AW: LSFV-SH lügt in Pressemitteilung?
Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn ein Verband für eine Prüfung ist - nur dann, wenn sie als gesetzliche Zwangsprüfung mit falschen Argumenten versucht wird ins Gesetz zu bekommen bzw. die Abschaffung zu verhindern.
Zumal dann, wenn augenscheinlich komplett falsch mit dem Tierschutz argumentiert wird - soll der Verband zugeben, dass es ihm um die Kohle geht, oder andere nachvollziehbare Gründe nennen, dann kann man drüber diskutieren.
Und er kann das für seine Vereinsmitglieder auch intern machen, so eine Prüfung - aber nicht im Namen aller Angler diese als Gesetz für alle fordern.
Das Problem liegt hier darin, dass der Verband Fischereischein und Prüfung "vermischt" bzw. gleichsetzt.
Gegen den Fischereischein als Verwaltungsinstrument u. a. zum einziehen der Fischereiabgabe hat wohl keiner was - dazu ist der da und wichtig.
Dass der Verband gegen die "Scheinfreiheit" zu Felde zog, genauso wie gegen die Erweiterung des Touristenangelscheines, liegt aber ja nicht im Tierschutz begründet, sondern schlicht an der Kohle durch die Prüfung, daher versucht er alles, um diese gesetzliche Zwangsprüfung beizubehalten.
Dass es aber jetzt schon überhaupt nicht nötig ist, eine Prüfung zu machen um in Schleswig Holstein zu angeln, scheint der Verband zu ignorieren.
Und dass für eine Prüfung auch nicht der Tierschutz herhalten kann, hat ja auch das Umweltministerium und die Umweltministerin erkannt und klar gemacht:
Die Umweltministerin im Fernsehen mit dem schönen Weihnachtskarpfenbeispiel, hier in den Lübecker Nachrichten nimmt der Sprecher des Ministeriums zu der Frage Stellung:
http://www.ln-online.de/artikel/2929027
Im Umweltministerium hat man ebenfalls keine Bedenken. Das Wissen, wie Fische tierschutzgerecht getötet werden, könne auch von Angelteichbesitzern vermittelt werden. Außerdem sei auch der Kauf lebender Fische im Fischgeschäft erlaubt, erklärt Sprecher Christian Seyfert. „Da ist der Fischereischein nicht Voraussetzung, obwohl die Fische in der Regel schon recht bald nach dem Erwerb geschlachtet und zubereitet werden.“
Und nochmal:
Die jetzige Gesetzgebung in SH (und andern Bundesländern) zeigt klar und eindeutig, dass der Tierschutz kein Grund für eine Prüfung ist - da kann der Verband noch so absurde Behauptungen aufstellen.
Wenn das aber so klar ist, dann muss man sich fragen, warum der Verband die einheimischen Schleswig Holsteiner da benachteiligen will sowohl gegenüber Touristen wie auch gegenüber allen Menschen, die ohne Prüfung jederzeit Fische töten können und dürfen - nur Angler aus SH dürfen das eben nicht..
Dem Verband wäre das wohl eigentlich auch selber komplett wurscht - würde er damit nicht die Kohle machen - und genau das ist es, was ich für verwerflich und auch heuchlerisch und unsozial halte:
ALLEN am Angeln interessierten Menschen den Zugang zum Angeln zu erschweren, nur wegen der Kohle für Vereine und Verbände.
Richtigerweise müsste der Verband für die Abschaffung der gesetzlichen Zwangsprüfung sein - wenn es ihm nämlich wirklich um eine besser Ausbildung der Angler gehen würde.
Um damit nämlich die Kräfte frei zu bekommen, welche bisher in den Kursen (die dazu auch heute keine Pflicht sind) rein auf eine theoretische Prüfung mit letztlich für die anglerische Praxis wie auch den immer wieder angesprochenen Tierschutz nutzlosen Fragen.
Um diese Kräfte dann zu nutzen, um erstklassige praktische Angelschulungen direkt am Wasser anzubieten.
Denn wer nur zwangsweise Theorie auf eine Prüfung büffelt, wird nicht viel vom gelernten behalten und weder Anstand noch Respekt vor der Kreatur lernen.
Wer aber freiwillig in der Praxis von erfahrenen Leuten am Wasser direkt Angeschulungen bekommt und dem von diesen Leuten Respekt und Anstand vor Natur und Kreatur in der Natur durch vorleben gezeigt wird, der wird mit Begeisterung dabei sein und wird davon auch für längere Zeit positiv etwas mitnehmen.
Das soll nur ein Beispiel sein, es wird da sicherlich noch viele weitere sinnvolle Möglichkeiten geben, wie sich Verbände und Vereine für eine am Ende besser Ausbildung der Angler einsetzen können, gerade wenn man die gesetzliche Zwangsprüfung abschafft.
Es sei denn natürlich, darum gehts dem Verband gar nicht, und er will nur seine Kohle retten, dann ist er natürlich auf die gesetzliche Zwangsprüfung angewiesen...