. Das Theater um den DAFV und den Westensee zeigt seine Wirkung. Man kann mit wenigen Hauptdarstellern 40.000 Mitglieder in (mindestens) zwei Lager spalten. Die nennen das dann Demokratie... Die Anzahl der Kündigungen spricht eine deutliche Sprache! Auch wurde bisher nicht kommuniziert, ob und wie man versuchen will, diejenigen zum Verbleib im Verband zu überzeugen. Beim Westensee passiert anscheinend auch nichts mehr. Die Vereine benötigen ja auch keine Zeit für eine seriöse Haushaltsplanung für die kommenden Jahre. Das die vielleicht einen ordentlichen Haushalt planen möchten - im Gegensatz zum DAFV??? - können sich Verbandler wohl gar nicht vorstellen....
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Nicht nur auf Bundesebene bleibt es spannend, nein, auch in S-H ist immer was los ;). Man hört ja so einiges, zum Beispiel die untenstehenden Punkte...


Mit der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wurde ja auch ein Vorschlag zur Satzungsänderung übermittelt. Da bin ich mal gespannt, ob die organisierten Angler das auch wieder alles abnicken. Wäre auf jeden Fall für die Angler im schönen S-H nicht so gut.

In meinen Augen wäre die vorgesehene Satzungsänderung ein Freifahrtschein für das Präsidium des LSFV S-H. Zwei Punkte sind mir hier besonders aufgefallen.

1. Über Satzungsänderungen soll zukünftig das Präsidium allein entscheiden können, genauso wie über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden.

War nicht erst was in diesem Zusammenhang ("vorsorgliche" :q Kündigung im DAFV durch das Präsidium)?

2.Man möchte den bisherigen §13 (neu §12) dahingehend ändern, dass die Revisoren nicht mehr das Finanzwesen sondern nur noch die Haushaltsführung prüfen dürfen. So kann man wohl den Revisoren u.U. so manch ein Dokument vorenthalten.

War da nicht was in diesem Zusammenhang (Forderung des Einsatzes von Eigenmitteln des LSFV SH zum Kauf des Westensee)?

Naja, immerhin gibt es die ersten, die wohl mehr Mitspracherecht zum Thema Dachverband einfordern. Mal sehen, ob die sich durchsetzen können oder einknicken.

Es könnte im September auf jeden Fall spannend werden #6.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Da warst Du schneller als ich (Kompliment), aber ich bin da auch schon dran.

Nicht alle Vereine/LV-Gliederungen lassen sich aber für dumm verkaufen vom LSFV-SH, entsprechende detaillierte und gut begründete Gegenanträge laufen von diversen Vereinen/KAV (KAV-NF, wir berichteten)...

Werden aber wohl bei der im LSFV-SH vorherrschenden Abnickermantalität keine Mehrheit erhalten.......

Die "Fischköppe" werden wohl auch mehrheitlich diese "LV-Sch......" schlucken mit quasi Entmachtung der Mitgliederversammlung und möglichst alleiniger Macht des LV (der GF??)..........

Dass dazu weder auf den Seiten des LSFV-SH was zu finden ist wie auch in deren Forum (sowenig wie über geplante Anglerfangbegrenzung zum Dorsch: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=305733) lohnt kaum eine Erwähnung - wer hätte anderes erwartet?????????????

Nichts Besseres verdient als diesen LV, die "Fischköppe"...............................................
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

...
1. Über Satzungsänderungen soll zukünftig das Präsidium allein entscheiden können, genauso wie über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden.

War nicht erst was in diesem Zusammenhang ("vorsorgliche" :q Kündigung im DAFV durch das Präsidium)?
...
Bitte????

Ich bin zwar kein Jurist, aber können die sich mit so einer Bestimmung über geltende Gesetze hinweg setzen???
BGB schrieb:
§ 33
Satzungsänderung

(1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

1. Über Satzungsänderungen soll zukünftig das Präsidium allein entscheiden können, genauso wie über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden.

War nicht erst was in diesem Zusammenhang ("vorsorgliche" :q Kündigung im DAFV durch das Präsidium)?

2.Man möchte den bisherigen §13 (neu §12) dahingehend ändern, dass die Revisoren nicht mehr das Finanzwesen sondern nur noch die Haushaltsführung prüfen dürfen. So kann man wohl den Revisoren u.U. so manch ein Dokument vorenthalten.

Schau an,schau an

Rechte beschneiden,Finanzen verschleiern.

Verbandsabsolutismus in neuer
"Qualität"
 

Rotbart

Fortes Fortuna Adiuvat!
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Ich bin zwar kein Jurist, aber können die sich mit so einer Bestimmung über geltende Gesetze hinweg setzen???

Die Absicht, eine derartige Ermächtigungsnorm schaffen zu wollen, sollte bei den Mitgliedern sämtliche Alarmglocken schrillen lassen.

Ein Präsidium, das beabsichtigt, dem Hauptorgan des Vereins (= Mitgliederversammlung) faktisch die vornehmste und wichtigste Aufgabe zu entziehen, sollte allein deshalb schon jedes Vertrauen entzogen bekommen.
 

holgär

Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Hallo,

m.E. verliert der Verband dadurch seine Gemeinnützigkeit, weil er die tw. Funktionsweise eines satzungsmäßigen Organs unzuläßig einschränkt.

Mal ehrlich, was sind da für Spezialisten am Werk ? Satzungskenntnisse sind doch Basiswissen für alle Vereinsvorstände und -funktionäre.....

VG

Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sharpo

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Warum möchte der Verband Mitgliederrechte einschränken?
Wird diesem das Volk zu mächtig, zu mündig?

Versucht man nun mit der restlichen Mehrheit schnell die Tür für demokratische Rechte und anderweitige Meinungen zu schliessen?

Das vorgehen erinnert mich eher an die dunklen Zeiten in Deutschland und andere Diktaturen.

Da wurde auch durch demokratische Abstimmung einzelnen Personen Macht übergeben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Warum möchte der Verband Mitgliederrechte einschränken?
Wird diesem das Volk zu mächtig, zu mündig?

So wollens die organisierten Angelfischer im Norden, so sollen sies kriegen - sie wählen ja ihre Ehrenamtler, welche dann die Hauptamtler einstellen - und dazu bezahlen sie auch noch alles..

Den Regeln der Demokratie folgend......

S. o.:
Nicht besser verdient...

;-))


PS:
Ich wette, dass bei der HV mit der Satzungsänderung nicht mal 10% der Delegierten wissen, was sie da eigentlich genau abstimmen und beschliessen mit den vom LSFV-SH gewünschten Satzungsänderungen....
 
Zuletzt bearbeitet:

Allrounder27

Active Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Wichtig ist doch, das Bier und Schnitzel schmecken. Wen interessieren da schon solche Nebensächlichkeiten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Auch noch ein weiteres (unbestätigtes) Gerücht:
Der LSFV-SH-Präsi soll keinen großen Bock mehr mehr haben auf sein Amt.

Schon seit längerer Zeit würde der Verband quasi nur durch die GF geführt werden...
 

holgär

Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Hallo Thomas,

ich weiß ja nicht, wie das im hohen Norden so abläuft - bei uns in südlicheren Gefilden nimmt man vor irgendwelchen Veröffentlichungen den Satzungsentwurf mit den geplanten Änderungen und gibt ihn an die für die Gemeinnützigkeit zuständige Stelle das FA. Vom FA wird grundsätzlich eine Rückmledung bzgl. der geplanten Änerungen abgegeben, auf die man dann in aller Ruhe reagieren kann - entweder passts oder man bessert nach.

Diese hier kann unmöglich vorgeprüft sein - d.h. das zuständige FA kann und wird die Satzung in Normalfall ablehnen.

VG

Holger
 
S

Sharpo

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Hallo Thomas,

ich weiß ja nicht, wie das im hohen Norden so abläuft - bei uns in südlicheren Gefilden nimmt man vor irgendwelchen Veröffentlichungen den Satzungsentwurf mit den geplanten Änderungen und gibt ihn an die für die Gemeinnützigkeit zuständige Stelle das FA. Vom FA wird grundsätzlich eine Rückmledung bzgl. der geplanten Änerungen abgegeben, auf die man dann in aller Ruhe reagieren kann - entweder passts oder man bessert nach.

Diese hier kann unmöglich vorgeprüft sein - d.h. das zuständige FA kann und wird die Satzung in Normalfall ablehnen.

VG

Holger

Ich bin mir nicht sicher ob die jede Satzung lesen.
Ansonsten verstehe ich das damalige Durchwinken der DAFV Satzung nicht und die "heutige" Reklamation.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Bitte????

Ich bin zwar kein Jurist, aber können die sich mit so einer Bestimmung über geltende Gesetze hinweg setzen???

Hierbei muss man aber den § 40 BGB berücksichtigen. Allerdings kann man hier eventuell auch nur die Mehrheitsverhältnisse verändern. Das weiß ich nicht (bin halt auch kein Jurist). Im §33 steht ja auch nur etwas von den abgegebenen Stimmen, nicht von welchem Organ dieses erfolgen muss. Nur beim der Änderung des Zweckes ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Aber es gibt hier ja Juristen, sie sicherlich aufklären können :)

Die Frage ist, warum man den Passus aus der neuen Satzung bei den Aufgaben der Hauptversammlung rausgenommen hat (ohne Begründung).

Die unbedeutenden Änderungen wurden - wie ich finde - alle begründet, die eher kritischen oder "zweifelhaften" nicht.

Mal gucken, ob das jemanden auf der HY interessiert...

Hallo Thomas,

ich weiß ja nicht, wie das im hohen Norden so abläuft - bei uns in südlicheren Gefilden nimmt man vor irgendwelchen Veröffentlichungen den Satzungsentwurf mit den geplanten Änderungen und gibt ihn an die für die Gemeinnützigkeit zuständige Stelle das FA. Vom FA wird grundsätzlich eine Rückmledung bzgl. der geplanten Änerungen abgegeben, auf die man dann in aller Ruhe reagieren kann - entweder passts oder man bessert nach.

Diese hier kann unmöglich vorgeprüft sein - d.h. das zuständige FA kann und wird die Satzung in Normalfall ablehnen.

VG

Holger

Beim FA geht es nur um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Normalerweise wird die Satzungsänderung vorab dem Vereinsregister zur Prüfung vorgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Nur mal so eine Idee. Man beschließt jetzt eine Satzungsänderung, die auf Grund von Fehlern später abgelehnt wird. Auf Grund der neuen (fehlerhaften) Satzung werden Beschlüsse gefasst (z.B. doch im DAFV bleiben oder auch den Westensee ohne Einsatz der eigenen Rücklagen und nur mit Geldern (Umlage) der Mitglieder zu finanzieren) und anschließend wird diese erst vom Vereinsregister bemängelt- was passiert dann mit den Beschlüssen? Wäre man dann wieder 2 Jahre im DAFV oder wäre der Westenseekauf dann rechtmäßig? Oder wäre die "Rücknahme" der Kündigung nicht rechtmäßig? Fehler können ja passieren und korrigiert werden. Aber was ist dann mit den Beschlüssen aus diesem Zeitraum? Müsste man dann klagen, wenn man mit den Entscheidungen/ Beschlüssen nicht einverstanden ist?
 

holgär

Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Hallo,

nachdem ich erst zwei Satzungsänderungen durchgekaut habe ....

Das Vereinsregister macht gar nix, das FA sagt dir ganz genau, ob diese passt - vor allem bei der Vorprüfung, die grundsätzlich bei jeder Änderung zu empfehlen ist.

Muß man nicht, sollte man aber .....

Und zum Thema Einschränkung der Mitgleider bitte die Wikipedia-Einträge zu Verein und Gemeinnützigkeit lesen....

Holger
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Kompletter Realitätsverlust??

Man beschließt jetzt eine Satzungsänderung, die auf Grund von Fehlern später abgelehnt wird.

Wenn die geänderte Satzung nach Inkrafttreten vom Finanzamt als Widerspruch zur Gemeinnützigkeit gesehen wird, verliert der Verein ab dem Zeitpunkt, wo diese Satzung in Kraft trat, die Gemeinnützigkeit.

Der Verein hätte in diesem Fall also ganz andere Probleme, als die Gültigkeit gefällter Beschlüsse.

Deshalb holen sich ja Vereine vor Inkraftsetzen einer Satzungsänderung die verbindliche Zustimmung des Finanzamtes ein. Das kostet aber Kohle.
 
Oben