LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Ein Anglerverband sollte stellvertretend für die gesamte Anglerschaft deren Interessen vertreten- und nix anderes!
GENAU!!

Nochmal, die Satzungen sagen es klar und eindeutig aus:

DAV = Anglerverband mit Angeln im Vordergrund

VDSF = von Anglern finanzierter Naturschutzverband, Angeln kommt erst in zweiter Linie..

Siehe:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...d-dav-der-vergleich-teil-1-die-satzungen.html

Daher sehe ich das nicht so, dass ich mich mit Anglern streite, wenn ich über den VDSF oder mit VDSF-Funktionären diskutiere - sondern mit fehlgeleiteten Naturschützern, die auch angeln..

Und ich kann denen das teilweise nicht mal übel nehmen, denn gerade in der alten BRD wurde ja vom VDSF von oben nach unten (bis zum einzelnen Angler in den Vorberietungskursen) über Jahrzehnte moralinsaure, schützergeprägte Gehirnwäsche betrieben - aus Angst vor den Tierschützern!
 

hornhechteutin

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Moin Moin,
nur zur Info und zum lesen

und weils einfacher ist den Auszug um den es mir geht . Wer will kann sich ja alles durchlesen .
Landesanglerverband Schleswig-Holstein
Anglerunion Nord e.V. im DAV
Siegfried Stockfleth" <praesident@lav-union-nord.de
An den
Umwelt- und Agrarausschuss des
Schleswig-Holsteinischen Landtages

Zu Ziffer 15 : Wir halten es für nicht gut ,das an einen geschlossenem Gewässer kein
Jahresfischereischein benötigt wird , wie z.B an Forellenseen. Die Begründung das keine
fischereiliche Kenntnisse erforderlich sind , ist doch Schwachsinn . Auch die Fische
unterliegen dem Tierschutzgesetz und der Angler muss ausreichende Kenntnisse über den
Umgang mit der Kreatur Fisch haben.Wenn der Angler einen Jahresfischereischein hat , hat er
auch die Fischereischeinprüfung abgelegt und hat die notwendigen Kenntnisse. Da an den
Forellenseen nur maßige Fische täglich ausgesetzt werden ist hier auch schon ein Verstoß
gegen das Fischereigesetz § 39 / 4 gegeben.

Upps da steht ja DAV und nicht VDSF ;).

Gruß aus Eutin
Michael
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Moin Moin,
nur zur Info und zum lesen


Da haste wohl eher "das Ölkännchen gereicht".


...was für mich (erneut) die Frage aufwirft:
Warum kein neuer- mit vernunftsbezogener Politik agierender- Verband?

Die alten Strukturen (und Seilschaften) scheinen doch zu sehr gefestigt zu sein, um sie -wenn schon nicht aufzubrechen- dann schon eher etwas zurecht zu biegen.

Wenn man ein altes Haus saniert, wird soviel Schutt rausgeschaufelt, bis nur noch brauchbare Substanz übrigbleibt...ist zu wenig übrig bzw. erhaltungswürdig wird halt abgerissen... so what?

Hört sich jetzt zwar ein wenig nach Stammtisch bzw. Bildzeitung an- hat aber doch ein Fünkchen Wahrheit an sich, oder?
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Upps da steht ja DAV und nicht VDSF ;).

Gruß aus Eutin
Michael

Es ist nicht alles Gold was glänzt...

Und bei zu tendenziöser Berichterstattung zählen solche ""Ausrutscher"" des hochgelobten Verbandes, vorallem weil das nicht umgehend Breitgetreten wurde und zum Generalangriff auf den Verband geblasen wurde...

Der Umdruck ist vom 27.01.2010, also mehr als genug Zeit den Knüppel zu ölen ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Tja Micha, das zeigt wieder nur einmal, dass es tatsächlich lernfähige Verbände in Schleswig Holstein gibt.
Upps da steht ja DAV und nicht VDSF
Eben - weiterentwickelt!
Lobenswert!
;-)))

Denn die aktuelle, geltende und anglerfreundliche Fassung ist schon bei uns veröffentlicht (31.01. 2011):
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3215477&postcount=2

Und auch offiziell auf der LAV-SH-Seite:
http://www.lav-union-nord.de/images/stories/DOWNLOADS/2011/lav_stellungnahme_fischereigesetz_sh.pdf

Betrifft § 39 Tierschutz: Es wird nicht deutlich, wie eine „ordnungsgemäße Fischerei“ definiert ist, sondern lediglich darauf verwiesen, dass die Ausübung dieser durch die oberste Fischereibehörde geregelt werden kann. Sicherlich richtet sich eine „ordnungsgemäße Fischerei“ auch nicht ausschließlich nach dem Tierschutzgesetz, sondern hat weitere rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird der Begriff „Catch & Release“ definiert als „das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist“. Catch & Release ist jedoch nichts weiter als die englische Übersetzung des deutschen Begriffs „Fangen-und-Zurücksetzen“. Dieses ist allerdings hegerisch und ethisch bei jeder Art der Fischerei geboten, um beispielsweise einen gesunden Fischbestand zu erhalten.

Es ist sogar im Rahmen von Mindestmaß- und anderen Schonregelungen vorgeschrieben. „Catch & Release“ kann also nicht pauschal als kriminelle Handlung angesehen werden.

Das generelle Verbot des „Aussetzens von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ ist nicht zielführend. Kommerziell betriebene Angelgewässer, bei denen zuvor Genanntes praktiziert wird, generieren positive soziale, ökologische und darüber hinaus auch positive ökonomische Effekte, die nicht unterschätzt und deshalb auch nicht unterbunden werden sollten.

Wir schlagen vor, basierend auf Drucksache 17/1069 den § 39 wie folgt neu zu fassen:
㤠39 Tierschutz
(1) Die Fischerei ist ordnungsgemäß, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattfindet. Gegen ordnungsgemäße Fischerei verstößt insbesondere
1. das tierschutzgesetzwidrige Wettfischen
2. die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder sowie
3. das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist.“
Als vernünftig sehen wir es an, dass die Lebendhälterung von Fischen in Setzkeschern nicht mehr verboten sein soll. Um klare Regelungen zu treffen, halten wir von der Fischereibehörde zu erlassende „spezielle Regelungen“ für nicht tragbar. Unproblematisch ließe sich stattdessen der o.g. Vorschlag für § 36 folgendermaßen ergänzen:
„(2) Eine Lebendhälterung gefangener Fische darf nur erfolgen, wenn sie für die menschliche Ernährung oder für gewässerwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
1. Es ist ein knotenloser Setzkescher aus textilem Material mit einem Mindestdurchmesser von 40 cm und einer Mindestlänge von 3 m zu verwenden, der so konstruiert ist bzw. ausgebracht wird, dass ein Zusammenklappen verhindert wird.
2. Der Setzkescher hat zu mindestens 75 % im Wasser zu liegen. Die Beweglichkeit der Fische im Setzkescher ist zu gewährleisten.“

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Siegfried Stockfleth Präsident
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@Dorschbremse

Ganz ehrlich glaube ich nicht das es einen einzigen "in würde ergrauten" Vereins/Verbandsvorstand gibt der freiwillig seinen Posten räumt/seine Macht teilt/Kompetenzen abgibt.

Veränderungen können ja immer als scheitern der alten Politik gesehen werden. Da diese Herren die Politik gerne ausschließlich als ihr ganz persönlichen Verdienst darstellen ist damit auch die Person gescheitert, incl. Gesichtsverlust/gekränkte Ehre/etc..

Also lieber sehend in den Untergang als auch nur einen kleinen Fehler eingestehen...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@ mcre:
Das unterschreibe ich zu hundert Prozent - an obigem Beispiel sieht man aber, dass tatsächlich Funktionäre in der Lage sind, ihre Meinung zu ändern und offiziell dann so zu verteten..

Es gibt schon noch Hoffnung..
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Tja Micha, das zeigt wieder nur einmal, dass es tatsächlich lernfähige Verbände in Schleswig Holstein gibt.

Denn die aktuelle, geltende und anglerfreundliche Fassung ist schon bei uns veröffentlicht (31.01. 2011):
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3215477&postcount=2

@Thomas

Um in dem Ton deiner Berichterstattung zu antworten:

War ja wieder typisch für den verband. Er distanziert sich nicht ausdrücklich von der Pflicht zum Fischereischein. Er will lediglich das Mindestalter für die Prüfung von 12 auf 8 Jahre senken. Also müssen noch mehr zu dieser Zwangsprüfung antreten um angeln zu können.
Außerdem will dieser Verband lediglich den Urlauberschein unbegrenzt gültig machen.

(Die ganzen Angriffe gegen einzelne Mitglieder des Verbandes erspare ich mir hier...)
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Er distanziert sich nicht ausdrücklich von der Pflicht zum Fischereischein. Er will lediglich das Mindestalter für die Prüfung von 12 auf 8 Jahre senken.
Da hast Du auch wieder mal recht - und das kotzt mich zugegeben auch an, das der DAV hier politisch vorgeht und nicht klar und eindeutig. Habe ich den Jungs in Berlin aber auch schon mehr als einmal gesagt.

Das gleiche wie in Brandenburg:
Statt kompletter Freigabe erstmal der Versuch mit prüfungsfreiem Friedfischangeln (logisch
eh nicht nachvollziehbar).

Aber auch hier wieder ein deutlicher Unterschied:
Der Anglerverband macht (wenigstens) Schritte in eine richtige, anglerfreundliche Richtung, der von Anglern finanzierte Naturschutzverband marschiert stringent nach wie vor in die falsche....
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@Dorschbremse

Ganz ehrlich glaube ich nicht das es einen einzigen "in würde ergrauten" Vereins/Verbandsvorstand gibt der freiwillig seinen Posten räumt/seine Macht teilt/Kompetenzen abgibt.

Veränderungen können ja immer als scheitern der alten Politik gesehen werden. Da diese Herren die Politik gerne ausschließlich als ihr ganz persönlichen Verdienst darstellen ist damit auch die Person gescheitert, incl. Gesichtsverlust/gekränkte Ehre/etc..

Also lieber sehend in den Untergang als auch nur einen kleinen Fehler eingestehen...


...also untergehen lassen- Von mir aus mit wehender Flagge!

@Thomas- Überlegts Euch doch noch mal mit dem neuen Verband.....#6
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

ähh Hallo ?
da ist nicht die Rede von Prüfung, sondern von Fischereischein
und er spricht davon, Kindern ab 8 Jahren den Zugang zu diesem Schein zu ermöglichen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

@Thomas- Überlegts Euch doch noch mal mit dem neuen Verband.....
Nach dem scheitern der Fusion (ok., erstmal "aussetzen") haben wir doch schon mal zwei - brauchts da echt noch nen dritten? Du willst hier doch nix als mich mit zusätzlicher Arbeit zuscheixxen....
;-))

http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=208943


Danke Brillendorsch - passiert ja gerade so viel, da hab ich das glatt überlesen mit Schein/Prüfung!
Danke fürs aufpassen!
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Zugang zum Schein durch Prüfung, ergo Mindestalter für die Prüfung von 12 auf 8.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

Zugang zum Schein durch Prüfung, ergo Mindestalter für die Prüfung von 12 auf 8.
Grins - ausser Du bist Tourist, da muss ja jetzt schon nicht geprüft werden. Jedenfalls solange nicht, wie Du nicht als Schleswig Holsteiner im eigenen Land Urlaub machst. Die Ausführungen des LSFV-SH, wieso er die eigenen Landlseute da benachteiligen will und gegen die Erleichterung ist, das zukünftig auch Schleswig Holsteiner, die im eigenen Land Urlaub machen wollen, einen Touristenschein bekommen, sind jedenfalls lesenswert ;-)).

Und ich hab in der Stellungnahme des LAV nichts gelesen, dass die eine Prüfung fordern.
Da wird nur vom Schein gesprochen..

Und steht ja so sogar wörtlich drin in der Stellungnahme ans Parlament, das es gut sei auf die Prüfung zu verzichten:
Desweiteren begrüßen wir sehr die Ausführungen zu § 26/Ziffer 19 des o.g. Gesetzesentwurfs, dass es keinen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Regelungen ist, wenn die Ausübung der Fischerei auch ohne zuvor bestandene Fischereischeinprüfung erlaubt wird.
http://www.lav-union-nord.de/images/stories/DOWNLOADS/2011/lav_stellungnahme_fischereigesetz_sh.pdf

und auch noch:
Die Vorreiterrolle in Sachen „Fischereischein“ bzw. bei der Gestaltung des Zugangs zum Angeln nehmen unsere skandinavischen Nachbarn und auch viele andere Länder in der EU und weltweit ein.

Nicht ohne Grund, denn sowohl der immense ökologische, soziale und auch der ökonomische Nutzen der Angelfischerei sind mittlerweile von der Wissenschaft mehr als deutlich hervorgehoben worden.

Gerade wir im wasserreichen und meerumschlungenen Bundesland sollten diesen Fakten im Rahmen der Fischereigesetzgebung Rechnung tragen. Gute Ansatzpunkte wurden für das Land Schleswig-Holstein bereits gefunden.

Eine Orientierung an durchaus sinnvollen Regelungen im Ausland, aber beispielsweise auch in deutschen Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen wäre darüber hinaus begrüßenswert.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

nur das es bei dem Schein um die Fischereiabgabe geht,
Der Jugendfischereischein ist in den meißten Bundesländern prüfungsfrei, ob dass in SH auch so ist weiß ich allerdings jetzt nicht
 

mcrae

Stichlingschreck
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

In S-H haben wir keinen Jugendfischereischein. Ab 12 kann man die Prüfung machen, bekommt das Zeugnis, holt sich den Schein und die Marke und darf angeln...

Unter 12 braucht man keinen Schein, aber jemand mit Schein, der dabei ist.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

und ? die wollen doch nur, dass der 8-jährige allein angeln gehen darf
 

Heidechopper

Active Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

meine ehrliche meinung zu diesem Thema:|gr:

Zeit, das man diesen von postenbesessenen Funktionern, denen man auch noch Mitgliedschaften in dubiosen Naturschützergruppierungen unterstellen könnte, Verband zum Teufel jagt! Die Interessen der angelnden Mitglieder vertreten diese Sesselfurzer schon seit den 70ern nicht mehr. |evil:
Da ist m. E. der DAV um Lichtjahre liberaler und idealistischer. (Und da der VDSF das nicht mehr ist, scheitert auch die Fusion, liebe Sportsfreunde!)

gruß
Rolf
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: LSFV-SH: Mit Tierschützern gemeinsam gegen Angler??

So dratsisch hätt ich das nicht ausgedrückt Rolf, in der Sache sind wir uns aber einig..
;-)

und ? die wollen doch nur, dass der 8-jährige allein angeln gehen darf
Nö, die finden es grundsätzlich gut, dass klargestellt wird, dass man fü die Erlangung des Fischerreischeines grundsätzlich keine Prüfung braucht.

Nicht nur für "ausländische Touristen", sondern auch für schleswig holsteinische.

Und wenn das jetzt schon rechtmäßig ist, kann es ja wohl kaum ein rechtliches Argument dafür geben, dass normale SH-Einwohner geprüft werden müssen..

Ich finde die Argumentation gut und stringent und anglerfreundllich..
 
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